EM ‑ Rente 2026: Darum steigt sie stärker als geplant

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Die Erwerbsminderungsrente profitiert 2026 gleich doppelt: von der kräftigen allgemeinen Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent und von früheren Reformen (verlängerte Zurechnungszeiten, Bestandszuschläge), die jetzt vollständig in den Rentenbeträgen ankommen (Stand: 2026).

Zum 1. Juli 2026 steigen alle gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent – mehr als die ursprünglich erwarteten rund 3,7 Prozent aus dem Rentenversicherungsbericht 2025. Für viele Erwerbsminderungsrentner wirkt diese Erhöhung besonders stark, weil zusätzlich verbesserte Zurechnungszeiten und gesetzliche Zuschläge die Rentenhöhe anheben. Dadurch gewinnen Menschen mit voller oder teilweiser Erwerbsminderung real an finanzieller Stabilität, obwohl die Lebenshaltungskosten weiter steigen. Offizielle Informationen zur Erwerbsminderungsrente bietet die Deutsche Rentenversicherung.

Rentenanpassung 2026: Plus 4,24 Prozent statt 3,7

Die Renten werden in Deutschland jedes Jahr zum 1. Juli angepasst; Grundlage ist der sogenannte aktuelle Rentenwert nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Für 2026 hatte der Rentenversicherungsbericht 2025 zunächst mit einem Anstieg von rund 3,7 Prozent gerechnet, basierend auf der damaligen Lohn‑ und Beitragsschätzung.

Im März 2026 bestätigte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dass die Renten zum 1. Juli 2026 tatsächlich um 4,24 Prozent steigen werden. Hintergrund ist eine günstigere Lohnentwicklung 2025, wodurch die Rentenanpassungsformel einen höheren Wert ergibt.

Beispiel:

  • 1.000 Euro Bruttorente werden zu 1.042,40 Euro.
  • 1.500 Euro Bruttorente steigen auf 1.563,60 Euro.

Diese prozentuale Erhöhung gilt gleichermaßen für Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten.

Warum die EM‑Rente besonders profitiert

Erwerbsminderungsrenten werden wie alle anderen Rentenarten über den Rentenwert erhöht – zusätzlich wirken bei ihnen aber spezielle Verbesserungen der letzten Jahre weiter nach. Dazu zählen insbesondere:

  • Verlängerte Zurechnungszeiten bei Neurentnerinnen und -rentnern
  • Gesetzliche Zuschläge für bestimmte ältere EM‑Bestandsrenten
  • Höhere Entgeltpunkte, die dauerhaft in die Berechnung eingehen

Die Deutsche Rentenversicherung hat die Zurechnungszeit schrittweise näher an die Regelaltersgrenze herangeführt. 2026 wird bei neuen EM‑Renten so gerechnet, als würde die betroffene Person bis 66 Jahre und 4 Monate weiterarbeiten – selbst wenn die Erwerbsminderung deutlich früher eintritt.

Dadurch kommen zusätzliche Entgeltpunkte zusammen, die sich mit jeder Rentenanpassung prozentual vergrößern. Studien und Praxisauswertungen zeigen, dass die durchschnittliche EM‑Rente allein durch die verlängerte Zurechnungszeit im Schnitt um rund 70 Euro monatlich gestiegen ist – bei manchen Versicherten deutlich mehr.

Rückblick: Zuschläge für ältere EM‑Bestandsrenten

Viele Erwerbsminderungsrenten, die bereits vor den jüngsten Reformen begonnen haben, galten lange als benachteiligt. Daher hat der Gesetzgeber mit einem Bestandsverbesserungsgesetz Zuschläge eingeführt, die in zwei Stufen kommen:

  • Erste Zuschläge ab Juli 2024
  • Weitere Anpassungen und ein verändertes Auszahlungsverfahren ab Dezember 2025

Seit 2026 sind diese Zuschläge vollständig in den laufenden EM‑Renten integriert. Künftige Rentenanpassungen – wie das Plus von 4,24 Prozent zum 1. Juli 2026 – wirken somit auf einen bereits erhöhten Ausgangswert.

Beispiel:

  • Eine EM‑Rente wurde durch Zuschlag von 900 auf 970 Euro erhöht.
  • Mit 4,24 Prozent Anpassung steigt sie auf 1.011,13 Euro – rund 111 Euro mehr als vor den Verbesserungen.

Höhere Hinzuverdienstgrenzen: Mehr Spielraum für Teilzeit

2026 steigen auch die Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrentner deutlich. Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, kann ab 2026 rund 20.763,75 Euro im Jahr hinzuverdienen, ohne dass die Rente vollständig entfällt.

Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bleibt die individuelle Hinzuverdienstgrenze, es gilt aber eine gesetzliche Mindestgrenze von 41.527,50 Euro brutto im Jahr. Gegenüber 2025 steigen damit die Grenzen um mehr als 1.100 Euro (volle EM) beziehungsweise über 2.200 Euro (teilweise EM).

Damit können viele Erwerbsgeminderte flexibler in Teilzeit oder Minijobs arbeiten, ohne sofort erhebliche Rentenkürzungen befürchten zu müssen. Die Minijob‑Grenze steigt 2026 zudem auf 603 Euro im Monat, weil der Mindestlohn auf 13,90 Euro je Stunde angehoben wird.

Warum „gefühlt“ mehr bei der EM‑Rente ankommt

Dass die EM‑Rente 2026 „stärker steigt als geplant“, hat also mehrere Ebenen:

  1. Höhere allgemeine Rentenanpassung: Statt 3,7 Prozent gibt es 4,24 Prozent für alle Rentenarten.
  2. Verbesserte Berechnungsbasis: Durch verlängerte Zurechnungszeiten und Zuschläge liegt die Ausgangsrente vieler EM‑Rentner bereits höher, bevor die 4,24 Prozent angewendet werden.
  3. Mehr Hinzuverdienst: Zusätzliche Einkünfte aus Teilzeit‑ oder Minijobs werden großzügiger angerechnet, was das verfügbare Gesamteinkommen erhöht.

In der Summe führt das dazu, dass Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner 2026 in vielen Fällen spürbar mehr im Portemonnaie haben – oft deutlich mehr, als es die ursprünglichen Prognosen vermuten ließen.

Praxisbeispiele: So wirkt die Erhöhung

Beispiel 1: Volle EM‑Rente mit Zuschlag
Eine Person bezieht seit 2022 eine volle EM‑Rente, die durch den Bestandszuschlag ab 2025 von 950 auf 1.020 Euro brutto gestiegen ist.

  • 1.020 Euro x 4,24 Prozent = 43,01 Euro
  • Neue Bruttorente: 1.063,01 Euro ab 1. Juli 2026

Beispiel 2: Neue EM‑Rente mit langer Zurechnungszeit
Eine 45‑jährige Person wird 2026 erwerbsgemindert und erhält wegen der verlängerten Zurechnungszeit eine EM‑Rente von 1.100 Euro, statt 1.000 Euro nach altem Recht.

  • 1.100 Euro x 4,24 Prozent = 46,64 Euro
  • Neue Bruttorente: 1.146,64 Euro ab 1. Juli 2026

In beiden Fällen stammt ein Teil des „Mehr‑Plus“ aus der allgemeinen Rentenanpassung, ein weiterer Teil aus den strukturellen Verbesserungen speziell bei der EM‑Rente.

FAQ: Erwerbsminderungsrente und Rentenerhöhung 2026

Um wie viel steigt die EM‑Rente 2026?

Wie alle gesetzlichen Renten steigt auch die Erwerbsminderungsrente zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent. Die Erhöhung erfolgt automatisch, ein Antrag ist nicht nötig.

Warum fällt die Erhöhung höher aus als zunächst erwartet?

Weil sich die Löhne 2025 stärker entwickelt haben als im Rentenversicherungsbericht prognostiziert. Die Rentenanpassungsformel im SGB VI reagiert direkt auf diese Daten.

Weshalb profitieren EM‑Rentner besonders?

Neben der allgemeinen Rentenerhöhung wirken verlängerte Zurechnungszeiten und gesetzliche Zuschläge nach, die die Ausgangsrente vieler EM‑Rentner bereits erhöht haben.

Muss ich für die höhere EM‑Rente 2026 etwas beantragen?

Nein. Die Rentenanpassung wird von der Deutschen Rentenversicherung automatisch durchgeführt und in der Rentenmitteilung ausgewiesen.

Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze bei voller EM‑Rente 2026?

Sie liegt 2026 bei rund 20.763,75 Euro brutto im Jahr; bei teilweiser EM‑Rente beträgt die gesetzliche Mindestgrenze 41.527,50 Euro.

Kann die spätere Altersrente niedriger sein als meine EM‑Rente?

In vielen Fällen mindestens nicht – oft ist die spätere Altersrente durch Zurechnungszeiten und Zuschläge sogar leicht höher als die vorherige EM‑Rente.

Wo bekomme ich eine individuelle Berechnung?

Eine individuelle Probeberechnung bietet Ihnen die Deutsche Rentenversicherung in ihren Beratungsstellen und telefonisch an.

Quellen

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