Die Grundsicherung für Arbeitsuchende in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach gewandelt. Ab dem 1. Juli 2026 ersetzt die Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende das Bürgergeld (voraussichtlich!).
Nachfolgend finden Sie eine umfassende Übersicht zu Regelsatz und Höhe bei der Leistung Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende. Alle relevanten Details zur Anspruchsberechtigung, Berechnungsgrundlage und typischen Szenarien werden ausführlich beleuchte
Was ist der Neue Grundsicherung – Regelsatz?
Der Neue Grundsicherung – Regelsatz ist die pauschale monatliche Geldleistung, die Menschen in Deutschland erhalten, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen sichern können. Diese Leistung soll das Existenzminimum abdecken und ein Leben in Würde ermöglichen. Der Regelsatz wird sowohl beim der Neue Grundsicherung (SGB II, früher Bürgergeld) als auch bei der Sozialhilfe (SGB XII) angewendet.
Wer bekommt den Regelsatz?
Leistungsberechtigt sind erwerbsfähige, hilfebedürftige Personen ab 15 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland und die Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft. Auch Kinder sowie ältere oder erwerbsgeminderte Menschen erhalten (angepasste) Regelsätze.
Tabelle: Höhe Neue Grundsicherung 2026 Regelsatz
Zum 1. Januar 2026 bleiben die Werte auf dem Stand von 2025, das gilt auch für den 1. Juli 2026. Der Satz für eine alleinstehende Person beträgt weiterhin 563 Euro pro Monat. Alle weiteren Sätze richten sich nach der Stellung in der Bedarfsgemeinschaft und dem Alter.
Regelbedarfsstufe | Personenkreis | Regelsatz 2026 (€) |
---|---|---|
1 | Alleinstehende, Alleinerziehende | 563 |
2 | Volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaft | 506 |
3 | Volljährige unter 25 Jahren (bei Eltern lebend) | 451 |
4 | Jugendliche 14–17 Jahre | 471 |
5 | Kinder 6–13 Jahre | 390 |
6 | Kinder 0–5 Jahre | 357 |
Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern (5 und 15 Jahre) erhält 506 + 506 + 357 + 471 = 1.840 Euro Regelsatz monatlich, zuzüglich Unterkunft (Miete, Heizung) und eventuellen Mehrbedarfen.
Was deckt der Regelsatz ab?
Der Neue Grundsicherung Regelsatz soll die laufenden Bedarfe des täglichen Lebens abdecken, also etwa:
- Ernährung und alkoholfreie Getränke
- Kleidung und Schuhe
- Hausrat, Haushaltsgeräte
- Strom (außer Heizkosten)
- persönliche Hygiene/Haushalt
- Freizeit, Kultur, Bildung
- Mobilität (Nahverkehr)
- Telekommunikation und Post
Er muss auch noch andere Dinge abdecken, die allerdings vom Gesetz nicht bei der Festlegung der Höhe des Regelsatzes berücksichtigt werden, weil sie nicht als für das Existenzminimum notwendig betrachtet werden . Diese Dinge müssen, wenn sie angeschafft werden sollen, nichtsdestotrotz aus dem Regelsatz bezahlt werden. Beispielsweise sind das
- Kosten für ein Auto, z.B. Anschaffung, Reparatur, Versicherung, Unterhalt
- Tiere, wie Hund oder Katze
- Pflanzen im Haus
- Kosten für Reisen
- Alkohol, Tabak oder Lotto
Wer auf diese Ausgaben nicht verzichten will, dem bleibt nichts anderes übrig, als anderen Ausgaben zusparen, etwa bei Kleidung oder Lebensmitteln.
Was der Regelsatz nicht abdeckt – zusätzlicher Anspruch!
Zusätzlich können Kosten für Unterkunft und Heizung sowie bestimmte Mehrbedarfe (z.B. Sonderernährung, Alleinerziehende) übernommen werden, denn diese sind nicht im Regelsatz enthalten.
Für nicht durch die Regelsätze abgedeckte Bedarfe gibt es folgende zusätzliche Leistungen:
- Kosten der Unterkunft und Heizung, also die Miete
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Zuschläge für verschiedene Mehrbedarfe
- Einmalige Leistungen, z.B. für eine Wohnungs-Erstausstattung
- Leistungen nach dem Teilhabe- und Bildungspaket für Kinder und Jugendliche
- Übernahme Schulden, etwa von Mietschulden, Stromschulden und anderen Schulden zur Verhinderung von Obdachlosigkeit und ähnlichen Notlagen (dies allerdings oft nur als Darlehen, das dann aus dem Regelsatz zurückgezahlt werden muss!)
