Merkzeichen G bringt 95,71 Euro Mehrbedarf, ein hoher GdB allein reicht nicht

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Seit Januar 2024 liegt der Regelbedarf für Alleinstehende bei 563 Euro. Auch 2026 gab es laut Bundesarbeitsministerium keine Erhöhung. Für schwerbehinderte Menschen in der Grundsicherung zählt deshalb jeder Zuschlag. Mit dem Merkzeichen G sind es 95,71 Euro im Monat. Ein hoher Grad der Behinderung allein reicht dafür nicht. Ob 2027 mehr kommt, ist offen.

Mehrbedarf bei Merkzeichen G: Diese Voraussetzungen gelten

Die Rechtsgrundlage ist § 30 Absatz 1 SGB XII. Der Zuschlag beträgt 17 Prozent der Regelbedarfsstufe, die für die betroffene Person gilt. Zwei Bedingungen müssen zusammenkommen. Die Person hat die Altersgrenze der Grundsicherung im Alter erreicht oder ist schon vorher voll erwerbsgemindert. Außerdem muss das Merkzeichen G durch einen Feststellungsbescheid oder den Schwerbehindertenausweis belegt sein.

Die volle Erwerbsminderung muss dafür nicht dauerhaft sein. Wer befristet voll erwerbsgemindert und bedürftig ist, bezieht Hilfe zum Lebensunterhalt statt Grundsicherung. Den Zuschlag gibt es in beiden Leistungen, die Berechnung ist nach Angaben des BMAS identisch. Eine vorgezogene Altersrente genügt dagegen nicht, solange die Regelaltersgrenze nicht erreicht und keine volle Erwerbsminderung festgestellt ist.

Warum ein hoher GdB den Zuschlag nicht auslöst

Das Merkzeichen G steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. Ein GdB von 80 oder 100 sagt darüber für sich genommen nichts aus. Ein Pflegegrad oder ein ärztliches Attest über Gehbeschwerden ersetzt den Nachweis ebenfalls nicht. Das Bundessozialgericht hält diese strikte Bindung an den Bescheid für zulässig, weil der Gesetzgeber sie zur Vereinfachung der Verwaltung gewählt hat.

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Sollte der Mehrbedarf für Gehbehinderung auch Menschen mit hohem GdB ohne Merkzeichen G zustehen?

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Menschen mit dem Merkzeichen aG für eine außergewöhnliche Gehbehinderung erhalten den Mehrbedarf ebenfalls. Das Bundesarbeitsministerium geht in seinem Rundschreiben zu § 30 SGB XII davon aus, dass aG die Voraussetzung G mit abdeckt. Wer ohne Merkzeichen nachweisbar höhere Kosten für Mobilität hat, kann eine abweichende Festsetzung des Regelsatzes verlangen. Dann muss er die Mehrkosten aber einzeln belegen.

So hoch ist der Mehrbedarf für Gehbehinderte 2026

LebenssituationRegelbedarf 2026Mehrbedarf im MonatMehrbedarf im Jahr
Alleinstehend, Regelbedarfsstufe 1563,00 Euro95,71 Euro1.148,52 Euro
Paar, eine Person mit Merkzeichen G2 x 506,00 Euro86,02 Euro1.032,24 Euro
Paar, beide mit Merkzeichen G2 x 506,00 Euro172,04 Euro2.064,48 Euro

Der Zuschlag kann einen Anspruch auch erst entstehen lassen. Ein vereinfachtes Beispiel: Eine 71-jährige Rentnerin mit Merkzeichen G hat eine Nettorente von 1.060 Euro und zahlt 480 Euro Warmmiete. Ohne Mehrbedarf liegt ihr Bedarf bei 1.043 Euro, die Rente übersteigt ihn um 17 Euro. Mit dem Zuschlag steigt der Bedarf auf 1.138,71 Euro. Das Sozialamt muss dann monatlich 78,71 Euro Grundsicherung zahlen. Die Rechnung unterstellt, dass kein Rentenfreibetrag greift und das Vermögen unter dem Schonbetrag von 10.000 Euro liegt.

Regelbedarf 2027 noch offen: Was das für den Zuschlag heißt

Stand: 25. Oktober 2026. Weil der Mehrbedarf prozentual am Regelbedarf hängt, wächst er nur mit ihm. Für 2027 ist noch kein Betrag festgesetzt. Der Regierungsentwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 (Bundestagsdrucksache 21/7860) will die sogenannte ergänzende Fortschreibung streichen. Ausgangswert für den 1. Januar 2027 wären dann die ungerundeten 547,55 Euro aus der Basisfortschreibung 2026. Ausgezahlt werden derzeit 563 Euro.

Steigt der Mischindex aus Preisen und Löhnen um weniger als rund 2,9 Prozent, bleibt es wegen des gesetzlichen Besitzschutzes bei 563 Euro. Der Zuschlag läge dann weiter bei 95,71 Euro. Die Verordnung mit den Beträgen für 2027 lag bis Redaktionsschluss nicht vor.

