Ab Juli 2026 steigen alle gesetzlichen Witwen- und Witwerrenten um 4,24 Prozent – gleichzeitig wird der anrechnungsfreie Freibetrag für eigenes Einkommen auf 1.122,53 Euro netto im Monat angehoben. Für viele Hinterbliebene bedeutet das: Es bleibt mehr Netto von der Bruttorente, und sie dürfen mehr hinzuverdienen, bevor die Hinterbliebenenrente gekürzt wird.
Der folgende Artikel auf Bürger & Geld zeigt anhand konkreter Beispiele, wie viel Netto Ihnen vom Brutto bleibt und wie Sie Ihren Hinzuverdienst 2026 sinnvoll planen können.
Warum sich Witwen und Witwer ab Juli 2026 neu orientieren müssen
Viele Witwen und Witwer leben mit der Sorge, dass jeder Euro Nebenverdienst ihre Hinterbliebenenrente schmälert – und sie im Alltag nicht mehr weiß, „was am Monatsende wirklich übrig bleibt“. Zum 1. Juli 2026 greifen gleich mehrere Veränderungen: Die allgemeine Rentenerhöhung um 4,24 Prozent erhöht auch die Bruttobeträge der Witwen- und Witwerrenten, zugleich klettert der Freibetrag für eigenes Einkommen auf 1.122,53 Euro netto. Erst Einkommen oberhalb dieser Grenze wird zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet – 60 Prozent des übersteigenden Betrages dürfen die Betroffenen behalten. Diese Kombination aus höherer Rente und üppigerem Freibetrag sorgt dafür, dass viele Hinterbliebene mehr Netto behalten und sich einen etwas größeren finanziellen Spielraum erarbeiten können.
Bruttorente: Wie sich die 4,24 Prozent konkret auswirken
Zunächst wird die gesetzliche Hinterbliebenenrente zum 1. Juli 2026 automatisch um 4,24 Prozent angehoben – ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Wichtig ist: Erhöht wird die Bruttorente, also der Betrag vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und vor der Einkommensanrechnung. Beispiel: Wer bisher 1.000 Euro brutto Witwen- oder Witwerrente erhält, bekommt ab Juli 2026 rund 1.042,40 Euro brutto. Erst von diesem Betrag werden die regulären Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung abgezogen – dadurch liegt die Nettorente etwas niedriger, steigt aber ebenfalls um knapp 4 Prozent. Die Bruttoanpassung gilt gleichermaßen für kleine und große Witwenrenten.
Freibetrag: Was ab Juli 2026 an Hinzuverdienst anrechnungsfrei bleibt
Entscheidend für das „Netto vom Brutto“ ist der Einkommensfreibetrag, bis zu dem eigenes Einkommen nicht auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird. Dieser Freibetrag ist gesetzlich an den aktuellen Rentenwert gekoppelt und beträgt das 26,4‑Fache des Rentenwertes.
- Bis 30.06.2026 gilt: Rentenwert 40,79 Euro → Freibetrag 1.076,86 Euro netto.
- Ab 01.07.2026 gilt: Rentenwert 42,52 Euro → Freibetrag 1.122,53 Euro netto.
Bis zu 1.122,53 Euro Nettoeinkommen im Monat bleibt die Witwen- oder Witwerrente unangetastet. Erst der Teil des Einkommens, der darüber liegt, wird zu 40 Prozent angerechnet und mindert die Hinterbliebenenrente entsprechend.
Kinderfreibetrag: Mehr Spielraum für Familien mit Waisenrente
Für Witwen und Witwer mit kindergeld- oder waisenrentenberechtigten Kindern gibt es einen zusätzlichen Freibetrag, der sich ebenfalls erhöht. Bis Ende Juni 2026 beträgt dieser Kinderfreibetrag 228,42 Euro pro Kind. Ab Juli 2026 steigt er auf 238,11 Euro pro Kind und Monat. Das bedeutet: Der individuelle Freibetrag setzt sich aus dem Grundfreibetrag von 1.122,53 Euro plus 238,11 Euro je waisenberechtigtem Kind zusammen. Für eine Witwe mit zwei Kindern, für die Waisenrente beansprucht werden könnte, liegt der anrechnungsfreie Betrag damit bei 1.122,53 + 2 × 238,11 = 1.598,75 Euro netto im Monat. Einkommen jenseits dieser Summe wird wieder zu 40 Prozent angerechnet.
Wie die Rentenversicherung das „Nettoeinkommen“ berechnet
Die Freibeträge sind Nettofreibeträge, es geht also um das Einkommen nach Steuern und Sozialabgaben. In der Praxis arbeitet die Rentenversicherung aber nicht mit Ihrem tatsächlichen Netto, sondern mit einem fiktiv errechneten Nettoeinkommen auf Basis pauschaler Abzüge vom Brutto. Für Arbeitnehmereinkommen werden pauschal 40 Prozent vom Brutto abgezogen, um ein pauschaliertes Netto zu ermitteln. Bei Renteneinkommen (eigene Altersrente mit Rentenbeginn ab 2011) sind es in der Regel 14 Prozent. Dieses fiktive Netto wird mit dem Freibetrag verglichen; nur der darüber liegende Anteil wird zu 40 Prozent angerechnet. Die Berechnung erfolgt dabei auf Basis des Nettoeinkommens des Vorjahres vor der Rentenanpassung – für die Anpassung zum 1. Juli 2026 zählt das Kalenderjahr 2025.
