Durchschnittlich 3.364 Euro zahlen Pflegeheimbewohner im ersten Jahr inzwischen monatlich aus eigener Tasche, 256 Euro mehr als vor einem Jahr. Genau in diese Lage fällt der Koalitionsstreit um die Pflegereform: Die SPD will den für Mittwoch geplanten Kabinettsbeschluss nach Berichten von ZDFheute nicht mittragen, solange Leistungskürzungen im Paket stecken.
Koalitionspartner zieht die Notbremse
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) wollte das Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG, am kommenden Mittwoch, dem 30. September, durch das Bundeskabinett bringen. Daraus wird nach aktuellem Stand vorerst nichts. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf erklärte am Freitagabend, seine Partei werde keine Leistungskürzungen in der Pflege akzeptieren. Nach seiner Darstellung drohen Pflegebedürftigen, pflegenden Angehörigen und Beschäftigten mit den bisherigen Plänen erhebliche Einschnitte.
Für Montag sind nach Angaben des ARD-Hauptstadtstudios weitere Gespräche zwischen Union und SPD angesetzt. In der SPD rechnet man allerdings nicht mit einer raschen Einigung. Damit steht auch der Zeitplan insgesamt unter Druck: Das Gesetz soll nach dem bisherigen Entwurf zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Für den Weg durch Bundestag und Bundesrat bleiben damit nur noch wenige Wochen.
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Bürger & Geld auf Google News folgenAcht Milliarden Euro Lücke als Ausgangspunkt
Hintergrund ist die angespannte Kassenlage der sozialen Pflegeversicherung. Linnemann bezifferte die Ausgaben im Bundestag auf rund 74 Milliarden Euro im Jahr, für 2027 müssten etwa acht Milliarden Euro eingespart werden. Ohne Gegensteuern droht nach seiner Darstellung ein spürbarer Anstieg des allgemeinen Beitragssatzes. Ein bereits gewährtes Bundesdarlehen von 3,2 Milliarden Euro dürfte nach Einschätzung des Ministeriums nicht ausreichen, um die Pflegekassen dauerhaft zahlungsfähig zu halten.
Der Streit entzündet sich an einem Entwurf, den Linnemann von seiner Vorgängerin Nina Warken (CDU) übernommen hat. Warken wechselte Ende Juli ins Kanzleramt, der Referentenentwurf stammt vom 5. Juni 2026. Ein Kabinettsbeschluss kam unter ihr nicht zustande. Das Bundesgesundheitsministerium führt das PNOG weiterhin als Referentenentwurf. Beschlossen ist bislang also nichts, für Pflegebedürftige gilt unverändert das heutige Recht nach dem SGB XI.
Was im Entwurf steht und was bereits gekippt wurde
Der umstrittenste Punkt aus dem Frühsommer ist bereits vom Tisch: Warkens Entwurf sah vor, dass die Pflegekassen nur noch 70 Prozent der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige übernehmen. Linnemann hat öffentlich erklärt, auf diese Kürzung zu verzichten. Verbindlich wird das allerdings erst mit einem geänderten Gesetzestext.
Die übrigen Sparhebel bleiben nach bisherigem Kenntnisstand im Paket. Die folgende Übersicht zeigt die zentralen Punkte des Referentenentwurfs im Vergleich zur heutigen Rechtslage:
| Bereich | Heute | Laut Referentenentwurf |
|---|---|---|
| Zugang zu Pflegegrad 1 bis 3 | geltende Punkteschwellen | höhere Punkteschwellen, bestehende Einstufungen mit Besitzstand |
| Entlastungsbetrag | 131 Euro monatlich | Aufgehen in einem Sozialraumbudget von 175 Euro für Pflegegrad 2 bis 5 |
| Neu eingestufte Pflegegrade 2 und 3 | volle Leistungen ab Einstufung | in den ersten drei Monaten nur die Hälfte bestimmter Leistungen |
| Zuschlag zum Heim-Eigenanteil | 15, 30, 50 und 75 Prozent je nach Aufenthaltsjahr | Zuschlagsstufen zeitlich gestreckt |
| Rentenbeiträge für pflegende Angehörige | volle Beiträge | ursprünglich 70 Prozent, von Linnemann zurückgenommen |
Sozial- und Pflegeverbände kritisieren vor allem die höheren Hürden bei der Einstufung und die Streckung der Heimzuschläge. Der Medizinische Dienst Bund erwartet, dass Erst- und Höherstufungen schwieriger werden.
