Stand:

Autor: Experte:

Einkommen und Freibeträge bei Ehrenamt, FSJ, BFD

Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende hat das Bürgergeld zum 1. Juli 2026 ersetzt. Die Verbesserungen für Leistungsbezieher, die ein Ehrenamt, ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) ausüben, bestehen fort.

In diesem Bereich der ehrenamtlichen Tätigkeit gibt es erhebliche Einkommensfreibeträge.

In diesem Zusammenhang ist folgendes wichtig: die Freibeträge der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf das Einkommen betreffen nicht nur das Erwerbseinkommen, sondern daneben auch weitere Einnahmen, die nicht auf einer Erwerbstätigkeit beruhen.

Wir beantworten folgende Fragen:

Wie wird Einkommen aus Nicht-Erwerbstätigkeit beim Bürgergeld angerechnet?

Wie hoch sind die Freibeträge des Bürgergeldes bei Einkommen aus ehrenamtlicher Tätigkeit?

Was gilt insbesondere hinsichtlich des Taschengeldes im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD)?

Doch vorab muss diese Frage beantwortet werden:

Darf man ein Ehrenamt ausüben, wenn man Grundsicherung für Arbeitsuchende bezieht?

Die Frage, ob Bezieher von Grundsicherung für Arbeitsuchende (ehem. Bürgergeld) ein Ehrenamt ausüben dürfen, ob sie ein FSJ oder einen BFD absolvieren dürfen, ist mit „ja“ zu beantworten – allerdings gibt es Einschränkungen.

Für Anspruchsberechtigte auf Grundsicherung für Arbeitsuchende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gilt, dass sie jederzeit ein FSJ oder ein BFD ausüben dürfen. Für ältere Absolventen dieser Freiwilligendienste gilt, dass die Vermittlung in ein nachhaltiges Arbeitsverhältnis grundsätzlich vorrangig ist. Dennoch ist die Absolvierung eines Bundesfreiwilligendienstes für Ü25-jährige nicht ausgeschlossen; denn dieser kann helfen, sich auf eine Arbeit vorzubereiten.

Was für ein FSJ oder den BFD gilt, gilt auch für eine sonstige ehrenamtliche Tätigkeit. Eine ehrenamtliche Tätigkeit wird durch den Bezug von Bürgergeld nicht ausgeschlossen, wenn die Suche nach einer Arbeitsstelle dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Höhe des Freibetrags bei Aufwandsentschädigung aus ehrenamtlicher Tätigkeit

Eine ehrenamtlichen Tätigkeit zeichnet sich dadurch aus, dass sie ohne Gegenleistung, ohne Entgelt verrichtet wird. Doch werden oft Aufwandsentschädigungen durch die gemeinnützige Organisation geleistet, bei der das Ehrenamt ausgeübt wird, etwa für entstehende Fahrtkosten oder die Abnutzung von Bekleidung.

Diese Aufwandsentschädigungen werden nicht auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende angerechnet, allerdings nur bis zu einer Höhe von 3300 Euro pro Kalenderjahr (275 Euro monatlich). Es muss sich allerdings um eine „echte“ Aufwandsentschädigung handeln. Damit ist eine solche Aufwandsentschädigung oder Einnahme aus nebenberuflichen Tätigkeit gemeint, die nach § 3 Nr. 12, Nr. 26 oder Nr. 26a Einkommenssteuergesetz (EstG) steuerfrei ist.

Für den Fall, dass die Aufwandsentschädigung höher ist als oben genannt, so wird der diese Summe übersteigende Teil auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende als Einkommen angerechnet. Dieser Teil gilt dann als Erwerbseinkommen und es gelten die Grundsätze für die Anrechnung von Erwerbseinkommen auf das Bürgergeld.  

Bürgergeld-Freibeitrag: Bundesfreiwilligendienst (BFD) und Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Freiwillige, die einen Bundesfreiwilligendienst (BFD)  oder ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) leisten, hierfür ein Taschengeld bekommen und im Bezug von Grundsicherung für Arbeitsuchende stehen, erhalten ebenfalls einen Freibetrag für dieses Taschengeld. Die Höhe des Freibetrages für das Taschengeld im FSJ oder BFD ist abhängig vom Alter der Freiwilligen. Wenn die Freiwilligen unter 25 Jahre sind, so können sie das Taschengeld in voller Höhe behalten, denn es besteht ein Freibetrag von 603 Euro. Das Taschengeld im FSJ oder BFD erreicht diese Höhe nicht.

Sind die Freiwilligen 25 Jahre oder älter, so steht ihnen nur ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 275 Euro zu.  Diese Regelung entspricht der bei der allgemeinen ehrenamtlichen Tätigkeit.

In dem seltenen Falls, dass die Freiwilligen neben dem Taschengeld Kost und / oder Logis oder einen Geldbetrag hierfür ausgezahlt erhalten, so wird dieser Betrag  auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende angerechnet. Der Grund besteht darin, dass im Bürgergeld neben dem Regelsatz auch eine Zahlung für Miete und Kost enthalten ist. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende würde sonst Bereiche abdecken, für die die Leistungsbezieher anderweitig bezahlt werden.

Fazit bei FSJ und BFD: Es muss hinsichtlich der Freibeträge bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende differenziert werden hinsichtlich Alter der Freiwilligen und hinsichtlich Taschengeld und Zurverfügungstellen von oder Entschädigung für Kost und Logis.

Freibeträge beim Erwerbseinkommen

Hinsichtlich Erwerbseinkommen gib es ebenfalls Freibeträge, die wir hier darstellen: Freibeträge für Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Zuverdienst bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Redakteure

Letzte News: