Kleine Rente, große Sorgen: Immer mehr Rentner auf Grundsicherung angewiesen

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Sie haben Jahrzehnte gearbeitet, aber am Monatsende bleibt von der Rente kaum etwas übrig – und die steigenden Kosten für Miete, Heizung und Lebensmittel machen Ihnen Angst? So geht es immer mehr älteren Menschen in Deutschland: Die Zahl der Rentnerinnen und Rentner, die zusätzlich Grundsicherung im Alter beantragen müssen, steigt seit Jahren und hat zuletzt neue Rekordwerte erreicht. Viele scheuen dennoch den Gang zum Sozialamt, aus Scham oder aus Sorge, „alles offenlegen“ zu müssen – und leben unnötig in Armut.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie viele Rentner aktuell Grundsicherung beziehen, welche Voraussetzungen gelten, wie hoch die Leistungen sind und wie Sie prüfen, ob Sie selbst Anspruch haben – Schritt für Schritt und verständlich erklärt.

Das Wichtigste

Immer mehr Seniorinnen und Senioren in Deutschland können von ihrer gesetzlichen Rente allein nicht leben und sind auf Grundsicherung im Alter angewiesen – die Zahl der Betroffenen erreicht neue Höchststände. Gleichzeitig zeigt sich: Viele Anspruchsberechtigte stellen aus Angst oder Unwissenheit trotzdem keinen Antrag und verschenken damit jeden Monat bares Geld.

Aktuelle Zahlen: So viele Rentner brauchen Grundsicherung

Ende 2024 bezogen laut Statistischem Bundesamt rund 1,26 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das waren rund 49.000 Personen oder 4,1 Prozent mehr als ein Jahr zuvor – der siebte Anstieg in Folge und ein neuer Höchststand. Besonders deutlich ist der Zuwachs bei älteren Menschen: Ende 2025 erhielten etwa 764.000 Personen im Alter über 66 Jahren Grundsicherung im Alter, ein Plus von 3,4 Prozent gegenüber Ende 2024. Nach Auswertungen der Deutschen Rentenversicherung waren Ende 2023 knapp 469.000 Rentnerinnen und Rentner trotz eigener Altersrente zusätzlich auf Grundsicherung angewiesen; das entsprach einer Grundsicherungsquote von 2,9 Prozent unter den Rentenbeziehenden. Diese Zahlen bilden nur die Spitze des Eisbergs, denn Studien zeigen, dass bis zu 60 Prozent der Anspruchsberechtigten überhaupt keinen Antrag stellen – Altersarmut bleibt damit oft unsichtbar.

Warum mehr Menschen trotz Arbeit im Alter arm sind

Die Ursachen für den Anstieg der Grundsicherung im Alter sind vielfältig: Viele heutige Rentner haben lange in Teilzeit gearbeitet, Niedriglöhne erhalten oder längere Zeiten ohne Beiträge zur Rentenversicherung gehabt, etwa wegen Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Pflege von Angehörigen. Dadurch wurden zu wenige Entgeltpunkte gesammelt, um eine Rente oberhalb des Existenzminimums zu erreichen. Auch steigende Mieten und Lebenshaltungskosten spielen eine zentrale Rolle: Was früher mit einer kleinen Rente gerade so reichte, reicht heute oft nicht mehr, weil vor allem Wohnkosten stark gestiegen sind. Gleichzeitig nimmt die Zahl alleinlebender älterer Menschen zu – wer keinen Partner hat, teilt sich die Kosten nicht, trägt also Miete und Nebenkosten allein.

Grundrente und Freibetrag: Warum trotzdem mehr Grundsicherung gezahlt wird

Ein interessanter Effekt: Die Zahl der Rentner in Grundsicherung steigt nicht nur, weil es mehr arme Menschen gibt, sondern auch, weil die Regeln in manchen Fällen günstiger geworden sind. Seit dem sogenannten „Grundrentengesetz“ gibt es einen besonderen Freibetrag für Menschen, die mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten nachweisen können, also Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Arbeit, Kindererziehung oder Pflege. Dieser Freibetrag sorgt dafür, dass ein Teil der gesetzlichen Rente bei der Berechnung der Grundsicherung nicht als Einkommen angerechnet wird. Der Freibetrag wurde seit 2021 deutlich angehoben – von bis zu 223 Euro auf bis zu 281,50 Euro – und kann dazu führen, dass Menschen, die vorher knapp über der Anspruchsgrenze lagen, nun Anspruch auf Grundsicherung haben. Dadurch steigen zwar die statistischen Zahlen, gleichzeitig verbessert sich aber die Lage vieler Betroffener, weil sie endlich Leistungen erhalten, die ihnen bereits seit Jahren zugestanden hätten.

