Rente mit 45 Beitragsjahren: Experten streiten über das Pro und Contra zum geplante Aus

Stand:

Autor: Experte:

Wer mit 63, 64 oder 65 Jahren in den Ruhestand wechseln will, hat seine Entscheidung oft jahrelang vorbereitet. Gerade Beschäftigte mit 45 Versicherungsjahren rechnen bisher fest mit der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Doch die Alterssicherungskommission empfiehlt, diese Möglichkeit abzuschaffen. Noch gilt aber die bisherige Rechtslage: Ein Gesetz zum Ende der 45-Jahre-Rente ist bislang nicht beschlossen.

Der folgende Fachartikel erklärt, welche Fachleute das Aus befürworten und warum, wer davor warnt und: was Betroffene jetzt wissen sollten!

Was bei 45 Beitragsjahren aktuell gilt

Die umgangssprachliche „Rente mit 63“ heißt rechtlich Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Ihre Grundlage ist § 38 SGB VI; für die Übergänge nach Geburtsjahr gilt zusätzlich § 236b SGB VI. Voraussetzung sind mindestens 45 anrechenbare Versicherungsjahre und das Erreichen der jeweils geltenden Altersgrenze.

Unsere Artikel bevorzugt bei Google anzeigen lassen

Wenn Sie bei Google suchen, sehen Sie oft eine Schlagzeilen-Box. Sie können selbst bestimmen, was dort erscheint: Speichern Sie uns als bevorzugte Quelle und erhalten Sie aktuelle Ratgeber und wichtige Updates zu Themen wie Bürgergeld, Rente und Pflege noch schneller.

👉 Jetzt als bevorzugte Quelle bei Google News speichern (⭐️ klicken)

Die Bezeichnung „Rente mit 63“ passt für die meisten heute Betroffenen nicht mehr. Die Altersgrenze steigt für die Jahrgänge schrittweise an. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann diese Rente nach geltendem Recht frühestens mit 65 Jahren abschlagsfrei erhalten. Die Regelung erlaubt somit typischerweise einen Rentenbeginn zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze – aber nicht unmittelbar nach dem 45. Beitragsjahr.

Für Versicherte ist vor allem eines entscheidend: Die 45 Jahre allein reichen nicht. Neben Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung können etwa Zeiten der Kindererziehung, Pflegezeiten und bestimmte Phasen mit Arbeitslosengeld I zählen. Nicht jede Zeit ohne Beschäftigung wird jedoch angerechnet. Gerade bei Arbeitslosigkeit kurz vor dem Rentenbeginn oder bei freiwilligen Beiträgen gelten besondere Regeln, die im Einzelfall geprüft werden müssen.

Warum die Kommission das Ende empfiehlt

Die Alterssicherungskommission hat ihren Bericht am 23. Juni 2026 an die Bundesregierung übergeben. Ihr gehören acht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie drei Parlamentarier an; geleitet wurde sie von Frank-Jürgen Weise und Professorin Constanze Janda. Die Kommission empfiehlt, den abschlagsfreien vorgezogenen Rentenzugang für besonders langjährig Versicherte vollständig abzuschaffen.

Das Hauptargument lautet: In einer alternden Gesellschaft finanzieren weniger Beitragszahlende eine steigende Zahl von Rentnerinnen und Rentnern. Nach Vorstellung der Kommission soll die Regelaltersgrenze ab 2031 moderat an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Parallel soll die bisherige Möglichkeit entfallen, allein wegen 45 Versicherungsjahren bis zu zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlag in Rente zu gehen.

Die Bundesregierung hat den Bericht politisch gewürdigt und erklärt, die 33 Empfehlungen vollständig und zügig umsetzen zu wollen. Als Ziel nannte sie, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abzuschließen. Das ist jedoch keine bereits geltende Änderung: Bis Bundestag und Bundesrat ein konkretes Gesetz verabschieden, besteht die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren weiter.

