Frühstartrente: Reichen 10 Euro im Monat wirklich für die Rente im Alter?

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Die geplante Frühstartrente soll Kindern schon ab dem sechsten Lebensjahr ein staatliches Startkapital für die private Altersvorsorge verschaffen. Doch viele Eltern fragen sich zu Recht: Können 10 Euro im Monat später tatsächlich einen Unterschied machen? Die ehrliche Antwort lautet: Allein reichen sie nicht für eine sichere Zusatzrente – aber bei sehr langer Laufzeit können sie ein beachtliches Altersvorsorgepolster bilden.

Aktuell ist die Frühstartrente noch nicht beschlossen. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 25. September 2026 erstmals beraten und zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Damit bleibt offen, ob das Gesetz wie vorgesehen zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt und welche Änderungen das Parlament noch beschließt.

Was soll die Frühstartrente ab 2027 bringen?

Die Frühstartrente soll für anspruchsberechtigte Kinder vom vollendeten sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit monatlich 10 Euro staatliche Förderung in ein Altersvorsorgedepot bringen. Die Förderung würde damit bis zu 12 Jahre laufen und insgesamt 1.440 Euro staatliche Einzahlungen ergeben – ohne mögliche Kapitalerträge und ohne zusätzliche Einzahlungen der Familie.]

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Der Gedanke dahinter ist einfach: Nicht die 10 Euro im einzelnen Monat sollen die Rente retten. Entscheidend ist, dass Geld über viele Jahrzehnte am Kapitalmarkt angelegt bleiben kann. Gerade für Kinder kann der lange Zeitraum zwischen Einschulung und Ruhestand den Zinseszinseffekt stark machen.

Nach der bisherigen Planung beginnt das Modell mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021. Für den Jahrgang 2020 soll die Förderung rückwirkend ab 1. Januar 2026 berücksichtigt werden. Ab 2028 würde dann jährlich der jeweilige Jahrgang hinzukommen, der das sechste Lebensjahr vollendet.

Reichen 10 Euro monatlich später für eine zusätzliche Rente?

10 Euro monatlich reichen allein nicht aus, um eine auskömmliche Zusatzrente aufzubauen. Sie können aber ein solides Startkapital schaffen, wenn das Geld langfristig investiert bleibt und die spätere erwachsene Person den Vertrag weiterführt. Die staatliche Zahlung ist daher eher ein Einstieg in private Altersvorsorge als ein Ersatz für gesetzliche oder betriebliche Rente.

Ohne Rendite fließen von sechs bis 18 Jahren nur 1.440 Euro ein. Selbst mit einer langfristig positiven Kapitalmarktentwicklung entsteht daraus keine große Monatsrente. Die zentrale Chance liegt deshalb darin, dass das Kapital anschließend noch etwa 45 bis 50 Jahre bis zum Ruhestand weiterarbeiten kann.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil nannte im Bundestag für die staatliche Förderung allein einen möglichen Betrag von rund 53.000 Euro bis zum Renteneintritt. Diese Zahl ist jedoch keine Garantie, sondern beruht auf langfristigen Annahmen zu Rendite, Laufzeit und Wiederanlage der Erträge. Kapitalmarktanlagen können schwanken; tatsächliche Erträge stehen erst am Ende fest.

RechenbasisBetrag
Staatliche Förderung pro Monat10 Euro
Maximale Förderdauer12 Jahre
Staatliche Einzahlungen ohne Rendite1.440 Euro
Private Zuzahlungen laut EntwurfBis zu 6.840 Euro pro Jahr
Auszahlung des geförderten KapitalsGrundsätzlich ab 65 Jahren
Kostenobergrenze in der AnsparphaseMaximal 1 Prozent Effektivkosten

Warum sind die ersten 1.440 Euro trotzdem wichtig?

Die ersten 1.440 Euro können wertvoll sein, weil sie besonders lange investiert bleiben sollen. Wer früh beginnt, braucht geringere laufende Beiträge als jemand, der erst mit 35 oder 45 Jahren mit privater Vorsorge anfängt. Der lange Anlagehorizont kann Kursschwankungen außerdem besser abfedern als eine Anlage, die kurz vor dem Rentenbeginn beginnt.

Ein vereinfachtes Beispiel zeigt den Unterschied: Würden 1.440 Euro über 60 Jahre durchschnittlich mit 5 Prozent jährlich verzinst, ergäbe sich rechnerisch ein Betrag von rund 26.000 Euro. Bei 6 Prozent wären es rund 47.000 Euro. Diese Modellrechnung ist keine Prognose, berücksichtigt keine Inflation, keine Kosten und keine schwankenden Kurse – sie verdeutlicht aber, warum der frühe Einstieg so stark ins Gewicht fällt.

Für Familien bedeutet das: Die Frühstartrente kann ein Geschenk mit Langzeitwirkung sein. Sie ist aber kein Freifahrtschein, später nicht mehr über Vorsorge, Ausbildung, Erwerbsbiografie und Rentenlücken nachdenken zu müssen.

