Sie beziehen eine Erwerbsminderungsrente, fühlen sich aber fitter und fragen sich, ob der Weg zurück in den Job möglich ist, ohne gleich Ihre Rente zu riskieren? Der folgende Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., zeigt, wie die Arbeitserprobung funktioniert, wie lange Sie dabei sogar in Vollzeit testen dürfen, warum Ihre EM-Rente in dieser Zeit in der Regel weitergezahlt wird und was nach einer erfolgreichen oder gescheiterten Erprobung genau passiert.
Was ist die Arbeitserprobung bei EM‑Rente?
Die Arbeitserprobung nach § 43 Absatz 7 SGB VI gilt seit 1. Januar 2024 und ergänzt die bisherigen Regeln zur Erwerbsminderungsrente. Sie erlaubt Ihnen, während einer laufenden teilweisen oder vollen EM‑Rente eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufzunehmen oder auszuweiten, um Ihre Leistungsfähigkeit realistisch zu testen.
Wesentliche Eckpunkte:
Sie können die Arbeitserprobung in der Regel bis zu sechs Monate lang nutzen.
In dieser Testphase dürfen Sie auch deutlich mehr arbeiten, als es der ursprünglichen Rentenbewilligung entspricht – Vollzeit ist ausdrücklich möglich.
Ihre EM‑Rente wird während der vereinbarten Erprobungsdauer grundsätzlich weitergezahlt; ein automatischer Wegfall allein wegen der höheren Stundenzahl erfolgt in dieser Zeit nicht.
Damit entsteht ein geschützter Zeitraum, in dem Sie Ihre Belastbarkeit erproben können, ohne sofort Ihre finanzielle Basis zu verlieren.
Wer kann die Arbeitserprobung nutzen – und wie starten Sie?
Die Arbeitserprobung richtet sich an alle Empfängerinnen und Empfänger einer Erwerbsminderungsrente, die prüfen möchten, ob sie wieder (mehr) arbeiten können.
Typische Situationen:
Sie beziehen eine volle EM‑Rente, fühlen sich gesundheitlich stabiler und wollen testen, ob Sie den Berufsalltag wieder schaffen.
Sie arbeiten bereits in kleinem Umfang (z.B. Minijob) und überlegen, die Stundenzahl deutlich zu erhöhen.
Ihr ehemaliger oder ein neuer Arbeitgeber würde Sie gern einstellen, ist aber unsicher, ob das dauerhaft klappt – die Arbeitserprobung gibt beiden Seiten Sicherheit.
Der Start läuft in der Praxis meist so:
Sie wenden sich an die Deutsche Rentenversicherung – telefonisch, schriftlich oder in einer Beratungsstelle.
Gemeinsam werden Dauer, Umfang und Art der geplanten Tätigkeit abgestimmt; wichtig ist eine klare Vereinbarung über den Erprobungszeitraum.
Ihr (potenzieller) Arbeitgeber, Ihre Ärztin/Ihr Arzt und ggf. eine Reha‑Einrichtung können eingebunden werden, besonders wenn die Arbeitserprobung an eine medizinische Reha oder eine stufenweise Wiedereingliederung anschließt.
Wie sicher ist Ihre EM‑Rente während der Arbeitserprobung?
Der größte Vorteil für Sie: Während der vereinbarten Arbeitserprobung bleibt Ihr Anspruch auf EM‑Rente bestehen – auch dann, wenn Sie vorübergehend deutlich mehr arbeiten, als es die ursprüngliche Rentenentscheidung nahegelegt hat.
Im Detail bedeutet das:
Die Rentenversicherung hebt Ihre Rente nicht allein deshalb auf, weil Sie in der Erprobungsphase über drei Stunden täglich oder sogar voll arbeiten.
Nach Ablauf der Testphase prüft die Rentenversicherung, ob die Voraussetzungen für Ihre Erwerbsminderungsrente weiterhin vorliegen. Nur wenn feststeht, dass Sie dauerhaft wieder voll erwerbsfähig sind, wird die Rente für die Zukunft eingestellt.
