Schwerbehinderung 2027: Zuzahlungen bis 15 Euro, Teilkrankschreibung erst 2028

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Ab dem 1. Januar 2027 liegt die Zuzahlung für ein verordnetes Medikament bei mindestens 7,50 Euro statt bisher 5 Euro, die Obergrenze klettert von 10 auf 15 Euro. Das regelt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Bei Schwerbehinderung bringt 2027 damit spürbare Mehrkosten, vor allem für Menschen mit mehreren Dauermedikamenten und kleinem Einkommen.

Zuzahlungen 2027: Neue Spanne von 7,50 bis 15 Euro

Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz am 10. Juli 2026 beschlossen, verkündet wurde es am 29. Juli 2026. Die meisten Leistungsänderungen gelten ab dem 1. Januar 2027. Der Grundsatz bleibt: Versicherte tragen zehn Prozent des Abgabepreises selbst. Neu sind die Grenzen. Die Zuzahlung beträgt künftig mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro, aber nie mehr, als das Mittel kostet.

Auch an anderen Stellen steigen die Beträge. Ein Tag im Krankenhaus oder in der stationären Reha kostet 15 statt 10 Euro. Weil die Zuzahlung im Krankenhaus auf 28 Tage im Jahr begrenzt ist, wachsen die Höchstkosten dort von 280 auf 420 Euro. Bei Physiotherapie, Ergotherapie und häuslicher Krankenpflege fallen weiter zehn Prozent der Kosten an, dazu 15 statt 10 Euro je Verordnung. Für Verbrauchshilfsmittel wie Inkontinenzmaterial steigt die Obergrenze für den Monatsbedarf ebenfalls von 10 auf 15 Euro.

Ein Schwerbehindertenausweis befreit nicht von Zuzahlungen. Schutz bietet allein die Belastungsgrenze, die das Gesetz nicht verändert hat. Die Grenze liegt bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, für schwerwiegend chronisch Kranke bei einem Prozent.

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Rechenbeispiel: Belastungsgrenze ist 2027 zwei Monate früher erreicht

Ein fiktives Beispiel: Werner K. ist 61 Jahre alt, hat einen GdB von 80, lebt allein und kommt auf Bruttoeinnahmen von 21.600 Euro im Jahr. Wegen Diabetes und einer Herzerkrankung gilt er als schwerwiegend chronisch krank. Seine Belastungsgrenze liegt damit bei 216 Euro.

Jeden Monat löst er drei Rezepte ein. Die Medikamente kosten 45, 120 und 160 Euro. 2026 zahlt er dafür 5, 10 und 10 Euro zu, zusammen 25 Euro. 2027 sind es 7,50, 12 und 15 Euro, also 34,50 Euro im Monat. Aufs Jahr gerechnet wären das 414 statt 300 Euro.

Mehr als 216 Euro muss Werner in keinem der beiden Jahre tragen. 2026 erreicht er die Grenze im September, 2027 schon im Juli. Mit Befreiungsantrag zahlt er 2027 also nicht mehr als vorher. Ohne gesammelte Quittungen und ohne Antrag wären es im Beispiel 198 Euro zu viel.

Krankengeld nach dem Jobende: 60 Prozent vom Netto

Für manche Betroffene wird eine weniger beachtete Regel deutlich teurer. Endet ein Arbeitsverhältnis während einer Krankschreibung, beträgt das Krankengeld nach dem neuen § 47 Absatz 2a SGB V ab dem Folgetag nur noch 60 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Mit mindestens einem Kind im steuerlichen Sinn sind es 67 Prozent. Die Regel gilt ab 2027.

Bisher richtet sich das Krankengeld nach 70 Prozent des Bruttoentgelts, gedeckelt bei 90 Prozent des Nettos. Bei 2.800 Euro brutto und 1.950 Euro netto ergibt das 1.755 Euro im Monat. Nach dem Jobende wären es künftig 1.170 Euro, also 585 Euro weniger. Der Vergleich ist vereinfacht, weil sich auch die Beitragsabzüge unterscheiden.

Der besondere Kündigungsschutz schwerbehinderter Beschäftigter hilft hier nur begrenzt. Eine Kündigung braucht zwar die Zustimmung des Integrations- oder Inklusionsamts. Ein befristeter Vertrag läuft aber auch während einer Krankschreibung aus.

Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen zum Jahreswechsel

Auf der Einnahmenseite gibt es ein Plus. Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Januar 2027 von 13,90 auf 14,60 Euro brutto je Stunde, die Minijob-Grenze von 603 auf 633 Euro im Monat, wie die Bundesregierung bestätigt. Beides gilt auch für schwerbehinderte Beschäftigte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Wer wegen einer Erkrankung 35 Stunden im Monat arbeitet, kommt 2026 auf 486,50 Euro und 2027 auf 511 Euro. Das sind 24,50 Euro mehr, und der Job bleibt unter der Minijob-Grenze. Beschäftigte im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen haben dagegen keinen Anspruch auf den Mindestlohn, weil sie rechtlich nicht als Arbeitnehmer gelten.