Der Pflegedeckel als Gegenentwurf der SPD
Statt Leistungen zu kürzen, will die SPD die Eigenanteile im Pflegeheim begrenzen. Die saarländische Ministerpräsidentin und SPD-Vizevorsitzende Anke Rehlinger hatte Anfang September einen Deckel von 1.500 Euro im Monat für den pflegebedingten Eigenanteil vorgeschlagen. Darüber hinaus fordert die Partei eine Finanzierung, in die alle einzahlen, also auch Privatversicherte.
Was ein solcher Deckel bedeuten würde, zeigt ein vereinfachtes Rechenbeispiel: Eine Heimbewohnerin im ersten Jahr, deren Einrichtung einen pflegebedingten Eigenanteil von 2.150 Euro verlangt, zahlt nach Abzug des heutigen Zuschlags von 15 Prozent rund 1.828 Euro allein für die Pflege. Mit einem Deckel von 1.500 Euro läge ihre Entlastung bei gut 320 Euro im Monat. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten kämen weiterhin hinzu, denn sie wären vom Deckel nach bisheriger Diskussion nicht erfasst.
Die Frage, wer diese Differenz finanziert, ist der Kern des Konflikts. Die Union verweist auf die ohnehin leeren Kassen, die SPD auf die wachsende Zahl von Heimbewohnern, die bereits heute auf Hilfe zur Pflege vom Sozialamt angewiesen sind.
Kommission soll bis März 2027 liefern
Parallel zum Sparpaket hat Linnemann eine Strukturkommission angekündigt. Sie soll im Oktober ihre Arbeit aufnehmen und bis spätestens März 2027 Vorschläge für einen grundlegenden Umbau der Pflegeversicherung vorlegen. Der Minister hält das heutige System nach eigenen Worten nicht für zukunftsfest und warnt vor einem Kollaps in den 2030er-Jahren.
Für Betroffene bedeutet das eine doppelte Unsicherheit: Kurzfristig ist offen, welche Einschnitte das PNOG ab Januar tatsächlich bringt. Mittelfristig steht das gesamte System zur Disposition. Der VdK weist bereits darauf hin, dass Erstanträge auf einen Pflegegrad, die noch 2026 gestellt werden, nach dem bisherigen Entwurf nach altem Recht geprüft werden sollen.
Häufige Fragen zum Streit um die Pflegereform
Ist die Pflegereform schon beschlossen?
Nein. Das Pflegeneuordnungsgesetz liegt bislang nur als Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor. Weder das Kabinett noch der Bundestag haben darüber entschieden. Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt gilt das aktuelle Pflegerecht unverändert weiter.
Was fordert die SPD konkret?
Die SPD lehnt Leistungskürzungen ab und verlangt Nachverhandlungen vor dem Kabinettsbeschluss. Zentral ist ein Pflegedeckel für den pflegebedingten Eigenanteil im Heim, im Gespräch sind 1.500 Euro im Monat. Außerdem wirbt die Partei für eine Finanzierung, an der sich alle Versicherten beteiligen.
Bleiben die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige erhalten?
Minister Linnemann hat angekündigt, die im Entwurf vorgesehene Kürzung auf 70 Prozent zu streichen. Solange der Gesetzestext nicht angepasst und beschlossen ist, handelt es sich allerdings um eine politische Zusage. Heute zahlt die Pflegekasse die Rentenbeiträge unverändert in voller Höhe.
Wie geht es jetzt weiter?
Für Montag sind neue Gespräche zwischen Union und SPD geplant. Kommt keine Einigung zustande, verschiebt sich der Kabinettsbeschluss. Damit wird ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 zunehmend knapp, weil danach noch Bundestag und Bundesrat beteiligt werden müssen.
Einordnung: Sparen ja, aber nicht nur bei den Schwächsten
Die Finanzlücke der Pflegeversicherung ist real, und wer sie ignoriert, verschiebt das Problem nur in Form höherer Beiträge auf alle. Trotzdem ist die Stoßrichtung des Entwurfs schief: Gespart wird vor allem dort, wo Menschen neu pflegebedürftig werden oder schon im Heim leben und ohnehin mit Eigenanteilen jenseits der durchschnittlichen Rente kämpfen. Der Pflegedeckel der SPD löst die Finanzierungsfrage zwar nicht, er benennt aber das eigentliche Risiko, nämlich dass Pflege für Normalverdiener zur Armutsfalle wird. Dass Linnemann die Rentenkürzung für Angehörige zurückgenommen hat, zeigt, dass Korrekturen möglich sind. Ein Kompromiss, der Einsparungen fairer verteilt, etwa durch einen stärkeren Beitrag der Länder bei Investitionskosten, wäre besser als ein Beschluss unter Zeitdruck, den die Kommission im März womöglich schon wieder infrage stellt.
