Wer länger krank ist, sorgt sich verständlicherweise erst einmal um die Gesundheit und das Geld im Alltag. Doch nach einigen Wochen Krankengeld kommt bei vielen Beschäftigten eine zweite Sorge auf: Was bedeutet die Krankheit für meine spätere Rente?
Die gute Nachricht: Krankengeld führt in der Regel nicht zu einer vollständigen Lücke in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Krankenkasse meldet die Zeit, und es entstehen weiterhin Rentenansprüche. Allerdings werden während des Krankengeldbezugs meist weniger Entgeltpunkte gutgeschrieben als bei einem unveränderten Arbeitslohn. Eine Modellrechnung mit 3.700 Euro Monatsbrutto zeigt, wie viel monatliche Bruttorente dadurch langfristig fehlen kann.
Krankengeld schützt vor einer Rentenlücke
Nach einer Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber grundsätzlich zunächst bis zu sechs Wochen lang das Arbeitsentgelt weiter. In dieser Entgeltfortzahlung läuft auch die Rentenversicherung unverändert weiter. Die Beiträge werden weiterhin aus dem regulären Bruttolohn berechnet.
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👉 Jetzt als bevorzugte Quelle bei Google News speichern (⭐️ klicken)Erst wenn die Arbeitsunfähigkeit länger andauert, beginnt in der Regel der Krankengeldbezug über die gesetzliche Krankenkasse. Auch dann bleiben Versicherte grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Die Monate mit Krankengeld sind daher keine „leeren“ Monate im Rentenkonto.
Aber: Die Krankenkasse führt die Rentenbeiträge nicht aus dem früheren vollen Bruttoarbeitsentgelt ab. Nach § 166 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI werden bei Krankengeld grundsätzlich 80 Prozent des der Leistung zugrunde liegenden Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens als beitragspflichtige Einnahme angesetzt. Dadurch erhalten Sie weiterhin Rentenpunkte, aber meist weniger als bei einer durchgehenden Beschäftigung.
Was bei 3.700 Euro Monatsbrutto zählt
Bei einem Monatsbrutto von 3.700 Euro beträgt das Jahresbrutto 44.400 Euro. Wenn ein Arbeitnehmer dieses Einkommen ein komplettes Jahr erzielt, wird es grundsätzlich als rentenversicherungspflichtiges Einkommen berücksichtigt.
Für ein vollständiges Jahr mit Krankengeld reduziert sich die relevante Beitragsgrundlage in dieser vereinfachten Berechnung auf 80 Prozent. Aus 44.400 Euro werden damit 35.520 Euro.
| Vergleich für zwölf volle Monate | Beschäftigung mit 3.700 Euro brutto | Vollständiges Krankengeldjahr |
|---|---|---|
| Jahresbrutto beziehungsweise Beitragsgrundlage | 44.400 Euro | 35.520 Euro |
| Vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026 | 51.944 Euro | 51.944 Euro |
| Entgeltpunkte | rund 0,8548 | rund 0,6838 |
| Unterschied | – | rund 0,1710 Entgeltpunkte |
Für das Jahr 2026 beträgt das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung 51.944 Euro. Wer in einem Kalenderjahr genau diesen Betrag versicherungspflichtig verdient, erhält rechnerisch einen Entgeltpunkt.
Die Entgeltpunkte bei einem Jahresbrutto von 44.400 Euro berechnen sich vereinfacht so:
44.400 ÷ 51.944 = 0,8548 Entgeltpunkte
Bei einem vollständigen Krankengeldjahr lautet die Rechnung:
35.520 ÷ 51.944 = 0,6838 Entgeltpunkte
Die Differenz beträgt rund 0,1710 Entgeltpunkte. Sie verlieren also nicht das gesamte Rentenjahr, sondern erwerben in diesem Modell weniger Rentenanwartschaften.
Etwa 7,27 Euro weniger Bruttorente im Monat
Der aktuelle Rentenwert beträgt seit dem 1. Juli 2026 bundesweit 42,52 Euro. Ein Entgeltpunkt erhöht eine reguläre Altersrente ohne Zu- oder Abschläge damit um 42,52 Euro monatlich brutto.
