Rund 1,156 Milliarden Euro will der Bund im Jahr 2027 beim Wohngeld sparen. So steht es im Gesetzentwurf, den der Bundestag am 8. Oktober 2026 in erster Lesung beraten hat. Für Alleinstehende mit Wohngeld bei 1.300 Euro Rente ginge es um rund 61 Euro weniger im Monat. Die Miete bindet bei ihnen ohnehin einen großen Teil der Rente.
Wohngeld bei 1.300 Euro Rente: So rechnet die Wohngeldstelle 2026
Ausgangspunkt ist die Bruttorente, nicht der Betrag auf dem Konto. Von 1.300 Euro zieht die Wohngeldstelle zuerst die Werbungskostenpauschale für Renten ab, umgerechnet 8,50 Euro im Monat. Weil Rentnerinnen und Rentner Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, folgt ein pauschaler Abzug von zehn Prozent. Übrig bleiben 1.162,35 Euro. Mit diesem Einkommen geht die Rechnung in die Wohngeldformel nach Paragraf 19 Wohngeldgesetz.
Auf der anderen Seite steht die Bruttokaltmiete, also Kaltmiete plus kalte Nebenkosten. Berücksichtigt wird sie nur bis zu einem Höchstbetrag, der von der Mietenstufe des Wohnorts abhängt. Dazu kommt ein fester Betrag für die Heizkosten. Für eine Person sind das nach § 12 Wohngeldgesetz derzeit 110,40 Euro: 96 Euro dauerhafte Heizkostenkomponente und 14,40 Euro Entlastung wegen der CO2-Bepreisung. Die echte Heizkostenabrechnung spielt dabei keine Rolle.
Ein Beispiel: Eine alleinstehende Rentnerin wohnt in einer Stadt der Mietenstufe III und zahlt 455 Euro bruttokalt. Die Wohngeldstelle setzt 565,40 Euro an Wohnkosten an. Nach der Formel ergeben sich rund 171 Euro Wohngeld im Monat.
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Wohngeld-Höchstbeträge: Ab dieser Miete steigt der Zuschuss nicht mehr
Für Alleinstehende liegt der Höchstbetrag je nach Mietenstufe zwischen 361 und 677 Euro. Hinzu kommt eine Klimakomponente von 19,20 Euro. Liegt die Bruttokaltmiete darüber, bringt der übersteigende Teil kein zusätzliches Wohngeld.
Die Tabelle zeigt das Wohngeld für eine alleinstehende Person mit 1.300 Euro Bruttorente, deren Miete den Höchstbetrag erreicht. Die Spalte für 2027 ist eine eigene Nachrechnung auf Grundlage des Regierungsentwurfs.
| Mietenstufe | Bruttokaltmiete ab | Wohngeld 2026 | Nach Entwurf ab 2027 |
|---|---|---|---|
| I | 380,20 Euro | 133 Euro | 72 Euro |
| II | 427,20 Euro | 157 Euro | 95 Euro |
| III | 475,20 Euro | 181 Euro | 120 Euro |
| IV | 530,20 Euro | 209 Euro | 148 Euro |
| V | 581,20 Euro | 235 Euro | 174 Euro |
| VI | 634,20 Euro | 262 Euro | 201 Euro |
| VII | 696,20 Euro | 294 Euro | 232 Euro |
Die Werte für 2027 gelten nur unter Vorbehalt. Der Entwurf ordnet die Gemeinden ab Januar 2027 neu den Mietenstufen zu. Die Rechnung unterstellt, dass ein Wohnort in seiner Stufe bleibt und die Höchstbeträge gleich bleiben, weil die reguläre Anpassung ausgesetzt werden soll.
Wohngeld-Reform 2027: Was der Entwurf an der Rechnung ändert
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes am 6. Juli 2026 beschlossen. Zwei Änderungen treffen Rentenhaushalte direkt. Die dauerhafte Heizkostenkomponente für eine Person soll von 96 auf 48 Euro sinken, der gesamte Heizkostenbetrag damit von 110,40 auf 62,40 Euro. In der Formel steigt der Wert „c“ für Alleinstehende von 0,0000408 auf 0,00006446. Das Einkommen wiegt dadurch schwerer.
