Der Pflegeversicherung fehlen Milliarden, und monatelang sah es so aus, als sollten pflegende Angehörige die Lücke mit ihrer eigenen Altersvorsorge stopfen. Mit dem Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz vom 30. September 2026 ist die geplante Kürzung der Rentenbeiträge vom Tisch. Für pflegende Ruheständler enthält der Entwurf ab 2027 dennoch einen spürbaren Einschnitt.
Kehrtwende im Kabinett: Die 30-Prozent-Kürzung ist gestrichen
Der Referentenentwurf, den das Bundesgesundheitsministerium Anfang Juni 2026 noch unter Ministerin Nina Warken vorgelegt hatte, sah eine pauschale Absenkung vor: Die Pflegekassen sollten für pflegende Angehörige nur noch 70 Prozent der bisherigen Rentenbeiträge an die Rentenversicherung überweisen. Kaum ein Punkt der Reform stieß auf so breiten Widerstand. Sozialverbände, Krankenkassen, der Deutsche Pflegerat und Landespolitiker aus Union und SPD forderten die Rücknahme. Bereits am 12. Juni beschäftigte sich der Bundestag in einer Aktuellen Stunde mit den Kürzungsplänen für pflegende Angehörige.
VdK-Präsidentin Verena Bentele warnte damals, viele pflegende Angehörige würden künftig gar nicht mehr an Leistungen kommen oder deutliche Kürzungen hinnehmen müssen. Der Verband der Ersatzkassen wies darauf hin, dass die Maßnahme vor allem Frauen treffe, die wegen Kindererziehungszeiten ohnehin oft geringere Rentenansprüche haben.
Nach dem Wechsel an der Spitze des Ministeriums rückte der neue Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) von der Kürzung ab. Nach zähen Verhandlungen zwischen Union und SPD, die bis in den Morgen der Kabinettssitzung andauerten, steht im beschlossenen Regierungsentwurf: Die Pflegeversicherung trägt die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige weiterhin vollständig. Linnemann begründete das mit dem Satz: „Wir machen keine Abstriche bei der Rente von pflegenden Angehörigen.“
Ihre Meinung ist gefragt:
Sollte der Bund die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige künftig vollständig aus Steuermitteln finanzieren?
Warum sollte ich das tun? (Hier klicken)
Wenn Sie bei Google suchen, sehen Sie oft eine Schlagzeilen-Box. Sie können selbst bestimmen, was dort erscheint: Speichern Sie uns, das Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, als bevorzugte Quelle, und erhalten Sie aktuelle, rechtliche fundierte Ratgeber-Artikel und wichtige Updates durch unsere Experten zu Themen wie Rente, Pflege, Grundsicherung, Schwerbehinderung noch schneller.
Für soziales Leben e. V. : gemeinnützig, unabhängig, sozial!
Rechenbeispiel: Zwölf Jahre Pflege der Mutter mit Pflegegrad 3
Wie viel Geld hinter der gestrichenen Kürzung steckt, zeigt ein Beispiel mit den aktuellen Rechengrößen. Eine Tochter pflegt ihre Mutter mit Pflegegrad 3 zwölf Jahre lang zu Hause. Die Mutter bezieht ausschließlich Pflegegeld, ein Pflegedienst ist nicht im Einsatz.
Für diesen Fall legt das Gesetz eine beitragspflichtige Einnahme von 43 Prozent der Bezugsgröße fest. Bei einer Bezugsgröße von 3.955 Euro im Monat sind das 2026 genau 1.700,65 Euro. Darauf zahlt die Pflegekasse den vollen Rentenbeitrag von 18,6 Prozent, also rund 316 Euro im Monat. Die Tochter selbst zahlt nichts.
Aufs Jahr gerechnet ergibt das beitragspflichtige Einnahmen von 20.407,80 Euro. Geteilt durch das vorläufige Durchschnittsentgelt von 51.944 Euro entstehen rund 0,393 Rentenpunkte pro Pflegejahr. Nach zwölf Jahren stehen rund 4,71 Rentenpunkte auf dem Konto. Beim aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro entspricht das einer Bruttorente von etwa 200 Euro im Monat.
Mit der ursprünglich geplanten Kürzung auf 70 Prozent wären es nach zwölf Jahren nur rund 3,30 Rentenpunkte gewesen, also etwa 140 Euro Monatsrente. Die Differenz von rund 60 Euro pro Monat summiert sich bei 20 Jahren Rentenbezug auf mehr als 14.000 Euro. Die Rechnung ist vereinfacht: Sie unterstellt gleichbleibende Rechengrößen und berücksichtigt weder künftige Rentenerhöhungen noch Abschläge oder Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung.
Was ein Pflegejahr je nach Pflegegrad an Rente bringt
Die folgende Übersicht zeigt, welche monatliche Bruttorente ein einzelnes Pflegejahr 2026 nach geltendem Recht erzeugt und was nach dem verworfenen Referentenentwurf übrig geblieben wäre. Grundlage ist jeweils der Fall, dass ausschließlich Pflegegeld bezogen wird.
| Pflegegrad | Beitragspflichtige Einnahme pro Monat (2026) | Rente pro Pflegejahr nach geltendem Recht | Rente pro Pflegejahr bei 70 Prozent (verworfen) |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 1.067,85 Euro (27 Prozent) | 10,49 Euro | 7,34 Euro |
| Pflegegrad 3 | 1.700,65 Euro (43 Prozent) | 16,71 Euro | 11,69 Euro |
| Pflegegrad 4 | 2.768,50 Euro (70 Prozent) | 27,19 Euro | 19,04 Euro |
| Pflegegrad 5 | 3.955,00 Euro (100 Prozent) | 38,85 Euro | 27,20 Euro |
Wird zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst über Pflegesachleistungen oder eine Kombinationsleistung eingebunden, sinken die Prozentsätze, weil der Eigenanteil der Angehörigen an der Pflege kleiner ausfällt.