Für die Differenz aus der Modellrechnung ergibt sich:
0,1710 × 42,52 Euro = 7,27 Euro
Ein volles Jahr Krankengeld statt eines vollen Jahres mit 3.700 Euro Monatsbrutto kann somit nach den Rechenwerten 2026 rund 7,27 Euro weniger monatliche Bruttorente bedeuten.
Auf ein Jahr gerechnet sind das rund 87 Euro brutto. Wer beispielsweise 20 Jahre Rente bezieht, käme ohne spätere Rentenanpassungen rechnerisch auf rund 1.745 Euro brutto weniger. Das ist nur eine Orientierung: Der individuelle Rentenanspruch hängt vom gesamten Versicherungsverlauf, späteren Einkommen, Rentenanpassungen und dem tatsächlichen Rentenbeginn ab.
Ein Jahr krank bedeutet nicht zwölf Monate Krankengeld
Die Rechnung beschreibt bewusst den Fall eines vollständigen Krankengeldjahres. In der Realität ist ein Arbeitnehmer bei einer einjährigen Arbeitsunfähigkeit normalerweise nicht zwölf Monate lang im Krankengeld.
Vor dem Krankengeld steht in der Regel die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. In den ersten bis zu sechs Wochen einer Krankheit bleibt der volle Lohn die Grundlage der Rentenbeiträge. Erst danach wird die Beitragsgrundlage für die Rentenversicherung reduziert.
Deshalb dürfte die tatsächliche Rentenminderung bei einer zwölfmonatigen Krankheit in vielen Fällen niedriger ausfallen als die oben genannten 7,27 Euro. Wie viel genau fehlt, hängt insbesondere vom Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit sowie davon ab, ob Anspruch auf Entgeltfortzahlung bestand.
Ein vollständiges Jahr mit Krankengeld kann vor allem bei sehr langen Erkrankungen oder besonderen Konstellationen entstehen. Wer mehrere Monate krank ist, sollte deshalb nicht vorschnell von einer hohen dauerhaften Renteneinbuße ausgehen.
Die Krankenkasse zahlt auch Rentenbeiträge
Während Sie Krankengeld erhalten, kümmert sich grundsätzlich die Krankenkasse um die Meldung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge. Versicherte müssen deshalb nicht selbst aktiv Rentenbeiträge überweisen, um diese Zeit im Rentenkonto zu sichern.
Entscheidend ist jedoch, dass der Krankengeldbezug tatsächlich vorliegt und korrekt gemeldet wird. Prüfen Sie nach längeren Krankheitsphasen deshalb Ihren Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung.
Dort sollten die Monate als Pflichtbeitragszeiten während des Bezugs von Krankengeld erkennbar sein. Fehlt ein Zeitraum oder stimmt der Zeitraum nicht mit Ihren Unterlagen überein, kann eine Kontenklärung sinnvoll sein.
Besonders wichtig ist das für Menschen, die kurz vor dem Rentenbeginn stehen oder die für eine abschlagsfreie Altersrente auf die Wartezeit von 45 Jahren angewiesen sind.
Krankengeld kann für die 45 Jahre mitzählen
Viele Versicherte wollen die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erreichen. Dafür müssen sie 45 Versicherungsjahre erfüllen. Krankengeldzeiten können als Pflichtbeitragszeiten grundsätzlich berücksichtigt werden.
Das kann im Einzelfall wichtiger sein als die geringere Zahl an Entgeltpunkten. Denn selbst wenn die spätere monatliche Rente etwas niedriger ausfällt, kann eine korrekt erfasste Krankengeldzeit dabei helfen, die erforderliche Wartezeit zu erfüllen.
Die rechtliche Bewertung kann allerdings komplizierter werden, wenn Krankengeld mit Arbeitslosigkeit, einer anderen Sozialleistung oder bestimmten Übergangszeiten zusammenfällt. Auch bei einem Wechsel zwischen Arbeitsverhältnis, Aussteuerung und Arbeitslosengeld sollten Betroffene den Versicherungsverlauf genau prüfen.
