Witwenrente 2026: Mindestdauer der Ehe – wann erst Sie den Anspruch haben

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Seit 2026 gilt für die Witwenrente grundsätzlich weiterhin folgender Grundsatz: Ohne ein volles Ehejahr gibt es in der Regel keinen Anspruch – mit wichtigen Ausnahmen, etwa bei plötzlichem Unfalltod. Neu hinzu kommen 2026 vor allem verschärfte Altersgrenzen und angepasste Berechnungsregeln bei der großen Witwenrente.

Mindestdauer der Ehe 2026

  • Für Ehen, die ab dem 1. Januar 2002 geschlossen wurden, wird eine Witwen- oder Witwerrente nur gezahlt, wenn die Ehe mindestens 12 Monate bestanden hat.
  • Diese Mindestehedauer gilt ebenso für eingetragene Lebenspartnerschaften.

Hintergrund ist der gesetzliche Begriff der Versorgungsehe: Bei kürzerer Ehedauer unterstellt die Rentenversicherung zunächst, dass die Ehe nur zur Absicherung einer Hinterbliebenenrente geschlossen wurde. Dann kann der Anspruch vollständig abgelehnt werden.

Ausnahmen von der Ein-Jahres-Regel

Trotz Mindestehedauer kann ein Anspruch bestehen, wenn der Tod wirklich unerwartet eintritt:

  • Plötzlicher Unfalltod oder akute, nicht absehbare Erkrankung.
  • Fälle, in denen nachweisbar ist, dass bei Eheschließung keine konkrete Todesgefahr bestand.

In solchen Konstellationen muss die Rentenversicherung die pauschale Annahme einer Versorgungsehe korrigieren, wenn Hinterbliebene entsprechende Belege vorlegen (ärztliche Unterlagen, Unfallberichte etc.).

Kleine und große Witwenrente 2026

Voraussetzung bleiben neben der Mindestehedauer vor allem:

  • Der verstorbene Partner muss die allgemeine Wartezeit von 5 Versicherungsjahren erfüllt haben (aus Beiträgen, Kindererziehung, Pflegezeiten).
  • Die Ehe bestand bis zum Tod, es lag keine rechtskräftige Scheidung vor.

Unterschieden wird weiterhin:

  • Kleine Witwenrente: 25 Prozent der Rente des Verstorbenen, in der Regel zeitlich auf 24 Monate begrenzt.
  • Große Witwenrente: 55 Prozent (in Alt-Fällen 60 Prozent) der Rente des Verstorbenen, grundsätzlich unbefristet bei erfüllten Voraussetzungen.

Was 2026 zusätzlich neu ist

2026 verschiebt sich vor allem die Altersgrenze für die große Witwenrente:

  • Wer 2026 verwitwet, hat Anspruch auf die große Witwenrente in der Regel erst ab 46 Jahren und 6 Monaten (oder bei Erziehung eines minderjährigen Kindes bzw. bei Erwerbsminderung).
  • Die sogenannte Zurechnungszeit wird verlängert, was häufig zu etwas höheren Renten führt.

Darüber hinaus können höhere Freibeträge und die reguläre Rentenanpassung ab Mitte 2026 dazu führen, dass viele Hinterbliebene etwas mehr ausgezahlt bekommen.

Praktische Tipps für Hinterbliebene

  • Prüfen, ob die Ehe tatsächlich länger als ein Jahr bestand (entscheidend ist das Datum von Eheschließung und Tod im Rentenbescheid).
  • Bei kürzerer Ehedauer immer prüfen lassen, ob ein Unfall oder ein unerwarteter Krankheitsverlauf als Ausnahme geltend gemacht werden kann.
  • Unterlagen vollständig einreichen: Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Versicherungsverlauf, ärztliche Unterlagen, ggf. Geburtsurkunden von Kindern.

Wer unsicher ist, kann sich an die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder einen unabhängigen Rentenberater wenden – dort lassen sich Ansprüche und Chancen bei Grenzfällen wie kurzer Ehezeit und Versorgungsehe im Detail durchsprechen.

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