Witwenrente 55 oder 60 Prozent: Wer wie viel Hinterbliebenenrente bekommt

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Nach dem Tod des Partners stellt sich für viele Hinterbliebene die Frage, wie hoch ihre Witwen- oder Witwerrente ausfällt – und warum manche 55, andere 60 Prozent der Rente erhalten (Stand: 2026). Die Antwort liegt in einer komplizierten Mischung aus altem und neuem Recht, Sterbejahr, Geburtsjahrgängen und dem Zeitpunkt der Eheschließung. Wer hier die falsche Annahme trifft, unterschätzt leicht seine Ansprüche – oder wundert sich über scheinbar „zu niedrige“ Rentenbescheide. Dieser Ratgeber erklärt klar, wer 55 und wer 60 Prozent bekommt, wie die große und kleine Witwenrente funktionieren und welche Rolle Alter, Einkommen und Kinder spielen.

Grundwissen: Kleine und große Witwenrente

Die gesetzliche Hinterbliebenenrente ist in § 46 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt. Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz zwischen kleiner und großer Witwen- bzw. Witwerrente.

  • Kleine Witwen-/Witwerrente:
    Sie beträgt 25 Prozent der Rente, die der verstorbene Partner zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte (Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Altersrente). Sie wird in der Regel nur 24 Monate lang gezahlt, wenn keine besonderen Voraussetzungen (z. B. Kindererziehung, Erwerbsminderung) vorliegen.
  • Große Witwen-/Witwerrente:
    Sie beträgt grundsätzlich 55 Prozent dieser Rente, bei bestimmten Altfällen 60 Prozent. Die große Witwenrente wird grundsätzlich lebenslang gezahlt, solange die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.

Voraussetzung für jede Hinterbliebenenrente ist außerdem, dass der verstorbene Versicherte die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren in der Rentenversicherung erfüllt hat.

Wer bekommt überhaupt die „große“ Witwenrente?

Die große Witwenrente oder Witwerrente erhalten Sie nur, wenn neben den allgemeinen Voraussetzungen zusätzlich mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie haben das maßgebliche Mindestalter erreicht (2026: 46 Jahre und 6 Monate).
  • Sie sind voll oder teilweise erwerbsgemindert.
  • Sie erziehen ein minderjähriges Kind oder ein Kind mit Behinderung.

Die Altersgrenze für die große Witwenrente steigt schrittweise an und ist in § 242a SGB VI geregelt. Für Todesfälle im Jahr 2026 liegt sie bei 46 Jahren und 6 Monaten und steigt bis 2029 auf 47 Jahre. Wer diese Grenze bei Tod des Partners noch nicht erreicht und auch kein Kind erzieht oder erwerbsgemindert ist, hat nur Anspruch auf die kleine Witwenrente.

55 oder 60 Prozent: Altes und neues Recht im Überblick

Der entscheidende Unterschied zwischen 55 und 60 Prozent hängt davon ab, ob für Sie das alte oder das neue Recht gilt.

Neues Recht – 55 Prozent

Für die meisten heute Betroffenen gilt das neue Recht:

  • Große Witwen-/Witwerrente: 55 Prozent der Rente des Verstorbenen.
  • Kleine Witwen-/Witwerrente: 25 Prozent.

Das neue Recht gilt grundsätzlich für Ehen, die ab dem 1. Januar 2002 geschlossen wurden, und für Hinterbliebene, bei denen kein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.

Altes Recht – 60 Prozent

Die höhere Quote von 60 Prozent bei der großen Witwenrente ist eine Ausnahme für bestimmte Altfälle. Sie gilt, wenn beide Bedingungen erfüllt sind:

  1. Die Ehe wurde vor dem 1. Januar 2002 geschlossen.
  2. Mindestens ein Ehepartner ist vor dem 2. Januar 1962 geboren.

Dann greift das alte Recht, und die große Witwen- oder Witwerrente beträgt 60 Prozent der Rente wegen voller Erwerbsminderung oder der Altersrente, die der Verstorbene bezog oder hätte beziehen können. Diese Sonderregel ist in § 255 SGB VI verankert und soll ältere Ehejahrgänge vor größeren Verlusten schützen.

Beispiele: Wer bekommt 55, wer 60 Prozent?

Beispiel 1: 60 Prozent nach altem Recht

Ein Ehepaar hat 1995 geheiratet, die Ehe bestand bis zum Tod des Ehemannes im Jahr 2026. Der Verstorbene war 1960 geboren, die Witwe 1961 – beide also vor dem 2. Januar 1962.

  • Die Voraussetzungen für das alte Recht sind erfüllt (Ehe vor 2002, mindestens ein Partner vor 2.1.1962 geboren).
  • Die große Witwenrente beträgt 60 Prozent der Rente des Verstorbenen.

