Wer die eigene künftige Rente plant, schaut meist auf die Zahl im Rentenbescheid. Doch die ausgewiesene Bruttorente ist nicht automatisch der Betrag, der später monatlich auf dem Konto ankommt: Bei gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Rentnerinnen und Rentnern werden Beiträge direkt einbehalten. Die folgende Tabelle zeigt, was bei Bruttorenten von 900 bis 2.500 Euro nach Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ungefähr übrig bleibt – bevor eine mögliche Einkommensteuer berücksichtigt wird.
Der häufigste Denkfehler bei der Rentenplanung
„Mit 1.800 Euro Rente komme ich doch gut aus“ – diese Rechnung kann im Alltag schnell zu knapp sein, wenn sie auf dem Bruttobetrag beruht. Von der gesetzlichen Rente zieht die Deutsche Rentenversicherung regelmäßig Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Die Auszahlung ist deshalb niedriger als die Rentenzahlung, die im Rentenbescheid steht.
Für die Krankenversicherung der Rentner gilt: Den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent tragen Rentner und Rentenversicherung je zur Hälfte. Die Rentnerseite zahlt somit 7,3 Prozent. Auch am kassenindividuellen Zusatzbeitrag beteiligt sich die Deutsche Rentenversicherung zur Hälfte. Bei einem für 2026 bekanntgegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent entspricht das für Rentner zusätzlich 1,45 Prozent.
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Bürger & Geld auf Google News folgenDie Pflegeversicherung läuft anders: Den Beitrag tragen Rentnerinnen und Rentner aus ihrer gesetzlichen Rente grundsätzlich allein. Er beträgt 2026 3,6 Prozent bei mindestens einem Kind. Kinderlose zahlen regelmäßig 4,2 Prozent, weil der Zuschlag von 0,6 Prozent hinzukommt. Bei Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren können Abschläge gelten.
So viel bleibt von 900 bis 2.500 Euro – die Tabelle
Die nachstehende Rechnung gilt für gesetzlich pflichtversicherte Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), die mindestens ein Kind haben. Gerechnet wird mit dem allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag von 14,6 Prozent, dem für 2026 bekanntgegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent und einem Pflegebeitrag von 3,6 Prozent.
Damit ergibt sich ein eigener Abzug von insgesamt 12,35 Prozent:
7,3 % Krankenversicherung + 1,45 % halber Zusatzbeitrag + 3,6 % Pflegeversicherung =
| Bruttorente monatlich | Krankenversicherung | Pflegeversicherung | Abzug gesamt | Voraussichtliche Rente nach Sozialbeiträgen* |
|---|---|---|---|---|
| 900 Euro | 78,75 Euro | 32,40 Euro | 111,15 Euro | 788,85 Euro |
| 1.000 Euro | 87,50 Euro | 36,00 Euro | 123,50 Euro | 876,50 Euro |
| 1.100 Euro | 96,25 Euro | 39,60 Euro | 135,85 Euro | 964,15 Euro |
| 1.200 Euro | 105,00 Euro | 43,20 Euro | 148,20 Euro | 1.051,80 Euro |
| 1.300 Euro | 113,75 Euro | 46,80 Euro | 160,55 Euro | 1.139,45 Euro |
| 1.400 Euro | 122,50 Euro | 50,40 Euro | 172,90 Euro | 1.227,10 Euro |
| 1.500 Euro | 131,25 Euro | 54,00 Euro | 185,25 Euro | 1.314,75 Euro |
| 1.600 Euro | 140,00 Euro | 57,60 Euro | 197,60 Euro | 1.402,40 Euro |
| 1.700 Euro | 148,75 Euro | 61,20 Euro | 209,95 Euro | 1.490,05 Euro |
| 1.800 Euro | 157,50 Euro | 64,80 Euro | 222,30 Euro | 1.577,70 Euro |
| 1.900 Euro | 166,25 Euro | 68,40 Euro | 234,65 Euro | 1.665,35 Euro |
| 2.000 Euro | 175,00 Euro | 72,00 Euro | 247,00 Euro | 1.753,00 Euro |
| 2.100 Euro | 183,75 Euro | 75,60 Euro | 259,35 Euro | 1.840,65 Euro |
| 2.200 Euro | 192,50 Euro | 79,20 Euro | 271,70 Euro | 1.928,30 Euro |
| 2.300 Euro | 201,25 Euro | 82,80 Euro | 284,05 Euro | 2.015,95 Euro |
| 2.400 Euro | 210,00 Euro | 86,40 Euro | 296,40 Euro | 2.103,60 Euro |
| 2.500 Euro | 218,75 Euro | 90,00 Euro | 308,75 Euro | 2.191,25 Euro |
*Rechnung mit 8,75 Prozent Krankenversicherung und 3,6 Prozent Pflegeversicherung. Die individuelle Krankenkasse kann einen anderen Zusatzbeitrag verlangen. Einkommensteuer, Beiträge auf weitere Einkünfte oder besondere Versicherungsfälle sind nicht eingerechnet.
