Altersrente pfändbar: So viel bleibt aber bei Schulden geschützt!

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Die gesetzliche Altersrente ist bei Schulden grundsätzlich pfändbar. Gläubiger dürfen bei gewöhnlichen Forderungen aber nur auf den pfändbaren Teil zugreifen. Seit dem 1. Juli 2026 bleiben ohne Unterhaltspflichten monatlich bis zu 1.589,99 Euro des maßgeblichen Nettoeinkommens geschützt. Wird das Bankkonto gepfändet, müssen Rentner ihren Schutz gesondert sichern.

Warum dürfen Gläubiger die Altersrente pfänden?

Die gesetzliche Altersrente gehört zu den laufenden Sozialleistungen, die nach § 54 Absatz 4 SGB I wie Arbeitseinkommen gepfändet werden können. Der Ruhestand schützt deshalb nicht grundsätzlich vor dem Zugriff wegen unbezahlter Forderungen. Für gewöhnliche Schulden gelten jedoch die Pfändungsgrenzen der Zivilprozessordnung.

Bei einer Pfändung direkt beim Rentenversicherungsträger prüft dieser, welcher Betrag abgeführt werden muss. Die geschützte Rente wird weiterhin ausgezahlt.

Wie viel Rente bleibt seit Juli 2026 unpfändbar?

Ohne berücksichtigte Unterhaltspflichten bleibt ein monatliches Nettoeinkommen bis 1.589,99 Euro nach der Pfändungstabelle vollständig geschützt. Der gesetzliche Grundbetrag beträgt 1.587,40 Euro; die etwas höhere Tabellengrenze entsteht durch die vorgeschriebene Rundung. Diese Werte gelten vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027.

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Grundlage ist § 850c ZPO zusammen mit der jährlichen Bekanntmachung. Oberhalb der Grenze wird nicht sofort jeder zusätzliche Euro gepfändet. Die Tabelle lässt auch dort einen Teil des Einkommens frei.

Die folgenden vereinfachten Beispiele unterstellen, dass ausschließlich die angegebene Nettorente vorliegt, keine Unterhaltspflichten berücksichtigt werden und keine gerichtliche Sonderregelung greift:

Maßgebliche Nettorente monatlichPfändbarer BetragVerbleibende Rente
1.500 Euro0 Euro1.500 Euro
1.800 Euro148,82 Euro1.651,18 Euro
2.000 Euro288,82 Euro1.711,18 Euro

Die Pfändungsbeträge stammen aus der amtlichen Tabelle. Die verbleibende Rente ergibt sich jeweils aus Nettorente abzüglich Pfändungsbetrag.

Wann bleibt wegen Unterhaltspflichten mehr Geld?

Wer gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist und tatsächlich Unterhalt gewährt, kann einen höheren geschützten Betrag haben. Für die erste berücksichtigte Person erhöht sich der monatliche Grundbetrag um 597,42 Euro. Für die zweite bis fünfte Person kommen jeweils 332,83 Euro hinzu. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen.

Eine Ehe oder die Zahl der Kinder allein bestimmt deshalb noch nicht den Freibetrag. Für die Berechnung müssen die tatsächlich erfüllten gesetzlichen Unterhaltspflichten berücksichtigt werden.

Gelten die Pfändungsgrenzen ausnahmslos?

Nein. Bei der Vollstreckung gesetzlicher Unterhaltsansprüche kann nach § 850d ZPO auch unterhalb der üblichen Tabellenfreigrenzen gepfändet werden. Ein notwendiger Lebensunterhalt muss verbleiben. Bei Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen ermöglicht § 850f Absatz 2 ZPO ebenfalls eine abweichende gerichtliche Entscheidung.

Umgekehrt kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag mehr Einkommen schützen, etwa bei nachgewiesenen besonderen krankheitsbedingten Bedürfnissen. Das geschieht nicht automatisch; die Voraussetzungen müssen vorliegen und überwiegende Gläubigerinteressen dürfen nicht entgegenstehen.

Wie schützen Rentner ihr Geld auf dem Konto?

Bei einer Kontopfändung reicht der Schutz beim Rentenversicherungsträger nicht aus. Auf dem Bankkonto sichert ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, den verfügbaren Grundbetrag. Nach § 899 ZPO beträgt dieser seit Juli 2026 aufgerundet 1.590 Euro je Kalendermonat.

Verlangen Sie die Umwandlung bei Ihrer Bank. Ist das Guthaben bereits gepfändet, können Sie nach § 850k ZPO die Führung als P-Konto zum Beginn des vierten folgenden Geschäftstages fordern. Für rückwirkenden Schutz muss die Umwandlung vor Ablauf eines Monats seit Zustellung des Überweisungsbeschlusses an die Bank erfolgen.

Höhere Freibeträge können eine Bescheinigung oder eine gerichtliche Freigabe erfordern. Prüfen Sie das besonders, wenn die nach Rentenpfändung ausgezahlte Summe den P-Konto-Grundbetrag übersteigt.

FAQ zum Pfändungsschutz bei der Rente

Darf ich mehrere P-Konten führen?

Nein. Jede Person darf nur ein P-Konto unterhalten.

Verfällt nicht verbrauchtes geschütztes Kontoguthaben sofort?

Nein. Es bleibt zusätzlich in den drei folgenden Kalendermonaten geschützt.

Wer prüft den pfändbaren Teil meiner Rente?

Bei direkter Rentenpfändung prüft und berechnet der auszahlende Rentenversicherungsträger den abzuführenden Betrag.

Wo bekomme ich Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten?

Schuldnerberatungsstellen können unterstützen. Bei rechtlichen Streitfragen kommt anwaltliche Beratung infrage; für Menschen mit geringem Einkommen gegebenenfalls Beratungshilfe.

Fazit zur Pfändung der Rente

Ass. jur. Peter Kosick fasst zusammen: „Schulden machen die Altersrente nicht schutzlos. Entscheidend sind das maßgebliche Nettoeinkommen, berücksichtigte Unterhaltspflichten und mögliche Sonderregelungen. Bei einer Kontopfändung sollten Sie zusätzlich das P-Konto und den dort benötigten Freibetrag prüfen.“

Quellen

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