Wer im Ruhestand mit einem Minijob das Einkommen aufbessert, sollte die geplante Pflegereform frühzeitig im Blick behalten. Denn ab 2028 könnten auf Minijobs erstmals Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung anfallen – nach dem derzeitigen Stand jedoch als zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag. Für Rentnerinnen und Rentner ist entscheidend: Der Gesetzentwurf ist noch kein geltendes Recht, und der Bundestag kann die Details noch ändern.
Müssen Rentner im Minijob ab 2028 selbst Pflegebeiträge zahlen?
Nach dem derzeitigen Regierungsentwurf sollen ab 1. Januar 2028 für Minijobs Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung erhoben werden; vorgesehen ist ein Pauschalbeitrag des Arbeitgebers. Eine zusätzliche Belastung des Arbeitsentgelts von Rentnerinnen und Rentnern ist aus den bislang veröffentlichten Regierungsinformationen nicht ersichtlich. Erst das parlamentarisch beschlossene Gesetz wird verbindlich festlegen, wer welchen Anteil zahlt.
Für viele Beschäftigte im Ruhestand wäre das eine wichtige Unterscheidung. Denn ein Minijob ist bislang in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich beitragsfrei. Gerade wer monatlich nur einen begrenzten Betrag hinzuverdient, kalkuliert häufig mit jedem Euro – etwa für steigende Wohnkosten, Medikamente, Reparaturen oder Unterstützung für Angehörige.
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Bürger & Geld auf Google News folgenDie Bundesregierung begründet die geplante Änderung mit der finanziellen Lage der Pflegeversicherung. Ohne Gegenmaßnahmen rechnet sie für 2027 mit einem rechnerischen Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro und für 2028 mit mehr als 15 Milliarden Euro. Der neue Beitrag für Minijobs soll daher zusätzliche Einnahmen schaffen, ohne den allgemeinen Pflegebeitragssatz anzuheben.
Was gilt für Rentner beim Minijob heute?
Im Jahr 2026 liegt die Minijob-Grenze bei durchschnittlich 603 Euro monatlich beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr. Wer eine Altersrente bezieht, darf grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen; die eigene Altersrente wird wegen eines Minijobs nicht gekürzt. Das gilt auch vor Erreichen der Regelaltersgrenze.
Ein klassischer Minijob bleibt nach derzeitiger Rechtslage für Arbeitnehmer in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Rentenversicherung gelten dagegen eigene Regeln. Wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, kann aber eine Befreiung beantragen.
Wer die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat, zahlt im Minijob normalerweise keinen eigenen Rentenversicherungsbeitrag mehr. Ein freiwilliger Eigenbeitrag ist jedoch möglich. Dadurch kann sich die gesetzliche Rente bei der nächsten Rentenanpassung jeweils zum 1. Juli erhöhen.
Wie kann sich der geplante Pflegebeitrag finanziell auswirken?
Nach den derzeit bekannten Informationen soll der neue Pflegeversicherungsbeitrag nicht vom Lohn der Minijobber abgezogen werden, sondern den Arbeitgeber zusätzlich belasten. Für einen Rentner mit 603 Euro Monatsverdienst wäre die vereinbarte Vergütung daher nach dem aktuellen Entwurfsstand nicht automatisch niedriger. Die konkrete Beitragshöhe und die Ausgestaltung stehen jedoch noch unter Gesetzesvorbehalt.
Das bedeutet in der Praxis: Ein Arbeitgeber könnte künftig höhere Gesamtkosten für einen Minijob haben. Ob Unternehmen deshalb Arbeitszeiten reduzieren, Lohnerhöhungen zurückhaltender handhaben oder Beschäftigungen anders organisieren, lässt sich nicht seriös vorhersagen. Für Beschäftigte entsteht daraus aber ein guter Anlass, rechtzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen.
Ein Beispiel: Frau M. bezieht Altersrente und arbeitet für 603 Euro monatlich in einer Apotheke. Für sie bleibt entscheidend, ob ihr Arbeitsvertrag einen festen Bruttolohn garantiert. Wenn der Pflegebeitrag – wie geplant – allein vom Arbeitgeber getragen wird, bleibt ihr vereinbartes Arbeitsentgelt grundsätzlich unberührt. Eine gesetzliche Kürzung ihres Minijob-Lohns wäre daraus nicht abzuleiten.
Warum soll die Pflegeversicherung gerade bei Minijobs geändert werden?
Die Bundesregierung will mit dem Pflegeneuordnungsgesetz die Einnahmen der sozialen Pflegeversicherung stabilisieren. Neben Beiträgen für Minijobs sind eine höhere Beitragsbemessungsgrenze, ein höherer Zuschlag für Kinderlose und Änderungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehe- oder Lebenspartnern vorgesehen.
Der allgemeine Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung soll nach den Regierungsplänen zunächst bei 3,6 Prozent bleiben. Für Kinderlose ist allerdings ab 2027 ein höherer Zuschlag vorgesehen. Zusätzlich soll sich ab 2028 die Mitversicherung bestimmter Ehegatten oder Lebenspartner ändern. Das zeigt: Die Reform betrifft nicht nur Minijobber, sondern mehrere Gruppen innerhalb der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Wichtig ist die juristische Einordnung: Ein Kabinettsbeschluss eröffnet erst das Gesetzgebungsverfahren. Bundestag und Bundesrat können den Entwurf noch verändern. Rentner sollten deshalb keine vorschnellen Entscheidungen treffen, etwa einen bestehenden Minijob allein wegen einer angekündigten Regelung aufzugeben.
