Gut 375.000 Haushalte mussten 2025 einen Teil ihrer Wohnkosten selbst tragen, obwohl sie Leistungen vom Jobcenter bezogen. Im Monatsdurchschnitt fehlten den betroffenen Haushalten knapp 130 Euro zwischen tatsächlichen und übernommenen Kosten. Im Jahr 2024 waren es rund 116 Euro gewesen. Die Zahlen gehen aus der Antwort auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Cansin Köktürk hervor. Für Betroffene bedeutet die Lücke: Wenn sie den fehlenden Betrag aus dem Regelbedarf bezahlen, bleibt weniger Geld für den übrigen Lebensunterhalt. Die Mietkostenlücke steigt also immer weiter, voraussichtlich auch 2026!
Wie viele Haushalte mussten 2025 einen Teil der Miete selbst zahlen?
Im Monatsdurchschnitt 2025 übernahmen die Jobcenter bei gut 375.000 zur Miete wohnenden Haushalten die Wohnkosten nicht vollständig. Betroffen waren rund 15 Prozent der entsprechenden Haushalte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Damit bestand bei etwa jedem siebten Haushalt eine Differenz zwischen tatsächlichen und übernommenen Kosten.
Im Jahr 2024 lag der Anteil noch bei etwas mehr als 12,5 Prozent. Die Wohnkostenlücke betrifft damit einen größeren Teil der zur Miete wohnenden Leistungsbeziehenden als im Vorjahr.
Die Angaben beziehen sich auf Haushalte, nicht auf einzelne Menschen. In einem betroffenen Haushalt können eine alleinstehende Person, ein Paar oder eine Familie mit Kindern leben. Aus der Zahl von gut 375.000 Haushalten lässt sich daher nicht unmittelbar ablesen, wie viele Menschen insgesamt betroffen waren.
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Um wie viel ist die durchschnittliche Mietlücke gestiegen?
Die durchschnittliche monatliche Differenz stieg bei den betroffenen Haushalten von rund 116 Euro im Jahr 2024 auf knapp 130 Euro im Jahr 2025. Das sind ungefähr 14 Euro mehr pro Monat. Der Vergleich zeigt: Nicht nur der Anteil betroffener Haushalte nahm zu, sondern auch der Betrag, den diese selbst aufbringen mussten.
| Kennzahl | 2024 | 2025 |
|---|---|---|
| Durchschnittliche monatliche Wohnkostenlücke bei betroffenen Haushalten | rund 116 Euro | knapp 130 Euro |
| Anteil betroffener Haushalte an den zur Miete wohnenden Haushalten in der Grundsicherung | etwas mehr als 12,5 Prozent | rund 15 Prozent |
| Betroffene Haushalte im Monatsdurchschnitt | – | gut 375.000 |
Wichtig für die Einordnung: Knapp 130 Euro sind der Durchschnitt innerhalb der betroffenen Gruppe. Der Betrag beschreibt weder die Belastung sämtlicher Leistungsbeziehenden noch einen festen Eigenanteil, den jeder Haushalt zahlen muss.
In welchen Bundesländern war die Wohnkostenlücke besonders groß?
Die größte durchschnittliche monatliche Lücke bestand 2025 in Berlin: Bei den betroffenen Haushalten wurden fast 210 Euro der tatsächlichen Wohnkosten nicht übernommen. Am niedrigsten lag die durchschnittliche Differenz in Sachsen-Anhalt mit rund 97 Euro. Zwischen beiden Ländern lag damit ein Unterschied von ungefähr 113 Euro monatlich.
Auch gemessen an den tatsächlichen Wohnkosten fiel die Belastung unterschiedlich aus. In Berlin blieb bei den betroffenen Haushalten mehr als ein Viertel der Kosten ungedeckt.
| Gebiet | Durchschnittliche monatliche Lücke | Anteil der Lücke an den tatsächlichen Wohnkosten der betroffenen Haushalte |
|---|---|---|
| Deutschland | knapp 130 Euro | knapp 18 Prozent |
| Berlin | fast 210 Euro | mehr als 26 Prozent |
| Sachsen-Anhalt | rund 97 Euro | in den vorgegebenen Angaben nicht ausgewiesen |
| Baden-Württemberg | in den vorgegebenen Angaben nicht ausgewiesen | rund 15 Prozent |
Baden-Württemberg hatte damit den niedrigsten genannten prozentualen Anteil, Sachsen-Anhalt die niedrigste durchschnittliche Differenz in Euro. Das sind unterschiedliche Kennzahlen: Ein niedriger prozentualer Fehlbetrag bedeutet nicht zwangsläufig, dass auch der Eurobetrag am niedrigsten ist.
