Die Riester-Rente steht vor einem historischen Schnitt: Ab 1. Januar 2027 dürfen keine klassischen Riester-Verträge mehr neu abgeschlossen werden, stattdessen startet ein neues System der staatlich geförderten Altersvorsorge mit Altersvorsorgedepots. Ziel der Reform ist es, die Förderung einfacher, renditestärker und kostengünstiger zu machen – gerade für Menschen mit kleinen Einkommen und für Selbstständige, die bislang oft außen vor blieben. Für Millionen bestehende Riester-Sparer stellt sich jetzt die Frage: Vertrag behalten, in das neue System wechseln oder die Förderung künftig ganz anders nutzen? Unser News-Artikel ordnet die Reform ein, erklärt die wichtigsten Änderungen und zeigt, welche Schritte Sie bis 2027 konkret prüfen sollten.
Was genau wird reformiert?
Mit dem Altersvorsorge-Reformgesetz reformiert die Bundesregierung die steuerlich geförderte private Altersvorsorge und löst die klassische Riester-Rente ab 2027 schrittweise ab. Kernstück ist das neue „Altersvorsorgedepot“: Ein staatlich gefördertes Depot, das insbesondere Anlagen mit höheren Renditechancen – zum Beispiel breit gestreute Aktien-ETFs – ermöglicht, ohne 100-Prozent-Beitragsgarantie.
Hintergrund ist, dass die Zahl der Riester-Verträge seit Jahren stagniert und die Kombination aus Garantien, hohen Kosten und niedrigen Zinsen die Rendite vieler Verträge aufgezehrt hat. Die Reform soll die Förderung vereinfachen und attraktiver machen, damit mehr Menschen – auch mit kleinen Beträgen – privat für das Alter vorsorgen.
Was bleibt: Bestandsschutz für alte Riester-Verträge
Wichtig für alle, die bereits einen Riester-Vertrag haben: Es gibt keinen Zwang zur Kündigung oder Umwandlung. Bestehende Verträge bleiben gültig, können weiter bespart werden und behalten ihren Anspruch auf staatliche Zulagen und steuerliche Förderung nach den bisherigen Regeln.
Ab 1. Januar 2027 dürfen jedoch keine neuen Verträge nach klassischem Riester-Modell mehr abgeschlossen werden – wer neu startet, muss das neue System nutzen. Gleichzeitig sieht das Gesetz vor, dass bestehende Riester-Guthaben unter bestimmten Bedingungen in die neuen Altersvorsorgeprodukte übertragen werden können, ohne dass die bisherige Förderung verloren geht.
Was kommt: Das Altersvorsorgedepot als Riester-Nachfolger
Das Altersvorsorgedepot ist das zentrale neue Produkt, das ab 2027 von Banken, Sparkassen und Versicherungen angeboten werden soll. Es kombiniert staatliche Förderung mit einem Depot, in dem Kundinnen und Kunden – nach vorgegebenen Standards – in Fonds oder ETF investieren können.
- Die bisherige 100-Prozent-Beitragsgarantie entfällt für depotbasierte Produkte; stattdessen sind verschiedene Sicherheitsniveaus vorgesehen (z.B. 80-Prozent-Garantie oder Produkte ohne Garantie).
- Im Gegenzug sollen Kosten gedeckelt, Produkte standardisiert und Abschluss sowie Verwaltung weitgehend digitalisiert werden, um mehr Rendite nach Kosten zu ermöglichen.
- Die Besteuerung erfolgt – wie bei Riester – nachgelagert: Sie sparen aus versteuertem Einkommen, erhalten Zulagen und Steuervorteile, die spätere Rente wird versteuert.
Neue Förderlogik: Mehr Zulagen, breiterer Kreis
Die Reform modernisiert auch die Fördersystematik. Nach bisherigen Plänen gilt ab 2027 vereinfacht:
- Für jeden eingezahlten Euro gibt es eine Zulage von bis zu 50 Cent bis zu einem bestimmten Jahreshöchstbetrag (z.B. 360 Euro), darüber hinaus sinkt die Förderung, bleibt aber spürbar.
- Der Kinderzuschlag soll künftig 300 Euro pro Jahr betragen und bereits bei einem Sparbeitrag von 25 Euro im Monat voll ausgeschöpft werden können.
- Die Förderung wird explizit für Selbstständige geöffnet, die bisher nur eingeschränkt riestern konnten.
Im Gegenzug wird die Günstigerprüfung vereinfacht, und die Inanspruchnahme der Förderung soll durch digitale Verfahren leichter werden – etwa durch automatische Datenübermittlung.
