Die Deutsche Rentenversicherung erinnert: Im März eines Jahres wird traditionell bekanntgegeben, wie hoch die Rentenerhöhung zum 1. Juli tatsächlich ausfällt – 2026 ist dabei keine Ausnahme, doch die Entscheidung gewinnt angesichts hoher Lebenshaltungskosten und steigender Beiträge besondere Brisanz. Juristische Grundlage ist die Rentenwertbestimmungsverordnung auf Basis von § 68 SGB VI, mit der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den neuen aktuellen Rentenwert festsetzt – die Redaktion “Bürger & Geld”, News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., hat die neuen fachlichen Informationen ausgewertet und zeigt, warum die März-Entscheidung (nicht: Merz-Entscheidung) 2026 für Millionen Rentnerinnen und Rentner so wichtig ist.
Was im März 2026 zur Rente entschieden wird
Im März 2026 legt das BMAS per Verordnungsentwurf fest, wie stark die gesetzlichen Renten zum 1. Juli 2026 steigen.
Konkret wird entschieden:
- wie hoch der neue aktuelle Rentenwert ausfällt (also der Wert eines Entgeltpunkts),
- um wie viel Prozent die gesetzlichen Renten erhöht werden,
- ab wann die Anpassung wirksam wird – regelmäßig zum 1. Juli.
Maßgeblich sind:
- die Lohnentwicklung des Vorjahres,
- der Nachhaltigkeitsfaktor,
- sowie die Entwicklung der Beitragssätze zur Rentenversicherung (§ 68 SGB VI).
Ein Rentenexperte unserer Redaktion ordnet ein: „Alle Hochrechnungen und Prognosen im Vorfeld sind nur Kulisse. Rechtsverbindlich wird es erst mit der BMAS-Entscheidung im März – sie bestimmt, was im Juli tatsächlich auf dem Konto landet.“
Rentenerhöhung 2026: Entscheidung jetzt, Wirkung ab Juli
Unsere Redaktion und erste Berechnungen gehen für 2026 von einer spürbaren Rentenerhöhung aus, Szenarien liegen um etwa 3,5 bis 4 Prozent. Wie stark sich das im Alltag auswirkt, zeigt ein Rechenbeispiel:
- Bruttorente bisher: 1.500 Euro
- angenommene Rentenanpassung: +3,7 Prozent
- neue Bruttorente ab Juli: 1.555,50 Euro.
Bei 1.800 Euro Bruttorente ergäbe dieselbe Anpassung:
- 1.800 Euro × 1,037 = 1.866,60 Euro – ein Plus von 66,60 Euro im Monat brutto.
Wie viel davon netto bleibt, hängt von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie der individuellen Steuerlast ab. Durch den steigenden Besteuerungsanteil für Neurentner (84 Prozent bei Rentenbeginn 2026) und höhere Zusatzbeiträge der Krankenkassen kann ein Teil der Erhöhung aufgezehrt werden.
Der Steuer- und Sozialexperte Peter Kosick der Redaktion betont: „Die März-Entscheidung legt den Rahmen für ein nominelles Plus fest. Ob dieses Plus real im Geldbeutel ankommt, entscheidet sich erst im Zusammenspiel mit Beiträgen und Steuern.“
Wer konkret von der März-Entscheidung betroffen ist
Die Rentenwertbestimmungsverordnung wirkt weit über die klassische Altersrente hinaus.
Begünstigt sind insbesondere:
- Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
- Renten wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung,
- Hinterbliebenenrenten (Witwen‑, Witwer‑, Waisenrenten),
- bestimmte Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, die an den Rentenwert gekoppelt sind.
Nicht betroffen sind hingegen:
- private Rentenversicherungen,
- betriebliche Direktzusagen ohne Kopplung an den gesetzlichen Rentenwert,
- reine Kapitallebensversicherungen mit Einmalzahlung.
Für langjährig Versicherte mit hohen Entgeltpunkten kann schon eine scheinbar kleine Anpassung in Euro-Beträgen deutlich ausfallen. Beispiel:
- 45 Entgeltpunkte (voller Erwerbsverlauf), aktueller Rentenwert West angenommen rund 38 Euro → bisher ca. 1.710 Euro Bruttorente,
- bei +3,7 Prozent wären dies gut 63 Euro monatlich zusätzlich – über ein Jahr also rund 756 Euro mehr vor Abzügen.