Typische Beispiele: Wie viel Netto bleibt vom Brutto?
Beispiel 1 – Witwe mit Nebenjob:
Eine Witwe erhält 1.042,40 Euro brutto Witwenrente (nach Erhöhung) und verdient als Arbeitnehmerin 1.871 Euro brutto im Monat. Ihr pauschaliertes Netto aus Arbeit beträgt 60 Prozent von 1.871 Euro, also rund 1.122,60 Euro – damit liegt sie praktisch genau auf dem Freibetrag von 1.122,53 Euro. Die Hinterbliebenenrente wird dadurch nicht gekürzt, sie behält die volle Witwenrente plus ihr Gehalt.
Beispiel 2 – Witwer mit eigener Altersrente:
Ein Witwer bezieht neben der Witwerrente eine eigene Altersrente von 1.305 Euro brutto. Mit dem pauschalen Abzug von 14 Prozent ergibt sich ein fiktives Netto von rund 1.122,30 Euro, also ebenfalls etwa auf Höhe des Freibetrags. Auch hier wird die Hinterbliebenenrente nicht gekürzt. Erst wenn die eigene Altersrente deutlich über die Grenze hinausgeht, sinkt die Witwerrente – jedoch nur um 40 Prozent des übersteigenden Betrages.
Neue Chancen und Hürden für Hinterbliebene
Unterm Strich bringt 2026 für Witwen und Witwer sowohl Verbesserungen als auch neue Hürden. Verbesserungen sind die Rentenerhöhung um 4,24 Prozent und der gestiegene Freibetrag, der für viele Hinterbliebene Mehrverdienst erlaubt, ohne gleich die Rente zu schmälern. Gleichzeitig bleibt die Einkommensanrechnung kompliziert: Pauschalierte Netto-Berechnungen, unterschiedliche Pauschalsätze je Einkommensart und die jährliche Anpassung der Freibeträge machen es schwer, selbst auszurechnen, „was sich lohnt“. Fachleute empfehlen deshalb, bei größeren Veränderungen – etwa Arbeitsaufnahme, Stundenaufstockung oder Rentenbeginn – eine Proberechnung durch die Rentenversicherung oder mithilfe eines Witwenrente-Rechners zu veranlassen.
FAQ: Witwen- und Witwerrente ab Juli 2026
Wie stark steigt meine Witwen- oder Witwerrente ab Juli 2026?
Zum 1. Juli 2026 werden alle gesetzlichen Renten, also auch Witwen- und Witwerrenten, um 4,24 Prozent angehoben. Aus 1.000 Euro brutto werden beispielsweise 1.042,40 Euro brutto – ganz ohne zusätzlichen Antrag.
Wie hoch ist der neue Freibetrag für eigenes Einkommen?
Der allgemeine Freibetrag für die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten steigt ab 1. Juli 2026 auf 1.122,53 Euro netto im Monat – zuvor lag er bei 1.076,86 Euro. Bis zu diesem Nettoeinkommen bleibt die Hinterbliebenenrente ungekürzt.
Was passiert mit Einkommen über dem Freibetrag?
Nur der Teil des (fiktiven) Nettoeinkommens, der über 1.122,53 Euro liegt, wird zu 40 Prozent angerechnet. Die restlichen 60 Prozent dieses übersteigenden Betrags bleiben Ihnen neben der Witwen- oder Witwerrente erhalten.
Wie viel mehr Freibetrag gibt es mit Kindern?
Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich der Freibetrag ab Juli 2026 um 238,11 Euro. Damit können Hinterbliebene mit Kindern deutlich mehr Einkommen erzielen, bevor die Hinterbliebenenrente gekürzt wird.
Zusammenfassung: Mehr Rente und mehr Hinzuverdienst ab Juli 2026
Ab Juli 2026 steigen die Witwen- und Witwerrenten um 4,24 Prozent und bringen spürbar mehr Brutto auf das Konto der Hinterbliebenen. Gleichzeitig wird der anrechnungsfreie Freibetrag für eigenes Einkommen auf 1.122,53 Euro netto angehoben – plus 238,11 Euro pro waisenberechtigtem Kind. Wer arbeitet oder eine eigene Altersrente bezieht, kann dadurch mehr hinzuverdienen, ohne sofort eine Kürzung der Hinterbliebenenrente zu riskieren. Mit einer individuellen Berechnung durch die Rentenversicherung oder einen Spezialrechner lässt sich klären, wie viel Netto vom Brutto in Ihrem konkreten Fall bleibt.