Rente mit 63: Abschlagsfrei offiziell nicht abgeschafft – aber praktisch nicht mehr erreichbar

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Die „Rente mit 63“ sorgt noch immer für Schlagzeilen – doch für neue Jahrgänge ist sie längst Geschichte. Offiziell lebt sie als Rentenart weiter, praktisch wurde die Altersgrenze aber Stück für Stück hochgeschoben. Erfahre in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., wer heute überhaupt noch ohne Abschläge früher in Rente gehen kann und warum aus der legendären „63“ inzwischen fast eine „Rente mit 65“ geworden ist.

Was war die „Rente mit 63“ eigentlich?

Gemeint ist die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“, eingeführt 2014 als Möglichkeit, nach 45 Versicherungsjahren zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze ohne Abschlag in Rente zu gehen. Für ältere Jahrgänge hieß das konkret: abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren, daher der eingängige Name. Rechtlich existiert diese Rentenart noch immer, sie wurde nicht per Gesetz gestrichen. Geändert hat sich aber die Altersgrenze, ab wann sie frühestens genutzt werden kann.

Warum die Rente mit 63 faktisch ausgelaufen ist

Seit 2016 wird die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren stufenweise angehoben. Für jeden neuen Geburtsjahrgang steigt sie um zwei Monate, beginnend beim Jahrgang 1953 mit 63 Jahren + 2 Monate. Inzwischen liegt die Grenze für die besonders langjährig Versicherten bei deutlich über 63:

  • Jahrgang 1961: frühestens mit 64 Jahren und 6 Monaten abschlagsfrei.
  • Jahrgang 1962: 64 Jahre und 8 Monate.
  • Jahrgang 1963: 64 Jahre und 10 Monate.
  • Jahrgang 1964 und jünger: abschlagsfrei erst mit 65 Jahren.

Damit ist die „Rente mit 63“ im engeren Sinn nur für ältere Jahrgänge (bis 1952/1953) Realität gewesen – für neue Generationen gibt es die Rente zwar, aber nicht mehr mit 63, sondern je nach Jahrgang erst mit knapp 65.

Abschlagsfreie Rente mit 45 Jahren: So funktioniert sie heute

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bleibt ein zentraler Baustein der Altersvorsorge. Ihre Kernelemente heute:

  • Mindestversicherungszeit: 45 Jahre Pflichtbeiträge und bestimmte Anrechnungszeiten.
  • Frühestmöglicher Beginn: maximal 2 Jahre vor der persönlichen Regelaltersgrenze.
  • Abschlagsfrei: keine dauerhafte Kürzung der Monatsrente, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.

Wer 1964 oder später geboren ist, hat eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren und kann diese Rente frühestens mit 65 ohne Abschlag nutzen – aus der „Rente mit 63“ ist faktisch eine „Rente mit 65“ geworden.

Rente ab 63 gibt es noch – aber mit Abschlägen

Früher in den Ruhestand gehen bleibt möglich, nur eben nicht abschlagsfrei.

Altersrente für langjährig Versicherte

Diese Rentenart kann weiterhin schon ab 63 in Anspruch genommen werden, wenn mindestens 35 Versicherungsjahre vorliegen. Der Preis dafür sind dauerhafte Rentenabschläge von 0,3 % pro Monat, den man vor der eigenen Regelaltersgrenze in Rente geht.
Beispiele:

  • 2 Jahre früher (z. B. mit 65 statt 67): Abschlag 7,2 %.
  • 4 Jahre früher (mit 63 statt 67): Abschlag 14,4 %.

Seit 2023 ist es zudem möglich, zur vorgezogenen Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass der Hinzuverdienst die Rente weiter kürzt. Damit können Versicherte ihre finanzielle Lücke z. B. durch Teilzeitjobs oder Minijobs abfedern.

Warum viele Medien trotzdem noch von „Rente mit 63“ sprechen

In Talkshows, Schlagzeilen und Alltagsgesprächen hat sich der Begriff „Rente mit 63“ hartnäckig gehalten. Aus journalistischer Sicht ist er eingängig und erinnert an die politische Reform von 2014, als die Regelung für besonders langjährig Versicherte eingeführt und auf 63 abgesenkt wurde. Faktisch passt der Begriff heute aber nicht mehr zur Realität:

  • Die Rentenart wurde nicht abgeschafft, nur die Altersgrenze hochgesetzt.
  • Kein neuer Rentenjahrgang erreicht die abschlagsfreie Rente noch mit 63.
  • Wer mit 63 geht, tut das nur über die Altersrente für langjährig Versicherte – immer mit Abschlägen.

