Die Grundsicherung für Arbeitsuchende in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach gewandelt. Ab dem 1. Juli 2026 ersetzt die Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende das Bürgergeld.
Nachfolgend finden Sie eine umfassende Übersicht zu Regelsatz und Höhe bei der Leistung Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende. Alle relevanten Details zur Anspruchsberechtigung, Berechnungsgrundlage und typischen Szenarien werden ausführlich beleuchtet.
Tabelle: Höhe Regelsatz Neue Grundsicherung 2026
Die Regelsätze Neue Grundsicherung bleiben 2026 gegenüber dem Vorjahr unverändert, eine „Nullrunde“ lässt die Beträge auf Vorjahresniveau. Die Beträge sind:
Regelbedarfsstufe | Personenkreis | Regelsatz 2026 (monatlich) |
---|---|---|
1 | Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 € |
2 | Zusammenlebende Partner | 506 € |
3 | Erwachsene in stationärer Einrichtung | 451 € |
4 | Jugendliche 14 – 17 Jahre | 471 € |
5 | Kinder 6 – 13 Jahre | 390 € |
6 | Kinder bis 5 Jahre | 357 € |
Diese Regelsätze decken den notwendigen Lebensunterhalt (Nahrung, Kleidung, Hausrat, Kommunikation, Mobilität und Teilhabe) ab. Zusätzlich können Bedarfe für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfe, beispielsweise bei Schwerbehinderung, beantragt werden.
Kein Inflationsausgleich und Anpassungen: Warum bleibt die Regelsatz Höhe gleich?
Die Bundesregierung hat 2025 beschlossen, die Regelsätze nicht wie üblich an die Inflationsrate anzupassen („Nullrunde“). Grund für diese Entscheidung ist die aktuelle Reform der Leistungen und die Debatte um Missbrauch und Kostensteigerung im System. Damit sinkt der reale Wert der Leistung durch Preissteigerungen – für die Betroffenen bedeutet dies weniger Kaufkraft und ein wachsender Abstand zum gesellschaftlichen Existenzminimum. Der Neue Grundsicherung Regelsatz folgt somit eigenen, abgeänderten Berechnungsgrundlagen
Regelsatz-Bestandteile: Was ist abgedeckt?
Der monatliche Regelsatz umfasst
- Ernährung und Getränke
- Kleidung und Schuhe
- Hausrat und Haushaltsgegenstände
- Mobilität und Kommunikation (Telefon, Internet)
- Freizeit, Kultur und gesellschaftliche Teilhabe
Nicht enthalten sind die Kosten für Unterkunft und Heizung, die als eigene Leistungen bei Grundsicherung oder Bürgergeld gezahlt werden, ebenso wie bestimmte Mehrbedarfe (Schwere Krankheit, Behinderung, Alleinerziehung etc.).
Beispiele: Berechnung des Regelsatzes für typische Haushalte
Beispiel 1:
Eine alleinstehende Rentnerin mit Grundsicherung erhält im Jahr 2026 monatlich 563 €. Dazu kommen die Kosten für Unterkunft und regelmäßige Heizkosten, sofern diese angemessen sind.
Beispiel 2:
Ein Ehepaar, beide in Partnerschaft und erwerbsgemindert, erhält jeweils monatlich 506 € Grundsicherung plus Unterkunftskosten. Ein Kind (8 Jahre) erhält zusätzlich 390 €.
Weiterführende Hilfen und Zusatzleistungen zum Regelsatz
Neben dem Regelsatz unterstützt die neue Grundsicherung mit weiteren Leistungen:
- Einmalige Zuschüsse für persönlichen Schulbedarf: 130 € für das erste, 65 € für das zweite Halbjahr
- Mehrbedarf bei schwerer Behinderung, Krankheit oder Alleinerziehung
- Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche
FAQ: Häufige Fragen zum Regelsatz Neue Grundsicherung
Wird der Regelsatz Neue Grundsicherung 2026 erhöht?
Nein, die Regelsätze bleiben unverändert bei 563 € für Alleinstehende. Anpassungen sind erst ab 2027 wieder vorgesehen
Was passiert mit Bestandsfällen aus dem Bürgergeld?
Alle laufenden Fälle werden zum Stichtag (Inkrafttreten der Neuregelung) automatisch in die Neue Grundsicherung übernommen, ein neuer Antrag ist nicht erforderlich.
Kann der Regelsatz bei Pflichtverletzungen gestrichen werden?
Ja, Sanktionen bis maximal 30 % des Regelsatzes sind möglich. Eine Totalkürzung wird weiterhin diskutiert, hier ist jedoch noch nichts entschieden.
Wie profitieren Kinder?
Für Kinder gelten altersdifferenzierte Regelbedarfe (357–471 €) sowie Extraleistungen beim persönlichen Schulbedarf (130 €/1. Halbjahr, 65 €/2. Halbjahr).
Zusammenfassung: Neue Grundsicherung Regelsatz – Höhe 2026 / 2027
Die Neue Grundsicherung garantiert in Deutschland auch 2026 das gesetzlich gesicherte Existenzminimum – mit unveränderten Regelsätzen und zahlreichen Reformen, die Anspruch, Prüfungen und Sanktionen betreffen. Der Eckregelsatz beläuft sich weiterhin auf 563 Euro.