Seit dem 23. Juni liegen 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission vor, einen Gesetzentwurf aus dem Arbeitsministerium gibt es Ende Oktober noch nicht, berichtet das ZDF. Für Menschen mit Erwerbsminderungsrente bleibt damit alles beim Alten. Wer trotz Erkrankung wieder mehr arbeiten will, hat weiter nur sechs Monate Schutz, obwohl bei kleinen Renten jeder Zuverdienst zählt.
Erwerbsminderungsrente: Diese Änderungen schlägt die Kommission vor
Drei Empfehlungen betreffen Erwerbsgeminderte direkt. Die erste setzt bei der Frage an, wer überhaupt als erwerbsgemindert gilt. Heute entscheidet vor allem die Stundenzahl: Unter drei Stunden täglicher Leistungsfähigkeit führt zur vollen Rente, drei bis unter sechs Stunden zur teilweisen. Die Kommission will den Begriff überarbeiten und dabei stärker berücksichtigen, ob Menschen mit rund drei Stunden Leistungsvermögen tatsächlich eine Stelle finden. Eine feste neue Grenze hat sie nicht vorgeschlagen.
Die zweite Empfehlung gilt älteren Beschäftigten. Laut Deutscher Rentenversicherung sollen Versicherte, die ihren langjährigen Beruf nachweislich aus Gesundheitsgründen nicht mehr ausüben können, zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen können, weitere drei Jahre früher mit Abschlägen. Voraussetzung wären 35 Versicherungsjahre. Umschulungen sollen in dieser Altersgruppe nicht mehr verlangt werden.
Die dritte Empfehlung betrifft Menschen, die bereits eine EM-Rente beziehen: Der geschützte Arbeitsversuch soll von sechs auf zwölf Monate wachsen. Außerdem empfiehlt die Kommission einen Freibetrag für gesetzliche Renten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Höhe ist offen.
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Sollte die geschützte Arbeitserprobung bei der Erwerbsminderungsrente auf zwölf Monate verlängert werden?
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Rentenreform nach dem Ministerwechsel: Stand 31. Oktober 2026
Der Koalitionsausschuss hatte Anfang Juli angekündigt, die Empfehlungen vollständig umzusetzen. Seitdem ist wenig passiert. Am 12. Oktober trat Bärbel Bas zurück, einen Tag später übernahm Alexander Schweitzer das Arbeitsministerium. Kanzler Friedrich Merz will den Entwurf noch in diesem Jahr durch das Kabinett bringen, beschließen sollen Bundestag und Bundesrat im ersten Quartal 2027. Öffentlich gestritten wird vor allem über die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren. Die Punkte zur Erwerbsminderung spielen in der Debatte bisher kaum eine Rolle.
| Bereich | Geltendes Recht | Vorschlag der Kommission | Stand |
|---|---|---|---|
| Begriff der Erwerbsminderung | Stundengrenzen 3 und 6 Stunden | Vermittlungschancen stärker berücksichtigen | kein Gesetzentwurf |
| Rentennahe Versicherte | Verweis auf den allgemeinen Arbeitsmarkt | 2 Jahre früher abschlagsfrei, 3 weitere mit Abschlag, 35 Versicherungsjahre | kein Gesetzentwurf |
| Arbeitserprobung | regelmäßig 6 Monate | regelmäßig 12 Monate | kein Gesetzentwurf |
| Grundsicherung | Rente voll angerechnet | Freibetrag für Renteneinkünfte | Höhe offen |
Arbeitserprobung und Hinzuverdienst: Was 2026 gilt
Die geschützte Arbeitserprobung gibt es seit 2024. Sie greift, wenn eine Tätigkeit über das Leistungsvermögen hinausgeht, das der Rentenbewilligung zugrunde lag. Nach Angaben der Rentenversicherung dauert sie in der Regel sechs Monate und kann im Einzelfall verlängert werden. Klappt der Versuch dauerhaft, prüft die Rentenversicherung den Anspruch für die Zukunft. Für die Vergangenheit fordert sie nichts zurück.
