Rentenalter nach 2031: 67 Jahre sollen nur eine Zwischenstufe sein

Stand:

Autor: Experte:

Die Rentenkommission hat ihre Vorschläge bereits am 23. Juni 2026 übergeben, ein Gesetzentwurf liegt bislang trotzdem nicht vor. Für alle Jahrgänge nach 1964 bedeutet das Unsicherheit über den tatsächlichen Renteneintritt: Der Abschlussbericht der Alterssicherungskommission sieht eine dauerhafte Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung vor, mit spürbaren Folgen für die Lebensplanung vieler Beschäftigter.

Koalition will Kommissionsvorschläge vollständig übernehmen

Nach monatelangem Streit zwischen Union und SPD zeichnet sich bei der Rentenreform inzwischen eine klare Linie ab. Bundeskanzler Friedrich Merz bekräftigte nach einer Sitzung des Koalitionsausschusses, dass die Regierung sämtliche 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission als Gesamtpaket umsetzen wolle. Auch Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas stellte klar, dass die einzelnen Bausteine so eng miteinander verzahnt seien, dass sich kaum ein Punkt isoliert herausgreifen oder streichen lasse.

Formal handelt es sich bei den Empfehlungen bislang jedoch nur um politische Absichtserklärungen. Einen ausformulierten Referentenentwurf gibt es noch nicht, entsprechend können sich Details im weiteren Gesetzgebungsverfahren durch Bundestag und Bundesrat noch verschieben. Ziel der Koalition bleibt, das komplette Reformpaket bis Ende 2026 zu verabschieden. Frühestens Anfang 2027 könnten die neuen Regelungen dann tatsächlich in Kraft treten.

Unsere Artikel bevorzugt bei Google anzeigen lassen

Wenn Sie bei Google suchen, sehen Sie oft eine Schlagzeilen-Box. Sie können selbst bestimmen, was dort erscheint: Speichern Sie uns als bevorzugte Quelle und erhalten Sie aktuelle Ratgeber und wichtige Updates zu Themen wie Bürgergeld, Rente und Pflege noch schneller.

👉 Jetzt als bevorzugte Quelle bei Google News speichern (⭐️ klicken)

Rentenalter soll ab 2031 in Stufen weiter steigen

Nach geltendem Recht wird die Regelaltersgrenze noch bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Wer 1964 geboren wurde, ist der erste Jahrgang, für den diese Grenze vollständig gilt. Genau an diesem Punkt setzt der Kommissionsvorschlag an: Ab 2031 soll das Rentenalter nicht mehr politisch festgelegt, sondern automatisch an die Entwicklung der durchschnittlichen Lebenserwartung gekoppelt werden.

Vorgesehen ist dabei ein Verhältnis von zwei zu eins. Steigt die statistische Lebenserwartung um zwölf Monate, würden acht Monate davon auf ein längeres Erwerbsleben entfallen und vier Monate auf einen längeren Rentenbezug. Nach aktuellen Prognosen des Statistischen Bundesamtes könnte die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 dadurch um rund sechs Monate steigen, von 67 auf etwa 67,5 Jahre.

Jahrmögliches Renteneintrittsalter
203267 Jahre
204267,5 Jahre
205268 Jahre
206268,5 Jahre
207269 Jahre
208269,5 Jahre
209270 Jahre

Eine feste „Rente mit 70“ steht in dem Kommissionsbericht nicht. Wie sich die Altersgrenze nach 2041 tatsächlich entwickelt, hängt von der real gemessenen Lebenserwartung ab. Die jeweils geltende Grenze soll dabei mindestens fünf Jahre im Voraus feststehen und regelmäßig überprüft werden, damit sich Beschäftigte auf den absehbaren Zeitpunkt einstellen können.

Frührente wird schwerer erreichbar

Auch beim vorzeitigen Ruhestand plant die Koalition deutliche Einschnitte. Aktuell können langjährig Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, müssen dafür aber einen Abschlag von 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat hinnehmen. Die Kommission empfiehlt, diese Altersgrenze zeitnah auf 64 Jahre anzuheben und danach parallel zur regulären Altersgrenze weiter steigen zu lassen, sodass der Abstand zum regulären Rentenbeginn dauerhaft bei drei Jahren bleibt.

Noch einschneidender fällt der Vorschlag für besonders langjährig Versicherte aus. Wer mindestens 45 Beitragsjahre vorweisen kann, darf derzeit abschlagsfrei früher aufhören, für den Jahrgang 1964 liegt diese Grenze bei 65 Jahren. Die Kommission spricht sich dafür aus, diese abschlagsfreie Frührente vollständig zu streichen.

Kapitalrente soll zusätzliche Beiträge kosten

Neben dem Renteneintrittsalter betrifft ein weiterer zentraler Vorschlag die Finanzierung. Die Kommission schlägt eine verpflichtende gesetzliche Kapitalrente vor: Für alle Versicherten sollen individuelle Kapitalkonten eingerichtet werden, deren Beiträge am Kapitalmarkt angelegt werden. Dafür wäre ein zusätzlicher Beitragssatz von insgesamt zwei Prozentpunkten fällig, je zur Hälfte getragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Die Einführung soll in Schritten von 0,5 Prozentpunkten erfolgen, idealerweise beginnend im Jahr 2028. Dieser Zusatzbeitrag käme zu der ohnehin erwarteten Erhöhung des regulären Beitragssatzes hinzu, der Prognosen zufolge bereits 2028 spürbar über dem heutigen Niveau liegen dürfte. Die Kapitalrente soll die umlagefinanzierte gesetzliche Rente dabei nicht ersetzen, sondern langfristig ergänzen.

Weitere Empfehlungen sehen vor, bislang nicht pflichtversicherte Selbstständige sowie Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, Änderungen wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen und den steuerlichen Sonderstatus von Minijobs weitgehend abzuschaffen.

Häufige Fragen zur Rentenreform 2026

Ab wann würde das höhere Rentenalter gelten?

Betroffen wären frühestens Jahrgänge nach 1964, da für diese die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren bereits vollständig erreicht ist. Eine automatische Kopplung an die Lebenserwartung soll erst ab 2031 greifen, konkrete Auswirkungen wären damit erst ab den 2030er-Jahren spürbar.

Ist die Rente mit 63 damit komplett gestrichen?

Nicht vollständig, aber deutlich eingeschränkt. Die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte soll von 63 auf 64 Jahre steigen, während die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren nach dem Kommissionsvorschlag ganz entfallen würde.

Ist die Reform bereits beschlossen?

Nein. Bislang existieren nur die Empfehlungen der Alterssicherungskommission sowie eine politische Absichtserklärung der Koalition. Ein Gesetzentwurf muss noch das Kabinett sowie Bundestag und Bundesrat durchlaufen, bevor die Regelungen verbindlich werden.

Wann könnte die Reform in Kraft treten?

Die Koalition strebt eine Verabschiedung des Gesetzespakets bis Ende 2026 an. Da der parlamentarische Ablauf noch aussteht, gilt frühestens der Jahresbeginn 2027 als realistischer Termin für ein Inkrafttreten.

Quellenangaben

Redakteure

Feedback an den Autor

Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.
Einsatz von KI: Wir nutzen KI-Werkzeuge unterstützend, z.B. für Entwürfe von Texten oder Symbolgrafiken. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei unserer Redaktion.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.