Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Voraussetzungen, Höhe & Antrag

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Was ist Grundsicherung?

Grundsicherung ist eine staatliche Leistung für Menschen, die im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung nicht genügend Einkommen oder Vermögen haben, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sie ist im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) geregelt und steht eigenständig neben dem Bürgergeld, der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).

Wer bekommt Grundsicherung?

Grundsicherung erhalten:

  • Personen ab dem gesetzlichen Rentenalter (aktuell 67 Jahre)
  • Dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen, unabhängig vom Alter

Voraussetzung ist, dass das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den notwendigen Lebensunterhalt zu decken.

Unterschied: Grundsicherung vs. Bürgergeld

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung muss vom Bürgergeld (Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende) unterschieden werden. Wir haben das mit nachfolgender Tabelle getan:

MerkmalGrundsicherung (SGB XII)Bürgergeld (SGB II)
ZielgruppeRentner, ErwerbsgeminderteErwerbsfähige Hilfebedürftige
AltersgrenzeAb Rentenalter15 bis 67 Jahre bzw. aktuelle Renteneintrittsalter
LeistungsumfangLebensunterhalt, KrankenhilfeLebensunterhalt, Jobvermittlung
ZuständigkeitSozialamtJobcenter

Voraussetzungen für Grundsicherung

  • Niedriges Einkommen und Vermögen
  • Keine ausreichende Unterstützung durch Angehörige
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Kein Zugang zu anderen Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld, Wohngeld)

Wie hoch ist die Grundsicherung?

Die Höhe der Grundsicherung orientiert sich am individuellen Bedarf und wird regelmäßig angepasst. Aktuell (Stand 2025) beträgt der Regelsatz für Alleinstehende 563 Euro pro Monat. Zusätzlich werden folgende Leistungen übernommen:

  • Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Einmalige Hilfen (z.B. für Kleidung, Haushaltsgeräte)

Die Höhe der Grundsicherung richtet sich nach der individuellen Lebenssituation und dem Wohnort. Für das Jahr 2025 gelten folgende Regelätze:

  • Alleinstehende Personen:
    • Monatlicher Regelsatz: 563 Euro
  • Zwei volljährige Partner (z. B. Eheleute):
    • Monatlicher Regelsatz pro Person: 506 Euro
  • Bewohner einer stationären Einrichtung:
    • Monatlicher Regelsatz: 451 Euro

Grundsicherung beantragen: Schritt für Schritt

Wie wird die Grundsicherung im Alter beantragt? Wir geben nachfolgend eine Schritt für Schritt Anleitung.

  1. Antragstellung:
    Der Antrag wird beim zuständigen, also dem Sozialamt des Wohnortes, eingereicht.
  2. Unterlagen:
    Benötigt werden Ausweisdokumente, Einkommensnachweise, Mietvertrag und ggf. Nachweise über Vermögen.
  3. Prüfung:
    Das Sozialamt prüft Einkommen, Vermögen und Bedarf.
  4. Entscheidung:
    Bei Genehmigung erfolgen ein Bewilligungsbescheid und die Auszahlung der Grundsicherung.

Beispielrechnung: Grundsicherung im Alter

Angenommenes Beispiel:

  • Alleinstehende Person
  • Miete inkl. Nebenkosten: 450 Euro
  • Regelsatz: 563 Euro
  • Gesamtbedarf: 1013 Euro

Rente reicht nicht: Grundsicherung aufstockend beantragen

Reicht die Rente oder sonstige Einkommen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken, kann Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ergänzend, also aufstockend zur Rente beantragt werden. Das Sozialamt zahlt dann über die die Grundsicherung die Differenz zwischen Rente und Bedarf. Dabei wird ein Einkommensfreibetrag berücksichtigt.

Auszahlung: wann wird die Grundsicherung im Alter überwiesen?

Die Grundsicherung im Alter wird immer im Voraus überwiesen. Sie muss am 1. eines jeden Monats auf dem Konto der Bereichtigten eingezahlt worden sein. Überwiesen wird vom Sozialamt deshalb immer am letzten Bankarbeitstag des Vormonats.

Eine Übersicht über alle Auszahlungstermine für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hier: Grundsicherung Auszahlung 2025

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Was ist der Unterschied zwischen Grundsicherung und Bürgergeld?
Grundsicherung ist für Rentner und Erwerbsgeminderte, Bürgergeld für erwerbsfähige Hilfebedürftige zwischen 15 und 67 Jahren.

2. Wo beantrage ich Grundsicherung?
Beim zuständigen Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.

3. Muss ich mein Vermögen aufbrauchen?
Ein bestimmtes Schonvermögen bleibt geschützt. Details erfahren Sie beim Sozialamt.

4. Kann ich neben der Grundsicherung arbeiten?
Ja, allerdings wird Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet, aber es gibt Freibeträge, die jedoch nicht so hoch sind, wie beim Bürgergeld

Zusammenfassung zur Grundsicherung im Alter

Grundsicherung sichert den Lebensunterhalt von Rentnern bzw. Senioren und dauerhaft erwerbsgeminderten Personen, deren Einkommen (Rente) und Vermögen hierzu nicht ausreichen. Sie wird beim Sozialamt beantragt und umfasst neben dem Regelsatz auch Kosten für Wohnung, Heizung und Krankenversicherung. Für erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 67 Jahren ist hingegen nicht die Grundsicherung im Alter, sondern das Bürgergeld maßgebend.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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