Die Mütterrente 3 bringt vielen Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern ein spürbares Rentenplus. Informieren Sie sich in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., wer Anspruch hat, wie hoch der Zuschlag ausfällt und welche Schritte man jetzt gehen sollte.
Was ist die Mütterrente 3?
Die Mütterrente 3 ist keine eigene Rentenart, sondern eine Erweiterung der bisherigen Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder. Ziel ist, diese Kinder mit nach 1992 geborenen Kindern rentenrechtlich gleichzustellen und allen Eltern drei volle Entgeltpunkte pro Kind zu gewähren.
Bisher werden für Kinder vor 1992 bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit und damit 2,5 Entgeltpunkte berücksichtigt. Durch Mütterrente 3 sollen es künftig 36 Monate und damit 3,0 Entgeltpunkte werden.
Wer hat Anspruch auf Mütterrente 3?
Anspruch besteht grundsätzlich für den Elternteil, der das Kind in den ersten Lebensjahren überwiegend erzogen hat. In der Praxis sind das meist Mütter, aber es kann auch der Vater oder ein Adoptiv- bzw. Pflegeelternteil sein, wenn dort die Erziehungszeiten liegen.
Wichtige Voraussetzungen:
- Das Kind wurde vor dem 1.1.1992 geboren.
- Die Kindererziehungszeit ist im Rentenkonto erfasst oder kann noch nachgetragen werden (Kontenklärung).
- Der Anspruch entsteht erst, wenn eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird (Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente).
Auch geschiedene oder verwitwete Mütter können den Zuschlag erhalten, wenn die Kindererziehungszeiten ihnen zugeordnet sind. Wer im Ausland lebt, kann unter bestimmten Bedingungen ebenfalls profitieren, sofern deutsches Rentenrecht anwendbar ist.
Ab wann wird Mütterrente 3 gezahlt?
Politisch ist vereinbart, die Gleichstellung der Rentenpunkte ab 2027 umzusetzen. Technisch rechnet die Deutsche Rentenversicherung aber damit, dass die tatsächliche Auszahlung vielfach erst 2028 anläuft, weil Rentenkonten umgestellt und neu berechnet werden müssen.
Wichtig: Die höhere Kindererziehungszeit gilt dann rückwirkend für alle betroffenen Bestands- und Neurentner, sodass der Zuschlag auch bei bereits laufenden Renten greift. Eine gesonderte Antragspflicht ist voraussichtlich nicht nötig, aber fehlende Kindererziehungszeiten im Rentenkonto müssen aktiv geklärt werden.
Wie hoch ist der Vorteil bei der Rente?
Die Mütterrente 3 hebt die Entgeltpunkte je vor 1992 geborenem Kind um 0,5 an. Ein Entgeltpunkt ist seit 1. Juli 2025 in West- und Ostdeutschland einheitlich 40,79 Euro wert. Daraus ergeben sich aktuell rund 20,40 Euro brutto pro Monat zusätzlich pro Kind.
Typische Mehr-Rente durch Mütterrente 3
| Anzahl Kinder vor 1992 | Zusätzliche Entgeltpunkte | Mehr-Rente brutto pro Monat (Stand Rentenwert 40,79 €) |
|---|---|---|
| 1 Kind | 0,5 | ca. 20,40 € |
| 2 Kinder | 1,0 | ca. 40,79 € |
| 3 Kinder | 1,5 | ca. 61,19 € |
| 4 Kinder | 2,0 | ca. 81,58 € |
Die genannten Beträge sind Bruttowerte. Davon gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner ab und ggf. wirken sich die Zuschläge auf bedarfsabhängige Leistungen wie Grundsicherung aus.
Beispielrechnung
Eine Mutter mit drei vor 1992 geborenen Kindern bekommt durch Mütterrente 3 zusätzlich 1,5 Entgeltpunkte. Multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert von 40,79 Euro ergibt das rund 61,19 Euro brutto mehr Rente pro Monat.
Was sollten Betroffene jetzt tun?
Um von Mütterrente 3 zu profitieren, sollten Betroffene ihren Versicherungsverlauf genau prüfen. Fehlen Kindererziehungszeiten oder sind sie falsch zugeordnet, empfiehlt sich eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung, damit die zusätzlichen Entgeltpunkte automatisch berücksichtigt werden können.
Wer kurz vor der Rente steht oder bereits eine Rente erhält, sollte Unterlagen wie Geburtsurkunden der Kinder bereithalten und bei Unklarheiten eine Beratungsstelle der Rentenversicherung oder einen Sozialverband aufsuchen. So lässt sich sicherstellen, dass die Mütterrente 3 vollständig in die spätere Rentenhöhe einfließt.