Sollten Rentner ihre Rentenversicherung im Minijob prüfen?
Ja, Rentnerinnen und Rentner sollten prüfen, ob ein freiwilliger Rentenversicherungsbeitrag im Minijob für sie sinnvoll ist. Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig einzahlt, kann die eigene Monatsrente erhöhen; bei einem Minijob mit 603 Euro Verdienst steigt sie nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung derzeit nach einem Jahr um rund 5 Euro monatlich.
Die Entscheidung ist individuell. Wer sofort möglichst viel Nettoverdienst benötigt, wird häufig auf eigene Beiträge verzichten wollen. Wer dagegen länger arbeitet und dauerhaft eine etwas höhere gesetzliche Rente aufbauen möchte, kann freiwillige Beiträge als Baustein der Altersvorsorge nutzen.
Für Beschäftigte vor Erreichen der Regelaltersgrenze gelten zusätzliche Aspekte. Die Rentenversicherungspflicht kann unter anderem wichtig sein, um rentenrechtliche Zeiten zu erwerben oder den Schutz bei Erwerbsminderung zu erhalten. Eine Befreiung sollte deshalb nicht allein mit dem Blick auf den monatlichen Eigenanteil entschieden werden.
Was sollten Rentner bis 2028 konkret vorbereiten?
Rentner mit Minijob sollten vor allem ihren Arbeitsvertrag, ihre Rentenart und ihre persönliche Sozialversicherungssituation überprüfen. Wer eine Altersvollrente erhält, darf unbegrenzt hinzuverdienen. Bei Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten oder beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen können dagegen individuelle Hinzuverdienstgrenzen und Anrechnungsregeln gelten.
Sinnvoll sind insbesondere diese Schritte:
- Prüfen Sie, ob Ihr Minijob innerhalb der aktuellen Grenze von 603 Euro monatlich liegt.
- Klären Sie bei der Minijob-Zentrale oder dem Arbeitgeber, ob Sie rentenversicherungspflichtig, befreit oder freiwillig versichert sind.
- Bewahren Sie Lohnabrechnungen und Unterlagen zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf.
- Beobachten Sie das Gesetzgebungsverfahren, statt sich allein auf Schlagzeilen oder unverbindliche Rechenbeispiele zu verlassen.
- Lassen Sie sich bei besonderen Rentenarten vor Aufnahme oder Ausweitung einer Beschäftigung individuell beraten.
Häufige Fragen zu Rente, Minijob und Pflegebeiträgen
Wird meine Altersrente wegen eines Minijobs ab 2028 gekürzt?
Nein, eine Altersrente wird nach aktueller Rechtslage nicht wegen eines Minijobs oder eines höheren Hinzuverdienstes gekürzt. Bezieher einer Altersrente dürfen unbegrenzt hinzuverdienen. Das gilt unabhängig davon, ob sie die Regelaltersgrenze schon erreicht haben. Sonderregeln können aber bei anderen Rentenarten gelten.
Ist der Pflegebeitrag für Minijobs ab 2028 schon beschlossen?
Nein, der Beitrag für Minijobs ist bislang Teil eines vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurfs. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren hat begonnen, aber die Regelung gilt noch nicht. Erst nach Beschluss durch Bundestag und Bundesrat sowie nach Verkündung im Bundesgesetzblatt steht verbindlich fest, was ab 2028 gilt.
Werden Rentner durch den geplanten Beitrag weniger Netto erhalten?
Nach dem derzeit veröffentlichten Regierungsstand ist ein zusätzlicher Pflegebeitrag des Arbeitgebers vorgesehen. Daraus folgt nicht automatisch ein Abzug vom vereinbarten Lohn des Rentners. Ob und in welcher Höhe der Arbeitgeberbeitrag kommt, hängt jedoch vom endgültigen Gesetzestext ab.
Kann ich mit einem Minijob meine gesetzliche Rente erhöhen?
Ja, nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie im Minijob freiwillig eigene Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Die spätere Rentenerhöhung wird bei der nächsten jährlichen Rentenanpassung berücksichtigt. Bei 603 Euro Monatsverdienst nennt die Deutsche Rentenversicherung derzeit ungefähr 5 Euro mehr Monatsrente nach einem Beitragsjahr.
Zusammenfassung zu Minijob und Rente im Jahr 2028
Für Rentnerinnen und Rentner mit Minijob steht ab 2028 eine wichtige Änderung im Raum: Der Regierungsentwurf zur Pflegereform sieht erstmals Pflegeversicherungsbeiträge für Minijobs vor. Nach dem bislang bekannten Stand soll dies ein zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag sein, nicht zwingend ein Abzug vom Lohn der Beschäftigten.
Verbindlich ist das jedoch noch nicht. Wer neben der Rente arbeitet, sollte die weitere Beratung im Bundestag verfolgen, den eigenen Rentenversicherungsstatus prüfen und bei besonderen Rentenarten frühzeitig fachkundige Beratung einholen. Vorsorge heißt hier nicht, in Sorge zu geraten – sondern die eigene finanzielle Planung auf belastbare Regeln zu stützen.
Quellen
- Bundesregierung: Pflegeneuordnungsgesetz – Pflege sichern, Angehörige stärken
- Minijob-Zentrale: Minijob als Rentner oder Rentnerin
- Deutsche Rentenversicherung: Häufige Fragen zu Minijobs
- Bundesministerium für Gesundheit: Soziale Pflegeversicherung