Wer in den kommenden Monaten in den Ruhestand geht, sollte jetzt genau hinschauen: Mehrere Fristen rund um Rentenantrag, Krankenversicherung und Steuer haben sich 2026 verändert. Laut Deutscher Rentenversicherung reicht die gesetzlich vorgeschriebene Zeit für den Rentenantrag oft nicht aus, wenn vorher nicht das eigene Rentenkonto geprüft wurde – mit teils dauerhaften finanziellen Folgen.
Der Rentenantrag: Warum drei Monate oft zu knapp sind
Die Rente kommt in Deutschland nicht automatisch aufs Konto. Wer den gesetzlichen Renteneintritt erreicht, muss selbst aktiv werden und einen Antrag stellen – spätestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn, damit die Zahlung pünktlich einsetzt. Klingt nach viel Vorlauf, ist es aber oft nicht: Fehlen Nachweise über Ausbildungszeiten, Kindererziehungszeiten oder frühere Beschäftigungsverhältnisse, verzögert sich die Bearbeitung – und im schlimmsten Fall entstehen Zahlungslücken direkt zum Ruhestandsbeginn.
Rentenkonto prüfen: Lücken kosten bares Geld fürs ganze Rentnerleben
Deshalb rät die Deutsche Rentenversicherung, das persönliche Versicherungskonto idealerweise schon ein Jahr vor dem geplanten Renteneintritt klären zu lassen. Bei dieser sogenannten Kontenklärung werden alle gemeldeten Zeiten – Beschäftigung, Ausbildung, Erziehungszeiten – noch einmal abgeglichen. Wird eine Lücke erst nach Rentenbeginn entdeckt, lässt sie sich zwar oft noch nachträglich schließen, doch das kostet Zeit und Nerven, während die Rente bereits läuft.
Krankenversicherung der Rentner: Diese Frist wird oft übersehen
Parallel zum Rentenantrag muss auch die sogenannte Meldung zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) eingereicht werden. Die Rentenversicherung leitet diese automatisch an die zuständige Krankenkasse weiter, die prüft, ob die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt ist. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, landet in der freiwilligen Versicherung – mit unter Umständen deutlich höheren Beiträgen. Ein Blick auf die eigene Versicherungshistorie lohnt sich also schon vor der Antragstellung.
Aktivrente 2026: Neue Regel für alle, die weiterarbeiten wollen
Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten möchte, profitiert seit dem 1. Januar 2026 von der neuen Aktivrente. Nach der Zustimmung des Bundesrates am 19. Dezember 2025 dürfen Beschäftigte im Ruhestand nun bis zu 2.000 Euro brutto im Monat steuerfrei hinzuverdienen, wie die Bundesregierung bestätigt. Die Regelung gilt nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse – Minijobs, selbstständige Tätigkeiten und Beamtenpensionen sind ausgenommen. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen auf den Hinzuverdienst weiterhin an.
Steuer auf die Rente steigt weiter – das bedeutet der Jahrgang 2026
Wer 2026 erstmals eine gesetzliche Altersrente bezieht, muss davon 84 Prozent versteuern – nur 16 Prozent bleiben als persönlicher Rentenfreibetrag dauerhaft steuerfrei. Dieser Freibetrag wird einmalig aus der ersten vollen Jahresbruttorente berechnet und gilt lebenslang als fester Eurobetrag. Ob am Ende tatsächlich Steuern anfallen, hängt vom Grundfreibetrag ab, der 2026 bei 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare liegt.
Beispielrechnung: Ein alleinstehender Neu-Rentner mit einer Bruttorente von 1.700 Euro monatlich (20.400 Euro jährlich) müsste rechnerisch 84 Prozent davon versteuern, also 17.136 Euro. Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie Werbungskostenpauschale liegt das zu versteuernde Einkommen in vielen Fällen dennoch unter dem Grundfreibetrag – eine Steuererklärung kann trotzdem sinnvoll sein, um das genau zu prüfen.
Zeitplan zum Renteneintritt im Überblick
| Zeitpunkt vor Rentenbeginn | Was jetzt wichtig ist |
|---|---|
| 12 Monate | Rentenkonto klären lassen, Kontenklärung beantragen |
| 6 Monate | Aktuelle Rentenauskunft anfordern, Unterlagen sammeln |
| 3 Monate | Rentenantrag stellen, Meldung zur KVdR prüfen |
| Ab Rentenbeginn | Steuerpflicht prüfen, ggf. Aktivrente nutzen |
Häufige Fragen zum Renteneintritt 2026
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Rentenantrags?
Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Sind alle Versicherungszeiten bereits geklärt, kann der Antrag innerhalb weniger Wochen bearbeitet werden. Fehlen Nachweise, verlängert sich die Frist entsprechend – deshalb empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung, frühzeitig eine Kontenklärung durchzuführen.
Was passiert, wenn ich den Rentenantrag zu spät stelle?
Wird der Antrag erst nach dem gewünschten Rentenbeginn gestellt, kann die Rente rückwirkend nur für begrenzte Zeit nachgezahlt werden. Wer pünktlich ab dem gewünschten Zeitpunkt Geld erhalten möchte, sollte den Antrag daher spätestens drei Monate vorher einreichen.
Muss ich als Rentner überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Das hängt vom Gesamteinkommen ab. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 24.696 Euro (Ehepaare), fällt in der Regel keine Steuer an. Eine Pflicht zur Abgabe kann trotzdem bestehen, etwa bei zusätzlichen Einkünften.
Gilt die Aktivrente auch für Minijobs im Ruhestand?
Nein. Die steuerfreien 2.000 Euro der Aktivrente gelten ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Pauschal versteuerte Minijobs sind ausgenommen, da hier ohnehin keine individuelle Lohnsteuer anfällt.