Wer nur wenige Monate von den 45 Jahren entfernt ist, sollte sich nicht auf Schätzungen verlassen. Eine persönliche Rentenauskunft oder Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung schafft Klarheit über die tatsächlich anrechenbaren Monate.
Was Sie nach längerer Krankheit prüfen sollten
Längeres Krankengeld ist nicht nur eine Frage des aktuellen Einkommens. Es kann sich auch auf die Höhe der späteren gesetzlichen Rente auswirken. Mit wenigen Schritten können Sie aber überprüfen, ob Ihre Ansprüche vollständig erfasst sind.
- Bewahren Sie Bescheide über Krankengeld sowie Schreiben der Krankenkasse auf.
- Rufen Sie Ihren Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung ab.
- Prüfen Sie, ob alle Monate mit Krankengeld als Pflichtbeitragszeit enthalten sind.
- Vergleichen Sie die erfassten Zeiträume mit den Bescheiden Ihrer Krankenkasse.
- Beantragen Sie bei fehlenden oder ungeklärten Zeiten eine Kontenklärung.
- Nehmen Sie bei einem nahen Rentenbeginn oder knapp erreichten 45 Jahren eine individuelle Rentenberatung in Anspruch.
Häufige Fragen zu Krankengeld und Rente – FAQ
Zählt Krankengeld für die gesetzliche Rente?
Ja. Während des Bezugs von Krankengeld besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Die Zeit kann daher Rentenansprüche begründen und als Pflichtbeitragszeit im Versicherungsverlauf erscheinen. Die Beitragsgrundlage ist allerdings regelmäßig niedriger als das frühere volle Arbeitsentgelt.
Verliere ich bei Krankengeld ein komplettes Rentenjahr?
Nein. Beim Krankengeld gehen normalerweise nicht sämtliche Rentenansprüche verloren. Es entstehen weiter Entgeltpunkte, aber im Regelfall weniger als bei einer Beschäftigung zum vorherigen Bruttoarbeitslohn.
Sind zwölf Monate Krankheit automatisch zwölf Monate Krankengeld?
Nein. Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber bei derselben Krankheit im Regelfall zunächst bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Erst danach beginnt das Krankengeld. Ein Jahr Arbeitsunfähigkeit führt deshalb meist nicht zu einem vollen Jahr Krankengeld.
Zählt Krankengeld bei der Rente nach 45 Versicherungsjahren?
Krankengeldzeiten können grundsätzlich als Pflichtbeitragszeiten für die 45-jährige Wartezeit zählen. Ob dies im konkreten Versicherungsverlauf tatsächlich gilt, sollte bei besonderen Konstellationen durch eine Rentenauskunft oder Beratung geprüft werden.
Fazit vom Experten für Rentenrecht
Ass. jur. Peter Kosick, Experte für Rentenrecht, erklärt abschließend: „Krankengeld bewahrt Beschäftigte bei längerer Arbeitsunfähigkeit in der Regel davor, dass im Rentenkonto ein vollständiges Loch entsteht. Die Rentenversicherung läuft weiter, doch die Beitragsbasis ist meist geringer als der frühere Arbeitslohn.
Bei 3.700 Euro Monatsbrutto ergibt ein vollständiges Krankengeldjahr nach den Rechenwerten 2026 rund 0,1710 Entgeltpunkte weniger. Das entspricht etwa 7,27 Euro weniger monatlicher Bruttorente. In der Praxis ist die tatsächliche Auswirkung bei einer einjährigen Krankheit häufig geringer, weil zunächst bis zu sechs Wochen lang der volle Lohn weitergezahlt wird.“
Quellen
- § 166 SGB VI – Beitragspflichtige Einnahmen
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenschätzer und Rechenwerte
- Deutsche Rentenversicherung: Werte der Rentenversicherung
- Deutsche Rentenversicherung: Rechengrößen der Sozialversicherung 2026