Pro: Diese Experten wollen die Abschaffung

Der Rentenexperte Peter Haan vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) bewertet die Reformvorschläge grundsätzlich positiv. Er bezeichnete sie als „guten Aufschlag“. Nach seiner Einschätzung können das Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren und eine höhere Regelaltersgrenze dazu beitragen, die gesetzliche Rentenversicherung zu entlasten.

Haan gehört gemeinsam mit Dr. Stefan Bach, Dr. Johannes Geyer und Lukas Harder zu den Autoren einer DIW-Studie über die Folgen einer Abschaffung. Die Untersuchung wurde im Auftrag der Bertelsmann Stiftung erstellt und stützt sich auf Verwaltungsdaten der Deutschen Rentenversicherung zum Jahrgang 1957. Das Ergebnis der Modellrechnung: Entfiele die abschlagsfreie Frühverrentung, könnten öffentliche Haushalte je Rentnerjahrgang langfristig um rund 9,5 Milliarden Euro entlastet werden.

Die Studie geht davon aus, dass Betroffene ihren Rentenstart im Durchschnitt um etwa zehn Monate verschieben würden. Dadurch stünden dem Arbeitsmarkt nach der Berechnung zusätzlich Arbeitskräfte im Umfang von rund 125.000 Vollzeitstellen zur Verfügung. Diese Zahlen sind keine garantierte Einsparung für einen einzelnen Bundeshaushalt, sondern modellbasierte Langfristwerte. Sie berücksichtigen unter anderem geringere Rentenzahlungen und dauerhafte Abschläge bei späteren, aber weiterhin vorgezogenen Renteneintritten.

André Schleiter, Arbeitsmarktexperte der Bertelsmann Stiftung, argumentiert vor allem mit Kosten und Fachkräftemangel. Er sagt, die Rente nach 45 Jahren belaste die Rentenkasse, während der Wirtschaft Kompetenz, Fachwissen und Arbeitskraft vorzeitig verloren gingen. Deshalb gehöre die Regelung auf den Prüfstand.

Auch Eric Thode, Arbeitsmarktexperte der Bertelsmann Stiftung, verweist auf die Zusammensetzung der Anspruchsberechtigten. Nach der Auswertung profitieren überdurchschnittlich häufig Menschen mit langen, stabilen Erwerbsbiografien und damit oft höheren Rentenansprüchen. Nach Angaben der Stiftung arbeitet etwa ein Viertel dieser Rentnerinnen und Rentner auch nach dem Rentenbeginn weiter. Thode sieht daher einen besonders großen Nutzen darin, erfahrene und gut qualifizierte Beschäftigte länger im Erwerbsleben zu halten.

Die Kommission selbst begründet ihre Empfehlung ähnlich. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass von der bisherigen Regelung eher Besserverdienende, gesündere Menschen und Männer profitieren. Geringverdienende, Frauen sowie Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien erfüllten die 45 Jahre dagegen häufiger nicht. Aus dieser Perspektive ist die Regelung sozial nicht so zielgenau, wie ihr Name „Rente nach langer Arbeit“ zunächst vermuten lässt.

Contra: Experten warnen vor pauschalem Ende

Die Kritik richtet sich weniger gegen eine Reform an sich als gegen ein ersatzloses Streichen. Marcel Fratzscher, Präsident des DIW Berlin, betrachtet das Ende der Regelung zwar als finanziell zentralen Baustein der Rentenreform. Zugleich macht seine Position deutlich, wie hart die politische Auseinandersetzung geworden ist: Ohne diesen Bestandteil sei die umfassende Rentenreform aus seiner Sicht kaum finanzierbar.

Eine deutlich sozialpolitischere Gegenposition vertritt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK. Sie betont, dass Menschen mit Anspruch auf eine abschlagsfreie vorzeitige Rente über Jahrzehnte zum Wohlstand beigetragen, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hätten. Aus ihrer Sicht darf die Politik diese Leistungen nicht dadurch entwerten, dass sie die Betroffenen am Ende eines langen Erwerbslebens auf Rentenkürzungen verweist.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund warnt ebenfalls davor, Beschäftigte nach 45 Jahren Arbeit und Beitragszahlung mit Abschlägen zu belasten. Besonders betroffen wären Menschen mit körperlich schweren oder psychisch belastenden Berufen. Für eine Pflegekraft nach langen Schichtjahren, einen Beschäftigten im Bau oder eine Arbeitnehmerin in der Produktion kann eine weitere Verlängerung des Erwerbslebens deutlich schwieriger sein als für Menschen mit weniger belastenden Tätigkeiten.

