Ausbildung und Rente – wie Ausbildungsjahre angerechnet werden

Stand:

Autor: Experte:

Welche Zeiten für die Rente zählen

  • Pflichtbeitragszeiten (z.B. duale Ausbildung mit Gehalt) erhöhen direkt die Rentenpunkte und zählen für fast alle Wartezeiten.
  • Schulische Zeiten ab dem 17. Geburtstag (Schule, Fachschule, Hochschule) sind Anrechnungszeiten, die vor allem für die Wartezeit von 35 Jahren wichtig sind.
  • Für Schul- und Studienzeiten zusammen können maximal acht Jahre als Anrechnungszeit berücksichtigt werden.

Schulische Ausbildung & Studium – so wird für die Rente gerechnet

  • Schulzeiten, Fachschulen und Hochschulen ab dem 17. Lebensjahr werden als Anrechnungszeit geführt, wenn du sie nachweist (z.B. Zeugnisse, Bescheinigungen).
  • Diese Zeiten zählen in der Regel nicht direkt mit eigenen Beiträgen, verbessern aber den Gesamtleistungswert und helfen z.B. bei der Wartezeit von 35 Jahren für bestimmte Rentenarten.
  • Mehr als acht Jahre Schule/Studium ab 17 werden nicht mehr als Anrechnungszeit berücksichtigt; alles darüber bleibt für die gesetzliche Rente „unbelegt“.

Betriebliche Ausbildung (Lehre) – Rentenpunkte

  • In einer dualen/betrieblichen Ausbildung bist du rentenversicherungspflichtig, dein Azubi-Gehalt bringt Pflichtbeiträge und damit Rentenpunkte.
  • Weil Azubi-Gehälter niedrig sind, werden bis zu drei Ausbildungsjahre höher bewertet: Entgelt und damit Entgeltpunkte werden auf bis zu 75% des Durchschnittsverdienstes angehoben.
  • Dadurch kann ein Ausbildungsjahr für die Rente fast dreieinhalb Mal so viel wert sein wie der reale Verdienst, was deine spätere Monatsrente spürbar verbessert.

Wartezeit: 35 oder 45 Jahre

  • Für Renten, die eine Wartezeit von 35 Jahren verlangen (z.B. Rente für langjährig Versicherte), zählen auch Anrechnungszeiten durch Schule/Studium mit.
  • Für die abschlagsfreie Rente mit 45 Versicherungsjahren („besonders langjährig Versicherte“) zählen schulische Anrechnungszeiten wie Fachschule oder Hochschule ausdrücklich nicht; hier sind fast nur Pflichtbeitragszeiten und bestimmte andere rentenrechtliche Zeiten relevant.
  • Wer 45 Jahre erreichen will, sollte Lücken früh erkennen, z.B. Nebenjobs mit Versicherungspflicht während der Ausbildung nutzen und das Versicherungskonto regelmäßig prüfen lassen.​

Tipps und Hinweise

  • Schulzeit vor dem 17. Geburtstag zählt nicht als Anrechnungszeit für die gesetzliche Rente.
  • Wer länger als acht Jahre ab dem 17. Geburtstag Schule/Studium absolviert, sollte prüfen, ob freiwillige Beiträge (bis 45 Jahre) sinnvoll sind, um Lücken zu schließen.
  • Wird eine berufliche Ausbildung im Rentenkonto nicht explizit als „berufliche Ausbildung“ geführt, solltest du Nachweise nachreichen, damit die Höherbewertung (bis zu 0,75 Entgeltpunkte/Jahr) greift.

Redakteure

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.
Einsatz von KI: Wir nutzen KI-Werkzeuge unterstützend, z.B. für Entwürfe von Texten oder Symbolgrafiken. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei unserer Redaktion.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.