Am 30. September 2026 tauschen mehr als 100 Staaten automatisch Kontodaten aus – mitten in einer Phase, in der viele Ruheständler auf jeden Euro Zusatzeinkommen angewiesen sind. Wer ein Konto oder Depot im Ausland besitzt, gerät damit ins Blickfeld der deutschen Finanzämter. Details zum Verfahren liefert das Bundeszentralamt für Steuern.
Was hinter dem automatischen Datenaustausch steckt
Grundlage ist der Common Reporting Standard, kurz CRS. Das internationale Verfahren regelt seit 2017 den automatischen Austausch von Finanzkontodaten zwischen Steuerbehörden weltweit. In Deutschland ist das Verfahren im Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) geregelt. Banken, Sparkassen und andere Finanzinstitute melden die Daten ihrer im Ausland steuerpflichtigen Kundschaft an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das die Informationen anschließend an die Partnerstaaten beziehungsweise an die zuständigen deutschen Finanzämter weiterleitet. Für den Meldezeitraum 2025 hat das Bundesfinanzministerium die finale Staatenaustauschliste 2026 veröffentlicht, Stand 8. Juni 2026. Sie umfasst rund 118 Staaten und Gebiete – deutlich mehr als bei der Einführung des Verfahrens, als etwas mehr als 90 Länder beteiligt waren.
Diese Fristen gelten aktuell
Der Zeitplan für den laufenden Meldezeitraum ist inzwischen konkretisiert. Die Finanzinstitute mussten ihre Daten zum Meldezeitraum 2025 grundsätzlich bis zum 31. Juli 2026 an das BZSt übermitteln. Der internationale Austausch mit den Partnerstaaten ist für den 30. September 2026 vorgesehen – ein Termin, der in wenigen Tagen erreicht ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist gesetzlich nicht vorgesehen, wie das BZSt in seinen FAQ zum Verfahren klarstellt.
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Bürger & Geld auf Google News folgenEckdaten im Überblick
| Kriterium | Angabe |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) |
| Zuständige Behörde | Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) |
| Betroffener Meldezeitraum | Kalenderjahr 2025 |
| Frist Institute an BZSt | 31. Juli 2026 |
| Stichtag internationaler Austausch | 30. September 2026 |
| Teilnehmende Staaten/Gebiete | rund 118 |
Wer tatsächlich betroffen ist
Nicht der Rentenbezug selbst löst eine Meldung aus. Entscheidend sind das Vorhandensein eines meldepflichtigen Finanzkontos, die steuerliche Ansässigkeit der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers in Deutschland sowie die Einordnung des ausländischen Instituts. Zu den meldepflichtigen Produkten zählen neben klassischen Giro- und Sparkonten auch Wertpapierdepots sowie bestimmte Versicherungs- und Anlageverträge. In der Praxis betrifft das häufig Ruheständler mit Konten aus einer früheren Beschäftigung im Ausland, mit Ferienimmobilien samt laufendem Auslandskonto, mit geerbtem Vermögen im Ausland oder mit Depots bei ausländischen Onlinebrokern. Auch Konten bei ausgewanderten Angehörigen oder nach der Rückkehr nach Deutschland nicht aufgelöste Guthaben können darunterfallen.
Was genau gemeldet wird
Nach Paragraf 8 FKAustG werden unter anderem Name, Anschrift, steuerlicher Ansässigkeitsstaat, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum, Kontonummer, Kontostand sowie erzielte Erträge übermittelt. Bei Wertpapierdepots kommen zusätzlich die Bruttoerlöse aus Verkäufen hinzu – dieser Betrag entspricht nicht automatisch dem steuerpflichtigen Gewinn, da Anschaffungskosten und Verluste in der Meldesumme nicht enthalten sind.
Ein Beispiel verdeutlicht die Größenordnung: Ein in Deutschland steuerpflichtiger Rentner unterhält ein Sparkonto in Portugal mit einem Guthaben von 18.400 Euro. Im Jahr 2025 erzielte er daraus Zinserträge von 612 Euro. Da ausländische Banken die deutsche Kapitalertragsteuer in der Regel nicht einbehalten, müssen solche Erträge eigenständig über die Anlage KAP in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Was bei Abweichungen droht
Die Finanzämter gleichen die über CRS erhaltenen Daten mit den Angaben in der Steuererklärung ab. Passen die Zahlen nicht zusammen, kann das Finanzamt Rückfragen stellen oder eine Sachverhaltsaufklärung einleiten. Für Betroffene bedeutet das in der Praxis: Wer ein Auslandskonto besitzt oder 2025 besessen hat, sollte Jahresauszüge, Kontostände zum Jahresende sowie Nachweise über Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne vollständig zusammentragen, bevor die Steuererklärung eingereicht wird.
Häufige Fragen zur Kontenmeldung ans Finanzamt
Welche Konten sind von der Meldung betroffen?
Erfasst werden Finanzkonten bei Instituten in einem der rund 118 teilnehmenden Staaten und Gebiete. Dazu zählen Bankkonten, Wertpapierdepots sowie bestimmte Versicherungs- und Anlageverträge. Reine Sachwerte wie physisches Gold oder Kunst im Ausland fallen nicht unter das Verfahren, solange kein Finanzkonto involviert ist.
Ist der Bezug einer Rente allein der Auslöser?
Nein. Ausschlaggebend ist nicht die Rente, sondern das Bestehen eines meldepflichtigen Kontos in Verbindung mit der steuerlichen Ansässigkeit in Deutschland. Viele Betroffene sind Ruheständler, weil sie im Laufe ihres Lebens häufiger Auslandsbezüge hatten als andere Gruppen.
Was passiert, wenn gemeldete Daten von der Steuererklärung abweichen?
Das Finanzamt kann bei Unstimmigkeiten Rückfragen stellen oder eine Sachverhaltsaufklärung einleiten. Betroffene sollten Belege zu Kontoständen und Erträgen bereithalten, um Abweichungen erklären zu können.
Kann die Meldefrist verschoben werden?
Nein. Das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz sieht keine Fristverlängerung vor. Bei Pflichtverletzungen der meldenden Institute kann die Bußgeld- und Strafsachenstelle des BZSt ein Bußgeld verhängen.
Kommentar
Der automatische Kontenaustausch ist kein neues Instrument, doch seine Reichweite wächst spürbar: Mit rund 118 teilnehmenden Staaten erreicht das Verfahren inzwischen einen Großteil der Welt, in der Deutsche wohnen, arbeiten oder geerbt haben. Für Ruheständler mit einem vor Jahrzehnten eröffneten Auslandskonto wirkt das mitunter überraschend, ist aber folgerichtig: Wer im Ausland Kapitalerträge erzielt, ist steuerlich genauso in der Pflicht wie bei einem inländischen Konto. Problematisch ist eher die Informationslage – viele Betroffene wissen schlicht nicht, dass ein altes Konto längst meldepflichtig geworden ist. Hier wäre mehr proaktive Aufklärung durch Finanzämter und Banken wünschenswert, statt Transparenz allein über Bußgeldandrohungen und nachträgliche Sachverhaltsaufklärungen herzustellen.