Behinderten-Pauschbetrag: Versorgungsamt meldet digital ans Finanzamt

Seit 2026 übermitteln die Versorgungsämter neue oder geänderte Feststellungen zum Grad der Behinderung und zu Merkzeichen elektronisch an das Finanzamt. Viele Betroffene merken das erst 2027 mit der Steuererklärung für 2026. Voraussetzung sind die Steuer-Identifikationsnummer und eine Einwilligung in die Datenübermittlung, die beim Versorgungsamt abgegeben wird. Darauf weist die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hin.

Den Pauschbetrag gibt es weiterhin nur auf Antrag in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen. Für Feststellungen aus der Zeit vor 2026 reicht wie bisher etwa eine Kopie des Ausweises. Die Beträge bleiben gleich: 1.140 Euro im Jahr bei einem GdB von 50, 2.120 Euro bei einem GdB von 80.

Teilkrankschreibung und EU-Ausweis kommen später

Die Teilarbeitsunfähigkeit nach § 44c SGB V startet erst am 1. Januar 2028. Ärztinnen und Ärzte können dann bei Erkrankungen, die voraussichtlich länger als vier Wochen dauern, eine Arbeitsunfähigkeit von 25, 50 oder 75 Prozent feststellen. Beschäftigte müssen einwilligen, der Arbeitgeber muss zustimmen und hat dafür sieben Kalendertage Zeit. Für die geleistete Arbeit gibt es anteiliges Gehalt, daneben teilweises Krankengeld. Einen Anspruch auf einen angepassten Arbeitsplatz schafft die Regel ausdrücklich nicht.

Beim Europäischen Behindertenausweis muss Deutschland die EU-Richtlinie 2024/2841 bis zum 5. Juni 2027 umsetzen, angewendet wird sie ab dem 5. Juni 2028. Ein deutscher Gesetzentwurf ist nach Recherche der Redaktion bis zum 26. Oktober 2026 nicht veröffentlicht. Der Schwerbehindertenausweis gilt unverändert weiter.

Die Stichtage für 2026 bis 2028 im Überblick

Die Tabelle zeigt den Stand vom 26. Oktober 2026.

BereichÄnderungGilt abVerfahrensstand
Zuzahlungen7,50 bis 15 Euro, Klinik 15 Euro je Tag1. Januar 2027Gesetz verkündet
Krankengeld nach Jobende60 oder 67 Prozent vom Netto1. Januar 2027Gesetz verkündet
Mindestlohn14,60 Euro je Stunde1. Januar 2027per Verordnung festgelegt
Minijob-Grenze633 Euro im Monat1. Januar 2027festgelegt
Behinderten-Pauschbetragelektronischer Nachweis1. Januar 2026in Kraft
Teilarbeitsunfähigkeit25, 50 oder 75 Prozent1. Januar 2028Gesetz verkündet, Details beim G-BA offen
EU-Behindertenausweisnationale Umsetzung, dann Anwendung5. Juni 2027 und 5. Juni 2028kein Gesetzentwurf

Fragen und Antworten zur Schwerbehinderung 2027

Wer muss 2027 keine Zuzahlungen leisten?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich befreit. Erwachsene werden erst befreit, wenn sie ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben und die Krankenkasse eine Befreiung ausstellt. Ein Grad der Behinderung oder ein Merkzeichen allein reicht dafür nicht.

Wie wird die Belastungsgrenze für chronisch Kranke berechnet?

Maßgeblich sind die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt aller Haushaltsmitglieder im Kalenderjahr, von denen Freibeträge für Angehörige abgezogen werden. Schwerwiegend chronisch Kranke zahlen höchstens ein Prozent davon, alle anderen zwei Prozent. Der Chroniker-Status muss ärztlich bescheinigt werden.

Ab wann gibt es die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschlag?

Ab dem Jahrgang 1964 liegt die Grenze bei 65 Jahren. Ein früherer Start ist ab 62 Jahren möglich, dann mit einem dauerhaften Abschlag von 10,8 Prozent. Voraussetzung sind ein GdB von mindestens 50 bei Rentenbeginn und 35 Versicherungsjahre.

Muss der Schwerbehindertenausweis wegen des EU-Ausweises umgetauscht werden?

Nein. Der deutsche Ausweis bleibt gültig und ist im Inland weiter der Nachweis für Nachteilsausgleiche. Der europäische Ausweis soll vor allem bei Aufenthalten in anderen EU-Staaten den Zugang zu dortigen Vergünstigungen erleichtern. Wie und wo er beantragt wird, steht noch nicht fest.

Einschätzung der Redaktion

Die Mehrkosten treffen vor allem jene, die am häufigsten krank sind. Die Belastungsgrenze federt das für viele ab, allerdings nur auf Antrag. In der Praxis scheitert es oft genau daran: Quittungen gehen verloren, die Chroniker-Bescheinigung fehlt, das Verfahren ist umständlich. Aus Sicht der Redaktion sollten die Krankenkassen die Zuzahlungen über die E-Rezept-Daten selbst mitzählen und automatisch befreien. Beim Krankengeld nach dem Jobende wiegt die Kürzung schwerer. Betroffen sind Menschen, die in dieser Lage weder arbeiten noch sich ernsthaft bewerben können. Dass die Teilkrankschreibung erst 2028 kommt, kostet ein Jahr, in dem sie chronisch Kranken den Wiedereinstieg erleichtern könnte.

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