Der Schutz betrifft den Rentenanspruch, nicht die Auszahlung. Die Hinzuverdienstgrenzen gelten weiter. 2026 liegen sie bei 20.763,75 Euro im Jahr für die volle EM-Rente und bei mindestens 41.527,50 Euro für die teilweise. Wer darüber liegt, verliert 40 Prozent eines Zwölftels des Überschreitungsbetrags pro Monat.
Ein Rechenbeispiel: Eine Bezieherin einer vollen EM-Rente verdient 2026 insgesamt 23.000 Euro. Sie liegt 2.236,25 Euro über der Grenze. Ein Zwölftel davon sind 186,35 Euro, 40 Prozent davon 74,54 Euro. Um diesen Betrag sinkt ihre Rente monatlich.
Rentennahe Jahrgänge: Was der neue Zugang bringen könnte
Wie stark der Vorschlag für Ältere wirken würde, zeigt ein Beispiel. Ein Dachdecker, Jahrgang 1966, hat 38 Versicherungsjahre und kann wegen eines Rückenleidens nicht mehr aufs Dach. Seine Regelaltersgrenze liegt heute bei 67. Nach dem Kommissionsmodell könnte er mit 65 ohne Abschläge gehen, frühestens mit 62 mit Abschlägen. Beim heutigen Satz von 0,3 Prozent pro Monat wären das für 36 Monate 10,8 Prozent. Aus 1.250 Euro Bruttorente würden 1.115 Euro. Ob dieser Abschlagssatz und diese Altersgrenzen so kommen, ist offen.
Bestehende EM-Renten und laufende Anträge
Bewilligte Renten werden wegen der Empfehlungen nicht automatisch neu geprüft. Es gelten die Bescheide. Für neue Anträge gilt das heutige Recht nach dem SGB VI. Die Rentenversicherung stellt klar, dass Leistungen, die noch nicht gesetzlich geregelt sind, auch nicht beantragt werden können.
Häufige Fragen zur Reform der Erwerbsminderungsrente
Ab wann gilt die zwölfmonatige Arbeitserprobung?
Bisher gar nicht. Es gibt weder einen Gesetzentwurf noch einen Termin für das Inkrafttreten. Nach dem Zeitplan des Kanzlers sollen Bundestag und Bundesrat im ersten Quartal 2027 entscheiden.
Wird eine bewilligte Erwerbsminderungsrente wegen der Reform neu geprüft?
Aus den Empfehlungen folgt keine Neubewertung. Bestehende Renten richten sich weiter nach den erteilten Bescheiden. Ob Übergangsregeln später auch Bestandsrenten betreffen, legt erst das Gesetz fest.
Bringt es etwas, einen EM-Rentenantrag bis zur Reform zurückzuhalten?
Nach Angaben der Rentenversicherung gelten die Regeln, die zum Rentenbeginn in Kraft sind. Eine künftige Rechtslage lässt sich nicht vorab sichern. Ein Antrag wird deshalb nach dem Recht beurteilt, das bei seiner Prüfung gilt.
Was passiert mit der Arbeitsmarktrente?
Heute erhält eine volle Rente, wer drei bis unter sechs Stunden arbeiten kann, aber keinen passenden Teilzeitplatz findet. Die Kommission empfiehlt nur, den Begriff der Erwerbsminderung zu überarbeiten. Ob und wie sich das auf die Arbeitsmarktrente auswirkt, ist offen.
Einschätzung der Redaktion
Die Vorschläge zur Erwerbsminderung gehören zu den wenigen Teilen des Kommissionsberichts, die Betroffenen etwas bringen würden. Ein Jahr Arbeitsversuch passt besser zu Krankheiten, die in Schüben verlaufen. Der erleichterte Zugang für ältere Beschäftigte schließt eine Lücke, die seit dem Wegfall der Berufsunfähigkeitsrente für jüngere Jahrgänge besteht. Dass diese Punkte nun im Streit um die Rente nach 45 Jahren untergehen, ist bedauerlich. Sie kosten vergleichsweise wenig und ließen sich vorziehen. Wer heute einen Arbeitsversuch plant, braucht Planungssicherheit, keine Ankündigungen.