Hätte der Verstorbene z. B. Anspruch auf 1.500 Euro Altersrente gehabt, läge die große Witwenrente bei 900 Euro (abzüglich eventueller Abschläge und Einkommensanrechnung).

Beispiel 2: 55 Prozent nach neuem Recht

Ein Paar hat 2005 geheiratet, die Ehefrau verstirbt 2026 im Alter von 67 Jahren, der Witwer ist 1965 geboren.

  • Die Ehe wurde nach dem 1. Januar 2002 geschlossen.
  • Keiner der Ehepartner ist vor dem 2. Januar 1962 geboren.
  • Es gilt das neue Recht: Die große Witwerrente beträgt 55 Prozent der Rente der Verstorbenen.

Bei einer Rente der Verstorbenen von 1.400 Euro bekäme der Witwer 770 Euro große Witwerrente (vor Einkommensanrechnung).

Weitere Faktoren: Sterbevierteljahr, Abschläge und Einkommen

Die Quote von 55 oder 60 Prozent ist nicht der einzige Einflussfaktor; für die tatsächliche Auszahlungssumme sind weitere Punkte wichtig.

  • Sterbevierteljahr: In den ersten drei Monaten nach dem Tod (Sterbevierteljahr) erhalten Hinterbliebene die Rente des Verstorbenen in voller Höhe; erst danach greift der Prozentsatz von 25, 55 oder 60 Prozent.
  • Abschläge: Hat der Verstorbene seine Altersrente vorzeitig mit Abschlägen bezogen, werden diese Abschläge auch bei der Witwenrente berücksichtigt.
  • Einkommensanrechnung: Eigene Einkünfte des Hinterbliebenen (z. B. eigene Rente, Lohn, Betriebsrenten) werden oberhalb eines Freibetrags auf die Witwenrente angerechnet.
  • Kinderzuschlag: Nach neuem Recht kann bei der großen Witwenrente ein Kinderzuschlag hinzukommen, wenn minderjährige Kinder erzogen werden; beim alten Recht gibt es diesen Zuschlag nicht.

Die Deutsche Rentenversicherung stellt dafür Berechnungsbeispiele und Freibeträge in ihren Informationsseiten und Broschüren bereit.

Tabelle: Die wichtigste Regeln zu 55 und 60 Prozent Witwenrente

FrageAntwort 2026Rechtsgrundlage / Quelle
Wie hoch ist die kleine Witwenrente?25% der Rente des Verstorbenen, in der Regel befristet auf 24 Monate.§ 46 SGB VI
Wie hoch ist die große Witwenrente (neues Recht)?55% der Rente des Verstorbenen (Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Altersrente).§ 46 SGB VI
Wer bekommt 60% (altes Recht)?Ehe vor 01.01.2002 geschlossen und mindestens ein Ehepartner vor 02.01.1962 geboren.§ 255 SGB VI
Mindestalter große Witwenrente 202646 Jahre und 6 Monate beim Todesfall 2026.§ 242a SGB VI
Wann gilt das neue Recht mit 55%?In der Regel bei Heirat ab 2002 oder wenn kein Ehepartner vor 02.01.1962 geboren ist.DRV‑Info „Renten für Hinterbliebene“, VdK‑Ratgeber
Wie lange wird die kleine Witwenrente gezahlt?Grundsätzlich 24 Kalendermonate nach dem Tod des Ehepartners.§ 46 SGB VI
Spielt das Sterbejahr eine Rolle?Ja, u. a. für die Altersgrenze der großen Witwenrente (z. B. 46 J. 6 M. in 2026).§ 242a SGB VI

Praxistipps: So klären Sie, ob Sie 55 oder 60 Prozent bekommen

  • Eheschließung und Geburtsdatum prüfen: Sehen Sie in Ihre Unterlagen: Wann haben Sie geheiratet, und sind Sie oder Ihr verstorbener Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren? Das entscheidet über altes oder neues Recht.
  • Renteninformation des Verstorbenen nutzen: Je genauer die Rente oder der Rentenanspruch des Verstorbenen bekannt ist, desto besser lassen sich die 25/55/60 Prozent überschlagen.
  • Bescheid sorgfältig lesen: Im Rentenbescheid zur Hinterbliebenenrente ist angegeben, ob es sich um eine kleine oder große Witwenrente handelt und welche Prozentsätze angesetzt wurden.
  • Beratung in Anspruch nehmen: Bei Unklarheiten helfen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder Sozialverbände wie VdK und SoVD, den individuellen Anspruch zu prüfen.

Quellen

  1. Deutsche Rentenversicherung – Renten für Hinterbliebene
  2. Deutsche Rentenversicherung – Glossar „Hinterbliebenenrente“

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