So ergibt sich ein Informations-Gap: Schlagzeilen suggerieren eine einfache „Rente mit 63“, die es in dieser Form längst nicht mehr gibt.!

Was Jahrgang 1960–1965 jetzt konkret wissen muss

Für die aktuell rentennahen Jahrgänge ist die Lage besonders wichtig.

  • Jahrgang 1960/1961: Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte erst knapp vor 65, nicht mit 63.
  • Jahrgang 1962: Grenze bei 64 Jahren und 8 Monaten.
  • Jahrgang 1963: Abschlagsfreie Rente mit 64 Jahren und 10 Monaten; wer 2026 mit 63 geht, trägt rund 13,8 % Abschlag.
  • Jahrgang 1964 und jünger: Abschlagsfreie Rente mit 65 (besonders langjährig) bzw. 67 (Regelaltersrente).

Wer seine Rente plant, sollte daher drei Punkte prüfen:

  • Erfülle ich 45 Jahre (besonders langjährig) oder „nur“ 35 Jahre (langjährig)?
  • Wie hoch wäre der Abschlag, wenn ich mit 63 oder 64 gehe?
  • Lohnt es sich, Abschläge durch Extra-Beiträge auszugleichen oder noch ein, zwei Jahre länger zu arbeiten?

Politische Diskussion: Kommt die nächste Reform?

Rund um das Rentenpaket zur Stabilisierung des Rentenniveaus bis mindestens 2039 wird auch über weitere Anpassungen diskutiert. Experten fordern teilweise die Streichung besonders teurer Frühverrentungs-Privilegien, während andere vor einem Rückschritt bei der Flexibilität warnen. Konkrete Pläne, die Rente mit Abschlägen ab 63 komplett zu streichen, sind im Raum, aber bislang nicht Gesetz geworden. Klar ist: Eine politisch umkämpfte Frühverrentung wie die „Rente mit 63“ wird eher weiter eingehegt als erneut ausgeweitet.

FAQ zur abschlagsfreien Rente mit 63

Gibt es die Rente mit 63 noch?

Ja, die zugrunde liegende Rentenart – die Altersrente für besonders langjährig Versicherte – gibt es weiterhin. Allerdings wurde die Altersgrenze schrittweise angehoben, sodass neue Jahrgänge die Rente nicht mehr mit 63 erreichen, sondern je nach Geburtsjahr erst knapp vor 65 Jahren.

Wer konnte wirklich abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen?

Von der echten „Rente mit 63“ ohne Abschläge profitierten vor allem Jahrgänge bis 1952/1953, die 45 Versicherungsjahre erfüllt hatten. Für alle nachfolgenden Jahrgänge stieg die Grenze in Zwei-Monats-Schritten an – damit ist das exakte Alter 63 heute nicht mehr als abschlagsfreie Grenze erreichbar.

Kann ich heute noch mit 63 in Rente gehen?

Ja, aber in der Regel nur mit Abschlägen über die Altersrente für langjährig Versicherte, für die mindestens 35 Versicherungsjahre nötig sind. Je Monat, den du vor deiner Regelaltersgrenze in Rente gehst, wird deine Rente dauerhaft um 0,3 % gekürzt.

Ab wann bekomme ich ohne Abschläge Rente, wenn ich 1964 oder später geboren bin?

Für Jahrgänge ab 1964 ist die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte frühestens mit 65 möglich – vorausgesetzt, es liegen 45 Versicherungsjahre vor. Die reguläre Altersrente ohne besondere Voraussetzungen gibt es dann mit 67.

Lohnt sich ein früher Rentenstart mit Abschlägen?

Das hängt stark von deiner persönlichen Situation ab – Einkommen, Ersparnisse, Gesundheit und Pläne für den Ruhestand. Viele Experten empfehlen, die langfristigen Abschläge gegen Lebensqualität und mögliche Hinzuverdienst-Chancen abzuwägen und sich bei der Rentenversicherung eine individuelle Probeberechnung erstellen zu lassen.


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