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?

Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, in Deutschland leben und deren Einkommen und Vermögen nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreicht. Maßgeblich ist dabei nicht eine starre Einkommensgrenze, sondern eine individuelle Berechnung: Das Sozialamt prüft, wie hoch Ihr Bedarf ist (Regelsatz, angemessene Wohnkosten, eventuelle Mehrbedarfe) und stellt dem Ihr Einkommen und Ihr anrechenbares Vermögen gegenüber. Als einfache Faustregel nennt die Deutsche Rentenversicherung: Wenn Ihr gesamtes Einkommen – inklusive Rente – unter etwa 1.148 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch haben. Kleinere Ersparnisse bleiben geschützt: Nach aktuellen Regeln sind pro volljährige Person bis zu 10.000 Euro Schonvermögen zulässig, ohne dass der Anspruch automatisch entfällt. Wichtig ist: Kinder müssen in der Regel nicht für die Grundsicherung der Eltern aufkommen, solange ihr Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt; damit wurde ein wichtiger Hemmnisfaktor abgebaut.

Wie hoch ist die Grundsicherung im Alter?

Die Grundsicherung im Alter setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen: dem persönlichen Regelsatz, den angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung sowie eventuellen Mehrbedarfen. Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene liegt derzeit bei 563 Euro; für Partnerinnen und Partner in einer gemeinsamen Wohnung beträgt er 506 Euro pro Person. Hinzu kommen die angemessene Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten, die individuell nach örtlichen Richtlinien geprüft werden. Die Höhe der Grundsicherung wird nach einer einfachen Formel berechnet: Gesamtbedarf (Regelsatz plus Wohnkosten plus Mehrbedarfe) minus anrechenbares Einkommen (zum Beispiel Rente, andere Sozialleistungen, bestimmte Einkünfte) ergibt die monatliche Leistung. In vielen Fällen führt bereits eine vergleichsweise kleine Rente von 600 bis 900 Euro dazu, dass nach Abzug der Wohnkosten ein Anspruch auf ergänzende Grundsicherung besteht – gerade in Ballungsräumen mit hohen Mieten.

Typische Fallkonstellation: Wenn die Rente nicht reicht

Eine 72-jährige Witwe erhält eine eigene kleine Altersrente von 650 Euro und eine kleine Witwenrente von 200 Euro; zusammen also 850 Euro im Monat. Ihre Warmmiete beträgt 650 Euro, dazu kommen Strom und andere Kosten des täglichen Lebens. Nach der Faustregel der Deutschen Rentenversicherung liegt ihr Einkommen deutlich unter der Schwelle, bei der sich ein Anspruch auf Grundsicherung lohnen kann – zumal in ihrem Fall die Wohnkosten einen großen Teil des Budgets verschlingen. In der Praxis könnte ihr Gesamtbedarf (Regelsatz plus angemessene Miete) bei deutlich über 1.200 Euro liegen, sodass das Sozialamt einen monatlichen Aufstockungsbetrag zahlt, der die Lücke zwischen Bedarf und Einkommen schließt. Ohne Antrag würde sie jeden Monat mehrere hundert Euro verschenken – nur weil sie entweder nichts von der Möglichkeit weiß oder sich aus Scham nicht traut, zum Sozialamt zu gehen.