Die in der Arbeitserprobung gezahlten Renten müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden, sofern der Erprobungszeitraum korrekt mit der Rentenversicherung abgestimmt war.
Damit sinkt das Risiko, durch einen gescheiterten Versuch in Rückforderungen zu geraten oder Ihre Rente „wegen ein paar Monaten Arbeit“ dauerhaft zu verlieren.
Unterschied zur stufenweisen Wiedereingliederung
Die Arbeitserprobung unterscheidet sich von der klassischen stufenweisen Wiedereingliederung („Hamburger Modell“):
Stufenweise Wiedereingliederung
Sie gilt für den Weg zurück in den bisherigen Job nach längerer Krankheit.
Sie gelten dabei rechtlich noch als arbeitsunfähig und erhalten meist Krankengeld oder Übergangsgeld, nicht Rente.
Arbeitserprobung bei EM‑Rente
Sie richtet sich speziell an Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente.
Ziel ist, zu klären, ob Ihre Erwerbsminderung fortbesteht oder sich verbessert hat.
Ihre Rente läuft während des vereinbarten Testzeitraums weiter; Sie fallen nicht automatisch in Krankengeld oder andere Leistungen zurück.
Beide Instrumente können sich ergänzen, etwa wenn Sie nach einer Reha zunächst stufenweise wieder einsteigen und später eine Arbeitserprobung im Rahmen Ihrer EM‑Rente anschließen.
Ihre Pflichten während der Arbeitserprobung
Damit der Schutz der Arbeitserprobung voll greift, sollten Sie einige Mitteilungspflichten unbedingt beachten:
Beginn, Umfang und Art der Tätigkeit sollten Sie vorab mit der Rentenversicherung abstimmen.
Sie müssen der Rentenversicherung unverzüglich mitteilen, wenn:
– Sie die Tätigkeit abbrechen oder früher beenden,
– Sie die Arbeitszeit deutlich reduzieren,
– sich Ihr Gesundheitszustand merklich verschlechtert oder Sie erneut länger arbeitsunfähig werden.
Offene Kommunikation hilft, Missverständnisse zu vermeiden und spätere rentenrechtliche Nachteile auszuschließen.
Was passiert nach einer erfolgreichen Arbeitserprobung?
Läuft die Arbeitserprobung gut und Sie arbeiten auch nach Ablauf des Testzeitraums weiter, wird die Rentenversicherung Ihre Erwerbsfähigkeit neu bewerten:
Stellt sich dabei heraus, dass Sie dauerhaft wieder mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, entfällt Ihr Anspruch auf Erwerbsminderungsrente – allerdings nur für die Zukunft.
Die EM‑Rente wird dann zum festgelegten Zeitpunkt (z.B. zum Monatsende) eingestellt; die bis dahin gezahlten Renten bleiben in der Regel unangetastet.
Für Sie bedeutet das: Sie wechseln aus einer geschützten Probephase in eine reguläre Erwerbstätigkeit mit eigenem Einkommen und erneuter voller Beitragszahlung in die Rentenversicherung.
Verläuft die Erprobung dagegen gesundheitlich nicht wie erhofft, können Sie in der Regel in den bisherigen Rentenbezug zurückkehren; allein der gescheiterte Versuch ist kein Argument, Ihnen die Rente zu entziehen.
Fazit: Mit Arbeitserprobung sicher Schritt für Schritt zurück in den Job
Die Arbeitserprobung ist ein wichtiges Instrument, wenn Sie aus der Erwerbsminderungsrente heraus einen Neuanfang im Beruf wagen möchten, aber Angst vor finanziellen Folgen haben. Sie bietet Ihnen:
Einen zeitlich begrenzten, rechtlich geschützten Rahmen.
Die Weiterzahlung der EM‑Rente während der Testphase.
Die Chance auf einen echten Wiedereinstieg – ohne sofortige Rückzahlungsrisiken.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass mehr Arbeit wieder möglich sein könnte, sprechen Sie frühzeitig mit der Deutschen Rentenversicherung, Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt und einem potenziellen Arbeitgeber darüber, ob eine Arbeitserprobung für Sie infrage kommt.

