Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas schließt eine „Rente mit 70“ in dieser Legislaturperiode bis 2029 klar aus – dennoch bleibt die Debatte um ein höheres Rentenalter politisch hochbrisant und für Millionen Versicherte relevant. Warum das so ist, erklärt folgender Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!
Einordnung: Was Bas wirklich gesagt hat
Bärbel Bas stellte in der ntv-Sendung „Pinar Atalay“ ausdrücklich klar, dass es in dieser Legislaturperiode keine Entscheidung für eine Regelaltersgrenze von 70 Jahren geben wird. Auf die Frage, ob sie eine Rente mit 70 ausschließen könne, antwortete sie deutlich: „Für diese Legislatur? Ja.“ Das Thema sei zwar bereits in Koalitionsverhandlungen und in der Rentenkommission diskutiert worden, konkrete Beschlüsse hält Bas aber für „noch in weiter Ferne“.
Politischer Hintergrund: Warum die Rente mit 70 trotzdem Thema bleibt
Parallel zu Bas’ Klarstellung arbeitet eine von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission an Vorschlägen zur langfristigen Stabilisierung der gesetzlichen Rente. In diesem Rahmen wird unter anderem ein Modell diskutiert, das das Renteneintrittsalter schrittweise an die steigende Lebenserwartung koppeln und perspektivisch in Richtung 70 Jahre verschieben könnte. Vertreter wie der Ökonom Martin Werding schlagen vor, die Regelaltersgrenze ab 2031 alle zehn Jahre um ein halbes Jahr anzuheben, sodass eine Rente mit 70 erst weit in der Zukunft – etwa um das Jahr 2091 – greifen würde.
Was heißt „keinesfalls vor 2029“ für Versicherte?
Bas’ Aussage bedeutet konkret: Bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode 2029 soll es keinen Beschluss geben, der die heutige Regelaltersgrenze von 67 Jahren offiziell auf 70 Jahre anhebt. Für alle, die in den nächsten Jahren in Rente gehen, sind daher eher bekannte Faktoren wie das aktuelle Renteneintrittsalter, mögliche Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn und das abgesicherte Rentenniveau bis 2031 entscheidend. Die großen Strukturfragen – etwa die Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung oder stärkere Anreize fürs längere Arbeiten – bleiben Thema der Kommission und könnten erst nach 2029 in konkrete Gesetzesvorhaben münden.
Rentenkommission: Welche Vorschläge auf dem Tisch liegen
In der Debatte stehen derzeit drei große Stoßrichtungen im Raum, die teils kombiniert werden könnten:
- Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung, mit langsamen, langfristigen Anhebungen der Regelaltersgrenze.
- Verschärfung der Abschläge bei früherem Rentenbeginn, damit längeres Arbeiten finanziell attraktiver wird.
- Ausweitung des Versichertenkreises, etwa durch Einbeziehung von Beamten, Politikern und Selbstständigen in die gesetzliche Rentenkasse.
Zugleich soll das Rentenniveau weiterhin stabil gehalten werden: Das von Bas verantwortete Rentenpaket schreibt die Haltelinie von 48 Prozent bis 2031 fort, um eine Abkopplung der Renten von den Löhnen zu verhindern.
Ausblick: Was Beschäftigte jetzt tun sollten
Auch wenn die Rente mit 70 politisch frühestens nach 2029 konkret werden dürfte, sollten Versicherte ihre persönliche Altersvorsorge strategisch planen. Wichtig bleiben regelmäßige Renteninformationen, eine Prüfung der Auswirkungen eines früheren oder späteren Rentenbeginns sowie der rechtzeitige Aufbau zusätzlicher privater oder betrieblicher Vorsorge. Wer gesundheitlich voraussichtlich nicht bis ins hohe Alter arbeiten kann, sollte sich frühzeitig über Erwerbsminderungsrente, Reha-Möglichkeiten und sozialrechtliche Optionen informieren.