Rechtliche Einordnung: Grundsicherung nach § 41 ff. SGB XII

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt, insbesondere in den Vorschriften zu Leistungen der Grundsicherung. Anders als Bürgergeld nach § 19 SGB II richtet sich Grundsicherung im Alter an Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Ein wichtiger Unterschied: Bei der Grundsicherung im Alter werden erwachsene Kinder mit einem Bruttojahreseinkommen unter 100.000 Euro grundsätzlich nicht herangezogen, während im klassischen Sozialhilferecht sonst Unterhaltsansprüche geprüft werden. Für die Praxis bedeutet das: Viele Rentnerinnen und Rentner können einen Antrag stellen, ohne befürchten zu müssen, dass ihre Kinder zur Kasse gebeten werden. Zuständig sind die örtlichen Sozialämter, bei denen der Antrag gestellt werden muss; die Deutsche Rentenversicherung informiert auf Wunsch über die Grundzüge und weist auf mögliche Ansprüche hin.

Was sollten Betroffene jetzt konkret tun?

Wenn Ihre Rente knapp ist und Sie jeden Monat rechnen müssen, ob das Geld für Miete und Lebensmittel reicht, sollten Sie Ihre Anspruchslage aktiv prüfen statt abzuwarten. Erste Schritte sind: Rechnen Sie ehrlich zusammen, welche Einkünfte Sie monatlich haben, welche fixen Kosten anfallen und wie hoch Ihr Sparguthaben ist. Liegt Ihr Gesamt-Einkommen unter der Faustregel von etwa 1.100 bis 1.200 Euro – insbesondere wenn Sie allein leben –, lohnt sich in vielen Fällen ein Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung oder direkt beim Sozialamt. Dort können Sie sich erklären lassen, ob ein Antrag auf Grundsicherung im Alter sinnvoll ist und welche Unterlagen Sie benötigen (zum Beispiel Rentenbescheide, Kontoauszüge, Mietvertrag). Scheuen Sie sich nicht: Grundsicherung im Alter ist kein „Almosen“, sondern eine gesetzlich verankerte Sozialleistung, die dafür sorgen soll, dass niemand im Alter unter das Existenzminimum fällt.

FAQ: Rente und Grundsicherung im Alter

Muss ich meine Kinder fürchten, wenn ich Grundsicherung beantrage?

Nein, in der Regel nicht: Bei der Grundsicherung im Alter werden Kinder nur dann zur Zahlung herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Liegt das Einkommen darunter, prüft das Sozialamt die Kinder nicht – Ihr Anspruch richtet sich dann allein nach Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen.

Wie viel Vermögen darf ich haben, um Grundsicherung zu bekommen?

Kleinere Ersparnisse werden durch ein Schonvermögen geschützt: Pro volljährige Person bleiben derzeit bis zu 10.000 Euro unangetastet. Erst wenn Ihr Vermögen darüber hinausgeht, prüft das Sozialamt genauer, ob verwertbares Vermögen einzusetzen ist.


Zählt meine Rente vollständig als Einkommen?

Ihre gesetzliche Rente zählt grundsätzlich als Einkommen und wird auf die Grundsicherung angerechnet. Durch den Freibetrag für langjährig Versicherte – insbesondere bei Erfüllung von mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten – bleibt aber ein Teil der Rente bei der Berechnung anrechnungsfrei, wodurch sich höhere Grundsicherungsansprüche ergeben können.

Wo und wie stelle ich den Antrag auf Grundsicherung im Alter?

Den Antrag stellen Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Sozialamt; oft bieten die Kommunen auch Online-Formulare oder Beratungstermine an. Hilfreich ist, vorab alle wichtigen Unterlagen (Personalausweis, Rentenbescheide, Kontoauszüge, Mietvertrag) zusammenzustellen und sich bei Bedarf von Beratungsstellen wie Sozialverbänden oder Schuldnerberatungen unterstützen zu lassen.

Kurzer Ausblick

Die Zahl älterer Menschen in Grundsicherung wird angesichts demografischer Entwicklung, steigender Mieten und vieler gebrochener Erwerbsbiografien voraussichtlich weiter steigen. Politisch diskutiert werden bessere Information über Ansprüche, vereinfachte Antragsverfahren und eine mögliche Anpassung der Regelsätze, um Altersarmut wirksamer zu bekämpfen – konkrete Entscheidungen hängen jedoch von künftigen Haushalts- und Reformdebatten ab. Für Sie als Betroffene oder Angehörige bleibt entscheidend, Ansprüche zu prüfen, Beratungsangebote zu nutzen und keine falsche Scham zu haben, wenn die eigene Rente nicht ausreicht.

Quellen

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