Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen hat 2026 keinen eigenen „Sonderbetrag“, wird also mit der normalen Rentenformel berechnet – entscheidend sind Ihre Entgeltpunkte und der aktuelle Rentenwert. Der Vorteil besteht darin, dass Sie früher in Rente gehen können, mit oder ohne Abschläge, je nach Rentenbeginn. Bürger & Geld, das News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklärt die Einzelheiten in folgendem Beitrag!
Voraussetzungen und Rentenalter für Schwerbehinderte 2026
Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gelten feste Voraussetzungen:
- Anerkannte Schwerbehinderung mit Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.
- Schwerbehinderteneigenschaft zum Zeitpunkt des Rentenbeginns.
- Mindestens 35 Versicherungsjahre (Wartezeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Altersgrenze wird stufenweise angehoben:
- Abschlagsfreie Rente: Für die Jahrgänge 1958 bis 1963 liegt sie zwischen 64 und 64 Jahren + 10 Monaten.
- Vorzeitige Rente mit Abschlägen: Frühester Beginn liegt – je nach Jahrgang – zwischen rund 61 und knapp 62 Jahren.
- Ab Jahrgang 1964: Abschlagsfrei mit 65 Jahren, vorzeitig mit 62 Jahren (maximal 3 Jahre früher).
Damit sind 2026 vor allem die Jahrgänge 1959/1960 aktuell relevant, die in die neu angehobenen Altersgrenzen hineinwachsen.
Wie wird die Rente für Schwerbehinderte 2026 berechnet?
Die Berechnung entspricht jeder Altersrente:Rente=Entgeltpunkte×aktuellerRentenwert×Zugangsfaktor
- Entgeltpunkte: Summe Ihrer Rentenpunkte aus Arbeit, Kindererziehung, Pflege u. a.
- Aktueller Rentenwert: Für 2026 liegt er zu Jahresbeginn bei rund 40,79 Euro brutto pro Punkt; ab 1. Juli 2026 ist ein Anstieg auf etwa 42,30 Euro vorgesehen.
- Zugangsfaktor: 1,0 bei abschlagsfreiem Beginn; bei vorzeitigem Rentenstart reduziert sich der Faktor.
Wenn Sie abschlagsfrei in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen, ist Ihre Bruttorente genau so hoch, wie sie bei einer regulären Altersrente mit demselben Beginn wäre – Sie nutzen lediglich das frühere Startalter.
Wenn Sie vorzeitig gehen (vor Ihrer persönlichen abschlagsfreien Altersgrenze), gilt:
- Abschlag 0,3 Prozent pro Monat des Vorziehens.
- Maximal 10,8 Prozent bei 36 Monaten (3 Jahren) früherem Rentenbeginn.
- Der Abschlag gilt lebenslang – auch später nach Erreichen der Regelaltersgrenze und für Hinterbliebene, die auf Ihrer Rente aufbauen.
Rechenbeispiele für 2026
Zur Orientierung einige fiktive Beispiele mit den Werten vor der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026 (Rentenwert 40,79 Euro):
Beispiel 1: 35 Entgeltpunkte, abschlagsfrei
35 Entgeltpunkte × 40,79 Euro = 1.427,65 Euro Bruttorente.
- Sie erfüllen alle Voraussetzungen und gehen mit Ihrer abschlagsfreien Altersgrenze (z. B. 64 Jahre + 2 Monate, Jahrgang 1959) in Rente.
- Bruttorente zu Jahresbeginn 2026: rund 1.428 Euro.
- Nach der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026 (Rentenwert ca. 42,30 Euro) steigt die Bruttorente auf etwa 1.480 Euro.
Beispiel 2: 40 Entgeltpunkte, 3 Jahre vorzeitig (maximaler Abschlag)
40 Entgeltpunkte × 40,79 Euro = 1.631,60 Euro Brutto ohne Abschlag.
Wenn Sie die Rente 3 Jahre früher in Anspruch nehmen (statt etwa mit 65 schon mit 62), ergibt sich:
- Abschlag: 36 Monate × 0,3 Prozent = 10,8 Prozent.
- Zugangsfaktor: 0,892.
- 1.631,60 Euro × 0,892 ≈ 1.455 Euro Bruttorente.
Nach der Erhöhung zum 1. Juli 2026 (Rentenwert ca. 42,30 Euro):
- 40 Entgeltpunkte × 42,30 Euro = 1.692 Euro ohne Abschlag.
- Mit 10,8 Prozent Abschlag: ca. 1.507 Euro Bruttorente.
Beispiel 3: 45 Entgeltpunkte, 1 Jahr vorzeitig
45 Entgeltpunkte × 40,79 Euro = 1.835,55 Euro Brutto ohne Abschlag.
Ein Jahr früherer Rentenbeginn bedeutet 3,6 Prozent Abschlag (12 Monate × 0,3 Prozent):
- Zugangsfaktor: 0,964.
- 1.835,55 Euro × 0,964 ≈ 1.771 Euro Bruttorente.
Die Beispiele zeigen: Entscheidend ist, wie viele Rentenpunkte Sie haben und wie weit Sie Ihren Rentenbeginn vorziehen. Der Status „schwerbehindert“ schafft den Zugang zur früheren Rente – die Höhe folgt der gleichen Formel wie bei allen anderen Altersrenten.
Tabelle Rente für Schwerbehinderte: Altersgrenzen und Abschläge für wichtige Jahrgänge
(Grundlage sind § 236a SGB VI)
Was 2026 für schwerbehinderte Menschen besonders zu beachten ist
- Auslaufende Übergangsregeln
Ältere Vertrauensschutz‑Regelungen für besonders günstige Altersgrenzen laufen aus; neue Fälle werden zunehmend streng nach den jüngeren Jahrgängen beurteilt. - Abschläge sind dauerhaft
Wenn Sie sich für einen vorzeitigen Beginn mit Abschlag entscheiden, wirkt sich dieser lebenslang aus – auch bei späterer Hinterbliebenenrente Ihres Ehepartners. Ein paar Monate längeres Arbeiten kann den Abschlag deutlich verringern. - Rentenerhöhung 2026
Zum 1. Juli 2026 ist ein Rentenplus von rund 3,7 Prozent geplant, das auch der Altersrente für schwerbehinderte Menschen zugutekommt. Wer Anfang 2026 in Rente geht, erhält schon im gleichen Jahr eine Erhöhung. - Beratung nutzen
Gerade bei Schwerbehinderung lohnt sich eine individuelle Berechnung: Sozialverbände, Steuer‑ und Rentenberatungen können durchspielen, ob ein früherer, aber gekürzter Rentenbeginn oder ein etwas späterer, höherer Rentenstart für Sie günstiger ist.