Was Sparer jetzt prüfen sollten
Für Sparer mit bestehendem Riester-Vertrag stellen sich bis 2027 im Wesentlichen drei Fragen:
- Lohnt sich mein aktueller Vertrag noch?
Prüfen Sie Effektivrendite, Kosten, Garantiezins und die bisherige Entwicklung des Guthabens. - Soll ich in das neue System wechseln?
Ein Wechsel in ein Altersvorsorgedepot kann sinnvoll sein, wenn Sie einen langen Anlagehorizont und eine gewisse Risikobereitschaft haben. - Oder spare ich künftig anders – mit oder ohne Förderung?
Für manche lohnt sich statt eines Wechsels auch die Kombination aus bAV, nicht gefördertem ETF-Sparplan und der neuen staatlichen Förderung, je nach Einkommen und Steuersatz.
Gerade Sparer kurz vor der Auszahlungsphase sollten sorgfältig prüfen, ob ein Wechsel lohnt: Wer wenige Jahre vor der Rente steht, hat weniger Zeit, Kursrisiken auszugleichen.
Auswirkungen für Rentnerinnen und Rentner
Für heutige Rentnerinnen und Rentner mit laufenden Riester-Renten ändert sich durch das Reformgesetz zunächst wenig: Ihre Verträge laufen weiter, die Auszahlungsmodalitäten bleiben unverändert. Interessant wird die Reform vor allem für Personen, deren Auszahlungsphase in den nächsten Jahren beginnt: Nach derzeitigem Stand soll es möglich sein, angespartes Riester-Vermögen zum Start der Auszahlungsphase in ein neues Produkt zu übertragen – inklusive Förderhistorie.
Rentnerinnen und Rentner, die noch Beiträge in ihre Riester-Verträge einzahlen, können prüfen, ob ab 2027 eine Umschichtung in ein Altersvorsorgedepot mit höherem Aktienanteil sinnvoll ist, um aus dem verbleibenden Anlagehorizont mehr Rendite zu holen. Hier gilt aber: Ohne Garantie steigt auch das Risiko, dass Kursschwankungen bis zur Verrentung nicht vollständig aufgeholt werden.
Wichtige Fakten zur Riester-Reform ab 2027
| Aspekt | Stand / Inhalt 2026 |
|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | Altersvorsorge-Reformgesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. |
| Starttermin | Neue Produkte und Förderung ab 1. Januar 2027; keine neuen Riester-Verträge mehr nach altem Modell. |
| Bestandsverträge | Bestehende Riester-Verträge bleiben bestehen, können weiter bespart werden; kein Zwang zur Kündigung. |
| Neues Produkt | Altersvorsorgedepot (und weitere Standardprodukte) mit ETF- und Fondsanlagen, weniger bzw. keine Garantien. |
| Förderung | Höhere, einfachere Zulagen (z.B. bis zu 50 Cent pro gespartem Euro, Kinderzulage 300 Euro), Öffnung für Selbstständige. |
| Wechselmöglichkeit | Geplante Übertragungsmöglichkeit von Riester-Guthaben in neue Produkte ohne Verlust der bisherigen Förderung. |
| Risiko/Rendite | Mehr Renditechancen durch geringere Garantien und Kostendeckel, aber höhere Schwankungsrisiken. |
| Empfehlung für Sparer | Verträge prüfen, Kosten und Rendite vergleichen, Anlagehorizont und Risikobereitschaft beurteilen, ggf. unabhängige Beratung nutzen. |
Zusammenfassung: Reform als Chance – aber mit Hausaufgaben
Die Reform der privaten Altersvorsorge macht Schluss mit der klassischen Riester-Rente und öffnet ab 2027 den Weg zu flexibleren, renditestärkeren Produkten mit staatlicher Förderung. Für Sparer ist das eine Chance, mehr aus ihrem Vorsorgegeld zu machen – gleichzeitig erfordert der Abschied von starren Garantien mehr Eigenverantwortung, genaue Vertragsprüfung und die Bereitschaft, sich mit Risiko und Rendite auseinanderzusetzen. Wer rechtzeitig analysiert, ob der bestehende Riester-Vertrag noch passt, und sich nicht allein auf Verkaufsargumente verlässt, kann die neue Förderung gezielt für die eigene Altersvorsorge nutzen.
Quellen
- Bundesregierung – Private Altersvorsorge reformiert
- Bundesministerium der Finanzen – FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
- Deutsche Rentenversicherung – Reform der privaten Altersvorsorge: Bundesrat beschließt Riester-Nachfolge
- tagesschau.de – Nachfolger der Riester-Rente: Wie man künftig fürs Alter vorsorgen kann