Wer soll die 10 Euro monatlich erhalten?

Anspruchsberechtigt sollen Kinder ab Geburtsjahrgang 2020 sein, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben und zwischen sechs und 18 Jahre alt sind. Ältere Kinder bleiben nach dem aktuellen Regierungsentwurf von der staatlichen Monatsförderung ausgeschlossen – auch wenn Eltern für sie später ebenfalls einen Standarddepot-Vertrag abschließen könnten.

Genau dieser Ausschluss ist einer der größten Streitpunkte. Familien mit einem heute zehn-, zwölf- oder sechzehnjährigen Kind könnten zwar Geld in einen neuen Vorsorgevertrag einzahlen. Die staatliche Förderung von 10 Euro monatlich wäre aber nach dem bisherigen Entwurf nur für die jüngeren Jahrgänge vorgesehen.

Die Bundesregierung begründet diese Grenze damit, dass alle geförderten Kinder grundsätzlich zwölf Jahre Förderung und einen besonders langen Anlagezeitraum erhalten sollen. Kritiker halten die Stichtagsregelung dennoch für ungerecht, weil sie Familien mit älteren Kindern vollständig von der Prämie ausschließt. Auch in der ersten Bundestagsdebatte wurde dieser Punkt deutlich kritisiert.

Müssen Eltern ein neues Kinderdepot eröffnen?

Für ein individuelles Depot müssen Eltern voraussichtlich einen besonderen, zertifizierten Standarddepot-Vertrag auf den Namen des Kindes abschließen. Ein bereits vorhandenes Junior-Depot soll nach den bisherigen BMF-Informationen nicht ausreichen, weil die Förderung an die Zertifizierung als Altersvorsorgevertrag gebunden ist.

Die Standarddepot-Verträge sollen frühestens ab 1. Januar 2027 abschließbar sein. Vorgesehen ist eine Begrenzung der Effektivkosten auf maximal 1 Prozent während der Ansparphase. Bis zur Volljährigkeit sollen außerdem keine Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Diese Regeln sind wichtig, weil hohe Kosten gerade bei kleinen monatlichen Beträgen einen großen Teil der Rendite aufzehren könnten.

Ein gesonderter Förderantrag der Eltern soll grundsätzlich nicht nötig sein. Der Anbieter soll die Förderung automatisch beantragen, wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen und die Eltern die notwendige Bevollmächtigung nicht ablehnen. Dafür dürfte insbesondere die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes benötigt werden.

Was passiert, wenn Eltern keinen Vertrag abschließen?

Die Förderung soll nicht verloren gehen, wenn Eltern zunächst keinen Standarddepot-Vertrag eröffnen. Nach den Regierungsplänen würden die 10 Euro monatlich dann kollektiv am Kapitalmarkt angelegt; die Verwaltung soll über eine von der Deutschen Bundesbank betreute Auffanglösung erfolgen

Das ist ein entscheidender Unterschied zu vielen bisherigen Fördermodellen. Familien sollen nicht leer ausgehen, nur weil sie keinen Anbieter vergleichen, keine Unterlagen einreichen oder den Abschluss eines Vertrags aufschieben. Eröffnet die Familie später doch einen zertifizierten Vertrag, soll das bis dahin kollektiv angesparte Startkapital übertragen werden.

Nach den BMF-Informationen soll die kollektive Anlage für den Jahrgang 2020 erst 2028 beginnen. Eltern hätten damit zunächst Zeit, einen individuellen Vertrag abzuschließen. Auch nach Erreichen der Volljährigkeit soll ein Transfer auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag noch bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres möglich sein.

Können Eltern oder Großeltern zusätzlich einzahlen?

Ja, zusätzliche Einzahlungen sollen möglich sein und dürften für den langfristigen Vermögensaufbau sogar wichtiger sein als die staatlichen 10 Euro. Nach dem Regierungsentwurf können insgesamt bis zu 6.840 Euro pro Jahr zusätzlich in den geförderten Vertrag eingezahlt werden. Zahlen dürfen nicht nur Eltern, sondern auch Großeltern oder andere Personen.

Praktisch könnte das etwa so aussehen: Großeltern zahlen zum Geburtstag statt eines kurzfristigen Geschenks dauerhaft 20 Euro monatlich ein. Zusammen mit der staatlichen Förderung wären das 30 Euro im Monat, also 360 Euro pro Jahr. Bei sehr langer Laufzeit können selbst solche überschaubaren Beträge deutlich stärker wirken als eine einmalige größere Zahlung im Erwachsenenalter.

Wichtig ist jedoch: Zusätzliche Einzahlungen sind freiwillig. Familien dürfen nicht unter Druck geraten, die Förderung „voll auszuschöpfen“. Gerade Haushalte mit geringem Einkommen können die staatlichen 10 Euro als wertvolles Startkapital nutzen, ohne selbst Geld nachlegen zu müssen.

Können junge Erwachsene das Geld für Führerschein oder Studium nutzen?

