Frist für freiwillige Beiträge zur Rente: Nur bis 31. März 2026!

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Wer Lücken im Rentenkonto schließen oder seine Altersrente gezielt aufstocken will, hat nur ein begrenztes Zeitfenster: Freiwillige Beiträge für das Vorjahr müssen spätestens bis zum 31. März eingehen. Im folgenden Artikel unseres News-Magazins auf Bürger & Geld erfahren Sie, für wen sich diese Zahlungen lohnen, welche Beträge möglich sind, welche Stolperfallen bei der Überweisung drohen und wie Sie Schritt für Schritt prüfen, ob sich eine Nachzahlung für Sie wirklich rechnet.

Welche Frist 2026 genau gilt

Für das Beitragsjahr 2025 können freiwillige Rentenbeiträge nur noch bis zum 31. März 2026 gezahlt werden. Danach ist das Beitragsjahr rentenrechtlich „zu“, spätere Zahlungen können diesem Jahr nicht mehr zugeordnet werden.

Rechtsgrundlage ist § 7 SGB VI: Freiwillige Beiträge müssen bis spätestens 31. März des folgenden Kalenderjahres bei der Deutschen Rentenversicherung eingegangen sein. Die Frist gilt bundesweit einheitlich – egal ob Sie bei der DRV Bund, regional oder bei der Knappschaft-Bahn-See versichert sind.

Wer freiwillig Beiträge zahlen darf

Freiwillige Beiträge sind vor allem für Menschen interessant, die nicht (mehr) pflichtversichert sind, aber ihre gesetzliche Rente aufbessern oder Wartezeiten erfüllen wollen. Beitragsberechtigt sind insbesondere:

  • Nicht versicherungspflichtige Personen ab 16 Jahren (z.B. Hausfrauen/-männer, Studierende, bestimmte Selbstständige).
  • Deutsche mit Wohnsitz im Ausland, die weiter Ansprüche in der deutschen Rentenversicherung aufbauen möchten.
  • Personen mit vorgezogener Altersrente, die bis zur Regelaltersgrenze noch zusätzliche Rentenpunkte sammeln wollen (sofern die DRV dies im Einzelfall zulässt).

Ausgeschlossen sind in der Regel Personen, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben und eine volle Altersrente beziehen – sie können keine neuen Ansprüche mehr durch freiwillige Beiträge aufbauen.

Wie hoch dürfen freiwillige Beiträge sein?

Die Höhe der freiwilligen Beiträge können Sie innerhalb gesetzlicher Grenzen selbst wählen. Für das Beitragsjahr 2025 liegt der monatliche Mindestsatz bei 112,16 Euro, der Höchstbeitrag bei 1.497,30 Euro.

Wichtig:

  • Sie können für einzelne Monate oder das ganze Jahr zahlen.
  • Je höher der Beitrag, desto mehr zusätzliche Rentenpunkte erwerben Sie.
  • Steuerlich zählt immer das Jahr der Zahlung: Eine Überweisung im Februar 2026 wird steuerlich dem Jahr 2026 zugerechnet, auch wenn sie rentenrechtlich für 2025 gilt.

Warum sich freiwillige Beiträge lohnen können

Freiwillige Rentenbeiträge haben gleich mehrere Effekte:

  • Rentenlücken schließen: Zeiten ohne Pflichtbeiträge (z.B. Auslandsaufenthalt, Sabbatjahr) lassen sich ausgleichen.
  • Wartezeiten erfüllen: Wer die fünf Jahre Mindestversicherungszeit für eine Regelaltersrente oder längere Wartezeiten für besondere Rentenarten (z.B. 35 Jahre) noch nicht erreicht, kann diese mit freiwilligen Beiträgen vollmachen.
  • Rente spürbar erhöhen: Gerade bei längeren Zahlungszeiträumen kommen zusätzliche Rentenpunkte zusammen, die monatlich dauerhaft ausgezahlt werden.

Ein Beispiel: Wer bislang knapp unter den erforderlichen Wartezeiten liegt, kann mit gezielten Nachzahlungen den Anspruch auf eine abschlagsfreie oder vorgezogene Rente überhaupt erst sichern.

Schritt für Schritt zur fristgerechten Zahlung

Damit Ihre freiwilligen Beiträge sicher fristgerecht ankommen, sollten Sie systematisch vorgehen:

  1. Rentenversicherungskonto prüfen
    Rentenauskunft oder Kontenklärung bei der DRV anfordern, um Lücken und mögliche Nachzahlungszeiträume zu sehen.
  2. Beratung nutzen
    Kostenlose Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem Rentenberater klären, ob und in welcher Höhe Beiträge sinnvoll sind.
  3. Antrag stellen
    Für freiwillige Versicherung ist ein Antrag nötig (z.B. V0060), oft reicht zunächst ein formloser Antrag, der später konkretisiert wird.
  4. Überweisung korrekt ausfüllen
    Auf der Überweisung unbedingt angeben: Versicherungsnummer, Verwendungszweck „freiwillige Beiträge“ und den Zeitraum (z.B. „01–12/2025“).
  5. Stichtag 31. März einhalten
    Zahlung so rechtzeitig veranlassen, dass sie spätestens am 31. März auf dem DRV-Konto eingeht – besser einige Tage Puffer einplanen.

Wer die Frist im Blick behält, sich beraten lässt und rechtzeitig überweist, kann mit freiwilligen Beiträgen seine gesetzliche Rente gezielt stärken – und verhindert, dass ein wertvolles Beitragsjahr endgültig verloren geht

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