Familien sollen ab dem 1. Januar 2027 monatlich acht Euro mehr Kindergeld je Kind erhalten. Der Regierungsentwurf sieht eine Erhöhung von 259 auf 267 Euro vor. Bei zwei anspruchsberechtigten Kindern wären das 192 Euro zusätzlich im Jahr. Wichtig für Ihre Planung: Die Erhöhung ist noch nicht abschließend gesetzlich beschlossen; der Bundestag hat den Entwurf am 8. Oktober 2026 zunächst an die Ausschüsse überwiesen.
Ist die Kindergeld-Erhöhung 2027 bereits beschlossen?
Die Erhöhung ist bislang ein Gesetzesvorhaben, kein bereits geltender Anspruch auf 267 Euro. Der Bundestag hat das Einkommensteuerreformgesetz 2027 in erster Lesung beraten. Anschließend ging der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse; federführend ist der Finanzausschuss. Eine erste Lesung ersetzt keinen abschließenden Gesetzesbeschluss.
Nach § 66 EStG beträgt das Kindergeld weiterhin 259 Euro monatlich je Kind. Die geplanten Beträge dürfen deshalb noch nicht als sichere Einnahmen behandelt werden. Auch Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren bleiben möglich.
Wie viel Kindergeld sollen Familien 2027 bekommen?
Vorgesehen sind 267 Euro monatlich für jedes anspruchsberechtigte Kind, unabhängig von seiner Reihenfolge unter den Geschwistern. Gegenüber 2026 wären das acht Euro mehr im Monat beziehungsweise 96 Euro zusätzlich bei einem ganzjährigen Anspruch. Für Januar 2028 sieht der Entwurf einen weiteren Schritt auf 272 Euro vor.
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Die Tabelle zeigt die geplanten Zahlungen für Familien mit einem bis acht berücksichtigungsfähigen Kindern. Sämtliche Beträge sind in Euro angegeben.
| Kinder mit Anspruch | Monatlich 2026 | Monatlich 2027 geplant | Plus pro Monat | Jährlich 2027 geplant | Plus pro Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 259 | 267 | 8 | 3.204 | 96 |
| 2 | 518 | 534 | 16 | 6.408 | 192 |
| 3 | 777 | 801 | 24 | 9.612 | 288 |
| 4 | 1.036 | 1.068 | 32 | 12.816 | 384 |
| 5 | 1.295 | 1.335 | 40 | 16.020 | 480 |
| 6 | 1.554 | 1.602 | 48 | 19.224 | 576 |
| 7 | 1.813 | 1.869 | 56 | 22.428 | 672 |
| 8 | 2.072 | 2.136 | 64 | 25.632 | 768 |
Eigene Berechnung auf Grundlage der geltenden 259 Euro und der vorgesehenen 267 Euro. Rechenweg: Kinderzahl × Monatsbetrag; Jahresbetrag = Monatsbetrag × zwölf. Die Jahreswerte setzen voraus, dass für alle aufgeführten Kinder zwölf Monate lang Anspruch besteht und die Erhöhung unverändert zum Jahresbeginn kommt.
Für welche Kinder kommt das höhere Kindergeld infrage?
Entscheidend bleibt ein bestehender Kindergeldanspruch. Die geplante Erhöhung bedeutet nicht, dass künftig jedes im Haushalt lebende Kind automatisch berücksichtigt wird. Für minderjährige Kinder kommt Kindergeld grundsätzlich in Betracht; bei volljährigen Kindern müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die Leistung ist nicht vom Einkommen der Eltern abhängig.
Bei Ausbildung oder Studium kann der Anspruch grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen. Nach einer ersten abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Erststudium kann eine zusätzliche Erwerbstätigkeit den Anspruch beeinflussen. Für arbeitsuchend gemeldete, arbeitslose Kinder gilt grundsätzlich die Altersgrenze von 21 Jahren. Bei Kindern mit Behinderungen sind unter bestimmten Voraussetzungen Zahlungen über das 25. Lebensjahr hinaus möglich.
Was sollten Eltern bei der Familienkasse beachten?
Prüfen Sie insbesondere bei volljährigen Kindern, ob der Familienkasse die erforderlichen Nachweise vorliegen. Eine geplante Betragsanhebung ersetzt weder einen notwendigen Antrag noch den Nachweis einer Ausbildung oder eines Studiums. Auch Änderungen wie ein Ausbildungsabschluss oder Studienabbruch müssen Sie der Familienkasse mitteilen.
Wenn Sie bislang kein Kindergeld erhalten, sollten Sie einen möglichen Anspruch unabhängig von der geplanten Erhöhung prüfen. Nach dem geltenden Verfahren können Sie den Antrag online stellen. Die rückwirkende Auszahlung ist grundsätzlich auf sechs Monate begrenzt; längeres Abwarten kann deshalb finanzielle Nachteile verursachen.
FAQ zum Kindergeld 2027
Bekommen beide Eltern jeweils 267 Euro?
Nein. Kindergeld erhält für dasselbe Kind immer nur eine berechtigte Person, regelmäßig ein Elternteil. Die geplanten 267 Euro wären der Gesamtbetrag je Kind.
Gibt es für das dritte Kind einen höheren Satz?
Nein. Der monatliche Betrag ist für alle anspruchsberechtigten Kinder gleich hoch. Die Reihenfolge der Geschwister führt nicht zu einem höheren Kindergeldsatz.
Wird Kindergeld in einem angefangenen Anspruchsmonat gekürzt?
Nein. Das Kindergeld wird für den gesamten Monat gezahlt, in dem die Voraussetzungen erstmals erfüllt werden, und bis zum Ende des Monats, in dem sie wegfallen.
Erhalten alle Familien das Geld am selben Tag?
Nein. Der Überweisungstermin richtet sich nach der Kindergeldnummer. Die Familienkasse veröffentlicht dafür gesonderte Auszahlungstermine.
Fazit zur Kindergeld-Erhöhung 2027
Die geplante Kindergeld-Erhöhung würde Familien 2027 pro anspruchsberechtigtem Kind 96 Euro zusätzlich im Jahr bringen. Verbindlich ist dieser Betrag noch nicht. Für Ihre Haushaltsplanung sollten Sie den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens abwarten und unabhängig davon notwendige Anträge, Nachweise und Änderungsmitteilungen rechtzeitig erledigen.
Quellen
- Deutscher Bundestag: Erste Beratung des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 am 8. Oktober 2026 – parlamentarischer Beratungsstand und geplante Kindergeld-Erhöhung.
- § 66 EStG – Höhe des Kindergeldes und Zahlungszeitraum – geltender monatlicher Kindergeldbetrag und gesetzlicher Zahlungszeitraum.
- Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld ab Geburt – Anspruch, Höhe und Antrag – Voraussetzungen, Antragstellung und rückwirkende Auszahlung.
- Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld ab 18 Jahren – Voraussetzungen und erforderliche Nachweise für volljährige Kinder.