In elf Tagen ändert sich beim Weiterbewilligungsantrag für die Grundsicherung – vormals Bürgergeld – eine Kleinigkeit, die große Folgen haben kann. Die Bundesagentur für Arbeit weist ausdrücklich darauf hin, dass das Jobcenter ab dem 1. Juli 2026 zusätzlich zum gewohnten Weiterbewilligungsantrag die sogenannte Anlage VM benötigt, also eine vollständige Vermögensauskunft der gesamten Bedarfsgemeinschaft. Wer das übersieht, riskiert Rückfragen und Verzögerungen, im schlimmsten Fall eine Leistungslücke.
Warum die Anlage VM plötzlich Pflicht wird
Hinter diesem Formular steckt kein bürokratischer Selbstzweck, sondern der Kern der Grundsicherungsgeld-Reform. Mit dem 1. Juli 2026 entfällt die bisherige Vermögens-Karenzzeit vollständig. Bislang galten im ersten Jahr des Leistungsbezugs sehr hohe Freigrenzen, Vermögen von bis zu 40.000 Euro war weitgehend geschützt. Diese Schutzzone gibt es künftig nicht mehr. Stattdessen gilt von Anfang an ein altersgestaffeltes Schonvermögen: 5.000 Euro bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, 10.000 Euro ab dem 31., 12.500 Euro ab dem 41. und 20.000 Euro ab dem 51. Lebensjahr – jeweils je Person in der Bedarfsgemeinschaft. Was darüber liegt, zählt als anrechenbares Vermögen und kann den Leistungsanspruch mindern oder ausschließen.
Genau deshalb bekommt die Anlage VM beim Weiterbewilligungsantrag ein ganz anderes Gewicht als früher. Das Jobcenter muss jetzt bei jeder Verlängerung aktiv prüfen, ob die Vermögensverhältnisse noch innerhalb der neuen Grenzen liegen.
Was in der Anlage VM abgefragt wird
Die Anlage VM ist eine Selbstauskunft über das Vermögen der gesamten Bedarfsgemeinschaft. Erfasst werden Giro- und Sparkonten, Fahrzeuge, Immobilien und Grundstücke, Versicherungen mit Rückkaufswert, Wertpapiere und Depots sowie Vermögen im Ausland. Die Angaben gelten für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, nicht nur für die Person, die den Antrag stellt.
Dass Vermögen vorhanden ist, bedeutet dabei nicht automatisch, dass es angerechnet wird. Geschützt bleiben angemessener Hausrat, ein angemessenes Kraftfahrzeug, eine selbst genutzte Immobilie in angemessener Größe sowie bestimmte Formen der Altersvorsorge. Entscheidend ist immer, ob das vorhandene Vermögen tatsächlich verwertbar ist und ob es die neuen, niedrigeren Schutzgrenzen übersteigt.
Der Fallbeileffekt für laufende Karenzzeiten
Wer seit Anfang 2026 Bürgergeld bezieht, befand sich nach altem Recht eigentlich noch in der einjährigen Karenzzeit mit den alten, großzügigeren Freigrenzen. Die Übergangsregelung im Gesetz schützt aber nur bereits laufende Bewilligungszeiträume bis zu deren Ende. Wer etwa einen Bewilligungszeitraum hat, der Ende Juli 2026 ausläuft, und danach einen Weiterbewilligungsantrag stellt, fällt ab August bereits unter das neue, strengere Recht – obwohl er nach altem Recht noch bis Anfang 2027 in der Karenzzeit gewesen wäre. Für Menschen mit Ersparnissen zwischen den alten und neuen Freigrenzen kann das bedeuten: Rücklagen, die im Juni 2026 noch vollständig geschützt waren, werden im August plötzlich angerechnet.
Veränderungsmitteilung: PDF abgeschafft, online ist Pflicht
Parallel zur Anlage-VM-Pflicht hat die Bundesagentur für Arbeit das bisherige PDF-Formular für die Veränderungsmitteilung aus dem regulären Download-Angebot entfernt. Wer Änderungen bei Einkommen, Haushaltsgröße, Wohnkosten oder anderen leistungsrelevanten Umständen melden muss, sollte das künftig über die Online-Plattform der Bundesagentur für Arbeit tun. Wer keinen Online-Zugang hat oder damit nicht vertraut ist, kann das Formular weiterhin beim zuständigen Jobcenter direkt abholen oder dort zur Niederschrift erklären. Die Meldepflicht selbst besteht unverändert: Veränderungen müssen unverzüglich gemeldet werden.
Was konkret zu tun ist
Wer seinen Weiterbewilligungsantrag in den kommenden Wochen oder Monaten stellen muss, sollte die Unterlagen zur Vermögensauskunft schon jetzt zusammenstellen. Dazu gehören aktuelle Kontoauszüge für alle Konten der Bedarfsgemeinschaft, Nachweise über Sparguthaben, Angaben zu Fahrzeugen mit aktuellem Wert, Unterlagen zu Versicherungen mit Rückkaufswert sowie Hinweise auf Immobilien- oder Grundstücksbesitz. Kopien einreichen, keine Originale. Wer nicht sicher ist, ob bestimmtes Vermögen geschützt ist oder angerechnet wird, sollte das vor der Antragstellung klären, nicht danach.
Häufige Fragen zur neuen Anlage VM
Betrifft die Anlage VM auch mich, wenn mein Bescheid erst im Oktober ausläuft?
Ja. Sobald Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen, der nach dem 1. Juli 2026 eingereicht wird, gilt das neue Recht – unabhängig davon, wann Ihr bisheriger Bescheid endet.
Ich habe seit Jahren Bürgergeld und nie Vermögen gehabt. Muss ich trotzdem die Anlage VM ausfüllen?
Ja. Die Anlage ist ab Juli Pflicht, unabhängig davon, wie hoch das Vermögen tatsächlich ist. Ohne vollständige Anlage VM wird der Antrag nicht vollständig sein.
Muss ich Vermögen angeben, das eindeutig unter den Freigrenzen liegt?
Ja, es muss vollständig angegeben werden. Das Jobcenter entscheidet dann, was angerechnet wird und was nicht.
Was passiert, wenn ich die Anlage VM vergesse?
Der Antrag gilt als unvollständig. Das Jobcenter fordert die fehlenden Angaben nach, was die Bearbeitung verzögert und im Extremfall zu einer Unterbrechung der Zahlungen führen kann.
