Renteneintrittsalter steigt auf 64,7 Jahre: Neurentner gehen 2,4 Jahre später

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Wer 2025 zum ersten Mal eine Altersrente bezog, war im Durchschnitt 64,7 Jahre alt. Im Jahr 2000 lag das Renteneintrittsalter laut Jahresbericht der Deutschen Rentenversicherung noch bei 62,3 Jahren. Die neuen Zahlen fallen mitten in den Streit um die Rentenreform. Für Beschäftigte kurz vor dem Ruhestand zählt jeder Monat, denn ein vorgezogener Rentenbeginn kostet dauerhaft Geld.

Renteneintrittsalter 2025: Was die Statistik der Rentenversicherung zeigt

Die Deutsche Rentenversicherung hat in ihrem Jahresbericht 2025 ausgewertet, mit welchem Alter Versicherte erstmals Rente beziehen. Bei den Altersrenten sind es jetzt 64,7 Jahre, bei Männern und Frauen gleichermaßen. Vor 25 Jahren gingen Männer im Schnitt mit 62,2 Jahren und Frauen mit 62,3 Jahren in Altersrente. Der Ruhestand beginnt damit heute rund zweieinhalb Jahre später.

Rechnet man alle Versichertenrenten ein, also auch die Renten wegen Erwerbsminderung, liegt der Durchschnitt niedriger. 2025 waren es 62,9 Jahre. Hier gibt es noch einen kleinen Unterschied zwischen den Geschlechtern: Männer kamen auf 63,1 Jahre, Frauen auf 62,8 Jahre.

Durchschnittliches Renteneintrittsalter20002025
Altersrenten insgesamt62,3 Jahre64,7 Jahre
Altersrenten Männer62,2 Jahre64,7 Jahre
Altersrenten Frauen62,3 Jahre64,7 Jahre
Alle Versichertenrenten60,2 Jahre62,9 Jahre
Alle Versichertenrenten Männer59,8 Jahre63,1 Jahre
Alle Versichertenrenten Frauen60,5 Jahre62,8 Jahre

Warum der Ruhestand heute später beginnt

Die Rentenversicherung nennt zwei Gründe. Der erste ist die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen. Für den Jahrgang 1959 lag die Regelaltersgrenze 2025 bei 66 Jahren und zwei Monaten. Wer 1960 geboren wurde, erreicht sie mit 66 Jahren und vier Monaten. Ab dem Jahrgang 1964 gilt die Rente mit 67, die damit im Jahr 2031 vollständig erreicht ist.

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Der zweite Grund liegt weiter zurück. Zwei Rentenarten, die teils schon ab 60 möglich waren, sind ausgelaufen: die Altersrente für Frauen und die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit. Für Frauen zeigt sich der Wandel auch in den Erwerbsbiografien. Bei Rentenbeginn kamen sie 2005 auf durchschnittlich 25,5 Versicherungsjahre, 2025 bereits auf 38,1 Jahre.

Frührente bleibt trotz höherem Renteneintrittsalter verbreitet

Ein späterer Durchschnitt heißt nicht, dass die meisten bis zur Regelaltersgrenze arbeiten. 2025 begannen 925.865 neue Altersrenten. Nur 356.388 davon waren Regelaltersrenten, 5,8 Prozent weniger als im Vorjahr. Den Rückgang erklärt die Rentenversicherung vor allem damit, dass die Altersgrenze für den Jahrgang 1959 erstmals um zwei Monate statt um einen stieg. Weniger Versicherte erreichten sie deshalb innerhalb des Kalenderjahres.

Rund sechs von zehn neuen Altersrenten waren damit vorgezogene Renten. Am häufigsten genutzt wurde die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren. Sie machte 28,3 Prozent aller Altersrentenzugänge aus. Die Rente für langjährig Versicherte, die nach 35 Jahren mit Abschlägen möglich ist, legte um 5,7 Prozent zu, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen um 6,4 Prozent. Hier wirken sich die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer aus, die jetzt das Rentenalter erreichen.

Rentenreform: Wie es mit dem Renteneintrittsalter weitergeht

Stand: 27. Oktober 2026. Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 insgesamt 33 Empfehlungen vorgelegt. Nach 2031 soll die Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Entwickelt sich diese wie vom Statistischen Bundesamt angenommen, stiege die Grenze bis 2041 auf etwa 67,5 Jahre. Die Rente nach 35 Versicherungsjahren soll erst ab 64 statt ab 63 möglich sein, die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren soll entfallen.