Für die Rentnerin aus dem Beispiel blieben so noch rund 110 Euro statt 171 Euro. In allen sieben Mietenstufen liegt das Minus bei 1.300 Euro Bruttorente bei rund 61 Euro. Neu wäre außerdem eine Untergrenze: Unter 15 Euro im Monat soll kein Wohngeld mehr gezahlt werden.
Stand 30. Oktober 2026 ist die Reform nicht beschlossen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme gewarnt, dass mehr Haushalte mit geringem Einkommen auf Grundsicherung angewiesen sein könnten. Im Bundestag liegt der Entwurf beim Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, der für den 4. November 2026 eine öffentliche Anhörung angesetzt hat. Weil die Länder das Wohngeld zur Hälfte bezahlen, muss am Ende auch der Bundesrat zustimmen.
Für laufende Bescheide sieht der Entwurf einen Bestandsschutz vor. Wohngeld, das vor dem 1. Januar 2027 bewilligt wurde, soll bis zum Ende des Bewilligungszeitraums in der bisherigen Höhe weiterlaufen.
Bruttorente, Grundrentenzeiten, Zusatzeinkünfte: Was den Betrag verschiebt
Alle Zahlen gelten für 1.300 Euro brutto. Wer 1.300 Euro nach Abzug der Kassenbeiträge ausgezahlt bekommt, hat eine höhere Bruttorente. Das Wohngeld fällt dann niedriger aus oder entfällt ganz.
In die andere Richtung wirkt der Freibetrag für Menschen mit mindestens 33 Jahren an Grundrentenzeiten. Er senkt das anrechenbare Einkommen, auch wenn kein Grundrentenzuschlag gezahlt wird. Eine Betriebsrente, eine Witwenrente oder regelmäßige Zinserträge erhöhen dagegen das Einkommen und drücken den Zuschuss.
Häufige Fragen zum Wohngeld bei 1.300 Euro Rente
Ab wann zahlt die Wohngeldstelle bei einem Antrag im November?
Wohngeld gibt es ab dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag bei der Behörde eingeht. Ein Antrag vom 20. November 2026 wirkt also auf den 1. November zurück. Für frühere Monate wird nur in wenigen gesetzlichen Ausnahmefällen gezahlt.
Gilt ein Wohngeldbescheid aus 2026 nach der Reform weiter?
Nach dem Regierungsentwurf ja. Ein vor dem 1. Januar 2027 bewilligter Betrag bleibt bis zum Ende des Bewilligungszeitraums unverändert. Erst der Folgeantrag würde nach neuem Recht berechnet. Der Bundestag kann diese Übergangsregel noch ändern.
Was gilt für Ehepaare mit zusammen 1.300 Euro Rente?
Für zwei Personen gelten eigene Höchstbeträge, ein Heizkostenbetrag von 142,60 Euro und andere Werte in der Formel. Die Zahlen für Alleinstehende lassen sich deshalb nicht übertragen. Ein genaues Ergebnis liefert nur eine Berechnung mit allen Angaben des Haushalts.
Was passiert, wenn Rente und Wohngeld nicht zum Leben reichen?
Dann kann ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter bestehen. Diese Leistung übernimmt angemessene Wohnkosten selbst, zusätzliches Wohngeld gibt es daneben in der Regel nicht. Sinkt das Wohngeld 2027 wie geplant, könnten mehr Rentnerhaushalte an diese Grenze rutschen.
Einschätzung der Redaktion
Wohngeld ist für viele Rentnerinnen und Rentner die Leistung, die sie vom Sozialamt fernhält. Wer 1.300 Euro Rente hat, hat meist Jahrzehnte gearbeitet und möchte keinen Grundsicherungsantrag stellen. Gerade diese Gruppe würde die Reform spürbar treffen. 61 Euro im Monat sind bei einer kleinen Rente keine Rundungsdifferenz, das ist ein Teil des Lebensmittelbudgets. Dass der Bund sparen muss, ist nachvollziehbar. Die Frage ist, ob die Ersparnis bleibt, wenn ein Teil der Betroffenen in die Grundsicherung wechselt und dort Kosten verursacht. Der Bundesrat hat genau darauf hingewiesen. Die Anhörung am 4. November sollte diese Gegenrechnung offenlegen.