Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) weist in einer aktuellen Übersicht zu den Sozialversicherungswerten 2026 darauf hin, dass Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenzen und Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung zum Jahreswechsel neu festgelegt wurden – damit stehen zugleich die zentralen Stellschrauben fest, über die im März die konkrete Rentenerhöhung für Millionen Ruheständler vorbereitet wird. Die Redaktion von Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., hat die vorliegenden fachlichen Informationen ausgewertet und ordnet ein, was sich ab März 2026 für Rentnerinnen und Rentner tatsächlich ändert.
Was sich im März 2026 konkret ändert
- Ab März 2026 macht sich bei vielen pflichtversicherten Rentnern ein höherer Zusatzbeitrag der Krankenkassen bemerkbar, der mit zwei Monaten Verzögerung von der Deutschen Rentenversicherung auf die Rentenzahlungen übertragen wird.
- Die Bruttorente bleibt dabei formal unverändert, doch der Krankenversicherungsbeitrag steigt – dadurch fällt die Nettorente in zahlreichen Fällen spürbar geringer aus.
- Parallel dazu wird im März der entscheidende Schritt für die Rentenanpassung zum 1. Juli 2026 vollzogen: Das BMAS veröffentlicht die maßgebliche Rentenwertbestimmungsverordnung auf Basis von § 68 SGB VI, mit der der neue aktuelle Rentenwert festgesetzt wird.
Der Rentenexperte Peter Kosick ordnet ein: „Der März 2026 ist für Rentner ein Doppelmonat: Einerseits kommen höhere Krankenkassenbeiträge in der Praxis an, andererseits wird im Hintergrund die Rentenerhöhung vorbereitet, die ab Sommer über jede einzelne Rentenzahlung entscheidet.“
Rentenerhöhung 2026: Entscheidung im März, Wirkung ab Juli
Die jährliche Rentenerhöhung folgt einem gesetzlich festgelegten Schema: Maßgeblich sind vor allem Lohnentwicklung, Nachhaltigkeitsfaktor und Beitragssatzentwicklung in der Rentenversicherung.
- Grundlage dafür ist § 68 SGB VI, der die Berechnung des aktuellen Rentenwerts regelt.
- Im März 2026 gibt das BMAS auf dieser Basis bekannt, welcher Rentenwert ab dem 1. Juli 2026 gelten soll – dieser Wert bestimmt, wie viel ein Entgeltpunkt dann wert ist.
Unsere Redaktion geht derzeit von einer spürbaren Rentenerhöhung aus; gemeinsam mit anderen Rentenexperten gehen wir von rund 3,5 bis knapp 4 Prozent mehr Rente ab Juli 2026, bundeseinheitlich.
Ein internes Rechenbeispiel aus der Redaktion zeigt die Größenordnung:
- Bruttorente bisher: 1.500 Euro
- angenommene Rentenanpassung: +3,7 Prozent → neue Bruttorente: 1.555,50 Euro
Die tatsächliche Nettoverbesserung hängt aber davon ab, wie stark Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Steuern und sonstige Abzüge im individuellen Fall zu Buche schlagen.
Steuer, Hinzuverdienst und Aktivrente: Wichtige Stellschrauben 2026
Neben der eigentlichen Rentenanpassung greifen 2026 weitere finanzielle Parameter, die im März bereits mitbedacht werden sollten:
- Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro, was zunächst eine Entlastung vor allem für kleinere und mittlere Renten bedeutet.
- Für Neurentnerjahrgänge erhöht sich zugleich der steuerpflichtige Rentenanteil auf 84 Prozent; nur 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente bleiben dauerhaft steuerfrei.
- Wer 2026 neu in Rente geht, muss daher deutlich genauer prüfen, ob durch die Juli-Erhöhung eine Einkommensteuerpflicht entsteht.
Hinzu kommt ein politisch viel diskutiertes Element: die sogenannte Aktivrente.
- Nach dem neuen Gesetz wird es Rentnern ermöglicht, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuzuverdienen, wenn sie im Rentenalter weiterarbeiten.
- Parallel wurden bereits die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten deutlich angehoben; bei teilweiser Erwerbsminderung liegt der anrechnungsfreie Rahmen 2026 bei über 41.000 Euro pro Jahr.
Ein Rentensteuer-Experte Peter Kosick aus unserer Redaktion betont: „Die Frage ist nicht mehr nur, wie hoch die Rente selbst ist. Entscheidend wird, wer wie lange weiterarbeitet, welchen Hinzuverdienst er nutzt und ab welchem Punkt das Finanzamt mitschneidet.“
Kranken- und Pflegeversicherung: Mehr Abzüge trotz höherer Rente
Die vielleicht unangenehmste Nachricht für viele Ruheständler: Die Nettorente wird für einen Teil der Rentner trotz der erwarteten Erhöhung ab Sommer 2026 zunächst nicht spürbar steigen – oder sogar sinken.
Hintergrund:
- Mehrere Krankenkassen haben ihre Zusatzbeiträge zum 1. Januar 2026 angehoben.
- Für pflichtversicherte Rentner setzt die Deutsche Rentenversicherung diese neuen Sätze mit zweimonatiger Verzögerung um – daher wird die höhere Belastung ab März rentenseitig sichtbar.
- In der privaten Pflegeversicherung steigen zudem für viele ältere Versicherte die Beiträge, im Schnitt um rund 16 Prozent, was zusätzliche Belastungen verursacht.
Ein Beispiel zeigt die mögliche Entwicklung:
- Bruttorente: 1.600 Euro
- bisheriger KV/PV-Abzug (vereinfacht): 11 Prozent → 176 Euro
- neuer Abzug durch höheren Zusatzbeitrag: etwa 11,5 Prozent → 184 Euro
Noch bevor die Juli-Erhöhung greift, fehlen damit jeden Monat knapp 8 Euro netto – und diese Lücke muss erst durch die Rentenanpassung geschlossen werden.
Was Rentner jetzt konkret tun sollten
Angesichts der anstehenden Änderungen im März 2026 lassen sich einige klare Handlungsfelder benennen:
- Rentenbescheid und Krankenversicherungsabzüge prüfen: Sobald die Rentenversicherung die höheren Zusatzbeiträge umgesetzt hat, sollten Betroffene die neue Nettohöhe mit früheren Zahlungen vergleichen und Unklarheiten zeitnah mit Kasse oder Rentenversicherung klären.
- Steuerliche Situation analysieren: Wer 2026 in Rente geht oder bereits knappt über dem neuen Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt, sollte prüfen, ob durch die Juli-Erhöhung eine Steuererklärung notwendig wird.
- Hinzuverdienst und Aktivrente strategisch planen: Für ältere Beschäftigte kann es sich lohnen, den Übergang in die Rente mit einer Weiterarbeit zu kombinieren, um von steuerfreien Zuverdienstmöglichkeiten zu profitieren.
- Entwicklung im Juli im Blick behalten: Die endgültige Entlastungs- oder Belastungswirkung zeigt sich erst im Zusammenspiel von Rentenanpassung, Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung und Steuern ab dem zweiten Halbjahr 2026.
Wer seine Unterlagen sorgfältig prüft, behält nach Einschätzung unserer Redaktion trotz komplexer Rechtslage die Kontrolle über die eigene finanzielle Situation im Alter.