Bei 1.500 Euro Bruttorente bleiben nach dieser Beispielrechnung rund 1.314,75 Euro. Bei 2.000 Euro sind es etwa 1.753 Euro. Allein Kranken- und Pflegeversicherung reduzieren die Auszahlung bei 2.000 Euro Bruttorente damit um 247 Euro im Monat – also um 2.964 Euro im Jahr.
Warum die Krankenkasse entscheidend sein kann
Der Zusatzbeitrag ist nicht bei jeder gesetzlichen Krankenkasse gleich. Der vom Bundesgesundheitsministerium für 2026 bekanntgegebene durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt zwar 2,9 Prozent. Tatsächlich lag der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Satz Ende Juni 2026 aber bei 3,13 Prozent. Deshalb ist die Tabelle eine nachvollziehbare Orientierung, keine verbindliche individuelle Abrechnung.
Für die eigene Kalkulation zählt der konkrete Zusatzbeitrag der gewählten Krankenkasse. Steigt dieser um 0,4 Prozentpunkte, erhöht sich der eigene Anteil auf die gesetzliche Rente nur um 0,2 Prozentpunkte, weil die Rentenversicherung die andere Hälfte übernimmt. Bei 2.000 Euro Bruttorente wären das dennoch vier Euro weniger im Monat.
Anders ist die Lage bei der Pflegeversicherung. Hier trägt der Rentner den Beitrag vollständig selbst. Kinderlose müssen den Zuschlag ebenfalls allein finanzieren. Bei 2.000 Euro Bruttorente bedeutet der Unterschied zwischen 3,6 und 4,2 Prozent Pflegebeitrag bereits 12 Euro monatlich oder 144 Euro jährlich.
Was bei Betriebsrente und freiwilliger Versicherung anders ist
Die Tabelle betrifft ausschließlich die gesetzliche Rente und die typische Pflichtversicherung in der KVdR. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, kann andere Beitragsregeln erleben: Dann können auch weitere Einnahmen wie Mieten, Kapitalerträge oder Betriebsrenten für die Beitragsberechnung relevant werden. Der Zuschuss der Rentenversicherung zur Krankenversicherung ist zudem an eigene Voraussetzungen gebunden.
Besondere Vorsicht ist bei einer Betriebsrente angebracht. Auf Versorgungsbezüge gelten andere Regeln als auf die gesetzliche Rente. Es gibt in der gesetzlichen Krankenversicherung zwar einen monatlichen Freibetrag für Betriebsrenten, doch oberhalb dieses Freibetrags können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen. Die Rentenversicherung übernimmt hierfür nicht einfach die Hälfte wie bei der gesetzlichen Altersrente.
Auch privat Krankenversicherte sollten die Tabelle nicht als Maßstab verwenden. Ihre Prämie richtet sich nicht prozentual nach der Rentenhöhe, sondern nach ihrem individuellen Tarif. Die gesetzliche Rentenversicherung kann einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zahlen, jedoch keinen Zuschuss zur Pflegeversicherung.
Steuer kommt möglicherweise zusätzlich
Nach den Sozialversicherungsbeiträgen ist die Rechnung noch nicht zwingend abgeschlossen. Ob und wie viel Einkommensteuer auf die Rente anfällt, hängt vom Rentenbeginn, der Höhe aller steuerpflichtigen Einkünfte, dem Familienstand sowie absetzbaren Ausgaben ab. Aus einer Bruttorente lässt sich die tatsächliche Steuer daher nicht seriös pauschal ableiten.
