Die Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende nach de SGB II ist ab dem 1. Juli 2026 das zentrale Sozialleistungssystem für Arbeitsuchende bedürftige Menschen in Deutschland und markiert eine weitreichende Reform gegenüber dem bisherigen Bürgergeld. Der Wechsel bringt sowohl strukturelle als auch inhaltliche Neuerungen mit sich – von härteren Sanktionen und geändertn Vermögensfreigrenzen (Schonvermögen) bis zu neuen Hinzuverdienstgrenzen. Nachfolgend finden sich alle relevanten Details, Hintergrundinformationen, Tabellen und praktische Hinweise samt FAQ.
Neue “Grundsicherung für Arbeitsuchende” als Bürgergeld – Nachfolger
Die Bundesregierung hat mit dem Koalitionsvertrag 2025 beschlossen, das Bürgergeld abzulösen und durch die „Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende“ zu ersetzen. Ziel ist es, Effizienz, Arbeitsanreize und soziale Kontrolle zu erhöhen. Die Grundlogik geht weiter zurück zu „Fördern und Fordern“. Besonders ins Auge springen der Vermittlungsvorrang, schärfere Sanktionen sowie die frühere und strengere Vermögensprüfung.
Was verändert sich im Vergleich zum Bürgergeld?
Eine Gegenüberstellung zeigt die wichtigsten Unterschiede.
| Kriterium | Bürgergeld (bis 2025) | Neue Grundsicherung (ab 2026) |
|---|---|---|
| Regelsatz Alleinstehende | 563 € | 563 € (vorerst, Anpassungen ab 2027 möglich) |
| Paare je Partner | 506 € | 506 € |
| Kinder 14-17 Jahre | 471 € | 471 € |
| Kinder 6-13 Jahre | 390 € | 390 € |
| Kinder 0-5 Jahre | 357 € | 357 € |
| Anpassungsmechanismus | Inflationsbezogen | Lohn- & Preisentwicklung (Corona-Regel entfällt) |
| Schonfrist Vermögen/ Karenzzeit | 15.000 € / 1 Jahr | 5.000 bis 15.000 je nach Alter |
| Sanktionen | Max. 30% Kürzung | Verschärft, kompletter Leistungsentzug möglich |
| Hinzuverdienst | Staffel, begrenzt | Geplante Erhöhung, mehr Anreize für Arbeit |
| Vorrang Arbeitsaufnahme | gleichrangig mit Qualifizierung | Vorrang für Arbeitsaufnahme |
| Bestandsschutz | ja | ja |
Neue Grundsicherung: Höhe – Regelsatz und Anpassungen
- Die Regelsätze bleiben zum Systemstart (1. Juli 2026) unverändert auf dem Niveau des Bürgergeldes.
- Eine Erhöhung ist vorerst ausgeschlossen worden, Bestandsschutz gilt – aber ab 2027 können die Steigerungen voraussichtlich geringer ausfallen.
- Die automatische, zeitnahe Inflationsanpassung entfällt. Künftig wird wieder ein Mischwert aus Lohn- und Preisentwicklung genutzt (wie früher bei Hartz IV). Das kann zu Verzögerungen bei der Anpassung an steigende Lebenshaltungskosten führen. Betroffene müssen mögliche Preissteigerungen oft selbst vorfinanzieren (z.B. durch Verzicht oder Verschuldung).
Strengere Vermögensprüfung: Schonvermögen gering
- Die Karenzzeit für Vermögen entfällt vollständig. Antragsteller müssen ab Tag 1 sämtliche Ersparnisse offenlegen – eine großzügige Schonfrist existiert nicht mehr.
- Freibeträge werden künftig an das Alter gekoppelt. Die Politik verspricht individuelle und bürokratiearme Regelungen.
- Bei besonders hohem Vermögen gibt es keine Leistungen.
Aktivierungspflicht und schneller Vermittlungsvorrang
- Wer erwerbsfähig ist, muss sich ab Juli 2026 „aktiv um Beschäftigung bemühen“.
- Die Vermittlung in Arbeit hat absoluten Vorrang vor längerfristiger Qualifizierung oder Weiterbildung.
- Auch befristete oder geringfügige Beschäftigungen werden als zumutbar angesehen – das System setzt auf schnelle Vermittlung, selbst wenn die Jobs nicht langfristig Perspektiven bieten.