Die Länderwerte sind außerdem Durchschnittswerte. Sie sagen nicht, welche konkrete Mietgrenze für einen bestimmten Haushalt in einer einzelnen Stadt oder einem Landkreis gilt.
Warum übernimmt das Jobcenter die Miete nicht immer vollständig?
Das Jobcenter berücksichtigt Unterkunfts- und Heizkosten grundsätzlich, soweit sie als angemessen gelten. Dafür bestehen regional unterschiedliche Grenzen. Liegen die tatsächlichen Aufwendungen über dem anerkannten Betrag, kann eine Wohnkostenlücke entstehen. Allerdings entscheiden nicht allein die örtlichen Richtwerte: Auch die gesetzlichen Schutzregeln und die Umstände des Einzelfalls sind zu berücksichtigen.
Die zentrale Vorschrift ist § 22 SGB II. Für die Beurteilung kommt es unter anderem darauf an, wie viele Personen im Haushalt leben und welche Unterkunftskosten vor Ort als angemessen gelten. Das Bundesarbeitsministerium erläutert die Grundsätze in seiner Veröffentlichung zu den Leistungen und Bedarfen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Eine statistisch erfasste Differenz beweist für sich genommen weder, dass das Jobcenter rechtswidrig gehandelt hat, noch, dass die Kürzung im konkreten Fall berechtigt war. Die bundesweiten Zahlen ersetzen keine Prüfung des einzelnen Bescheids. Bereits die Antwort für 2024 nennt unterschiedliche mögliche Gründe für Abweichungen zwischen tatsächlichen und anerkannten Kosten.
Was bedeutet die Mietlücke für den Lebensunterhalt?
Wird der nicht übernommene Teil der Wohnkosten aus dem Regelbedarf bezahlt, fehlt dieses Geld für andere notwendige Ausgaben. Der Regelbedarf für Alleinstehende beträgt 2026 weiterhin 563 Euro monatlich. Er soll insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Haushaltsenergie und gesellschaftliche Teilhabe abdecken; angemessene Unterkunfts- und Heizkosten werden gesondert berücksichtigt.
Vereinfachtes Beispiel: Eine alleinstehende Person erhält 563 Euro Regelbedarf und muss monatlich 130 Euro ihrer Wohnkosten daraus bezahlen. Dann bleiben rechnerisch 433 Euro für die übrigen Ausgaben:
563 Euro − 130 Euro = 433 Euro
Das Beispiel unterstellt, dass keine anderen Mittel zur Deckung der Differenz vorhanden sind. Es überträgt den gerundeten Durchschnittswert auf einen fiktiven Ein-Personen-Haushalt. Die tatsächliche Lücke kann deutlich höher oder niedriger ausfallen.
Die Angabe von knapp 130 Euro bezieht sich auf betroffene Haushalte unterschiedlicher Größe. Sie darf deshalb nicht als durchschnittliche Belastung ausschließlich von Alleinstehenden verstanden werden.
Was kritisiert die Linken-Abgeordnete Cansin Köktürk?
Cansin Köktürk kritisiert, dass Betroffene die Differenz aus einem ohnehin zu knappen Existenzminimum aufbringen müssten. Das Geld fehle anschließend etwa für Essen oder Bildung. Zugleich werde von ihnen erwartet, eine günstigere Wohnung zu finden, obwohl entsprechender Wohnraum häufig nicht verfügbar sei.
Diese Aussagen sind eine politische Bewertung der Ergebnisse. Die Zahlen zeigen das Ausmaß der Differenz, beantworten aber nicht, ob jedem betroffenen Haushalt tatsächlich eine günstigere, geeignete Wohnung zur Verfügung stand.
Die Kleine Anfrage „Wohnkostenlücke 2025“ vom 10. September 2026 greift die finanziellen Folgen nicht vollständig übernommener Wohnkosten auf und verlangt eine Aufschlüsselung der Entwicklung.
Was sollten Betroffene bei einer Mietlücke prüfen?
