Rente reicht nicht mehr: Jeder siebte Ruheständler arbeitet trotz Altersrente weiter

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14 Prozent der 65- bis 74-Jährigen in Deutschland üben derzeit neben ihrer Altersrente einen Job aus, ein Jahr zuvor waren es 13 Prozent. Diesen Anstieg belegen die aktuellen Erstergebnisse des Mikrozensus 2025, die das Statistische Bundesamt im August veröffentlicht hat. Für viele Betroffene ist der Nebenjob im Ruhestand längst keine Ausnahme mehr, sondern finanzielle Notwendigkeit.

Der Trend zum Job im Ruhestand setzt sich fort

Während in Berlin weiter darüber gestritten wird, ob die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren – bekannt als „Rente mit 63“ – eingeschränkt werden soll, zeigen die neuen Zahlen der Statistiker ein anderes Bild der Realität: Immer mehr Menschen im Rentenalter kehren freiwillig oder notgedrungen auf den Arbeitsmarkt zurück oder verlassen ihn erst gar nicht vollständig. Der Anstieg von 13 auf 14 Prozent innerhalb eines Jahres mag klein wirken, bedeutet aber, dass mittlerweile mehr als eine Million Menschen zwischen 65 und 74 Jahren neben ihrer gesetzlichen Rente einer Beschäftigung nachgehen.

Besonders auffällig: Direkt nach dem Renteneintritt ist die Erwerbstätigkeit am höchsten. Wer gerade erst 65 oder 66 Jahre alt geworden ist, arbeitet noch in fast jedem fünften Fall weiter. Mit steigendem Alter sinkt dieser Anteil deutlich.

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AltersgruppeAnteil der Erwerbstätigen
65 und 66 Jahre19 Prozent
Durchschnitt 65 bis 74 Jahre14 Prozent
73 und 74 Jahre8 Prozent
Männer (65 bis 74 Jahre)16 Prozent
Frauen (65 bis 74 Jahre)11 Prozent

Bildung und Geschlecht machen einen Unterschied

Nicht nur das Alter, auch der Bildungsabschluss beeinflusst, wer im Ruhestand weiterarbeitet. Unter Ruheständlern mit hohem Bildungsniveau ist knapp jeder Fünfte (18 Prozent) noch berufstätig, bei mittlerem Bildungsniveau sind es 12 Prozent, bei niedrigerem 10 Prozent. Das Statistische Bundesamt vermutet, dass besser qualifizierte Rentnerinnen und Rentner häufiger aus Freude an ihrer Tätigkeit weitermachen und seltener aus reiner Geldnot.

Auch zwischen den Geschlechtern gibt es einen klaren Unterschied: Männer sind mit 16 Prozent deutlich häufiger erwerbstätig als Frauen mit 11 Prozent – ein Muster, das sich seit Jahren kaum verändert.

Minijob oder Selbstständigkeit: So sieht der Nebenverdienst aus

Wer im Ruhestand arbeitet, tut dies selten in Vollzeit. Knapp drei Viertel der erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentner sind abhängig beschäftigt, gut ein Viertel ist selbstständig. Von den abhängig Beschäftigten wiederum übt fast jeder zweite eine geringfügige Beschäftigung aus – also einen Minijob mit einem Verdienst von maximal 556 Euro im Monat oder einer kurzfristigen Beschäftigung von höchstens 70 Arbeitstagen im Jahr.

Selbstständige Ruheständler arbeiten dagegen deutlich häufiger in größerem Umfang: Mehr als jeder vierte von ihnen kommt auf über 40 Wochenstunden, bei den abhängig Beschäftigten trifft das nur auf 8 Prozent zu. Insgesamt geht die Mehrheit der arbeitenden Rentnerinnen und Rentner das Pensum ruhig an: 40 Prozent arbeiten weniger als zehn Stunden pro Woche.

Geld oder Freude an der Arbeit – die Gründe sind unterschiedlich

Warum jemand im Ruhestand weiterarbeitet, hat laut früheren Befragungen des Statistischen Bundesamts vor allem drei Ursachen: Bei einem Drittel der Betroffenen steht die finanzielle Notwendigkeit im Vordergrund, sie kommen mit der gesetzlichen Rente allein nicht aus. Rund 29 Prozent nennen die Freude an der Tätigkeit als Hauptgrund, für 9 Prozent ist der soziale Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen entscheidend. Für einen Teil der Betroffenen ist der Job im Alter damit tatsächlich „teils ohne Alternative“, wie es in der Debatte häufig heißt: Wer eine kleine Rente bezieht, kann sich einen kompletten Ausstieg aus dem Erwerbsleben schlicht nicht leisten.

Die Aktivrente soll den Trend verstärken

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland die sogenannte Aktivrente. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und freiwillig in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro im Monat beziehungsweise 24.000 Euro im Jahr steuerfrei hinzuverdienen. Details zu den Voraussetzungen hat das Bundesministerium der Finanzen in einem FAQ-Katalog veröffentlicht.

Von der Regelung profitieren allerdings nicht alle, die laut Mikrozensus bereits im Ruhestand arbeiten: Selbstständige, Minijobber, Beamtinnen und Beamte sowie Land- und Forstwirte sind ausdrücklich ausgenommen. Gerade die 27 Prozent der erwerbstätigen Ruheständler, die selbstständig tätig sind, gehen bei der Steuerbefreiung also leer aus – ebenso jene, die aus finanziellen Gründen ohnehin nur einen Minijob ausüben können. Offizielle Zahlen dazu, wie viele Menschen die Aktivrente seit ihrer Einführung tatsächlich nutzen, liegen von den Behörden bislang noch nicht vor. Ob das neue Gesetz den ohnehin schon steigenden Anteil arbeitender Ruheständler zusätzlich beschleunigt, lässt sich damit derzeit noch nicht beziffern.

Details zu Hinzuverdienstgrenzen und Regelaltersgrenze nach Geburtsjahrgang stellt die Deutsche Rentenversicherung bereit.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Rentnerinnen und Rentner arbeiten aktuell in Deutschland weiter?

Nach den Erstergebnissen des Mikrozensus 2025 waren 14 Prozent der 65- bis 74-Jährigen erwerbstätig – im Vorjahr lag der Anteil noch bei 13 Prozent. Direkt nach dem Renteneintritt mit 65 oder 66 Jahren liegt der Anteil sogar bei fast 19 Prozent und sinkt danach mit zunehmendem Alter kontinuierlich.

Was ist die Aktivrente und wer profitiert davon?

Die Aktivrente ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft und erlaubt sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Erreichen der Regelaltersgrenze einen steuerfreien Zuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich. Selbstständige, Minijobber, Beamtinnen, Beamte sowie Land- und Forstwirte sind von der Regelung ausgenommen.

Warum arbeiten so viele Menschen trotz laufender Rente weiter?

Die Gründe sind unterschiedlich verteilt: Bei rund einem Drittel steht die finanzielle Notwendigkeit im Vordergrund, weil die gesetzliche Rente allein nicht ausreicht. Knapp 29 Prozent geben Freude an der Arbeit als Hauptmotiv an, für 9 Prozent zählt vor allem der soziale Kontakt im Kollegenkreis.

Was gilt für Minijobs im Ruhestand?

Als geringfügig beschäftigt gilt 2025, wer im Monat höchstens 556 Euro verdient oder maximal 70 Arbeitstage beziehungsweise drei Monate im Jahr arbeitet. Rund zwei Drittel der abhängig beschäftigten Ruheständler üben eine solche geringfügige Beschäftigung aus. Von der Steuerbefreiung der Aktivrente sind Minijobs jedoch ausgeschlossen.

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