3.364 Euro zahlen Pflegeheimbewohner in Deutschland laut Verband der Ersatzkassen inzwischen im ersten Heimjahr aus eigener Tasche, Monat für Monat. Mit einer durchschnittlichen Rente ist das allein kaum zu stemmen. Während in Berlin diese Woche die Pflegekommission startet, zeigen Schweden, Japan und die Niederlande, dass Pflege auch anders organisiert werden kann.
Die Kosten im Heim steigen schneller als alles andere
Die aktuellen Zahlen der Ersatzkassen markieren erneut einen Höchststand. Der Eigenanteil für die reine Pflege stieg binnen eines Jahres um mehr als zwölf Prozent, von 1.583 auf 1.775 Euro im ersten Aufenthaltsjahr. Hinzu kommen Unterkunft und Verpflegung, die im Bundesdurchschnitt mittlerweile 1.068 Euro monatlich kosten, sowie Investitionskosten von durchschnittlich 521 Euro im Monat.
Regional fallen die Unterschiede massiv aus. Am teuersten war das erste Heimjahr zum 1. Juli in Bremen mit durchschnittlich 3.761 Euro, gefolgt vom Saarland mit 3.695 Euro; am günstigsten blieb Sachsen-Anhalt mit 2.891 Euro. vdek-Chefin Ulrike Elsner warnt, dass die Kosten ungebremst steigen und dies bei einer Teilleistungsversicherung zulasten der Betroffenen geht.
Unsere Artikel bevorzugt bei Google anzeigen lassen
Wenn Sie bei Google suchen, sehen Sie oft eine Schlagzeilen-Box. Sie können selbst bestimmen, was dort erscheint: Speichern Sie uns, das Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, als bevorzugte Quelle, und erhalten Sie aktuelle, rechtliche fundierte Ratgeber-Artikel und wichtige Updates durch unsere Experten zu Themen wie Rente, Pflege, Grundsicherung, Schwerbehinderung noch schneller. -
Für soziales Leben e. V. : gemeinnützig, unabhängig, sozial!
Bürger & Geld auf Google News folgenEntlastung bringt bislang nur die Zeit. Der Zuschuss der Pflegekasse auf den pflegebedingten Eigenanteil beträgt im ersten Jahr 15 Prozent, im zweiten 30, im dritten 50 und ab dem vierten Jahr 75 Prozent. Wer frisch ins Heim zieht, trägt also die volle Wucht.
Ein Rechenbeispiel zeigt, wie schnell Ersparnisse schmelzen
Ein fiktives, aber typisches Beispiel: Eine Rentnerin mit 1.390 Euro Nettorente zieht in ein Heim, dessen Eigenanteil im ersten Jahr bei 3.420 Euro liegt. Jeden Monat fehlen 2.030 Euro. Ihre Ersparnisse von 24.000 Euro darf sie bis auf ein Schonvermögen von 10.000 Euro einsetzen müssen, bevor das Sozialamt einspringt. Nach knapp sieben Monaten ist dieses Polster aufgebraucht, dann folgt der Antrag auf Hilfe zur Pflege.
Für Kinder ist der Schutz dabei größer als oft angenommen. Das Sozialamt darf Angehörige nach § 94 SGB XII erst dann in Regress nehmen, wenn deren Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt.
Schweden: Die Zuzahlung ist gedeckelt, nicht die Leistung
Der Blick nach Norden zeigt ein grundlegend anderes Prinzip. In Schweden gibt es keine Pflegeversicherung nach deutschem Muster; zuständig sind die rund 290 Gemeinden, die Leistungen organisieren und bezahlen, finanziert zu 95 Prozent aus Steuern. Mit etwa 3,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gibt das Land deutlich mehr für Pflege aus als der EU-Durchschnitt von 1,3 Prozent.
Entscheidend für Betroffene ist die Obergrenze. Für pflegerische Leistungen zahlen Pflegebedürftige in Schweden höchstens 240 Euro im Monat, abhängig von Einkommen und Wohnkosten. Miete und Essen kommen zwar hinzu, doch das Risiko unbegrenzt wachsender Pflegekosten liegt beim Staat und nicht bei der Familie. Wie Dänemark setzt Schweden zudem konsequent darauf, dass ältere Menschen möglichst lange in der eigenen Wohnung bleiben können.
Japan: Pflichtversicherung ab 40 mit Zuzahlung nach Einkommen
Japan hat sich beim Aufbau seines Systems einst an Deutschland orientiert, die Stellschrauben aber anders gesetzt. Ab dem 40. Lebensjahr zahlen alle Pflichtbeiträge in die Pflegeversicherung Kaigo Hoken; Pflegebedürftige tragen je nach Einkommen 10, 20 oder 30 Prozent der Kosten selbst, statt eines pauschalen Eigenanteils wie hierzulande. Wer wenig hat, zahlt also auch wenig.
Daneben setzt Japan auf neue Wohnformen. Mehrgenerationenkonzepte bringen die Betreuung von Kindern und Senioren unter einem gemeinsamen Dach zusammen, was Einsamkeit vorbeugen und Personal bündeln soll.
Niederlande: Demenzdorf und kleine Pflegeteams
Die Niederlande gelten seit Jahren als Labor für neue Versorgungsformen. Bereits seit 2009 gibt es das Demenzdorf De Hogeweyk, außerdem existieren inzwischen rund 1.300 sogenannte Pflegehöfe.
International bekannt wurde vor allem das Buurtzorg-Modell. Dabei betreuen kleine, weitgehend selbstorganisierte Teams von 10 bis 12 Fachkräften jeweils etwa 50 bis 60 Menschen in der Nachbarschaft. Die Übertragung nach Deutschland gelang allerdings kaum. Nach Erprobungsphasen scheiterte das Konzept hierzulande an den meisten Standorten. Starre Abrechnungsregeln und die strikte Trennung von Kranken- und Pflegeversicherung gelten als Hauptgründe.
Die Systeme im direkten Vergleich
| Land | Finanzierung | Eigenbeteiligung | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Beitragsfinanzierte Teilleistungsversicherung | Pauschaler Eigenanteil, im ersten Heimjahr durchschnittlich 3.364 Euro | Zuschläge steigen mit der Aufenthaltsdauer |
| Schweden | Zu 95 Prozent Steuern, Gemeinden zuständig | Pflegeleistungen gedeckelt bei rund 240 Euro monatlich | Vorrang für Pflege in der eigenen Wohnung |
| Japan | Pflichtversicherung ab 40 plus Steuermittel | 10, 20 oder 30 Prozent je nach Einkommen | Mehrgenerationenhäuser |
| Niederlande | Pflichtversicherung | Einkommensabhängige Beteiligung | Demenzdorf, Pflegehöfe, Buurtzorg-Teams |
Pflegereform: Kabinett hat geliefert, die Eigenanteile bleiben außen vor
Seit dem MDR-Bericht hat sich in Berlin einiges bewegt. Ende Juli übernahm Carsten Linnemann das Gesundheitsministerium von Nina Warken. Nach langem Ringen zwischen Union und SPD, die zuvor ein reines Kürzungspaket abgelehnt hatte, beschloss das Kabinett den Entwurf. Am 30. September 2026 wurde das Pflegeneuordnungsgesetz auf den Weg gebracht, wie die Bundesregierung mitteilt.
Der Hintergrund ist finanziell. Ohne Gegenmaßnahmen drohe 2027 ein rechnerisches Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro, 2028 von mehr als 15 Milliarden Euro. Der allgemeine Beitragssatz soll bei 3,6 Prozent bleiben, zum 1. Januar 2027 steigt aber der Zuschlag für Kinderlose um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent; ab 2028 ist ein Zuschlag von 0,52 Prozent für mitversicherte Ehepartner geplant. Zudem soll die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro im Monat steigen.
