Ab Mai 2026 wird es für mehrere Geburtsjahrgänge ernst: Erstmals können bestimmte Jahrgänge in vier verschiedene Altersrenten starten – je nach Rentenart, Geburtsdatum, Wartezeit und möglichem Abschlag. Wer hier nur grob nach „Jahrgang 1960, 1961, 1963 oder 1964“ geht, übersieht schnell, dass es auf den exakten Geburtstag ankommt. Schon ein Tag Unterschied kann entscheiden, ob der Rentenbeginn im Mai oder erst im Juni 2026 möglich ist. Unser Artikel fasst die vom Gesetz vorgegebenen Stichtage exakt zusammen und erklärt, für welche konkreten Geburtszeiträume welche der vier Rentenarten im Mai 2026 erstmals startet – vorausgesetzt, alle weiteren Bedingungen sind erfüllt.
Die vier Rentenarten mit Startfenster im Mai 2026
Im Mai 2026 können – je nach Rentenart – die folgenden Geburtszeiträume erstmals einen Rentenbeginn beanspruchen, wenn alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind:
- Regelaltersrente
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Die Details sind in den Rentenvorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung geregelt, insbesondere in §§ 35–38 SGB VI sowie den Übergangsregelungen der §§ 235–236b SGB VI.
Regelaltersrente: Exakter Stichtag 1. Januar 1960
Für die Regelaltersrente geht es im Mai 2026 um eine einzige, aber wichtige Konstellation:
- Geburtsdatum: 1. Januar 1960
- Regelaltersgrenze: 66 Jahre und 4 Monate
- Erreichen der Regelaltersgrenze: 1. Mai 2026
- Rentenart: Regelaltersrente nach § 35 SGB VI
- Abschlag: keiner, die Regelaltersrente ist immer abschlagsfrei.
Wer einen Tag später geboren ist (z. B. 2. Januar 1960), erreicht die Regelaltersgrenze entsprechend später und kann die Regelaltersrente erst ab 1. Juni 2026 beanspruchen.
Wartezeit: Es müssen mindestens 5 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten erfüllt sein, § 50 SGB VI.
Altersrente für langjährig Versicherte: 2. bis 30. April 1963
Die Altersrente für langjährig Versicherte nach § 36 SGB VI erlaubt einen vorgezogenen Rentenbeginn mit Abschlägen.
Für den Rentenstart ab Mai 2026 nennt die Ausgangsseite präzise:
- Geburtszeitraum: 2. April 1963 bis einschließlich 1. Mai 1963
- Erstmöglicher Rentenbeginn: Mai 2026
- Alter beim Rentenstart: 63 Jahre
- Abschlag: 13,8 % (46 Monate vor der Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 10 Monaten; 46 × 0,3 %).
- Mindestens 35 Jahre Wartezeit (rentenrechtliche Zeiten) nach § 50 SGB VI.
- Kein Anspruch auf eine günstigere (abschlagsfreie) Rentenart, die zeitlich ähnlich liegt.
Praxisbeispiel (angelehnt an die Ausgangsseite):
Eine Person, geboren am 15. April 1963, mit 35 Versicherungsjahren, kann ab Mai 2026 die Altersrente für langjährig Versicherte beantragen – muss aber den Abschlag von 13,8 % lebenslang in Kauf nehmen.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen: 2. April bis 1. Mai 1964
Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach § 37 SGB VI ist ab Jahrgang 1964 die Endstufe der Altersgrenzen erreicht.
Für einen Rentenstart ab Mai 2026 gelten laut Artikel exakt:
- Geburtszeitraum: 2. April 1964 bis einschließlich 1. Mai 1964
- Alter beim frühestmöglichen Rentenbeginn: 62 Jahre
- Erstmöglicher Rentenbeginn: Mai 2026
- Abschlag: 10,8 % (36 Monate vor der abschlagsfreien Grenze; 36 × 0,3 %).
Voraussetzungen:
- Anerkannte Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 nach § 2 Abs. 2 SGB IX.
- Der GdB 50 muss zum Rentenbeginn vorliegen.
- Mindestens 35 Jahre Wartezeit nach § 50 SGB VI.
Beispiel aus der Praxis:
Eine Versicherte, geboren am 10. April 1964, mit GdB 50 und 35 Versicherungsjahren, kann ab Mai 2026 erstmals die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 10,8 % Abschlag beanspruchen.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte: 2. Oktober bis 1. November 1961
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach § 38 SGB VI ist die abschlagsfreie „Frührente“ für Personen mit mindestens 45 Versicherungsjahren.
Für den Rentenstart ab Mai 2026 gilt laut Ausgangsartikel:
- Geburtszeitraum: 2. Oktober 1961 bis einschließlich 1. November 1961
- Alter beim Rentenbeginn: 64 Jahre und 6 Kalendermonate
- Erstmöglicher Rentenbeginn: Mai 2026
- Abschlag: keiner – die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist abschlagsfrei.
Voraussetzung ist eine Wartezeit von 45 Jahren (540 Kalendermonate) nach § 51 Abs. 3a SGB VI.
Das Praxisbeispiel des Ausgangsartikels:
Ein Versicherter, geboren am 15. Oktober 1961, mit 45 Versicherungsjahren, kann ab Mai 2026 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei beanspruchen.
Exakte Übersicht: Wer ab Mai 2026 starten kann
Was Sie als Betroffene jetzt tun sollten
Wenn Ihr Geburtsdatum in einen der genannten Zeiträume fällt, sollten Sie Folgendes beachten:
- Versicherungsverlauf prüfen: Klären Sie mit der Deutschen Rentenversicherung, ob alle Zeiten (Ausbildung, Kinder, Pflege, Minijobs) korrekt erfasst sind.
- Wartezeit berechnen: Liegen 35 bzw. 45 Jahre Wartezeit tatsächlich vor, oder fehlen noch Monate?
- Abschläge abwägen: Bei langjährig Versicherten und Schwerbehinderten bedeuten 13,8 % bzw. 10,8 % Abschlag lebenslang weniger Rente – hier lohnt ein Vergleich mit einem späteren, abschlagsfreien Rentenbeginn.
- Beratung nutzen: Eine persönliche Rentenberatung (DRV, Sozialverband, unabhängige Rentenberater) hilft, die beste Rentenart und den optimalen Startmonat zu finden.
So stellen Sie sicher, dass Sie nicht nur „juristisch frühestmöglich“, sondern auch finanziell sinnvoll in Rente gehen.