Wer überhaupt Rentenbeiträge von der Pflegekasse erhält
Die Absicherung ist an Bedingungen geknüpft. Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben. Die Pflege muss nicht erwerbsmäßig erfolgen und mindestens zehn Stunden pro Woche umfassen, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage. Wer neben der Pflege mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist, erhält keine Beiträge aus der Pflege. Die Pflegekasse meldet die Pflegeperson in der Regel auf Basis des Pflegegutachtens bei der Rentenversicherung an. Ohne entsprechende Angaben im Antrag oder Fragebogen fließen keine Beiträge.
Der verbleibende Einschnitt trifft pflegende Rentner
Ganz ohne Verschlechterung kommt der Regierungsentwurf nicht aus. Nach geltendem Recht können Pflegepersonen auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter Rentenpunkte sammeln, wenn sie statt der Vollrente eine Teilrente beziehen. In der Praxis genügt dafür bereits eine Teilrente von 99,99 Prozent. Die Pflegekasse zahlt dann weiter Beiträge, die Rente steigt jährlich.
Dieses Modell soll enden. Nach dem Kabinettsentwurf übernimmt die Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2027 keine Rentenbeiträge mehr für Pflegepersonen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, gleichgültig ob Voll- oder Teilrente bezogen wird. Betroffen ist eine Gruppe, die in der häuslichen Pflege eine wachsende Rolle spielt: Ehepartner und ältere Kinder, die selbst bereits im Rentenalter sind. Bereits erworbene Rentenpunkte bleiben unangetastet.
Warum das Thema noch nicht abgeschlossen ist
Mit dem Kabinettsbeschluss ist das Gesetz noch nicht verabschiedet. Bundestag und Bundesrat beraten den Entwurf in den kommenden Wochen. Für eine erste Lesung wird der 6. November 2026 genannt, die abschließende Abstimmung ist für Mitte Dezember angepeilt. Amtlich bestätigt sind diese Termine bislang nicht. Damit die Regelungen wie vorgesehen zum 1. Januar 2027 greifen können, muss das Verfahren bis Jahresende abgeschlossen sein. Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt gilt das bisherige Recht.
Zudem ist die Grundsatzfrage ungeklärt. Das Ministerium hatte die Rentenbeiträge für Pflegende im Frühjahr als versicherungsfremde Leistung eingestuft, die die Pflegeversicherung nicht dauerhaft in voller Höhe tragen könne. Krankenkassen fordern seit Langem, dass der Bund diese Beiträge aus Steuermitteln finanziert. Eine Strukturkommission soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge für einen zweiten Reformschritt vorlegen, der nach Linnemanns Zeitplan zum 1. Juli 2027 in Kraft treten könnte. Die Finanzierung der Rentenbeiträge dürfte dort erneut auf dem Tisch liegen.
Häufige Fragen zur Rente pflegender Angehöriger nach der Pflegereform
Werden die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige ab 2027 gekürzt?
Nach dem Kabinettsentwurf vom 30. September 2026 nicht. Die ursprünglich geplante Absenkung auf 70 Prozent wurde gestrichen. Die Pflegeversicherung soll die Beiträge weiterhin vollständig übernehmen. Endgültig ist das erst mit dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat.
Was ändert sich für pflegende Angehörige im Rentenalter?
Ab dem 1. Januar 2027 sollen Pflegepersonen nach Erreichen der Regelaltersgrenze keine Rentenbeiträge mehr aus der Pflege erhalten. Das bisher genutzte Modell mit einer Teilrente von knapp unter 100 Prozent würde damit keine zusätzlichen Rentenpunkte mehr bringen.
Gehen bereits erworbene Rentenpunkte aus der Pflege verloren?
Nein. Rentenpunkte, die bis zum Inkrafttreten der Reform erworben wurden, bleiben vollständig erhalten. Neue Regelungen wirken nur für künftige Zeiträume.
Wie hoch ist die Rente aus einem Jahr Angehörigenpflege?
Das hängt vom Pflegegrad und von der Leistungsart ab. Bei reinem Pflegegeldbezug bringt ein Pflegejahr 2026 nach aktuellem Rentenwert zwischen rund 10,49 Euro (Pflegegrad 2) und 38,85 Euro (Pflegegrad 5) monatliche Bruttorente. Arbeitet zusätzlich ein Pflegedienst mit, fällt der Betrag geringer aus.
Einordnung: Ein richtiger Rückzieher, aber keine Lösung
Die Rücknahme der Kürzung ist richtig und überfällig. Wer jahrelang einen Angehörigen versorgt, spart der Gesellschaft Heimplätze und Pflegekräfte, die es ohnehin nicht in ausreichender Zahl gibt. Ausgerechnet bei dieser Gruppe die Altersvorsorge zu beschneiden, wäre ein fatales Signal gewesen, zumal die Last überwiegend Frauen getragen hätten, deren Renten schon heute deutlich niedriger ausfallen. Gelöst ist das Problem damit aber nicht. Solange die Rentenbeiträge für Pflegende aus Beitragsmitteln einer defizitären Pflegeversicherung bezahlt werden, bleiben sie bei jeder Finanzlücke ein naheliegendes Sparobjekt. Ehrlich wäre es, diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe dauerhaft aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Und auch der Wegfall der Beiträge für pflegende Rentner verdient im Bundestag eine kritische Prüfung: Wer mit 68 Jahren den Ehepartner pflegt, leistet nicht weniger als jemand mit 58.