Auch die Bertelsmann Stiftung, die das Ende der Regelung grundsätzlich für sinnvoll hält, warnt ausdrücklich vor einer pauschalen Abschaffung ohne Ausgleich. André Schleiter weist darauf hin, dass Personen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit ihre Arbeit häufig nicht einfach verlängern können. Ohne Schutzregelung könnten sie gezwungen sein, früher mit dauerhaften Abschlägen in Rente zu gehen.

Als mögliche Lösungen nennt die Stiftung eine individuelle Gesundheitsprüfung, den Nachweis langjähriger belastender Tätigkeiten, eine reformierte Berufsunfähigkeitsabsicherung oder eine Einkommensgrenze. Denkbar wäre nach dieser Überlegung auch eine stärkere Grundrente, um Einkommensverluste abzufedern. Solche Modelle wären jedoch nicht folgenlos: Gesundheitsprüfungen und Berufsbelastungsnachweise könnten einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen und neue Streitfälle auslösen.

Peter Kosick vom Verein für Soziales Leben e.V. schließt sich hier an. Ein Abrutschen in die soziale Randlage muss in jedem Fall vermieden werden!

Die Schutzrente als möglicher Kompromiss

Die Alterssicherungskommission empfiehlt nicht nur ein Ende der allgemeinen 45-Jahre-Rente. Sie schlägt zugleich eine neue Härtefallregelung vor. Menschen, die ihren langjährigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nachweisbar nicht mehr ausüben können, sollen einen erleichterten Zugang zu einer Art Schutzrente erhalten.

Voraussetzung wären nach dem Vorschlag mindestens 35 Versicherungsjahre und eine individuelle Gesundheitsprüfung. Wer die Voraussetzungen erfüllt, könnte zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Weitere drei Jahre früher wäre ein Rentenbeginn mit Abschlägen möglich. Die Kommission will damit verhindern, dass gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte schlicht bis zur Regelaltersgrenze weiterarbeiten müssen.

Genau hier liegt aber ein zentraler Streitpunkt. Die bisherige 45-Jahre-Rente knüpft im Wesentlichen an Versicherungszeiten und Alter an. Eine Schutzrente würde dagegen eine Einzelfallprüfung voraussetzen. Für Betroffene kann das bedeuten: mehr Nachweise, medizinische Begutachtungen und möglicherweise Auseinandersetzungen darüber, ob der bisherige Beruf tatsächlich nicht mehr ausgeübt werden kann.

Welche Folgen ein Aus hätte

Die Veränderung beträfe nicht nur die Frage, ob jemand ein oder zwei Jahre früher aufhören kann. Sie würde ganze Lebensplanungen berühren. Wer bisher mit einem abschlagsfreien Ruhestand nach 45 Versicherungsjahren gerechnet hat, müsste bei einem Wegfall gegebenenfalls länger arbeiten oder eine andere Rentenart mit dauerhaften Kürzungen wählen.

Bei der Altersrente für langjährig Versicherte nach § 36 SGB VI ist ein vorzeitiger Bezug grundsätzlich möglich, wenn mindestens 35 Versicherungsjahre erfüllt sind. Für jeden Monat eines vorzeitigen Rentenbeginns mindert sich die Rente nach § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI um 0,3 Prozent. Diese Abschläge gelten dauerhaft. Je nach Jahrgang und tatsächlichem Rentenbeginn können sie sich auf einen erheblichen Anteil der monatlichen Rente summieren.

