Familien stehen in Deutschland zahlreiche Sozialleistungen zur Verfügung, die wir Ihnen hier vorstellen möchten. Besonders wichtig sind dabei das Kindergeld, der Kindesunterhalt, der Unterhaltsvorschuss und weitere Geldleistungen wie Kinderzuschlag, Bürgergeld oder das Bildungspaket. Im Folgenden erhalten Sie einen umfassenden Überblick über diese Leistungen und deren Voraussetzungen.
Kindergeld: Grundversorgung für jedes Kind
Das Kindergeld ist die zentrale staatliche Leistung für Familien und wird unabhängig vom Einkommen gezahlt. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld 255 Euro pro Kind und Monat – und das für jedes Kind, unabhängig von der Kinderzahl. Das Kindergeld sichert die grundlegende Versorgung des Kindes ab der Geburt bis mindestens zum 18. Lebensjahr, in bestimmten Fällen auch darüber hinaus.
Voraussetzungen für Kindergeld
- Das Kind muss in Deutschland leben.
- Der Antragsteller muss in Deutschland wohnen oder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein.
- Kindergeld wird in der Regel bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, bei Ausbildung oder Studium bis maximal zum 25. Lebensjahr.
Kindesunterhalt: Finanzielle Verantwortung der Eltern
Der Kindesunterhalt ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung, die von dem Elternteil gezahlt wird, bei dem das Kind nicht lebt. Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die jährlich angepasst wird. Zum 1. Januar 2025 wurden die Sätze leicht erhöht:
Altersstufe | Mindestunterhalt 2025 pro Monat |
---|---|
0–5 Jahre | 482 Euro |
6–11 Jahre | 554 Euro |
12–17 Jahre | 649 Euro |
ab 18 Jahre | 693 Euro |
Der tatsächlich zu zahlende Betrag reduziert sich um das hälftige Kindergeld, da dieses beiden Elternteilen zugutekommt.
Wer muss Unterhalt zahlen?
- Unterhaltspflichtig ist der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, sofern er leistungsfähig ist.
- Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes.
Unterhaltsvorschuss: Staatliche Hilfe für Alleinerziehende
Kann der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlen, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Diese Leistung ist besonders für Alleinerziehende wichtig und sichert die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes.
Voraussetzungen für Unterhaltsvorschuss
- Das Kind lebt mit dem alleinerziehenden Elternteil in Deutschland.
- Der andere Elternteil zahlt keinen oder zu wenig Unterhalt.
- Für Kinder von 12 bis 17 Jahren gelten zusätzliche Bedingungen, etwa dass sie nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen sind oder der alleinerziehende Elternteil ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto monatlich hat.
Kinderzuschlag
- Für Familien mit geringem Einkommen gibt es zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag von bis zu 297 Euro pro Kind und Monat (2025).
- Der Kinderzuschlag wird abhängig vom Einkommen gezahlt und kann mit anderen Leistungen wie Wohngeld kombiniert werden.
Bürgergeld für Kinder
- Familien mit sehr geringem Einkommen oder ohne Erwerbseinkommen können Bürgergeld beantragen.
- Die Regelsätze für Kinder liegen 2025 je nach Alter zwischen 357 Euro (0–5 Jahre) und 471 Euro (14–17 Jahre) monatlich.
Bildung und Teilhabe
- Für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen gibt es das Bildungspaket. Es umfasst Zuschüsse für Schulmaterial, Ausflüge, Klassenfahrten und Freizeitaktivitäten.
- 2025 erhalten berechtigte Familien zusätzlich 195 Euro pro Kind für Bildung und Freizeit.
Weitere Leistungen für Familien
- Elterngeld: Einkommensersatz bei Geburt eines Kindes.
- Mutterschaftsleistungen: Schutz und finanzielle Unterstützung während und nach der Schwangerschaft.
- Steuerliche Entlastungen: Familien profitieren von verschiedenen Steuervergünstigungen.