Pflegereform beschlossen: So viel mehr zahlen Kinderlose ab Januar 2027

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Ab Januar wird der Lohnzettel für Beschäftigte ohne Kinder erneut dünner. Das Bundeskabinett hat am 30. September das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Es hebt den Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung um die Hälfte an. Mieten, Energie und Krankenkassenbeiträge belasten viele Haushalte ohnehin schon stark. Nun kommt eine weitere dauerhafte Abgabe hinzu.

Kinderlose sollen das Milliardenloch der Pflegekasse stopfen

Die soziale Pflegeversicherung steht finanziell unter großem Druck. Für 2027 und 2028 rechnete das Gesundheitsministerium zuletzt mit einem Defizit von mehr als 22 Milliarden Euro. Ein Bundesdarlehen wie 2026 ist für das kommende Jahr nicht mehr eingeplant.

Monatelang stritt die schwarz-rote Koalition über die Reform. Dann kam die Einigung praktisch in letzter Minute. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) brachte den Entwurf ins Kabinett. Er baut auf den Vorarbeiten seiner Vorgängerin Nina Warken auf.

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Das zentrale Ergebnis steht fest. Der allgemeine Beitragssatz bleibt bei 3,6 Prozent. Der Zuschlag für kinderlose Mitglieder ab 23 Jahren steigt dagegen zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozent.

Damit fällt die Erhöhung deutlich stärker aus als im Frühjahr erwartet. Der Referentenentwurf aus dem Juni sah nur ein Plus von 0,1 Prozentpunkten vor. Im Kabinettsentwurf sind es nun 0,3 Punkte. Der Bund erhofft sich davon zunächst rund 3,3 Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr.

Der Zuschlag trifft nur den Arbeitnehmeranteil

Für Beschäftigte ist ein Detail entscheidend. Arbeitgeber zahlen weiterhin pauschal 1,8 Prozent, in Sachsen 1,3 Prozent. Zuschlag und Kinderabschläge betreffen ausschließlich den Anteil der Beschäftigten. Die Erhöhung um 0,3 Prozentpunkte geht also vollständig zulasten des Nettolohns.

Familien mit mehreren Kindern unter 25 Jahren werden weiterhin entlastet. Ab dem zweiten Kind sinkt der Beitrag um jeweils 0,25 Prozentpunkte, höchstens bis zum fünften Kind. Diese Staffel bleibt unverändert. Die Lücke zwischen Kinderlosen und Eltern wird dadurch größer.

Was die Reform konkret kostet

Das Beispiel geht von einem Bruttolohn von 3.400 Euro im Monat aus. Die Werte zeigen jeweils den Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung, außerhalb Sachsens.

SituationBeitragssatz gesamt 2027ArbeitnehmeranteilBeitrag bei 3.400 € brutto
Kinderlos ab 23 (2026)4,2 %2,4 %81,60 €
Kinderlos ab 23 (ab 2027)4,5 %2,7 %91,80 €
Ein Kind3,6 %1,8 %61,20 €
Zwei Kinder unter 253,35 %1,55 %52,70 €
Drei Kinder unter 253,1 %1,3 %44,20 €
Fünf und mehr Kinder unter 252,6 %0,8 %27,20 €

Bei diesem Einkommen zahlen Kinderlose ab Januar 10,20 Euro mehr im Monat, also 122,40 Euro im Jahr. Ein Elternteil mit einem Kind zahlt bei gleichem Lohn 30,60 Euro weniger als eine kinderlose Kollegin.

Bei einem Bruttogehalt von 4.800 Euro wächst das Plus auf 14,40 Euro im Monat. Gutverdiener trifft zusätzlich die höhere Beitragsbemessungsgrenze. Sie soll in der Pflegeversicherung um 300 Euro pro Monat über den regulären Anstieg hinaus steigen, analog zur Krankenversicherung. Für Kinderlose oberhalb der Grenze bedeutet allein dieser Schritt rund 8,10 Euro mehr Arbeitnehmeranteil im Monat.

Auch Rentnerinnen und Rentner ohne Kinder zahlen mehr

Ruheständler tragen den Pflegebeitrag vollständig allein. Für kinderlose Rentner steigt der Satz deshalb von 4,2 auf 4,5 Prozent der Bruttorente.

Bei einer Rente von 1.450 Euro sind das künftig 65,25 Euro statt 60,90 Euro im Monat. Der Unterschied von 4,35 Euro wirkt klein. Er fällt aber in eine Zeit, in der jede Rentenanpassung durch steigende Sozialabgaben teilweise aufgezehrt wird.

Rentnerinnen und Rentner mit Kindern zahlen 3,6 Prozent. Die Abschläge für mehrere Kinder gelten nur, solange die Kinder jünger als 25 Jahre sind. Im Ruhestand ist das meist nicht mehr der Fall.

Grundsicherung, Minijobs und Ehepartner im Blick

Für Menschen im Leistungsbezug des Jobcenters ändert sich beim Zuschlag nichts Unmittelbares. Wer ausschließlich über den Bezug von Grundsicherung für Arbeitsuchende pflegeversichert ist, zahlt keinen Kinderlosenzuschlag. Die Beiträge übernimmt das Jobcenter.

Aufmerksamkeit verdient ein anderer Punkt. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur sollen künftig auch für Minijobs Pflegebeiträge fällig werden. Das soll jährlich rund 1,4 Milliarden Euro einbringen. Wie diese Regelung genau ausgestaltet wird, steht noch nicht fest. Für viele Aufstocker und Geringverdiener ist das die eigentlich wichtige Stellschraube.

