Deutschlands Rentensystem steht vor einem möglichen Umbau: Neben der bisherigen gesetzlichen Rente soll eine verpflichtende Kapitalrente aufgebaut werden. Die Alterssicherungskommission empfiehlt dafür persönliche Kapitalkonten, auf die Beschäftigte und Arbeitgeber zusätzlich einzahlen; das Geld soll langfristig am Kapitalmarkt angelegt werden. Der Koalitionsausschuss hat angekündigt, die 33 Vorschläge der Kommission zügig umsetzen zu wollen – ein beschlossenes Gesetz mit verbindlichem Startdatum gibt es jedoch noch nicht. Für heutige Rentner dürfte sich kurzfristig wenig ändern, während Erwerbstätige mit einem zusätzlichen Abzug vom Bruttoentgelt rechnen müssten.
Der folgende Artikel erklärt, was bereits geplant ist – und welche Fragen weiter offenbleiben.
Kapitalrente noch nicht beschlossen: Das ist der aktuelle Stand
Der Abschlussbericht der Kommission wurde am 23. Juni 2026 übergeben. Nur wenige Tage später, am 2. Juli 2026, befasste sich der Koalitionsausschuss mit den Ergebnissen und kündigte an, die 33 Empfehlungen vollständig und zügig umsetzen zu wollen. Nach Angaben aus dem Kanzleramt soll das Gesetzgebungsverfahren bereits bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Ein fertiger Gesetzentwurf mit konkretem Starttermin für die neuen Beiträge liegt nach derzeitigem Stand allerdings noch nicht vor.
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👉 Jetzt als bevorzugte Quelle bei Google News speichern (⭐️ klicken)Damit bleibt offen, ab welchem Jahr die ersten Beiträge tatsächlich fließen und wie die einzelnen Ausbaustufen konkret aussehen werden. Sicher ist bislang nur die politische Absicht, das Modell möglichst rasch auf den Weg zu bringen.
Persönliches Rentenkonto: So soll das neue Kapital angespart werden
Kern des Vorschlags ist ein persönliches Kapitalkonto für jeden Beitragszahlenden. Die eingehenden Beträge sollen breit gestreut investiert und später als zusätzliche Leistung neben der gesetzlichen Rente ausgezahlt werden. Laut der Zusammenfassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll der Beitrag im Endausbau zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens betragen, je zur Hälfte getragen von Beschäftigten und Arbeitgebern.
Vorgesehen ist eine stufenweise Einführung. Im Gespräch ist zunächst ein Gesamtbeitrag von 0,5 Prozent, der schrittweise auf die vollen zwei Prozent steigen soll.
Zusätzlicher Beitrag zur Rente: Was auf Beschäftigte zukommen könnte
Wichtig für das Verständnis: Der neue Beitrag ersetzt nicht das bisherige Umlagesystem, sondern kommt on top. Der reguläre Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung liegt 2026 bei 18,6 Prozent, je 9,3 Prozent für Beschäftigte und Arbeitgeber.
Bei vollständiger Einführung des Zwei-Prozent-Kapitalbeitrags käme rechnerisch je ein weiterer Prozentpunkt für beide Seiten hinzu. Auf Basis des heutigen Satzes ergäbe sich damit eine Gesamtbelastung von 20,6 Prozent, wobei der reguläre Rentenbeitrag bis zur tatsächlichen Einführung noch weiter steigen kann.
Rechenbeispiele: Wie hoch Ihr möglicher Zusatzbeitrag wäre
Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft, wie sich ein voll ausgebauter Gesamtbeitrag von zwei Prozent auf unterschiedliche Bruttoeinkommen auswirken würde. Die Beispielgehälter liegen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze 2026.
| Monatliches Bruttoeinkommen | Anteil Beschäftigte (1 %) | Anteil Arbeitgeber (1 %) | Einzahlung Kapitalkonto (2 %) |
|---|---|---|---|
| 2.200 Euro | 22 Euro | 22 Euro | 44 Euro |
| 2.800 Euro | 28 Euro | 28 Euro | 56 Euro |
| 3.500 Euro | 35 Euro | 35 Euro | 70 Euro |
| 4.500 Euro | 45 Euro | 45 Euro | 90 Euro |
| 5.500 Euro | 55 Euro | 55 Euro | 110 Euro |
Bei der zunächst diskutierten Einstiegsstufe von 0,5 Prozent lägen die Beträge nur bei einem Viertel dieser Werte. Bei 4.500 Euro brutto wären das etwa elf Euro vom Beschäftigten und elf Euro vom Arbeitgeber. Wie stark sich das auf dem Gehaltszettel bemerkbar macht, hängt zusätzlich von Steuern und individuellen Abrechnungsfaktoren ab.
Schwedisches Vorbild: Was Deutschland von der Prämienrente übernehmen will
Vorbild ist das schwedische Rentensystem, das eine umlagefinanzierte Rente mit einer sogenannten Prämienrente kombiniert. Nach Angaben der schwedischen Rentenbehörde fließen jährlich 18,5 Prozent des rentenfähigen Einkommens in die staatliche Rente, davon 16 Prozentpunkte umlagefinanziert und 2,5 Prozentpunkte kapitalgedeckt.
