40 Jahre Arbeit, 200 Euro im Monat: Jetzt entscheidet ein Gericht über den Mindestlohn für 300.000 Menschen

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Jürgen Linnemann hat sein halbes Leben in einer Werkstatt für behinderte Menschen gearbeitet. 24 Stunden pro Woche sortiert er Dokumente und bereitet sie für externe Auftraggeber zur digitalen Archivierung vor. Für diese Arbeit erhält er im Schnitt rund 200 Euro im Monat, während der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde liegt. Jetzt hat er zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Klage eingereicht, unterstützt unter anderem vom Verein Sozialhelden. Der Fall vor dem Arbeitsgericht Münster könnte die Rechtslage für rund 300.000 Werkstatt-Beschäftigte in Deutschland verändern.

Warum der Mindestlohn in Werkstätten bisher nicht gilt

Der Grund für die extrem niedrige Bezahlung liegt in einer einzigen Formulierung im Gesetz. Nach § 221 SGB IX stehen Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) nicht in einem regulären Arbeitsverhältnis, sondern in einem sogenannten „arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis“ zum Träger. Diese Einstufung erfolgt automatisch, ohne Einzelfallprüfung, für alle rund 300.000 Betroffenen bundesweit.

Die Folge: Das Mindestlohngesetz gilt nur für Arbeitnehmer. Wer per Gesetz etwas anderes ist, fällt aus dem Schutz heraus, obwohl die geleistete Arbeit real ist und wirtschaftlich verwertet wird.

Was Werkstatt-Beschäftigte tatsächlich verdienen

Das Arbeitsentgelt setzt sich aus einem Grundbetrag, der an das Ausbildungsgeld der Bundesagentur für Arbeit gekoppelt ist, einem leistungsabhängigen Steigerungsbetrag sowie einem staatlichen Arbeitsförderungsgeld zusammen. Nach Angaben der GFF liegt das durchschnittliche Monatsentgelt im Arbeitsbereich der Werkstätten bei 233 Euro. Hochgerechnet auf reguläre Wochenstunden ergibt das einen Stundenlohn von deutlich unter zwei Euro.

Werkstatt-RealitätGesetzlicher Mindestlohn
Stundenlohn (rechnerisch)unter 2 Euro13,90 Euro
Durchschnittliches Monatsentgeltrund 233 Euroabhängig von Wochenstunden
Rechtsstatus„arbeitnehmerähnlich“Arbeitnehmer
Anspruch auf Mindestlohngesetzneinja

Wer von einem solchen Betrag nicht leben kann, ist zusätzlich auf Grundsicherung, Wohngeld oder ergänzende Leistungen angewiesen. Der Staat definiert damit eine gesetzliche Lohnuntergrenze und finanziert gleichzeitig ein System, in dem hunderttausende Menschen in Vollzeit arbeiten und trotzdem staatliche Unterstützung benötigen.

Die Klage: Drei Stufen bis zum Bundesverfassungsgericht

Die GFF hat im Mai 2026 gemeinsam mit Linnemann Klage vor dem Arbeitsgericht Münster erhoben. Die juristische Strategie ist dreistufig aufgebaut.

Auf der ersten Stufe argumentiert die GFF, Linnemann sei tatsächlich Arbeitnehmer der Werkstatt, weil er wirtschaftlich verwertbare Arbeit für externe Auftraggeber leistet. Als Arbeitnehmer stünde ihm der volle Mindestlohn zu.

Auf der zweiten Stufe soll das Gericht klären, ob das Mindestlohngesetz nicht ohnehin auch für arbeitnehmerähnliche Werkstatt-Beschäftigte gelten muss.

Lehnt das Gericht beide Argumente ab, soll auf der dritten Stufe das gesamte Entgeltsystem auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, dem Unionsrecht und dem Völkerrecht überprüft werden. Dabei geht es um das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, die europäische Mindestlohnrichtlinie (EU 2022/2041) sowie Art. 27 der UN-Behindertenrechtskonvention, der ein Recht auf gerechten Lohn garantiert.