Die Regelung ist zudem weit verbreitet. Nach Daten der Deutschen Rentenversicherung gingen 2025 rund 262.000 Männer und Frauen nach 45 Versicherungsjahren ohne Abschlag in Altersrente. Das waren rund 30 Prozent aller neuen Altersrenten. In Ostdeutschland einschließlich Ost-Berlin lag der Anteil sogar bei 32,8 Prozent, im Westen bei 28 Prozent.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Ein vorschneller Rentenantrag oder eine Kündigung ist derzeit nicht nötig. Für alle, die die Voraussetzungen erfüllen, gilt die Altersrente für besonders langjährig Versicherte weiterhin. Politische Absichtserklärungen und Kommissionsvorschläge ersetzen kein Gesetz.

Prüfen Sie zuerst Ihre Rentenauskunft. Wichtig ist, ob die 45 Jahre schon erfüllt sind und welche Zeiten im Versicherungskonto gespeichert wurden. Fehlende Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Ausbildungsabschnitte oder nicht korrekt gemeldete Beschäftigungszeiten können den vorgesehenen Rentenbeginn verschieben.

Lassen Sie eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung durchführen, wenn Ihr Konto Lücken enthält oder Sie die Wartezeit nur knapp erreichen. Wer wegen gesundheitlicher Belastungen an einen früheren Ausstieg denkt, sollte außerdem medizinische Unterlagen, Reha-Berichte und Nachweise über die berufliche Tätigkeit geordnet aufbewahren. Falls eine Schutzrente gesetzlich eingeführt wird, können solche Dokumente entscheidend werden.

Häufige Fragen

Ist die Rente nach 45 Beitragsjahren bereits abgeschafft?

Nein. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte besteht weiter. Die Alterssicherungskommission hat zwar ihre Abschaffung empfohlen, doch ein entsprechendes Gesetz ist noch nicht beschlossen.

Welche Experten sprechen sich für das Aus aus

Für eine Abschaffung oder grundlegende Überprüfung sprechen unter anderem DIW-Rentenexperte Peter Haan sowie die Bertelsmann-Fachleute André Schleiter und Eric Thode. Sie verweisen auf die Belastung der öffentlichen Haushalte, den Arbeitskräftemangel und die aus ihrer Sicht ungenaue soziale Zielgruppe der bisherigen Regelung.

Wer warnt vor dem Ende der 45-Jahre-Rente?

Der Sozialverband VdK mit Präsidentin Verena Bentele und der Deutsche Gewerkschaftsbund warnen vor Nachteilen für Menschen mit langen und belastenden Erwerbsbiografien. Auch die Bertelsmann Stiftung fordert bei einer Abschaffung einen wirksamen Ausgleich für gesundheitlich eingeschränkte Personen.

Was könnte an die Stelle der Rente nach 45 Jahren treten?

Die Rentenkommission schlägt eine Schutzrente für gesundheitlich beeinträchtigte Menschen vor. Sie soll bei mindestens 35 Versicherungsjahren und nach individueller Gesundheitsprüfung zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze einen abschlagsfreien Rentenbeginn ermöglichen. Diese Regelung ist bisher jedoch nur ein Vorschlag

Fazit zum Pro und Contra in der Diskussion um das Aus der Rente nach 45 Jahren

Das geplante Aus der Rente nach 45 Beitragsjahren ist kein einfacher Streit zwischen „teuer“ und „gerecht“. Peter Haan, André Schleiter und Eric Thode sehen in der Abschaffung eine Chance, Rentenkasse und Arbeitsmarkt zu entlasten. Verena Bentele, Gewerkschaften und viele Länder warnen dagegen davor, langjährig Beschäftigte mit gesundheitlichen Belastungen oder geringen Reserven am Ende ihres Berufslebens allein zu lassen. Peter Kosick schließt sich hier an. Entscheidend wird letztendlich sein, ob der Gesetzgeber beim Umbau einen belastbaren Vertrauensschutz und eine praxistaugliche Schutzregelung schafft.

Quellen


Redakteure

Feedback an den Autor

Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.
Einsatz von KI: Wir nutzen KI-Werkzeuge unterstützend, z.B. für Entwürfe von Texten oder Symbolgrafiken. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei unserer Redaktion.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.