Riester-Rente wird ab dem 1.1.2027 durch neues Altersvorsorgedepot ersetzt – Bundestag hat beschlossen

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Die Riester-Rente wird abgeschafft – der Bundestag hat am 27. März 2026 eine umfassende Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen (Stand: 2026). An die Stelle der bisherigen Riester-Verträge soll ein neues Altersvorsorgedepot treten, das mehr Renditechancen, aber auch mehr Risiko bringt. Gleichzeitig werden Zulagen neu ausgestaltet und der Kreis der Förderberechtigten erweitert, insbesondere für Selbstständige und Geringverdienende. Dier folgende Artikel erklärt, was das neue System konkret vorsieht, was mit bestehenden Riester-Verträgen passiert und worauf Sie sich als Sparerin oder Sparer jetzt einstellen sollten.

Was der Bundestag am 27. März 2026 beschlossen hat

Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen der Regierungsfraktionen das „Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ („Altersvorsorgereformgesetz“) verabschiedet. Kern ist die Einführung eines neuen Altersvorsorgedepots als staatlich geförderte Standardform der privaten Altersvorsorge, das die Riester-Rente ab 1. Januar 2027 schrittweise ablösen soll. Grundlage sind insbesondere die Beratungen im Finanzausschuss, der den ursprünglichen Regierungsentwurf noch in mehreren Punkten geändert hat.

Die Reform reagiert darauf, dass die Riester-Rente mit zuletzt rund zehn Millionen besparten Verträgen bei über 30 Millionen Berechtigten als gescheitert gilt. Kritisiert wurden vor allem geringe Renditen, hohe Kosten und komplexe Regeln, die viele Haushalte von geförderter Vorsorge ferngehalten haben. Mit dem neuen System sollen Kosten sinken, Produkte transparenter werden und Anreize für Geringverdienende, Familien und Selbstständige deutlich steigen.

Riester-Rente abgeschafft: Was bedeutet das konkret?

Die bisherige Riester-Rente wird für Neuabschlüsse beendet, sobald das neue System zum 1. Januar 2027 startet. Ab diesem Zeitpunkt sollen keine neuen riestergeförderten Verträge mehr zertifiziert werden; stattdessen können förderberechtigte Personen nur noch die neue Form der staatlich geförderten Altersvorsorge nutzen. Schon heute abgeschlossene Riester-Verträge sollen jedoch weitergeführt werden können (Bestandsschutz) und behalten grundsätzlich ihre bisherige Förderung.

Nach den bisher bekannten Eckpunkten sollen Altverträge auf Wunsch in das neue System überführt werden können, etwa durch Übertragung der bisher angesparten Anwartschaften in ein Altersvorsorgedepot. Wie genau die Übertragung technisch und steuerlich gestaltet wird, ist im Detail noch von den künftigen Durchführungsregelungen und der späteren Verwaltungspraxis der Anbieter und der Finanzverwaltung abhängig. Klar ist jedoch schon jetzt: Für Bestandskundinnen und -kunden besteht kein Zwang, ihren Riester-Vertrag zu kündigen oder zu wechseln; sie erhalten ein Wahlrecht.

Das neue Altersvorsorgedepot: Aufbau und Funktionsweise

Herzstück der Reform ist ein neues Altersvorsorgedepot, das staatlich gefördert wird und verschiedene Anlagevarianten zulässt. Im Unterschied zur klassischen Riester-Rente, bei der meist eine 100-Prozent-Beitragsgarantie vorgeschrieben war, sollen künftig auch Produkte mit geringeren Garantien oder ganz ohne Garantien möglich sein. Ziel ist, über stärker kapitalmarktorientierte Anlagen mittelfristig höhere Renditen zu erzielen, insbesondere für jüngere Sparerinnen und Sparer mit langem Anlagehorizont.

Vorgesehen sind typischerweise drei Produktkategorien: Angebote mit voller Beitragsgarantie, Varianten mit reduzierter Garantie (z. B. 80 Prozent) sowie depotorientierte Lösungen ohne Garantie, bei denen das Kapital überwiegend in Fonds und andere Wertpapiere investiert werden kann. Ergänzend soll ein staatlich organisierter oder beauftragter Standardfonds zur Verfügung stehen, der besonders kostengünstig ist und der breiten Bevölkerung eine einfache, automatisierte Vorsorgeoption bietet. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies mehr Wahlmöglichkeiten – sie können zwischen Sicherheit und Renditechancen besser abwägen.