Auch die Deutsche Rentenversicherung Bund verweist in ihrer Einschätzung ausdrücklich auf das schwedische Vorbild als Orientierung für die geplante Zusatzkomponente. Wie viele Anlageoptionen es in Deutschland geben soll, wer das Vermögen verwaltet und welche Wahlmöglichkeiten Versicherte erhalten, ist bislang nicht entschieden und muss im weiteren Gesetzgebungsverfahren geklärt werden.
Kapitalanlage für die Rente: Chancen, Risiken und fehlende Garantien
Kapitalmärkte können über lange Zeiträume höhere Erträge erzielen als klassische, sehr sichere Sparformen. Eine Garantie gibt es dafür jedoch nicht: Kurse können fallen, und auch breit gestreute Fonds können über mehrere Jahre Verluste ausweisen.
Besonders sensibel ist die Phase kurz vor dem Renteneintritt. Ein Kursrückgang unmittelbar vor der Auszahlung könnte einen Teil des angesparten Vermögens schmälern, wenn das Risiko nicht rechtzeitig reduziert wird. Auch scheinbar kleine jährliche Kosten können sich über Jahrzehnte deutlich auf das Endkapital auswirken.
Übergangsregel für rentennahe Jahrgänge: Was ab 2032 geplant ist
Wer kurz vor dem Ruhestand steht, hätte kaum noch Zeit, nennenswertes Kapital anzusparen. Die Kommission schlägt deshalb für Neurentner ab 2032 einen steuerfinanzierten Übergangsfaktor vor, der diesen Nachteil ausgleichen soll. Ein spürbarer Effekt der neuen Komponente auf das Rentenniveau wird nach bisherigen Einschätzungen erst ab etwa 2040 erwartet.
Diese wichtigen Regeln zur Kapitalrente sind noch ungeklärt
Mehrere zentrale Punkte sind derzeit noch nicht geregelt. Dazu zählt, wer im Verlustfall haftet und ob es eine Mindestleistung geben soll. Ebenso offen sind die genauen Auszahlungsregeln, etwa im Todesfall, bei Scheidung oder einem Umzug ins Ausland, sowie die steuerliche Behandlung und mögliche Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung.
Auch die Frage der unabhängigen Verwaltung des angesparten Vermögens gilt als entscheidend, damit das Kapital nicht für sachfremde Zwecke genutzt werden kann.
Praxisbeispiel: Was der Zusatzbeitrag bei 3.200 Euro brutto bedeutet
Mara ist 29 Jahre alt und verdient 3.200 Euro brutto im Monat. Bei einem Einstiegsbeitrag von 0,5 Prozent würden monatlich acht Euro von ihr und acht Euro vom Arbeitgeber auf das neue Kapitalkonto fließen. Steigt der Gesamtbeitrag später auf zwei Prozent, erhöht sich ihr Anteil auf 32 Euro, ebenso der des Arbeitgebers – zusammen 64 Euro im Monat oder 768 Euro im Jahr.
Maras Eltern, die bereits Rente beziehen, hätten aus diesem Kapitalkonto voraussichtlich keinen kurzfristigen zusätzlichen Anspruch. Für Mara selbst entscheidet vor allem die Anlagedauer, die tatsächliche Rendite und die spätere gesetzliche Ausgestaltung der Auszahlung darüber, wie viel am Ende ankommt.
FAQ: Fragen und Antworten zur geplanten Kapitalrente
Ist die Kapitalrente bereits Gesetz?
Nein. Bislang liegt eine Empfehlung der Alterssicherungskommission sowie eine politische Absichtserklärung der Koalition vor. Ein Gesetzentwurf mit verbindlichem Starttermin steht noch aus, auch wenn der Abschluss des Verfahrens für Ende 2026 angestrebt wird.
Zahlen Beschäftigte den vollen Zusatzbeitrag allein?
Nein. Nach dem Vorschlag tragen Arbeitgeber und Beschäftigte den Beitrag je zur Hälfte. Bei einem Gesamtbeitrag von zwei Prozent entfiele jeweils ein Prozentpunkt des beitragspflichtigen Einkommens auf beide Seiten.
Erhalten heutige Rentner dadurch kurzfristig mehr Geld?
Erhalten hIn der Regel nicht. Die Kapitalrente benötigt eine lange Ansparzeit; ein spürbarer Effekt auf das Rentenniveau wird erst ab etwa 2040 erwartet, unterstützt durch einen Übergangsfaktor für Neurentner ab 2032.eutige Rentner dadurch kurzfristig mehr Geld?
Ist eine bestimmte Rendite garantiert?
Nein. Eine langfristige, breit gestreute Anlage kann Schwankungen abfedern, schließt Verluste über einzelne Zeiträume aber nicht aus. Details zu Garantien und Mindestleistungen sind noch nicht gesetzlich geregelt.