Neu: Gerichtsentscheidung bereits für September erwartet

Nach aktuellen Berichten will das Arbeitsgericht Münster bereits Anfang September 2026 eine Entscheidung treffen. Damit rückt ein Termin näher, der weit über den Einzelfall Linnemann hinausreicht: Ein Urteil zugunsten des Klägers würde Werkstätten bundesweit zwingen, ihre Entlohnungspraxis grundlegend zu überarbeiten.

Der Fall hat inzwischen auch mediale Aufmerksamkeit über die Fachöffentlichkeit hinaus erreicht. Das ZDF Magazin Royale griff das Thema im Mai 2026 auf und unterstützt die Klage öffentlichkeitswirksam. Linnemann selbst wurde für sein jahrelanges Engagement im Werkstattrat bereits mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.

Reformdruck wächst auch politisch

Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat das deutsche Werkstättensystem bereits 2015 und erneut 2023 als nicht konventionskonform kritisiert und eine schrittweise Reform angemahnt. Eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebene Entgeltstudie kam laut GFF zu dem Ergebnis, dass ein steuersubventioniertes Mindestlohnmodell dem heutigen System vorzuziehen wäre. Auch die Diakonie, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten und die Werkstatträte Deutschland sprechen sich für eine Reform aus.

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist festgehalten, dass Werkstätten grundsätzlich erhalten bleiben sollen, während gleichzeitig eine Verbesserung der Entlohnung angestrebt wird. Wie genau diese Verbesserung aussehen soll, ist bislang offen.

Ein Übertritt aus der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt bleibt dabei die Ausnahme: Die Quote liegt laut GFF konstant unter einem Prozent aller Beschäftigten. Reformbefürworter argumentieren deshalb, dass höhere Löhne die Werkstätten nicht gefährden, sondern echte Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben ohne staatliche Aufstockung erst ermöglichen würden.

Was Betroffene jetzt wissen sollten

Wer selbst in einer Werkstatt beschäftigt ist und sich für den Ausgang des Verfahrens interessiert, kann sich über den Newsletter der GFF informieren oder sich an Beratungsangebote der Sozialhelden wenden. Eine eigene Nachzahlungsforderung ist derzeit noch nicht möglich, da dafür die rechtliche Grundlage fehlt, solange kein Urteil zugunsten der Betroffenen vorliegt. Sollte das Arbeitsgericht Münster im September zugunsten von Linnemann entscheiden, dürfte sich das jedoch ändern.

Häufige Fragen zum Fall

Warum bekommen Werkstatt-Beschäftigte keinen Mindestlohn?

Weil sie rechtlich nicht als Arbeitnehmer gelten, sondern nach § 221 SGB IX in einem „arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis“ zur Werkstatt stehen. Das Mindestlohngesetz gilt aber nur für Arbeitnehmer, weshalb rund 300.000 Betroffene bislang automatisch ausgeschlossen sind.

Wie hoch ist das durchschnittliche Werkstattentgelt aktuell?

Nach Angaben der Gesellschaft für Freiheitsrechte liegt das durchschnittliche Monatsentgelt im Arbeitsbereich der Werkstätten bei rund 233 Euro. Umgerechnet auf reguläre Wochenarbeitszeiten entspricht das einem Stundenlohn von deutlich unter zwei Euro.

Wann fällt die Gerichtsentscheidung in Münster?

Das Arbeitsgericht Münster soll nach aktuellen Berichten bereits Anfang September 2026 über die Klage von Jürgen Linnemann entscheiden. Bestätigt sich dieser Termin, wäre schon in wenigen Wochen eine Grundsatzentscheidung möglich.

Können sich andere Werkstatt-Beschäftigte der Klage anschließen?

Eine automatische Nachzahlung für andere Betroffene ist derzeit nicht möglich, solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Wer sich informieren möchte, kann sich an den Newsletter der GFF oder an Beratungsangebote der Sozialhelden wenden.

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