Neue staatliche Förderung: Zulagen und Prozentsätze

Statt einer starren Grundzulage pro Jahr, wie sie die Riester-Rente vorsah, soll die Förderung künftig prozentual an die tatsächlichen Beiträge gekoppelt werden. Nach den parlamentarischen Beschlüssen wird die Grundzulage so ausgestaltet, dass 50 Prozent der im Beitragsjahr geleisteten Altersvorsorgebeiträge bis zu einer Höhe von 360 Euro gefördert werden. Für den Beitragsanteil zwischen 360,01 Euro und 1.800 Euro im Jahr ist eine Förderung von 25 Prozent vorgesehen. Daraus ergibt sich eine maximale Grundzulage von insgesamt bis zu 540 Euro jährlich.

Für Eltern mit Kindern wurde der Kinderzuschlag ebenfalls neu konzipiert. Künftig sollen Sparerinnen und Sparer mit Kindern bereits bei einem vergleichsweise niedrigen Eigenbeitrag den vollen Kinderzuschlag in Höhe von 300 Euro pro Kind und Jahr erhalten. Nach den bisher veröffentlichten Eckpunkten soll der volle Zuschlag bereits bei einem Eigenbeitrag von 25 Euro pro Monat (300 Euro pro Jahr) gewährt werden, was insbesondere Familien mit geringen und mittleren Einkommen zugutekommt. Diese Ausgestaltung soll die Förderung gezielt dorthin lenken, wo die zusätzliche Altersvorsorge bislang häufig zu kurz gekommen ist.

Mehr Anspruchsberechtigte: Selbstständige erstmals einbezogen

Ein wesentlicher Unterschied zur Riester-Rente ist die Erweiterung des Kreises der Förderberechtigten auf bestimmte selbstständig Erwerbstätige. Bisher waren typische Riester-Förderberechtigte vor allem Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, im öffentlichen Dienst oder in bestimmten berufsständischen Versorgungssystemen. Mit der Reform erhalten künftig auch Selbstständige ohne Pflichtversicherung Zugang zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Der Gesetzgeber reagiert damit auf die wachsende Bedeutung selbstständiger Erwerbsformen und die damit verbundenen Versorgungslücken. Gerade Solo-Selbstständige haben bislang häufig weder über die gesetzliche Rente noch über eine betriebliche Altersversorgung ausreichende Ansprüche aufgebaut. Durch die neue Förderung sollen sie motiviert werden, eine ergänzende kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen, die langfristig Altersarmut vorbeugen soll. Details zur genauen Definition der anspruchsberechtigten Selbstständigen und zur Nachweispflicht werden noch in Verordnungen und Verwaltungsvorschriften auszugestalten sein.

Staatsfonds und Kostendeckel: Schutz vor überhöhten Gebühren

Ein zentrales Problem der Riester-Rente waren die hohen und intransparenten Kosten vieler Produkte, die die Rendite spürbar geschmälert haben. Der Gesetzgeber führt deshalb mit der Reform strengere Kostendeckel und mehr Transparenzpflichten für Anbieter ein. Nach den Beschlüssen sollen die laufenden Kosten der neuen geförderten Produkte deutlich begrenzt werden; konkrete Prozentsätze hängen von der Produktkategorie ab, liegen aber unter den bisher am Markt üblichen Riester-Kosten.

Als zusätzliche Sicherheits- und Vergleichsgröße soll ein staatlich organisierter Standardfonds eingerichtet werden, der besonders niedrige Gebühren bietet und als Referenz für die private Konkurrenz dient. Dieser Staatsfonds soll für alle Förderberechtigten offenstehen und nach klaren, gesetzlich definierten Kriterien verwaltet werden, etwa durch eine öffentliche Institution oder eine im Auftrag handelnde Einrichtung. Für Verbraucherinnen und Verbraucher schafft das eine einfach zugängliche, kostengünstige Option, die ohne aufwendige Produktauswahl genutzt werden kann.

Übergangsregelungen: Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Für alle, die bereits einen Riester-Vertrag besitzen, ist entscheidend, welche Übergangsregelungen gelten. Bestehende Riester-Verträge können grundsätzlich weitergeführt werden können, inklusive der bisher zugesagten Zulagen und Steuervorteile, solange der Vertrag die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Ein automatischer Übergang in das neue System ist nicht vorgesehen; vielmehr sollen die Versicherten aktiv entscheiden können, ob sie ihren Vertrag behalten oder wechseln möchten.