Eck-Regelsatz 2026 – Ausgaben für Alleinstehende:
Bedarf | Anteil am Regelsatz | Betrag (Euro) |
---|---|---|
Nahrung, Getränke | 34,70% | 195,35 |
Freizeit, Kultur | 9,76% | 54,92 |
Verkehr | 8,97% | 50,49 |
Post, Telekommunikation | 8,94% | 50,33 |
Wohnen, Energie (Strom) | 8,84% | 47,71 |
Bekleidung, Schuhe | 8,30% | 46,71 |
Andere Waren/Dienstl. | 7,98% | 44,93 |
Innenausstattung/Haushalt | 6,09% | 34,28 |
Gesundheitspflege | 3,82% | 21,48 |
Gastronomie | 2,61% | 14,70 |
Bildung | 0,36% | 2,03 |
Gesamter Regelsatz | 100% | 563 |
Wie wird der Regelsatz berechnet und angepasst?
Die Regelsatzhöhe wird nach dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) berechnet. Dafür werden Daten zu Einnahmen und Ausgaben von rund 60.000 Haushalten in Deutschland herangezogen – allerdings ohne Leistungsempfänger einzurechnen. Es werden die unteren 20% der Haushalte betrachtet, damit der Satz an der Realität orientiert bleibt.
Die Anpassung erfolgt jährlich zum 1. Januar und orientiert sich an Preis- und Lohnentwicklung. Sinkende Preise führen jedoch nicht zur Absenkung der Sätze: Der Regelsatz bleibt mindestens auf dem Vorjahresniveau. In Inflationsphasen kann eine zusätzliche Anpassung oder Sonderzahlung erforderlich sein.
Kürzungen beim Regelsatz Neue Grundsicherung
Wer Mitwirkungspflichten verletzt (z. B. Termine versäumt, Bewerbungen nicht nachweist), dem droht eine Leistungsminderung von bis zu 30 % erfahren. In Extremfällen kann der Regelsatz sogar komplett gestrichen werden. Einzelheiten hierzu bei Sanktionen.
Kontroverse um die Höhe
Zivilgesellschaft und Sozialverbände kritisieren die Regelsatzhöhe seit Jahren als zu niedrig – sie sehen das Existenzminimum nicht vollständig garantiert. Gleichzeitig werden Regelsatzerhöhungen in der Politik teils als zu hoch angesehen, und sie sind durch die hohe Inflation 2022/23 zum gesellschaftlichen und politischen Streitthema geworden.
Beispiele: Berechnung des Regelsatzes für typische Haushalte
Beispiel 1:
Eine alleinstehende Rentnerin mit Grundsicherung erhält im Jahr 2026 monatlich 563 €. Dazu kommen die Kosten für Unterkunft und regelmäßige Heizkosten, sofern diese angemessen sind.
Beispiel 2:
Ein Ehepaar, beide in Partnerschaft und erwerbsgemindert, erhält jeweils monatlich 506 € Grundsicherung plus Unterkunftskosten. Ein Kind (8 Jahre) erhält zusätzlich 390 €.
Weiterführende Hilfen und Zusatzleistungen zum Regelsatz
Neben dem Regelsatz unterstützt die neue Grundsicherung mit weiteren Leistungen:
- Einmalige Zuschüsse für persönlichen Schulbedarf: 130 € für das erste, 65 € für das zweite Halbjahr
- Mehrbedarf bei schwerer Behinderung, Krankheit oder Alleinerziehung
- Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche
FAQ: Häufige Fragen zum Regelsatz Neue Grundsicherung
Wird der Regelsatz Neue Grundsicherung 2026 erhöht?
Nein, die Regelsätze bleiben unverändert bei 563 € für Alleinstehende. Anpassungen sind erst ab 2027 wieder vorgesehen
Was passiert mit Bestandsfällen aus dem Bürgergeld?
Alle laufenden Fälle werden zum Stichtag (Inkrafttreten der Neuregelung) automatisch in die Neue Grundsicherung übernommen, ein neuer Antrag ist nicht erforderlich.
Kann der Regelsatz bei Pflichtverletzungen gestrichen werden?
Ja, Sanktionen bis maximal 30 % des Regelsatzes sind möglich. Eine Totalkürzung wird weiterhin diskutiert, hier ist jedoch noch nichts entschieden.
Wie profitieren Kinder?
Für Kinder gelten altersdifferenzierte Regelbedarfe (357–471 €) sowie Extraleistungen beim persönlichen Schulbedarf (130 €/1. Halbjahr, 65 €/2. Halbjahr).
Zusammenfassung: Neue Grundsicherung Regelsatz – Höhe 2026 / 2027
Die Neue Grundsicherung garantiert in Deutschland auch 2026 das gesetzlich gesicherte Existenzminimum – mit unveränderten Regelsätzen und zahlreichen Reformen, die Anspruch, Prüfungen und Sanktionen betreffen. Der Eckregelsatz beläuft sich weiterhin auf 563 Euro.