Familie: Sozialleistungen und finanzielle Unterstützung für Eltern und Kinder

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Familien stehen in Deutschland zahlreiche Sozialleistungen zur Verfügung, die wir Ihnen hier vorstellen möchten. Besonders wichtig sind dabei das Kindergeld, der Kindesunterhalt, der Unterhaltsvorschuss und weitere Geldleistungen wie Kinderzuschlag, Bürgergeld oder das Bildungspaket. Im Folgenden erhalten Sie einen umfassenden Überblick über diese Leistungen und deren Voraussetzungen.

Kindergeld: Grundversorgung für jedes Kind

Das Kindergeld ist die zentrale staatliche Leistung für Familien und wird unabhängig vom Einkommen gezahlt. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld 255 Euro pro Kind und Monat – und das für jedes Kind, unabhängig von der Kinderzahl. Das Kindergeld sichert die grundlegende Versorgung des Kindes ab der Geburt bis mindestens zum 18. Lebensjahr, in bestimmten Fällen auch darüber hinaus.

Voraussetzungen für Kindergeld

  • Das Kind muss in Deutschland leben.
  • Der Antragsteller muss in Deutschland wohnen oder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein.
  • Kindergeld wird in der Regel bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, bei Ausbildung oder Studium bis maximal zum 25. Lebensjahr.

Kindesunterhalt: Finanzielle Verantwortung der Eltern

Der Kindesunterhalt ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung, die von dem Elternteil gezahlt wird, bei dem das Kind nicht lebt. Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die jährlich angepasst wird. Zum 1. Januar 2025 wurden die Sätze leicht erhöht:

AltersstufeMindestunterhalt 2025 pro Monat
0–5 Jahre482 Euro
6–11 Jahre554 Euro
12–17 Jahre649 Euro
ab 18 Jahre693 Euro

Der tatsächlich zu zahlende Betrag reduziert sich um das hälftige Kindergeld, da dieses beiden Elternteilen zugutekommt.

Wer muss Unterhalt zahlen?

  • Unterhaltspflichtig ist der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, sofern er leistungsfähig ist.
  • Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes.

Unterhaltsvorschuss: Staatliche Hilfe für Alleinerziehende

Kann der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlen, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Diese Leistung ist besonders für Alleinerziehende wichtig und sichert die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes.

Voraussetzungen für Unterhaltsvorschuss

  • Das Kind lebt mit dem alleinerziehenden Elternteil in Deutschland.
  • Der andere Elternteil zahlt keinen oder zu wenig Unterhalt.
  • Für Kinder von 12 bis 17 Jahren gelten zusätzliche Bedingungen, etwa dass sie nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen sind oder der alleinerziehende Elternteil ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto monatlich hat.

Kinderzuschlag

  • Für Familien mit geringem Einkommen gibt es zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag von bis zu 297 Euro pro Kind und Monat (2025).
  • Der Kinderzuschlag wird abhängig vom Einkommen gezahlt und kann mit anderen Leistungen wie Wohngeld kombiniert werden.

Bürgergeld für Kinder

  • Familien mit sehr geringem Einkommen oder ohne Erwerbseinkommen können Bürgergeld beantragen.
  • Die Regelsätze für Kinder liegen 2025 je nach Alter zwischen 357 Euro (0–5 Jahre) und 471 Euro (14–17 Jahre) monatlich.

Bildung und Teilhabe

  • Für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen gibt es das Bildungspaket. Es umfasst Zuschüsse für Schulmaterial, Ausflüge, Klassenfahrten und Freizeitaktivitäten.
  • 2025 erhalten berechtigte Familien zusätzlich 195 Euro pro Kind für Bildung und Freizeit.

Weitere Leistungen für Familien

  • Elterngeld: Einkommensersatz bei Geburt eines Kindes.
  • Mutterschaftsleistungen: Schutz und finanzielle Unterstützung während und nach der Schwangerschaft.
  • Steuerliche Entlastungen: Familien profitieren von verschiedenen Steuervergünstigungen.

Redakteur

  • Peter Kosick

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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