Geplant ist, dass Anbieter ihre Kundinnen und Kunden rechtzeitig vor dem Start des neuen Systems über Wechselmöglichkeiten informieren müssen. Wer in das neue Altersvorsorgedepot wechseln möchte, muss voraussichtlich eine Übertragungsvereinbarung mit dem Anbieter schließen; dabei können je nach Vertragsbedingungen Übertragungs- oder Abschlusskosten anfallen. Für manche Riester-Sparerinnen und -Sparer kann es sinnvoll sein, den bestehenden Vertrag bis zum Rentenbeginn weiterzuführen, insbesondere wenn attraktive Altgarantien bestehen; andere profitieren womöglich stärker von den neuen Renditechancen und der verbesserten Förderung. Eine individuelle Beratung, etwa durch Verbraucherzentralen oder unabhängige Rentenberater, ist daher empfehlenswert.

Steuerliche Behandlung der neuen Vorsorge

Die steuerliche Förderung der neuen Altersvorsorge ist – wie bei der Riester-Rente – im Einkommensteuerrecht verankert und folgt im Grundsatz dem Prinzip „nachgelagerte Besteuerung“. Das bedeutet: Beiträge und Zulagen werden während der Ansparphase steuerlich begünstigt, die späteren Auszahlungen in der Rentenphase sind dann grundsätzlich zu versteuern. Für die konkrete Ausgestaltung verweist der Gesetzgeber auf entsprechende Anpassungen im Einkommensteuergesetz, insbesondere im Bereich der Sonderausgabenabzugsfähigkeit.

Rechtsgrundlagen für die steuerliche Behandlung finden sich im Einkommensteuergesetz, insbesondere im Bereich der Altersvorsorgeaufwendungen; maßgeblich sind hier etwa § 10 Einkommensteuergesetz – Sonderausgaben. Darüber hinaus bleibt die Einbettung in das System der Alterssicherung und Grundsicherung im Alter im Blick, insbesondere mit Blick auf das Zusammenspiel mit der gesetzlichen Rentenversicherung nach Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Wie genau die neuen Produkte bei der späteren Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter behandelt werden, ist für die Praxis von großer Bedeutung und wird sich aus den vollzogenen Gesetzesänderungen im Sozialrecht ergeben.

Chancen und Risiken: Was bedeutet die Reform für Sparer?

Die Reform eröffnet vor allem jüngeren Menschen mit langem Anlagehorizont die Chance auf höhere Renditen als in vielen klassischen Riester-Produkten, die stark auf Garantien und festverzinsliche Anlagen setzten. Gleichzeitig trägt der einzelne Sparer mehr Kapitalmarktrisiko, insbesondere bei Wahl eines Produkts ohne Garantie. Wer sich für ein Altersvorsorgedepot entscheidet, sollte daher seine persönliche Risikoneigung, seine sonstige Altersvorsorge und den geplanten Rentenbeginn sorgfältig berücksichtigen.

Positiv ist, dass die Förderung stärker auf Geringverdienende und Familien ausgerichtet wird und der Zugang für Selbstständige geöffnet wird. Kostendeckel und ein staatlicher Standardfonds können helfen, die Rendite nicht durch Gebühren aufzuzehren. Kritikerinnen und Kritiker verweisen allerdings darauf, dass kapitalmarktorientierte Modelle in Phasen schwacher Börsenentwicklung empfindliche Wertschwankungen aufweisen können und dass die Details der Absicherung gegen Langlebigkeitsrisiken und Inflationsrisiken entscheidend sein werden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bleibt deshalb wichtig, Produkte zu vergleichen und nicht allein aufgrund der staatlichen Förderung zu entscheiden.

Wie geht es weiter? Gesetzgebungsverfahren und Ausblick

Mit dem Bundestagsbeschluss vom 27. März 2026 ist der entscheidende politische Schritt getan, endgültig in Kraft treten kann die Reform aber erst nach Zustimmung des Bundesrats und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Der Starttermin für das neue System ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Bis dahin müssen zahlreiche Detailfragen durch Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und die Produktgestaltung der Anbieter geklärt werden.

Für Sparerinnen und Sparer bedeutet das Jahr 2026 eine Übergangsphase: Neue Riester-Verträge werden voraussichtlich schon nicht mehr aktiv beworben, während die neuen Altersvorsorgeprodukte noch in Vorbereitung sind. Wer bislang gar nicht oder nur wenig privat vorgesorgt hat, sollte diese Zeit nutzen, um seine Altersvorsorgesituation zu prüfen und sich über die kommenden Möglichkeiten zu informieren. Orientierung bieten offizielle Informationen des Bundestags, des Bundesfinanzministeriums und der Deutschen Rentenversicherung, aber auch unabhängige Verbraucherportale.

Quellen

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