Sanktionen: Verschärfung und Totalentzug
- Bei Pflichtverletzungen oder wiederholter Ablehnung zumutbarer Arbeit drohen deutlich härtere Sanktionen.
- Ein vollständiger Leistungsentzug ist im Einzelfall möglich, wenn zumutbare Arbeit mehrfach abgelehnt wird. Das Bundesverfassungsgericht gibt jedoch Grenzen vor – die totale Streichung bleibt rechtlich umstritten.
- Psychische Erkrankungen sollen bei Sanktionsentscheidungen individuell berücksichtigt werden.
Hinzuverdienstgrenzen und Erwerbsanreize
- Geplant ist, die Hinzuverdienstgrenzen deutlich anzuheben. Aufstocker können somit mehr von ihrem selbst verdienten Geld behalten.
- Die Neuregelung soll mehr Bezieher motivieren, wieder ins Berufsleben einzusteigen.
- Details folgen mit dem Umsetzungsgesetz, sollen aber laut Koalitionsvertrag großzügiger ausfallen als bisher.
Verwaltung, Digitalisierung und Missbrauchskontrolle
- Die neue Grundsicherung wird digital verwaltet. Scheckzahlungen und Barabhebungen entfallen, Leistungen werden nur noch aufs Girokonto überwiesen. Wer kein Konto hat, erhält ein Basiskonto.
- Umfangreiche Datenabgleiche sollen helfen, den Sozialleistungsmissbrauch zu bekämpfen: insbesondere Scheinarbeit, Mehrfachbezug und falsche Angaben werden strikter geprüft und schneller sanktioniert.
Tabellarischer Schnellüberblick Neue Grundsicherung – Bürgergeld
| Kriterium | Bürgergeld 2025 | Neue Grundsicherung 2026 |
|---|---|---|
| Karenzzeit Mietekosten | 12 Monate | 12 Monate, aber max. 1,5 fache der ortsüblichen Miete |
| Bestandsschutz | ja | ja |
| Höhe: Anpassung Regelsatz | Regelmäßige Inflationsanpassung | Mischwert, Verzögerungen möglich |
| Sanktionen | Max. 30% Kürzung, kein Totalsanktion | Totalsanktionen möglich |
FAQ: Häufige Fragen zu Neuen Grundsicherung
Wann genau tritt die Neue Grundsicherung in Kraft?
Ab dem 1. Juli 2026 werden alle laufenden Bürgergeld-Fälle automatisch in die neue Grundsicherung überführt – ohne separaten Neuantrag.
Bleibt mein Regelsatz dann gleich?
Der Regelsatz ist bis Ende 2026 festgelegt; Anpassungen folgen ab 2027 und werden nicht sehr hoch ausfallen.
Was passiert mit meinem Vermögen?
Die bisherige Karenzzeit entfällt; Vermögen wird ab Antragstellung geprüft. Freibeträge orientieren sich künftig am Alter und werden individuell berechnet.
Kann mir die Leistung vollständig gestrichen werden?
Bei mehrfacher Arbeitsverweigerung kann ein vollständiger Leistungsentzug drohen, sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundesverfassungsgerichts eingehalten werden.
Welche Vorteile bringt die neue Hinzuverdienstgrenze?
Geplante Erhöhungen sollen ermöglichen, dass Erwerbstätige mit Grundsicherung mehr von ihrem Gehalt behalten – der genaue Staffelplan steht jedoch noch aus.
Werden SGB II Leistungen künftig schneller gekürzt?
Ja, Sanktionen werden schneller und unbürokratischer durchgesetzt.
Was gilt für digitale Auszahlung und Verwaltungsabläufe?
Leistungen gibt es künftig nur noch per Banküberweisung.
Fazit: Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende – Chancen & Herausforderungen
Die neue Grundsicherung steht für eine Rückbesinnung auf strengere Arbeitsmarktintegration und Kontrollmechanismen. Während Arbeitsanreize und die schnellere Vermittlung im Mittelpunkt stehen, können strengere Sanktionen und verzögerte Anpassung des Existenzminimums zu Problemen führen – gerade für vulnerable Gruppen und Langzeitarbeitslose. Entscheidend werden die genauen gesetzlichen Ausführungsbestimmungen und die praktische Umsetzung in den Jobcentern sein.
