Wer früher Rente bezieht, erhält länger Geld – dafür fällt die monatliche Zahlung dauerhaft niedriger aus. Ob sich das finanziell rechnet, hängt deshalb auch von der Lebensdauer ab. Vereinfachte Beispiele zeigen: Ohne zusätzliche Rentenbeiträge kann ein späterer Rentenbeginn den Auszahlungsvorsprung erst jenseits des 90. Geburtstags aufholen. Wer stattdessen weiterarbeitet, muss allerdings anders rechnen.
Wer darf mit Abschlägen früher in Rente gehen?
Die Altersrente für langjährig Versicherte ermöglicht einen Rentenbeginn ab 63 Jahren, wenn mindestens 35 anrechenbare Versicherungsjahre vorliegen. Für Geburtsjahrgänge ab 1964 liegt die abschlagsfreie Altersgrenze bei 67 Jahren. Wer früher beginnt, muss für jeden vorgezogenen Monat 0,3 Prozent Abschlag hinnehmen – bei vier Jahren insgesamt 14,4 Prozent. Das ergibt sich aus § 36 SGB VI und § 77 SGB VI.
Wichtig ist die Abgrenzung zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Mit 45 entsprechend anrechenbaren Versicherungsjahren ist für Jahrgänge ab 1964 ein abschlagsfreier Beginn mit 65 möglich. Diese Rentenart lässt sich nicht zusätzlich gegen Abschläge vorziehen. Für ältere Jahrgänge gelten gestaffelte Altersgrenzen.
Wann holt die spätere Rente den frühen Bezug ein?
Im folgenden Modellvergleich holt die Rente ab 67 den früheren Bezug erst mit ungefähr 91 bis 94 Jahren ein. Verglichen werden ausschließlich aufsummierte Bruttorenten bei identischen erworbenen Rentenansprüchen. Das ist keine vollständige Vermögensrechnung und keine Prognose für den Einzelfall.
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Vereinfachte Beispiele: Ohne Abschlag beträgt die Monatsrente 1.800 Euro. Zusätzliche Beiträge, Rentenanpassungen, Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Zinsen bleiben unberücksichtigt. Angenommen wird außerdem, dass keine abschlagsfreie Rente vor 67 beansprucht werden kann. Die Abschläge folgen der gesetzlichen Monatsregel
| Rentenbeginn | Abschlag | Monatsrente brutto | Vorsprung bis 67 | Rechnerischer Gleichstand ungefähr |
|---|---|---|---|---|
| Mit 66 | 3,6% | 1.735,20 € | 20.822,40 € | Mit 93 Jahren und 9 Monaten |
| Mit 65 | 7,2% | 1.670,40 € | 40.089,60 € | Mit 92 Jahren und 9 Monaten |
| Mit 63 | 14,4% | 1.540,80 € | 73.958,40 € | Mit 90 Jahren und 9 Monaten |
Eigene Berechnung auf Grundlage des Abschlags von 0,3 Prozent je Monat. Die Altersangaben sind gerundet; betrachtet werden vollständige monatliche Zahlungen.
Wie entsteht der Gleichstand im Beispiel mit 63?
Beim Beginn mit 63 entsteht bis 67 ein Auszahlungsvorsprung von 73.958,40 Euro: 48 Monate × 1.540,80 Euro. Anschließend erhält die später gestartete Rente monatlich 259,20 Euro mehr. Um den Vorsprung aufzuholen, braucht sie rechnerisch weitere 285,33 Monate, also knapp 23 Jahre und zehn Monate.
Bis zum Gleichstand liegt die frühe Rente bei der Summe der ausgezahlten Bruttorenten vorn, danach die spätere. Der Abschlag entfällt jedoch nicht mit 67, sondern bleibt für die bereits vorzeitig beanspruchten Rentenansprüche dauerhaft bestehen.
Warum ist Weiterarbeiten eine andere Rechnung?
Wer bis 67 weiterarbeitet, vergleicht nicht nur zwei Rentenbeginne, sondern unterschiedliche Erwerbsverläufe. Arbeitslohn und zusätzlich erworbene Rentenansprüche gehören dann ebenfalls in die Rechnung. Die obige Tabelle hält den Rentenanspruch bewusst konstant und beantwortet deshalb nicht, welche Variante das größere Gesamteinkommen oder Vermögen bringt.
Auch ein früher Rentenbezug bedeutet nicht zwingend den vollständigen Berufsausstieg: Seit dem 1. Januar 2023 gibt es bei Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Eine Beschäftigung neben der Rente ist daher grundsätzlich ohne entsprechende Rentenkürzung möglich.
Was sollten Sie vor der Entscheidung prüfen?
Lassen Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung die möglichen Beginntermine und jeweiligen Bruttorenten berechnen. Entscheidend sind Ihr Geburtsjahr, die anerkannten Versicherungszeiten und gegebenenfalls ein früherer abschlagsfreier Anspruch. Die ausführliche Rentenauskunft hilft dabei, diese Voraussetzungen zu prüfen.
Prüfenswert sind außerdem Sonderzahlungen zum vollständigen oder teilweisen Ausgleich von Abschlägen. Diese sind grundsätzlich ab 50 möglich. Die Rente selbst müssen Sie beantragen; die Rentenversicherung empfiehlt den Antrag rund drei Monate vor dem gewünschten Beginn.
FAQ zum Thema: dann erst ist die Frührente der „normalen“ Rente finanziell unterlegen
Zählen für die 35 Jahre nur Beschäftigungszeiten?
Nein. Unter anderem können auch Kindererziehungs-, Pflege- und bestimmte Ausbildungszeiten berücksichtigt werden.
Verringert eine höhere Ausgangsrente das Gleichstandsalter?
In diesem Modell nicht: Auszahlungsvorsprung und monatliche Differenz steigen proportional. Entscheidend bleiben Vorlaufzeit und Abschlag.
Muss ich nach einer Ausgleichszahlung tatsächlich früher gehen?
Nein. Wer später doch nicht vorzeitig in Rente geht, erhält durch die Sonderzahlung grundsätzlich eine höhere Rente.
Ist der Gleichstand eine persönliche Empfehlung?
Nein. Die Modellrechnung bewertet weder Ihre Gesundheit und Lebensqualität noch Ihre individuelle finanzielle Situation.
Fazit: spätere Rente ohne Abschläge – die Wette auf ein langes Leben?
Frühe Rentenzahlungen können einen erheblichen Vorsprung schaffen. Ob dieser den dauerhaften Abschlag aufwiegt, lässt sich aber nur mit passenden Annahmen beurteilen. Maßgeblich sind Ihre konkreten Rentenbeträge und die Frage, ob Sie früher aufhören oder weiterarbeiten möchten.
Quellen
- § 36 SGB VI: Altersrente für langjährig Versicherte – Altersgrenze und Wartezeit
- § 77 SGB VI: Zugangsfaktor – gesetzliche Grundlage der Rentenabschläge
- Deutsche Rentenversicherung: Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte
- Deutsche Rentenversicherung: Vorzeitig in Rente – mit Sonderzahlungen Abschläge ausgleichen