Für Menschen, die 2026 erstmals eine gesetzliche Rente beziehen, sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil beträgt 16 Prozent der ersten vollen Jahresbruttorente und wird grundsätzlich dauerhaft als persönlicher Rentenfreibetrag festgeschrieben. Bestehende Renten bleiben bei ihrem jeweils früher festgelegten Besteuerungsanteil.
Das heißt aber nicht, dass bei jeder Rente tatsächlich Einkommensteuer gezahlt werden muss. Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen nach Abzügen und Freibeträgen. Für 2026 beträgt der einkommensteuerliche Grundfreibetrag 12.348 Euro für Alleinstehende. Wer zusätzlich eine Betriebsrente, Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Arbeitslohn hat, erreicht steuerliche Grenzen jedoch deutlich schneller.
So planen Sie mit dem realistischen Betrag
Der Rentenbescheid bleibt unverzichtbar, aber für die persönliche Finanzplanung sollte stets die voraussichtliche Nettoauszahlung im Mittelpunkt stehen. Eine einfache Faustformel für gesetzlich pflichtversicherte Eltern lautet derzeit: Von der Bruttorente gehen bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent zunächst ungefähr 12,35 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Rechnen Sie anschließend mit Ihrem tatsächlichen Zusatzbeitrag, Ihrer Familiensituation in der Pflegeversicherung und möglichen weiteren Einkünften. Prüfen Sie außerdem, ob Sie voraussichtlich in der KVdR pflichtversichert oder freiwillig gesetzlich versichert sein werden. Gerade dieser Status kann darüber entscheiden, ob nur die gesetzliche Rente oder weitere Einkünfte beitragspflichtig werden.
Wer mehrere Jahre vor Rentenbeginn steht, sollte den Abstand zwischen Brutto- und Nettozahl bewusst einplanen. Eine auf den ersten Blick solide Bruttorente kann nach Beiträgen und gegebenenfalls Steuer spürbar kleiner sein. Das ist kein Grund zur Panik – aber ein wichtiger Grund, rechtzeitig mit der realistischen Auszahlungsgröße zu kalkulieren.
Häufige Fragen zur Nettorente
Zahlt die Rentenversicherung die Krankenversicherung vollständig?
Nein. Bei pflichtversicherten Rentnern übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte des allgemeinen Krankenversicherungsbeitrags und die Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags. Den übrigen Anteil zieht sie von der gesetzlichen Bruttorente ab.
Wie hoch sind die Abzüge bei 2.000 Euro Bruttorente?
Bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent und mindestens einem Kind fallen rechnerisch 247 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung an. Übrig bleiben rund 1.753 Euro vor möglicher Einkommensteuer.
Warum zahlen Kinderlose mehr Pflegeversicherungsbeitrag?
Kinderlose zahlen in der sozialen Pflegeversicherung regelmäßig einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten. Ihr Beitrag beträgt deshalb 4,2 statt 3,6 Prozent, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
Muss auf jede Rente Einkommensteuer gezahlt werden?
Nein. Zwar ist bei neuen Rentenjahrgängen ein wachsender Anteil der Rente steuerpflichtig. Ob tatsächlich Einkommensteuer entsteht, hängt aber vom gesamten zu versteuernden Einkommen und individuellen Abzugsmöglichkeiten ab.
Rentenrecht-Experte fasst zusammen
Ass. jur. Peter Kosick, Experter für Rentenrecht, fasst zusammen: „Die wichtigste Zahl für die Ruhestandsplanung ist nicht die Bruttorente, sondern der Betrag nach Kranken- und Pflegeversicherung – und gegebenenfalls nach Steuern. Wer die Sozialbeiträge ignoriert, überschätzt seine monatlich verfügbare Rente schnell um mehr als ein Zehntel. Prüfen Sie deshalb Renteninformation, Krankenkassen-Zusatzbeitrag, Pflegeversicherungsstatus und weitere Einkünfte gemeinsam, bevor Sie Ihr künftiges Budget festlegen.“
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
- Deutsche Rentenversicherung: Zuschuss zur Krankenversicherung
- Bundesgesundheitsministerium: Finanzentwicklung der GKV im 1. Halbjahr 2026
- Deutsche Rentenversicherung: Steueranteil für Neurentner 2026