Im Hintergrund: Krankenkassenbeiträge und Steuern
Parallel zur Rentenentscheidung wirken 2026 weitere finanzielle Faktoren:
- Mehrere Krankenkassen haben ihre Zusatzbeiträge zum Jahresbeginn erhöht; für Rentner setzt die Deutsche Rentenversicherung diese Sätze mit Verzögerung um, sodass viele die höheren Abzüge erst im März/Frühjahr auf dem Kontoauszug sehen.
- Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro; gleichzeitig wächst der Besteuerungsanteil für Neurentner auf 84 Prozent, sodass vor allem neue Rentnerjahrgänge ehr häufiger in die Steuerpflicht rutschen.
Ein Beispiel zeigt die Wechselwirkung:
- Bruttorente ab Juli 2026: 1.600 Euro
- alter KV/PV-Abzug (vereinfacht): 11 Prozent → 176 Euro
- höherer Zusatzbeitrag: 11,5 Prozent → 184 Euro
- Rentenerhöhung um 3,7 Prozent: +59,20 Euro brutto.
Das Netto-Plus fällt geringer aus, weil ein Teil direkt durch höhere Beiträge und eventuell durch Steuerprogression aufgezehrt wird.
Insider-Detail: Die juristische Rolle der Rentenwertverordnung
Ein oft übersehenes Detail ist die rechtliche Qualität der Rentenwertbestimmungsverordnung. Sie ist eine Rechtsverordnung des BMAS auf Grundlage der §§ 68, 69 SGB VI – keine einfache Verwaltungsrichtlinie.
In der Praxis bedeutet das:
- Fehler bei der Datengrundlage (z.B. Durchschnittsentgelt, Nachhaltigkeitsfaktor) können systematisch in Millionen Bescheide einfließen.
- Angegriffen werden vor den Sozialgerichten fast immer einzelne Rentenbescheide, nicht die Verordnung selbst – dabei ist die Verordnung der „juristische Hebel“, an dem alles hängt.
Insider aus sozialrechtlichen Kanzleien berichten der Redaktion, dass in strittigen Fällen häufig § 44 SGB X (Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte) eine zentrale Rolle spielt: Wird eine systematische Fehlberechnung erkannt, können Rentenbescheide auch Jahre später korrigiert werden, ohne die Rechtsverordnung formell aufheben zu müssen.
Ein Sozialrechtler formuliert es so: „Die März-Verordnung ist das unscheinbare Machtzentrum der Rentenhöhe. Auf dem Papier ist sie nur eine Berechnungsverordnung – faktisch entscheidet sie über Milliarden an Rentenzahlungen.“
Was Rentner und künftige Rentner jetzt tun sollten
Aus Sicht der Redaktion lassen sich für das Rentenjahr 2026 mehrere sinnvolle Schritte ableiten:
- Kontoauszüge im Frühjahr genau prüfen: Ändert sich die Rentenhöhe schon ab März, kann dies an höheren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen liegen; die eigentliche Rentenerhöhung folgt erst ab Juli.
- Im Sommer den neuen Rentenbescheid genau lesen: Viele Bestandsrentner erhalten eine Mitteilung zur neuen Rentenhöhe; hier lohnt sich ein genauer Abgleich mit den Angaben zur Rentenanpassung.
- Steuerliche Auswirkungen durchrechnen: Vor allem Neurentner 2026 sollten prüfen, ob sie durch die Rentenerhöhung über den Grundfreibetrag rutschen und eine Steuererklärung abgeben müssen.
- Hinzuverdienst und Aktivrente im Blick behalten: Die geplante Aktivrente und höhere Hinzuverdienstgrenzen können Chancen eröffnen, aber auch zu steuerlichen Mehrbelastungen führen, wenn sie nicht frühzeitig geplant werden.
Unsere Redaktion kommt zu dem Ergebnis: Die März-Entscheidung 2026 ist der unscheinbare, aber entscheidende Schaltmoment – hier wird festgelegt, ob die Rente im zweiten Halbjahr nur die Inflation ausgleicht oder die finanzielle Lage im Alter tatsächlich verbessert.

