Bürgergeld-Empfänger stehen vor dem laufenden Problem , steigende Mieten und insbesondere Heizkosten bewältigen zu müssen. Das Jobcenter muss die Heizkosten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom Prinzip her übernehmen. Doch nicht alle Heizkosten werden übernommen. Wie hoch dürfen sie sein und was ist im Einzelfall hinsichtlich der Angemessenheit zu beachten? Nachfolgend die aktuelle Richtwerte zu den Heizkosten für 2025.
Was umfasst das Bürgergeld in Bezug auf Heizkosten?
Neben dem monatlichen Regelsatz für den Lebensunterhalt übernimmt das Jobcenter beim Bürgergeld auch die Kosten der Unterkunft – dazu zählen:
- Bruttokaltmiete (Miete inklusive kalter Nebenkosten)
- Heizkosten (inklusive Warmwasser, sofern zentral erzeugt)
Stromkosten für Haushaltsstrom werden hingegen nicht gesondert übernommen, da sie im Regelsatz enthalten sind.
Welche Heizkosten übernimmt das Jobcenter?
Das Jobcenter zahlt die tatsächlichen Heizkosten, solange diese angemessen sind. Die Angemessenheit richtet sich nach dem bundesweiten Heizspiegel, wobei regionale Unterschiede berücksichtigt werden können. Entscheidend ist:
- Art der Heizung spielt keine Rolle (Gas, Öl, Fernwärme, etc.)
- Angemessenheit: Der Verbrauch und die Kosten dürfen den Durchschnitt vergleichbarer Haushalte nicht deutlich überschreiten.
Durchschnittliche Heizkosten (Stand 2025)
Haushaltsgröße | Heizkosten (€/Monat) | Heizkosten (€/m²) |
---|---|---|
1 Person | 66,57 | 1,55 |
2 Personen | 97,60 | 1,67 |
3 Personen | 115,60 | 1,74 |
4 Personen | 130,31 | 1,80 |
5 Personen | 143,31 | 1,84 |
6+ Personen | 165,99 | 1,88 |
Diese Werte dienen als Orientierung. Die tatsächliche Übernahme hängt von der individuellen Situation und dem regionalen Mietspiegel ab.
Angemessenheit der Heizkosten: Richtwerte und Besonderheiten
Die Angemessenheit richtet sich nach bundesweiten und regionalen Richtwerten, die sich am Heizkostenspiegel und an der Haushaltsgröße orientieren.
Richtwerte für angemessene Heizkosten (Beispiel Erdgas, Stand 2025):
Haushaltsgröße | Wohnfläche | Monatliche Höchstgrenze Heizkosten (Erdgas) |
---|---|---|
1 Person | 50 m² | 133,86 € |
2 Personen | 60 m² | 156,40 € |
3 Personen | 75 m² | 190,21 € |
4 Personen | 85 m² | 212,75 € |
5 Personen | 95 m² | 235,29 € |
Jede weitere | +10 m² | +22,54 € |
Für andere Heizarten (z.B. Heizöl, Fernwärme, Wärmepumpe) gelten abweichende Werte, die ebenfalls regelmäßig angepasst werden.
- Richtwerte: Für eine Einzelperson gelten zum Beispiel 50 m² Wohnfläche und ein Jahresverbrauch von 10.300 kWh Gas als angemessen (entspricht etwa 1.580 € pro Jahr).
- Karenzzeit: Im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs (Karenzzeit) werden die tatsächlichen Wohnkosten übernommen, die Heizkosten müssen aber von Anfang an angemessen sein. Es gibt keine Karenzzeit für die Heizkosten.
- Einzelfallprüfung: Das Jobcenter berücksichtigt individuelle Faktoren wie schlechte Isolierung, kleine Kinder, Alter oder Erkrankungen. In solchen Fällen können auch höhere Heizkosten als angemessen gelten.
Kostensenkungsverfahren: Was passiert bei zu hohen Heizkosten?
- Kostensenkungsverfahren: Liegen die Heizkosten dauerhaft über dem Richtwert, fordert das Jobcenter nach Ablauf der Karenzzeit dazu auf, die Kosten zu senken – etwa durch sparsameres Heizen, einen Anbieterwechsel oder einen Umzug.
- Nachzahlungen: Auch hohe Heizkostennachzahlungen können übernommen werden, wenn sie angemessen sind und ein Leistungsanspruch besteht. In solchen Fällen kann Bürgergeld auch für einzelne Monate rückwirkend beantragt werden.
Antragstellung und Voraussetzungen
Die Heizkosten werden übernommen
- Antrag: Heizkosten werden im Rahmen des Bürgergeld-Antrags beim Jobcenter geltend gemacht. Auch bei Nachzahlungen ist eine rückwirkende Antragstellung bis zu drei Monate nach Fälligkeit möglich.
- Vermögensprüfung: Für den Bezug von Bürgergeld gelten Vermögensgrenzen (z. B. 40.000 € für Einzelpersonen, 15.000 € für jede weitere Person).
- Erwerbsfähigkeit: Bürgergeld erhalten nur erwerbsfähige Hilfebedürftige, deren Einkommen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Heizkostenübernahme durch das Jobcenter ist ein Unterfall der Bürgergeld – Leistungen!
Sonderfälle: Mehr- und Sonderbedarfe
Zusätzlich zu den regulären Heizkosten können Bürgergeld-Empfänger unter bestimmten Bedingungen Mehrbedarfe (z. B. bei dezentraler Warmwassererzeugung, Schwangerschaft, Krankheit) oder Sonderbedarfe (z. B. für Nachzahlungen oder Reparaturen) geltend machen.
Zusammenfassung zu den Heizkosten beim Bürgergeld
Bürgergeld-Empfänger haben Anspruch auf die Übernahme angemessener Heizkosten durch das Jobcenter. Die Angemessenheit richtet sich nach bundesweiten und regionalen Richtwerten und wird im Einzelfall geprüft. Wichtig dabei ist für den einzelnen Leistungsbezieher, dass die Heizkosten nicht dauerhaft über den festgelegten Grenzen liegen. Bei Nachzahlungen oder besonderen Umständen kann ein Antrag auf Übernahme auch von hohen Heizkoten beim Jobcenter gestellt werden