Viele Rentner bestellen jedes Jahr ihre Steuerbescheinigung – oft ohne zu wissen, wofür sie sie wirklich brauchen. Unser folgende Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklärt, welche Rentendaten dem Finanzamt längst automatisch vorliegen, wann sich die Bescheinigung trotzdem lohnt und wie du sie Schritt für Schritt online anforderst und prüfst.
Was ist die Steuerbescheinigung über die Rente?
Die Steuerbescheinigung (offiziell oft „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“) fasst alle steuerlich relevanten Rentenbeträge eines Jahres zusammen. Darin stehen unter anderem:
- Bruttorente des Kalenderjahres
- einbehaltene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- ggf. Einmal- oder Nachzahlungen
- Hinweise, in welche Zeilen der Anlage R die Beträge gehören.
Wichtig: Die gesetzliche Rentenversicherung übermittelt diese Daten inzwischen automatisch elektronisch an das Finanzamt. Die Bescheinigung dient daher in erster Linie dir selbst als Überblick und Kontrollmöglichkeit.
Muss jeder Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Nicht jeder Rentner ist automatisch steuerpflichtig. Entscheidend ist, ob das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt (für 2026 rund 12.348 Euro für Alleinstehende, doppelt für Ehepaare).
Zu beachten:
- Nur der steuerpflichtige Teil deiner gesetzlichen Rente zählt – je nach Rentenbeginn sind aktuell etwa 80 % und mehr steuerpflichtig, der Rest bleibt als individueller Rentenfreibetrag dauerhaft steuerfrei.
- Von der Bruttorente werden außerdem Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Werbungskostenpauschale und ggf. weitere Sonderausgaben abgezogen.
- Erst wenn das so ermittelte zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, wird Einkommensteuer fällig und eine Steuererklärung notwendig.
Die Steuerbescheinigung hilft dir, diese Berechnung nachzuvollziehen oder sie mit einem Steuerprogramm/Steuerberater zu prüfen.
Wie bekommst du die Steuerbescheinigung?
Die gesetzliche Rentenversicherung stellt die Bescheinigung auf Wunsch kostenlos zur Verfügung.
- Wer die Bescheinigung schon einmal beantragt hat, bekommt sie künftig automatisch jedes Jahr zwischen Mitte Januar und Ende Februar zugeschickt.
- Wer sie erstmals benötigt, kann sie einfach online im Service-Bereich der Rentenversicherung anfordern (Stichwort „Steuerbescheinigung“).
- Für Hinterbliebenenrenten muss zusätzlich die Versicherungsnummer der verstorbenen Person angegeben werden.
Die Unterlage gibt es jeweils nur für das nächste Steuerjahr – etwa die Bescheinigung für die Steuererklärung 2025 erst im Jahr 2026.
Was steht genau in der Bescheinigung – und wie nutzt du sie?
Typischer Aufbau der Steuerbescheinigung:
- Summe der im Jahr gezahlten Bruttorenten
- davon einbehaltene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (als Sonderausgaben absetzbar)
- ggf. gezahlte Beiträge zur freiwilligen Versicherung
- Hinweis, welche Beträge in der Anlage R bzw. Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen wären.
In vielen Fällen musst du die Zahlen heute nicht mehr selbst eintragen, weil das Finanzamt sie bereits elektronisch hat. Die Bescheinigung ist aber nützlich für:
- den Abgleich mit dem Steuerbescheid (stimmen die Rentenbeträge?)
- eigene Vorab-Berechnungen mit Steuer-Software
- Nachweise gegenüber Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Was ändert sich 2026 für Rentner?
Ab 2026 gilt:
- Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt für neue Rentner-Jahrgänge weiter an (bei Rentenbeginn 2026 sind etwa 84 % der Rente steuerpflichtig, 16 % bleiben steuerfrei).
- Der Grundfreibetrag wurde erneut angehoben, sodass viele Rentner trotz steuerpflichtiger Rente effektiv keine Einkommensteuer zahlen.
- Die Datenübermittlung der Rentenversicherung an das Finanzamt ist Standard, sodass weniger Papierbelege nötig sind.
Parallel dazu wird die Doppelbesteuerung von Renten schrittweise entschärft: Freibeträge werden langsamer abgebaut, vollständige Rentenbesteuerung ist erst für künftige Jahrgänge ab etwa 2058 vorgesehen.
Praktische Tipps für Rentner
- Steuerbescheinigung einmal online anfordern – dann kommt sie künftig automatisch jedes Jahr.
- Prüfe, ob du mit deiner Rente und eventuellen Zusatzeinkünften über dem Grundfreibetrag liegst; nutze dazu Bescheinigung und ein Steuerprogramm oder Beratungsstelle.
- Vergleiche die Beträge im Steuerbescheid mit der Renten-Steuerbescheinigung und lege bei Abweichungen Einspruch ein.
- Wenn du klar unter dem Grundfreibetrag bleibst, kann sich eine Beratung lohnen, ob du von der Abgabepflicht befreit werden kannst (z. B. durch eine Nichtveranlagungsbescheinigung).
So nutzt du die Steuerbescheinigung über deine Rente gezielt, um Fehler zu vermeiden – und nur so viel Steuer zu zahlen, wie tatsächlich nötig ist.