Wenn das Jobcenter weniger Wohnkosten anerkennt, als Sie tatsächlich zahlen, sollten Sie zunächst die Berechnung und die Begründung im Bescheid prüfen. Wichtig sind die angesetzten Unterkunfts- und Heizkosten, der örtliche Richtwert sowie mögliche Besonderheiten Ihres Haushalts. Eine Überschreitung des Richtwerts beantwortet noch nicht sämtliche Fragen zur zulässigen Kostenübernahme.
Für die Klärung sind insbesondere folgende Unterlagen relevant:
- der aktuelle Bewilligungsbescheid mit Berechnungsbogen,
- der Mietvertrag und Nachweise über die derzeitige Miethöhe,
- die Aufteilung in Grundmiete, Betriebskosten und Heizkosten,
- eine gegebenenfalls erhaltene Kostensenkungsaufforderung,
- Nachweise zu besonderen Umständen, die eine günstigere Unterkunft schwer erreichbar machen.
Lassen Sie sich erklären, auf welcher Grundlage das Jobcenter den anerkannten Betrag begrenzt. Bei einem bestehenden Kostensenkungsverfahren kommt es auch darauf an, ob eine Senkung der Kosten tatsächlich möglich und zumutbar ist. Die gesetzlichen Regeln sehen hierfür eine Einzelfallprüfung vor.
FAQ zur Wohnkostenlücke bei der neuen Grundsicherung
Betrifft die Statistik auch die Grundsicherung im Alter?
Nein. Die hier behandelten Zahlen betreffen die Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Jobcenter. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine andere Leistung; die verwendete Auswertung für 2024 bezieht sich ausdrücklich auf das SGB II.
Müssen alle Leistungsbeziehenden knapp 130 Euro selbst zahlen?
Nein. Knapp 130 Euro sind die durchschnittliche monatliche Differenz bei den betroffenen Haushalten. Rund 15 Prozent der zur Miete wohnenden Haushalte waren 2025 betroffen; die übrigen Haushalte werden von diesem Durchschnitt nicht erfasst.
Wird Haushaltsstrom zusätzlich zur Miete übernommen?
Haushaltsstrom ist grundsätzlich aus dem Regelbedarf zu bezahlen. Er ist von den gesondert berücksichtigten Heizkosten zu unterscheiden. Für die Warmwasserbereitung können je nach technischer Versorgung besondere Regeln gelten.]
Sollten Sie vor einem Umzug das Jobcenter kontaktieren?
Ja. Vor Abschluss eines neuen Mietvertrags sollten Sie die Zusicherung zur Berücksichtigung der neuen Unterkunftskosten einholen. § 22 SGB II enthält hierzu besondere Vorgaben; für unter 25-Jährige gelten zusätzliche Voraussetzungen.
Fazit: Wohnkostenlücke bei der Grundsicherung wird immer größer
Die Wohnkostenlücke ist 2025 sowohl beim durchschnittlichen Fehlbetrag als auch beim Anteil betroffener Haushalte gewachsen. Besonders hoch fiel die Belastung in Berlin aus. Wenn Sie einen Teil Ihrer Miete selbst finanzieren müssen, sind die Begründung des Jobcenters, die örtlichen Grenzen und die Besonderheiten Ihres Haushalts die entscheidenden Ansatzpunkte für eine Prüfung.
Quellen
- Bundesregierung: Antwort zur „Wohnkostenlücke 2024“, Bundestagsdrucksache 21/1005 vom 31. Juli 2025
Belegt die Vergleichszahlen für 2024, insbesondere die durchschnittliche monatliche Differenz von rund 116 Euro und den Anteil betroffener Bedarfsgemeinschaften von 12,6 Prozent. - Deutscher Bundestag: Kleine Anfrage „Wohnkostenlücke 2025“, Bundestagsdrucksache 21/7972 vom 10. September 2026
Dokumentiert die Anfrage von Cansin Köktürk, weiteren Abgeordneten und der Fraktion Die Linke. Wichtig: Das Dokument enthält die Fragen, nicht die Antwort der Bundesregierung und damit auch keinen Nachweis der im Artikel verwendeten Ergebnisse für 2025. - Bundesarbeitsministerium: Leistungen und Bedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Erläutert Regelbedarfe sowie die Berücksichtigung von Unterkunfts- und Heizkosten. Belegt den Regelbedarf von 563 Euro monatlich für Alleinstehende im Jahr 2026. - § 22 SGB II – Bedarfe für Unterkunft und Heizung