Für Familien gibt es auch Positives. Die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige bleiben erhalten, ein neues Sozialraumbudget ab Pflegegrad 2 soll niedrigschwellige Hilfen erleichtern, und eine fachliche Pflegebegleitung vor Ort ist vorgesehen.
Eine Begrenzung der Heimkosten nach schwedischem Vorbild enthält der Entwurf jedoch nicht. Stattdessen ruft die Regierung die Länder auf, über die Übernahme von Investitionskosten die Eigenanteile zu senken. SPD und ver.di fordern weiterhin einen Pflegedeckel. Wichtig: Mit dem Kabinettsbeschluss beginnt erst das parlamentarische Verfahren, die Änderungen gelten noch nicht.
Pflegekommission startet am Mittwoch
Die eigentliche Strukturfrage ist vertagt. Eine Pflegestrukturkommission soll am 7. Oktober 2026 eingesetzt werden, bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen, und darauf aufbauende Reformen sollen zum 1. Juli 2027 in Kraft treten. Genau dort dürfte sich entscheiden, ob Deutschland Elemente aus Schweden oder Japan übernimmt.
Der Druck wächst unabhängig davon. Rund 800.000 Pflegebedürftige leben derzeit in stationären Einrichtungen, laut Statistischem Bundesamt dürfte ihre Zahl bis 2040 auf knapp eine Million steigen. Insgesamt sind bereits mehr als sechs Millionen Menschen pflegebedürftig.
Häufige Fragen zu Pflegekosten und Pflegereform
Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim aktuell?
Laut vdek-Auswertung zum 1. Juli 2026 zahlen Heimbewohner im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro monatlich selbst. Darin enthalten sind Pflegeanteil, Unterkunft, Verpflegung, Investitions- und Ausbildungskosten. Ab dem zweiten Jahr sinkt die Belastung durch höhere Zuschläge der Pflegekasse.
Was passiert, wenn Rente und Ersparnisse nicht reichen?
Dann übernimmt das Sozialamt die Lücke über die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Vorher muss eigenes Vermögen bis auf ein Schonvermögen von 10.000 Euro eingesetzt werden. Kinder werden nur herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt.
Ändert das Pflegeneuordnungsgesetz etwas an den Heimkosten?
Direkt kaum. Der Entwurf zielt vor allem auf die Finanzen der Pflegeversicherung, auf höhere Beiträge für einzelne Gruppen und auf neue Budgets in der häuslichen Pflege. Eine Obergrenze für Eigenanteile ist nicht vorgesehen; darüber dürfte die Strukturkommission beraten.
Wann treten die neuen Regeln in Kraft?
Geplant ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027, vorausgesetzt Bundestag und Bundesrat stimmen zu. Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt gilt das bisherige Recht. Weitergehende Strukturreformen sind für den 1. Juli 2027 angepeilt.
Meinung: Deutschland deckelt die falsche Seite
Der Vergleich mit Schweden legt den Konstruktionsfehler offen. Deutschland begrenzt die Leistung der Versicherung, Schweden begrenzt die Belastung der Menschen. Solange der Eigenanteil im Heim jedes Jahr um dreistellige Beträge wächst, verwandelt sich Pflegebedürftigkeit für Durchschnittsrentner zwangsläufig in Sozialhilfebedürftigkeit, egal wie lange jemand gearbeitet hat. Das Pflegeneuordnungsgesetz stopft Finanzlöcher, beantwortet diese Frage aber nicht. Die Kommission, die am Mittwoch startet, hat damit eine klare Aufgabe: Ein verlässlicher Deckel für die Eigenanteile, kombiniert mit der Übernahme der Investitionskosten durch die Länder, wäre kein skandinavischer Luxus, sondern das Mindeste, was ein Sozialstaat seinen Pflegebedürftigen schuldet. Japan zeigt zudem, dass einkommensabhängige Zuzahlungen gerechter wirken als ein Pauschalbetrag, der Kleinrentner und Vermögende gleich behandelt.