Grundsicherungsgeld: Wann das Jobcenter den Zuschlag zahlt

In der Regel ist das Sozialamt zuständig. Im Grundsicherungsgeld, wie das Bürgergeld seit dem 1. Juli 2026 heißt, gibt es aber eine eigene Regel. Nach § 23 Nummer 4 SGB II erhalten nicht erwerbsfähige, voll erwerbsgeminderte Menschen mit Merkzeichen G im Ausweis auch dort 17 Prozent Mehrbedarf. Das betrifft etwa befristet Erwerbsgeminderte, die mit einem erwerbsfähigen Partner zusammenleben. Besteht schon ein Mehrbedarf wegen Behinderung nach § 21 Absatz 4 SGB II, entfällt der Zuschlag. Erwerbsfähige bekommen ihn allein wegen des Merkzeichens nicht.

Nachzahlung: Ab wann das Merkzeichen G zählt

Den pauschalen Zuschlag gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Feststellungsbescheid bekanntgegeben wurde. Das hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 25. April 2018, Az. B 8 SO 25/16 R entschieden. Ein früheres Datum im Bescheid für den Beginn der gesundheitlichen Voraussetzungen ändert daran nichts. Bei der Erwerbsminderung ist es anders: Wird sie rückwirkend festgestellt, zählt ihr tatsächlicher Eintritt (BSG, Urteil vom 6. Oktober 2022, Az. B 8 SO 1/22 R).

Lag der Bescheid über das Merkzeichen schon vor und fehlt der Zuschlag trotzdem, ist gegen einen aktuellen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch möglich. Für ältere, bestandskräftige Bescheide gibt es den Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X. In der Sozialhilfe reicht die Nachzahlung nach § 116a SGB XII aber nur ein Jahr zurück, gerechnet ab Beginn des Antragsjahres. Ein Antrag, der bis zum 31. Dezember 2026 beim Sozialamt eingeht, erfasst Leistungen ab dem 1. Januar 2025. Ab Januar 2027 fällt das Jahr 2025 weg. Für Alleinstehende geht es dabei um bis zu 1.148,52 Euro.

Häufige Fragen zum Mehrbedarf bei Merkzeichen G

Muss der Mehrbedarf für das Merkzeichen G gesondert beantragt werden?

Nein. Der Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schließt den Mehrbedarf ein. Das Sozialamt muss ihn berücksichtigen, sobald der Bescheid oder der Ausweis mit dem Merkzeichen vorliegt. Im Berechnungsbogen erscheint der Zuschlag als eigene Position neben Regelbedarf und Unterkunftskosten.

Wer stellt das Merkzeichen G fest?

Zuständig ist das Versorgungsamt oder die nach Landesrecht bestimmte Behörde, die auch über den Grad der Behinderung entscheidet. Die Feststellung erfolgt auf Antrag nach § 152 SGB IX. Geprüft wird, wie stark die Gehfähigkeit im Straßenverkehr eingeschränkt ist, nicht die Höhe des GdB.

Ab wann zahlt das Sozialamt bei einem ersten Grundsicherungsantrag?

Ein erstmaliger Antrag wirkt auf den ersten Tag des Antragsmonats zurück, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Frühere Monate werden nicht nachgezahlt, auch wenn das Merkzeichen G schon seit Jahren besteht. Der Überprüfungsantrag hilft nur bei bereits erlassenen, fehlerhaften Bescheiden.

Wie hoch ist der Mehrbedarf bei Merkzeichen G im Jahr 2027?

Das steht noch nicht fest, weil die Regelbedarfe für 2027 noch nicht festgesetzt sind. Bleibt es bei einer Nullrunde, beträgt der Zuschlag weiter 95,71 Euro für Alleinstehende und 86,02 Euro für Partner. Steigt der Regelbedarf, erhöht sich der Mehrbedarf automatisch um 17 Prozent der Erhöhung.

Einschätzung der Redaktion

Die feste Bindung an den Bescheid macht den Zuschlag für Sozialämter leicht zu prüfen. Den Preis zahlen die Betroffenen. Wer monatelang auf die Entscheidung des Versorgungsamts wartet, verliert den Mehrbedarf für diese Zeit endgültig, obwohl die Gehbehinderung längst bestand. Fairer wäre es, den Zuschlag ab dem Antrag beim Versorgungsamt zu zahlen, wenn das Merkzeichen später zuerkannt wird. Bei drei möglichen Nullrunden in Folge wiegt jeder verlorene Monat schwerer. Sozialämter sollten zudem bei jeder Bewilligung von sich aus nach Schwerbehindertenausweisen fragen. Dass Leistungsberechtigte fehlende Zuschläge selbst entdecken müssen, passt nicht zu einem Recht, das ausdrücklich auf Bedarf abstellt.

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