Nein, das geförderte Kapital soll grundsätzlich bis zum Alter von 65 Jahren gebunden bleiben. Es ist damit nicht für Führerschein, Ausbildung, Studium, erste Wohnung oder ein Auto bestimmt. Genau diese lange Bindung soll sicherstellen, dass die Förderung tatsächlich der Altersvorsorge dient.

Eigenbeiträge können nach den vertraglichen Regeln zwar grundsätzlich entnommen werden. Bei einer Auszahlung der Eigenbeiträge müssten jedoch die darauf entfallenden Erträge versteuert werden. Das staatlich geförderte Frühstartrentenvermögen und die darauf erzielten Erträge sollen dagegen vor dem 65. Geburtstag grundsätzlich nicht verfügbar sein.

Für viele Familien ist das ein Vorteil, weil das Geld nicht im Alltag „verschwindet“. Andere werden die fehlende Flexibilität kritisch sehen. Wer parallel Geld für Ausbildung, Studium oder den Berufseinstieg zurücklegen möchte, braucht deshalb zusätzlich ein frei verfügbares Kinder- oder Jugenddepot.

Welche Risiken dürfen Eltern nicht übersehen?

Die Frühstartrente ist keine garantierte Sparanlage, sondern eine kapitalgedeckte Altersvorsorge. Renditen sind möglich, aber nicht sicher. Langfristige Anlagen können zwischenzeitlich deutlich an Wert verlieren; die spätere Höhe des Guthabens hängt von der konkreten Anlage, den Kosten, der Entwicklung der Kapitalmärkte und der Dauer der Weiterbesparung ab.

Eltern sollten deshalb besonders auf drei Punkte achten:

  • Die Förderung von 10 Euro monatlich ist kein Ersatz für eine umfassende Altersvorsorge.
  • Eine hohe Aktienquote kann langfristig Renditechancen bieten, bringt aber auch spürbare Wertschwankungen mit sich.
  • Niedrige Produktkosten sind entscheidend, weil Kosten über Jahrzehnte Rendite mindern können.

Die vorgesehene Kostenbegrenzung von 1 Prozent ist ein Schutzmechanismus, aber kein Grund, Angebote ungeprüft zu unterschreiben. Entscheidend werden die endgültigen Zertifizierungsregeln, die konkreten Produkte und die Transparenz der Anbieter sein.

FAQ zur Frühstartrente und ihrer Höhe

Wann soll die Frühstartrente starten?

Nach dem aktuellen Regierungsentwurf soll die Frühstartrente am 1. Januar 2027 starten. Begünstigt wären zunächst die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021; für Kinder des Jahrgangs 2020 soll die Förderung rückwirkend für das Jahr 2026 gezahlt werden. Das Gesetz ist aber Ende September 2026 noch nicht beschlossen.

Wie viel Geld zahlt der Staat bei der Frühstartrente?

Der Staat soll 10 Euro pro Monat zahlen, solange das Kind zwischen sechs und 18 Jahre alt ist. Bei einer vollen Förderdauer von zwölf Jahren entsprechen die staatlichen Einzahlungen 1.440 Euro ohne Kapitalerträge. Zusätzliche private Einzahlungen sind nach dem Entwurf bis zu 6.840 Euro jährlich möglich.

Bekommen auch ältere Kinder die Frühstartrente?

Nein, nach dem derzeitigen Entwurf erhalten Kinder vor dem Geburtsjahrgang 2020 keine staatliche Frühstartrentenförderung. Eltern könnten zwar auch für ältere Kinder einen Standarddepot-Vertrag abschließen, müssten die Einzahlungen dann aber vollständig selbst finanzieren. Diese Stichtagsregelung zählt zu den politischen Streitpunkten.

Muss ich für mein Kind sofort ein Depot eröffnen?

Nein, die Förderung soll nicht sofort verloren gehen, wenn Eltern zunächst keinen zertifizierten Vertrag eröffnen. Die vorgesehenen staatlichen Mittel sollen dann kollektiv angelegt und später auf einen individuellen Standarddepot-Vertrag übertragen werden können. Für den individuellen Vertrag wäre allerdings ein neues, zertifiziertes Altersvorsorgedepot nötig.

Fazit: 10 Euro sind kein Rentenwunder – aber ein früher Vorteil

Die Frühstartrente kann Kindern ein hilfreiches Fundament für die private Altersvorsorge geben. Die staatlichen 10 Euro monatlich werden allein keine Rentenlücke schließen. Ihr Wert liegt vor allem in der extrem langen Laufzeit, im möglichen Zinseszinseffekt und darin, dass auch Familien ohne eigene Sparrate ein erstes Altersvorsorgekapital erhalten können.

Entscheidend wird nun das parlamentarische Verfahren. Eltern sollten die endgültigen Regeln abwarten, insbesondere zu Anspruch, Produktauswahl, Kosten und automatischer Anlage. Wer später zusätzlich einzahlt, sollte dies nur in einer Höhe tun, die dauerhaft zum Familienbudget passt.

Quellen


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