Ab dem 1. Januar 2028 kommt ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für die bisher kostenlose Mitversicherung von Ehe- oder Lebenspartnern hinzu. Es gelten dieselben Ausnahmen wie in der Krankenversicherung, etwa für Eltern von Kindern mit Behinderung und für pflegende Angehörige.

Was Pflegebedürftigen erspart bleibt

Der höhere Zuschlag für Kinderlose finanziert zugleich den Verzicht auf harte Einschnitte. Ursprünglich sollten die Rentenansprüche pflegender Angehöriger um 30 Prozent gekürzt werden. Das ist vom Tisch. Die Pflegekasse zahlt deren Rentenbeiträge weiterhin vollständig.

Auch die geplante Streckung der Heimkosten-Zuschläge entfällt. Die Entlastungsstufen steigen weiter nach jeweils zwölf Monaten Aufenthalt.

Andere Kürzungen bleiben. Die für 2028 vorgesehene Leistungsanhebung wird gestrichen. Die Pflegegrade 1 bis 3 sollen künftig nach strengeren Maßstäben vergeben werden. Wer bereits eingestuft ist, genießt laut Entwurf Bestandsschutz.

Ab 2029 sollen die Leistungen jährlich an die Kerninflation angepasst werden. Familien mit pflegebedürftigen Kindern bis 25 Jahre erhalten ein Sozialraumbudget von bis zu 300 Euro im Monat.

Der Zuschlag hat eine verfassungsrechtliche Grundlage

Die Ungleichbehandlung von Eltern und Kinderlosen geht auf das Pflegeversicherungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 (1 BvR 1629/94) zurück. Die Richter sahen in der Kindererziehung einen eigenen Beitrag zum umlagefinanzierten System. Seit 2005 gibt es deshalb den Zuschlag.

Mit Beschluss vom 7. April 2022 (1 BvL 3/18) verlangte Karlsruhe zusätzlich, die Zahl der Kinder zu berücksichtigen. Daraus entstand die Abschlagsstaffel von 2023.

Die Höhe des Zuschlags legt das Gericht allerdings nicht fest. Ob ein Abstand von bis zu 1,9 Prozentpunkten zwischen Kinderlosen und Großfamilien noch angemessen ist, dürfte die Debatte weiter beschäftigen. Gewerkschaften hatten schon die kleinere Anhebung als unnötige Benachteiligung kritisiert.

Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet

Mit dem Kabinettsbeschluss ist das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen sich noch mit dem Entwurf befassen. Feste Termine für die Lesungen waren zuletzt nicht veröffentlicht.

Damit der Zuschlag wie geplant zum 1. Januar 2027 greift, muss das Parlament bis Ende des Jahres entscheiden. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich.

Den aktuellen Verfahrensstand dokumentiert das Bundesgesundheitsministerium in der Chronik zum Pflegeneuordnungsgesetz. Parallel setzt die Regierung ab Oktober eine Strukturkommission ein. Sie soll grundlegende Reformvorschläge erarbeiten, die ab Mitte 2027 umgesetzt werden könnten.

Häufige Fragen zum höheren Kinderlosenzuschlag

Ab wann gilt der höhere Kinderlosenzuschlag?

Laut Kabinettsentwurf steigt der Zuschlag zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozent. Kinderlose zahlen dann insgesamt 4,5 Prozent. Voraussetzung ist, dass Bundestag und Bundesrat das Gesetz rechtzeitig verabschieden.

Wer ist vom Kinderlosenzuschlag ausgenommen?

Ausgenommen sind Versicherte unter 23 Jahren und Personen, die vor 1940 geboren wurden. Auch Menschen, die ausschließlich über den Bezug von Grundsicherung nach dem SGB II versichert sind, zahlen ihn nicht. Wer ein Kind nachgewiesen hat, ist dauerhaft befreit, auch wenn das Kind längst erwachsen ist. Das gilt auch für Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder unter bestimmten Voraussetzungen.

Zahlen Rentnerinnen und Rentner ohne Kinder ebenfalls mehr?

Ja. Ruheständler tragen den Pflegebeitrag allein. Für kinderlose Rentner steigt der Satz daher von 4,2 auf 4,5 Prozent der Bruttorente. Die Rentenversicherung behält den Beitrag direkt ein.

Können sich die Pläne noch ändern?

Ja. Der Kabinettsbeschluss ist nur ein Zwischenschritt. Im parlamentarischen Verfahren können Höhe, Zeitpunkt und einzelne Maßnahmen noch angepasst werden. Das gilt etwa für die geplante Beitragspflicht bei Minijobs.

Meinung: Eine Reform auf Kosten der Bequemsten

Die Koalition hat sich für den Weg des geringsten politischen Widerstands entschieden. Kinderlose haben keine starke Lobby. Ihr Zuschlag lässt sich mit dem Verfassungsgericht begründen, und das Geld fließt sofort.

Dass pflegende Angehörige ihre Rentenansprüche behalten, ist richtig und überfällig. Die Rechnung dafür aber einseitig einer Gruppe zu präsentieren, ersetzt keine nachhaltige Finanzierung. Die private Pflegeversicherung bleibt erneut außen vor. Versicherungsfremde Leistungen werden weiter aus Beitragsmitteln bezahlt.

Viele Menschen sind nicht aus freier Entscheidung kinderlos. Für sie wirkt der wachsende Abstand wie eine Strafgebühr. Wenn die Strukturkommission nicht bald eine tragfähige Gesamtlösung liefert, folgt die nächste Erhöhung absehbar. Dann trifft sie womöglich alle.

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