Die Rentenversicherung weist auf ihrer Übersicht zu den Empfehlungen der Alterssicherungskommission darauf hin, dass die Vorschläge keine Gesetzeskraft haben. Bis zu einer Neuregelung gilt das bestehende Rentenrecht.

Ein Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor. Nach dem Rücktritt von Bärbel Bas hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 13. Oktober 2026 Alexander Schweitzer zum neuen Bundesminister für Arbeit und Soziales ernannt. Schweitzer hatte sich Ende September gegen die Abschaffung der Rente nach 45 Jahren ausgesprochen und erwartet nach eigenen Worten einen Kompromiss in der Koalition. Bundeskanzler Friedrich Merz will den Entwurf noch 2026 im Kabinett beschließen und im ersten Quartal 2027 durch den Bundestag bringen. Wie lange Übergangsfristen ausfallen und welche Jahrgänge betroffen wären, ist offen.

Beispielrechnung: Was ein früherer Rentenbeginn kostet

Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze sinkt die Rente um 0,3 Prozent, und zwar lebenslang. Ein Beispiel: Ein Lagerarbeiter des Jahrgangs 1964 hat 38 Versicherungsjahre gesammelt. Mit 67 käme er auf eine Rente von 1.520 Euro brutto.

Geht er nach heutigem Recht mit 63 in Rente, sind das 48 Monate früher. Der Abschlag beträgt 14,4 Prozent oder 218,88 Euro. Ihm blieben 1.301,12 Euro. Würde die Altersgrenze wie empfohlen auf 64 steigen, wäre der frühestmögliche Beginn 36 Monate vor der Regelaltersgrenze. Der Abschlag läge dann bei 10,8 Prozent oder 164,16 Euro, die Rente bei 1.355,84 Euro. Dafür müsste er ein Jahr länger arbeiten oder die Lücke anders überbrücken. In der Praxis fällt die Rente bei einem früheren Beginn noch etwas niedriger aus, weil in den fehlenden Jahren keine Beiträge mehr hinzukommen.

Häufige Fragen zum Renteneintrittsalter

Wann kann der Jahrgang 1964 in Rente gehen?

Die Regelaltersgrenze liegt für den Jahrgang 1964 bei 67 Jahren. Mit 45 Versicherungsjahren ist nach geltendem Recht ein abschlagsfreier Rentenbeginn mit 65 möglich. Mit 35 Versicherungsjahren können Versicherte ab 63 in Rente gehen, dann mit Abschlägen.

Wie hoch ist der Abschlag bei einer vorgezogenen Altersrente?

Pro Monat vor der Regelaltersgrenze beträgt der Abschlag 0,3 Prozent. Bei einem Rentenbeginn vier Jahre vor der Regelaltersgrenze summiert er sich auf 14,4 Prozent. Der Abschlag gilt für die gesamte Rentenbezugsdauer und wirkt sich auch auf eine spätere Hinterbliebenenrente aus.

Lassen sich die heutigen Regeln mit einem frühen Rentenantrag sichern?

Nein. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung gelten die Regeln, die zum Zeitpunkt des Rentenbeginns in Kraft sind. Ein Antrag ist frühestens ein Jahr vor dem gewünschten Rentenbeginn möglich.

Wie hoch ist die durchschnittliche Altersrente?

Zum Jahresende 2025 lag der durchschnittliche Zahlbetrag aller Altersrenten bei 1.195 Euro, nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Frauen erhielten im Schnitt 994 Euro, Männer 1.449 Euro. Die Lücke erklärt sich vor allem durch kürzere Versicherungszeiten und niedrigere Einkommen von Frauen.

Einschätzung der Redaktion

Das gestiegene Renteneintrittsalter zeigt, dass frühere Reformen wirken. Die Menschen arbeiten heute deutlich länger als vor 25 Jahren. Gleichzeitig gehen noch immer sechs von zehn Neurentnern vor der Regelaltersgrenze. Viele davon haben 45 Jahre gearbeitet oder sind gesundheitlich eingeschränkt. Eine Reform, die diese Wege schließt, muss für körperlich belastete Berufe eine verlässliche Alternative bieten. Die vorgeschlagene Schutzrente kann das leisten, wenn die Gesundheitsprüfung nicht zur bürokratischen Hürde wird. Was Versicherte jetzt am wenigsten brauchen, ist ein weiteres halbes Jahr Ungewissheit darüber, welche Regeln für ihren Jahrgang gelten.

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